05.11.2013 Aufrufe

Umsetzung der EU–Dienstleistungsrichtlinie in der öffentlichen ...

Umsetzung der EU–Dienstleistungsrichtlinie in der öffentlichen ...

Umsetzung der EU–Dienstleistungsrichtlinie in der öffentlichen ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Steiermark<br />

Wirkungsbereich des Landes Steiermark<br />

<strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>EU–Dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>öffentlichen</strong> Verwaltung<br />

Bei <strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>EU–Dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong> traten Verzögerungen<br />

und Abstimmungsschwierigkeiten auf, die auch durch<br />

den Projektumfang bed<strong>in</strong>gt waren. Bund und Län<strong>der</strong> konnten ke<strong>in</strong>e<br />

Übere<strong>in</strong>kunft zur Vermeidung von Parallelentwicklungen bei <strong>der</strong><br />

IT–<strong>Umsetzung</strong> erzielen.<br />

Der Interpretationsspielraum <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ie stellte e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Herausfor<strong>der</strong>ung<br />

für e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>deutige Beurteilung <strong>der</strong> Rechtslage dar.<br />

Kurzfassung<br />

Prüfungsziel<br />

Ziel <strong>der</strong> Gebarungsüberprüfung war die Beurteilung <strong>der</strong> <strong>in</strong> Österreich<br />

gesetzten rechtlichen, organisatorischen und <strong>in</strong>formationstechnologischen<br />

Maßnahmen zur Vorbereitung <strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>EU–Dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong>. (TZ 1)<br />

Gegenstand <strong>der</strong> <strong>EU–Dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong><br />

Die <strong>EU–Dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong> (DL–RL) wurde von <strong>der</strong> EU Ende<br />

2006 beschlossen, um den Abbau bürokratischer Hemmnisse bei <strong>der</strong><br />

Erbr<strong>in</strong>gung grenzüberschreiten<strong>der</strong> Dienstleistungen und bei Nie<strong>der</strong>lassungen<br />

von Dienstleistungserbr<strong>in</strong>gern <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>en Mitgliedstaat<br />

zu bewirken. Dafür sieht die DL–RL die E<strong>in</strong>richtung von<br />

so genannten e<strong>in</strong>heitlichen Ansprechpartnern vor, die e<strong>in</strong>e One–<br />

Stop–Shop–Funktion für die Abwicklung von Verfahren und Formalitäten<br />

erfüllen sollen. Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet,<br />

die DL–RL bis Ende 2009 umzusetzen. (TZ 2)<br />

Steiermark 2010/5 55


Kurzfassung<br />

<strong>Umsetzung</strong> <strong>in</strong> Österreich; Koord<strong>in</strong>ation und Projektsteuerung<br />

Zur <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> DL–RL waren umfangreiche rechtliche, organisatorische<br />

und <strong>in</strong>formationstechnologische Maßnahmen zu setzen.<br />

Die DL–RL regelt diese Maßnahmen nicht im Detail und lässt<br />

auch rechtliche Fragen offen (z.B. h<strong>in</strong>sichtlich ihrer Anwendung auf<br />

bestimmte Rechtsgebiete). (TZ 3)<br />

In Österreich haben Bund, Län<strong>der</strong> und Geme<strong>in</strong>den die DL–RL <strong>in</strong><br />

ihrem jeweiligen Bereich umzusetzen. Mit M<strong>in</strong>isterratsbeschluss<br />

vom März 2008 wurde dem damaligen BMWA (nunmehr BMWFJ;<br />

im Folgenden generell als BMWFJ bezeichnet) die Gesamtkoord<strong>in</strong>ation<br />

für die <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> DL–RL übertragen. An <strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong>svorbereitung<br />

waren mehrere Arbeitsgruppen beteiligt. Zur Koord<strong>in</strong>ation<br />

und zum Informationsaustausch richtete das BMWFJ e<strong>in</strong>e<br />

Arbeitsgruppe von <strong>Umsetzung</strong>sbeauftragten des Bundes, <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

und <strong>der</strong> Sozialpartner e<strong>in</strong>. Das BMWFJ hatte dabei ke<strong>in</strong>e Handhabe,<br />

verb<strong>in</strong>dliche Beschlüsse o<strong>der</strong> Maßnahmen aller Beteiligten<br />

zu erwirken, gab jedoch Fristen vor und brachte <strong>in</strong>haltliche Vorschläge<br />

e<strong>in</strong>. (TZ 4)<br />

Die zur Projektsteuerung e<strong>in</strong>gesetzten Instrumente waren nicht ausreichend.<br />

E<strong>in</strong> „Multiprojektmanagement“ für e<strong>in</strong>e Gesamtsteuerung<br />

aller im Zusammenhang mit <strong>der</strong> DL–RL stehenden Projekte fehlte.<br />

Das BMWFJ war zwar <strong>in</strong> den meisten mit <strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong> befassten<br />

Arbeitsgruppen vertreten, für das Gesamtprojekt lagen aber ke<strong>in</strong>e<br />

aktualisierten Projektpläne, Term<strong>in</strong>evidenzen o<strong>der</strong> Übersichten über<br />

die Aktivitäten <strong>der</strong> beteiligten Gruppen vor. (TZ 5)<br />

Rechtliche Maßnahmen<br />

Die Gebietskörperschaften hatten ihre jeweiligen Rechtsnormen <strong>in</strong><br />

eigener Verantwortung auf die Vere<strong>in</strong>barkeit mit <strong>der</strong> DL–RL zu überprüfen<br />

