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Umsetzung der EU–Dienstleistungsrichtlinie in der öffentlichen ...

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Rechtliche Maßnahmen<br />

Anpassung des<br />

Rechtsbestands<br />

10.1 Als Ergebnis des Normenscreen<strong>in</strong>gs waren Anpassungen <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Rechtsnormen durchzuführen.<br />

Die Län<strong>der</strong> bzw. die Bundesm<strong>in</strong>isterien mussten ihre Gesetzesentwürfe<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Annahme erstellen, dass die Regierungsvorlage zum DLG <strong>in</strong><br />

wesentlichen Punkten, <strong>in</strong>sb. h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Genehmigungsfiktion,<br />

ke<strong>in</strong>e Än<strong>der</strong>ungen erfährt.<br />

10.2 Der RH wies darauf h<strong>in</strong>, dass durch die späte E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gung des DLG<br />

<strong>in</strong> den Nationalrat das Risiko bestand, dass davon abhängige Gesetze<br />

nicht <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong>sfrist <strong>der</strong> DL–RL beschlossen werden<br />

können.<br />

Außerdem konnte nicht ausgeschlossen werden, dass e<strong>in</strong>zelne Bestimmungen<br />

beibehalten wurden, die sich letzten Endes als nicht mit <strong>der</strong><br />

DL–RL vere<strong>in</strong>bar darstellen würden.<br />

10.3 Laut Stellungnahme <strong>der</strong> Oberösterreichischen Landesregierung sei das<br />

Begutachtungsverfahren im November 2009 abgeschlossen worden. Die<br />

Oberösterreichische Landesregierung habe die Regierungsvorlage im<br />

Dezember 2009 beschlossen und im Oberösterreichischen Landtag e<strong>in</strong>gebracht.<br />

Selbst bei sorgfältiger <strong>Umsetzung</strong> von Geme<strong>in</strong>schaftsrechtsakten könne<br />

niemals völlig ausgeschlossen werden, dass sich nationale Bestimmungen<br />

nachträglich als geme<strong>in</strong>schaftsrechtswidrig herausstellen können.<br />

Die Steiermärkische Landesregierung teilte mit, dass das Steiermärkische<br />

Dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ien–Anpassungsgesetz zur Anpassung von<br />

elf Materiengesetzen am 15. Dezember 2009 vom Landtag beschlossen<br />

worden sei. Das Problem mit dem Verweis auf das DLG des Bundes sei<br />

dadurch gelöst worden, dass wortgleiche Bestimmungen zur Genehmigungsfiktion<br />

<strong>in</strong> die e<strong>in</strong>zelnen Gesetze aufgenommen worden seien.<br />

E<strong>in</strong>heitlicher Ansprechpartner<br />

Überblick<br />

11 Die Mitgliedstaaten hatten bis Ende 2009 e<strong>in</strong>en EAP e<strong>in</strong>zurichten, über<br />

den e<strong>in</strong> Dienstleistungserbr<strong>in</strong>ger sämtliche von <strong>der</strong> DL–RL umfassten<br />

Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme von Dienstleistungen<br />

erfor<strong>der</strong>lich s<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong>fach aus <strong>der</strong> Ferne und elektronisch abwickeln<br />

kann. Der EAP lässt weiterh<strong>in</strong> die Möglichkeit offen, sich direkt<br />

an die zuständigen Behörden zu wenden.<br />

70 Steiermark 2010/5

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