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Umsetzung der EU–Dienstleistungsrichtlinie in der öffentlichen ...

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Zu dem im November 2009 übermittelten Prüfungsergebnis nahmen<br />

das BKA und die Län<strong>der</strong> Steiermark und Wien im Jänner 2010, sowie<br />

das BMWFJ und das Land Oberösterreich im Februar 2010 Stellung.<br />

Der RH erstattete se<strong>in</strong>e Gegenäußerungen im April 2010.<br />

Allgeme<strong>in</strong>es zur <strong>EU–Dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong> und zu ihrer <strong>Umsetzung</strong> <strong>in</strong> Österreich<br />

Ziel und Gegenstand<br />

2 Zur Verwirklichung bzw. För<strong>der</strong>ung e<strong>in</strong>es e<strong>in</strong>heitlichen B<strong>in</strong>nenmarkts<br />

beschlossen das Europäische Parlament und <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> Europäischen<br />

Union im Dezember 2006 die DL–RL. Primäre Zielsetzung <strong>der</strong> DL–RL<br />

ist es, den Abbau von bürokratischen Hemmnissen, grenzüberschreitende<br />

Dienstleistungserbr<strong>in</strong>gungen und Nie<strong>der</strong>lassungen von Dienstleistungserbr<strong>in</strong>gern<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>en Mitgliedstaat zu bewirken.<br />

Als Dienstleistungen im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> DL–RL gelten alle selbstständigen<br />

wirtschaftlichen Tätigkeiten, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel gegen Entgelt erbracht<br />

werden, wobei die DL–RL Dienstleistungen von allgeme<strong>in</strong>em wirtschaftlichem<br />

Interesse, die <strong>öffentlichen</strong> o<strong>der</strong> privaten E<strong>in</strong>richtungen<br />

vorbehalten s<strong>in</strong>d, nicht umfasst.<br />

Aus <strong>der</strong> DL–RL ergab sich die Verpflichtung <strong>der</strong> Gebietskörperschaften<br />

<strong>in</strong> Österreich, e<strong>in</strong> Normenscreen<strong>in</strong>g durchzuführen und die <strong>in</strong> den Normen<br />

festgelegten Anfor<strong>der</strong>ungen für die Aufnahme und Ausübung<br />

von Dienstleistungen (z.B. Genehmigungen, Auflagen, Verbote, Bed<strong>in</strong>gungen<br />

und Erklärungen) zu überprüfen und gegebenenfalls zu vere<strong>in</strong>fachen.<br />

Die Mitgliedstaaten hatten <strong>der</strong> Europäischen Kommission bis<br />

Ende 2009 über die <strong>in</strong> Geltung bleibenden Anfor<strong>der</strong>ungen zu berichten<br />

und <strong>der</strong>en Vere<strong>in</strong>barkeit mit <strong>der</strong> DL–RL zu begründen.<br />

Die DL–RL sieht die E<strong>in</strong>richtung von so genannten e<strong>in</strong>heitlichen<br />

Ansprechpartnern (EAP) vor, die für den Dienstleistungserbr<strong>in</strong>ger e<strong>in</strong>e<br />

One–Stop–Shop–Funktion erfüllen und Informationen, wie z.B. Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

betreffend Verfahren und Formalitäten, Zugang zu Registern,<br />

Rechtsbehelfe und Daten zur zuständigen Behörde bzw. zu Verbänden<br />

und Organisationen, zur Verfügung stellen sollen.<br />

Die vom Anwendungsbereich <strong>der</strong> DL–RL umfassten Verfahren und<br />

Formalitäten müssen über den EAP o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> zuständigen Behörde<br />

elektronisch abwickelbar se<strong>in</strong>.<br />

60 Steiermark 2010/5

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