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Umsetzung der EU–Dienstleistungsrichtlinie in der öffentlichen ...

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Verfahrensbeschreibungen<br />

Der Wiener Stadtsenat teilte mit, dass Ende November 2009 sämtliche<br />

Beschreibungen <strong>der</strong> Landesverfahren e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> dazugehörigen<br />

Onl<strong>in</strong>e–Formulare vorgelegen hätten. Die im Projektplan<br />

festgelegten Term<strong>in</strong>e seien so gewählt worden, dass im Falle des Auftretens<br />

von Schwierigkeiten e<strong>in</strong> ausreichen<strong>der</strong> Zeitpolster zur Verfügung<br />

gestanden wäre.<br />

14.4 Der RH hielt nochmals fest, dass auf Bundesebene die Fertigstellung<br />

<strong>der</strong> Verfahrensbeschreibungen um mehr als drei Monate gegenüber<br />

<strong>der</strong> ursprünglichen Festlegungen überschritten wurde.<br />

Aktualisierung<br />

15.1 Die Aktualisierung <strong>der</strong> Verfahrensbeschreibungen (z.B. aufgrund<br />

gesetzlicher Än<strong>der</strong>ungen) obliegt den Bundesm<strong>in</strong>istern bzw. Landesregierungen<br />

im Rahmen ihres gesetzlichen Wirkungsbereichs, wobei<br />

die jeweils zuständige Gebietskörperschaft auch für Falsch<strong>in</strong>formationen<br />

haftet.<br />

Auf Län<strong>der</strong>ebene gab es dazu unterschiedliche Festlegungen. In Wien<br />

sollte <strong>der</strong> EAP die Aktualität <strong>der</strong> Verfahrensbeschreibungen des Landes<br />

aktiv überwachen und gegebenenfalls Anpassungen <strong>in</strong> den zuständigen<br />

Fachabteilungen veranlassen. In Oberösterreich und <strong>der</strong> Steiermark<br />

war h<strong>in</strong>gegen geplant, dass die Fachabteilungen die Verfahrensbeschreibungen<br />

ohne Auffor<strong>der</strong>ung des EAP im Bedarfsfall aktualisieren<br />

und bereitstellen.<br />

Die technischen Möglichkeiten zur Aktualisierung, vor allem h<strong>in</strong>sichtlich<br />

<strong>der</strong> vom Bund erarbeiteten Verfahrensbeschreibungen, wurden <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> IT–Projektgruppe zur <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> DL–RL entwickelt.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus hatte das BMWFJ als Gesamtkoord<strong>in</strong>ator zur Zeit <strong>der</strong><br />

Gebarungsüberprüfung durch den RH noch ke<strong>in</strong> Szenario h<strong>in</strong>sichtlich<br />

<strong>der</strong> Verfahrensaktualisierung auf Bundesebene entwickelt. Nach Angaben<br />

des BMWFJ sollte dies im Anschluss an die <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> DL–RL<br />

überlegt bzw. mit den übrigen Ressorts abgestimmt werden.<br />

15.2 Der RH beurteilte die Verfahrensaktualisierung durch die zuständigen<br />

Fachabteilungen als zweckmäßig. Im H<strong>in</strong>blick auf den Informationsaufwand<br />

über gesetzliche Än<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong> unterschiedlichen Rechtsbereichen<br />

für den EAP empfahl <strong>der</strong> RH, dass die Überwachung <strong>der</strong><br />

Aktualität <strong>der</strong> Verfahrensbeschreibungen auch <strong>in</strong> Wien von <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Fachabteilung wahrgenommen wird.<br />

76 Steiermark 2010/5

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