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Umsetzung der EU–Dienstleistungsrichtlinie in der öffentlichen ...

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Schlussbemerkungen/<br />

Schlussempfehlungen<br />

BKA, Län<strong>der</strong> Oberösterreich,<br />

Steiermark<br />

und Wien<br />

(3) Bei <strong>der</strong> Gestaltung des nationalen Portals wäre <strong>der</strong> Dienstleistungsassistent<br />

zu berücksichtigen. (TZ 17)<br />

(4) Geme<strong>in</strong>sam sollte festgelegt werden, ob und wie künftig die<br />

berufsbildbezogene Struktur des Dienstleistungsassistenten <strong>in</strong> die<br />

IT–Informationsportale mite<strong>in</strong>bezogen werden kann. (TZ 18)<br />

(5) Nach Abschluss <strong>der</strong> projektierten <strong>Umsetzung</strong> sollte evaluiert<br />

werden, ob die <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> elektronischen Leistungskataloge<br />

(ELKAT) <strong>in</strong> Form des ELKAT–Konzepts <strong>in</strong> den Län<strong>der</strong>n und im Bund<br />

vere<strong>in</strong>heitlicht werden kann, um künftig e<strong>in</strong> Zusammenwirken <strong>der</strong><br />

Portale zu vere<strong>in</strong>fachen und den elektronischen Datenaustausch zu<br />

verbessern. (TZ 20)<br />

Län<strong>der</strong> Oberösterreich,<br />

Steiermark<br />

und Wien<br />

(6) Die von den e<strong>in</strong>heitlichen Ansprechpartnern (EAP) bereitgestellten<br />

Informationen sollten zur Verbesserung des Informationsservices<br />

auf vom Anwendungsbereich <strong>der</strong> <strong>EU–Dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong><br />

(DL–RL) ausgenommene Materien sowie auf Zweifelsfälle ausgedehnt<br />

werden, um e<strong>in</strong>e möglichst vollständige <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> DL–<br />

RL zu gewährleisten. (TZ 12)<br />

(7) Zum Ausschluss von Haftungsansprüchen sollte die Aktualisierung<br />

<strong>der</strong> Informationen <strong>in</strong>sb. bei Än<strong>der</strong>ungen von Rechtsvorschriften<br />

sichergestellt werden. (TZ 12)<br />

(8) Wegen des noch unsicheren Ausmaßes <strong>der</strong> Inanspruchnahme<br />

<strong>der</strong> EAP sollten <strong>der</strong>en Personalressourcen mehrmals evaluiert werden.<br />

Werbung für den EAP als zentrale Ansprechperson sollte e<strong>in</strong>e<br />

raschere Inanspruchnahme unterstützen und österreichweit abgestimmt<br />

erfolgen. (TZ 13)<br />

(9) Die Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verfahrens<strong>in</strong>formationen auf den EAP–Portalen<br />

sollte darauf überprüft werden, welche weiteren Strukturierungsmerkmale<br />

und Suchmöglichkeiten auf Basis <strong>der</strong> ersten Erfahrungen<br />

über Rückmeldungen <strong>der</strong> Nutzer und die Nutzungshäufigkeit<br />

zweckmäßig s<strong>in</strong>d. (TZ 18)<br />

84 Steiermark 2010/5

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