(Normenscreen<strong>in</strong>g). Alle rechtlichen Bestimmungen, die <strong>der</strong><br />

DL–RL nicht entsprachen, waren anzupassen. Anfor<strong>der</strong>ungen und<br />

Genehmigungsregelungen für die Aufnahme und Ausübung von<br />

Dienstleistungen waren bis Ende 2009 an die Europäische Kommission<br />

zu berichten. Zur wissenschaftlichen Absicherung des Normenscreen<strong>in</strong>gs<br />

und <strong>der</strong> Berichterstattung beauftragte das BMWFJ die<br />

Universität Salzburg mit e<strong>in</strong>er Studie und stellte sie den betroffenen<br />

Bundesm<strong>in</strong>isterien und den Län<strong>der</strong>n zur Verfügung. (TZ 8 bis 10)<br />

56 Steiermark 2010/5


Kurzfassung<br />

Steiermark<br />

<strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>EU–Dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>öffentlichen</strong> Verwaltung<br />

Die Län<strong>der</strong> wickelten das Normenscreen<strong>in</strong>g zweckmäßig ab. Die<br />

gesamtstaatliche Koord<strong>in</strong>ation zwischen den Gebietskörperschaften<br />

war jedoch nicht ausreichend; dafür vorgegebene Term<strong>in</strong>e wurden<br />

von Bund, Län<strong>der</strong>n und Geme<strong>in</strong>den nicht e<strong>in</strong>gehalten. (TZ 8)<br />

Zur <strong>Umsetzung</strong> jener Elemente <strong>der</strong> DL–RL, die für alle Gebietskörperschaften<br />

gleichermaßen anwendbar se<strong>in</strong> sollen, wurde e<strong>in</strong><br />

Dienstleistungsgesetz des Bundes erarbeitet, für das e<strong>in</strong>e Verfassungsbestimmung<br />

mit Zustimmungsrecht des Bundesrats (Kompetenzdeckungsklausel)<br />

erfor<strong>der</strong>lich war. Die entsprechende Regierungsvorlage<br />

wurde später als geplant im Juli 2009 vom M<strong>in</strong>isterrat<br />

beschlossen. Die parlamentarische Beschlussfassung konnte bis Ende<br />

2009 nicht abgeschlossen werden. Dadurch war auch <strong>der</strong> rechtzeitige<br />

Abschluss aller weiteren erfor<strong>der</strong>lichen Rechtsanpassungen<br />

bee<strong>in</strong>trächtigt. (TZ 6, 7)<br />

E<strong>in</strong>heitlicher Ansprechpartner<br />

Die Mitgliedstaaten hatten bis Ende 2009 e<strong>in</strong>heitliche Ansprechpartner<br />

(EAP) e<strong>in</strong>zurichten, über die e<strong>in</strong> Dienstleistungserbr<strong>in</strong>ger sämtliche<br />

Verfahren und Formalitäten, die zur Aufnahme von Dienstleistungen<br />

erfor<strong>der</strong>lich s<strong>in</strong>d, aus <strong>der</strong> Ferne und elektronisch leicht<br />

abwickeln kann. (TZ 11)<br />

In Österreich wurden die EAP bei den Ämtern <strong>der</strong> Landesregierungen<br />

e<strong>in</strong>gerichtet. Ihre Aufgabe war auch die Bereitstellung von Informationen<br />

für Dienstleistungserbr<strong>in</strong>ger und –empfänger, wobei die<br />

DL–RL e<strong>in</strong>e taxative Aufzählung von M<strong>in</strong>dest<strong>in</strong>formationen enthält.<br />

Nach dem DLG–Entwurf haben die Bundesm<strong>in</strong>ister o<strong>der</strong> Landesregierungen<br />

dem EAP dafür die erfor<strong>der</strong>lichen Informationen<br />

zur Verfügung zu stellen. Die jeweils zuständige Gebietskörperschaft<br />

haftet für Falsch<strong>in</strong>formationen. (TZ 12)<br />

Projektpläne und Vorkehrungen zur Personalausstattung lagen <strong>in</strong><br />

den drei überprüften Län<strong>der</strong>n vor. Die Län<strong>der</strong> stimmten sich <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>er eigens e<strong>in</strong>gerichteten EAP–Arbeitsgruppe ab, mit dem Bund<br />

gab es diesbezüglich aber nur e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>geschränkten Informationsaustausch.<br />

Der Zuständigkeitsbereich <strong>der</strong> EAP, <strong>der</strong> <strong>in</strong>nerstaatlich<br />

zunächst auch auf nicht <strong>der</strong> DL–RL unterliegende Materien ausgedehnt<br />

werden sollte, wurde zuletzt wie<strong>der</strong> e<strong>in</strong>geschränkt. (TZ 13)<br />

Steiermark 2010/5 57


Kurzfassung<br />

Verfahrensbeschreibungen<br />

Bund und Län<strong>der</strong> verfassten im Rahmen des Normenscreen<strong>in</strong>gs<br />

Listen und Beschreibungen <strong>der</strong> dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ienrelevanten<br />

Verfahren. Die Abstimmung zwischen Bund und Län<strong>der</strong>n zu e<strong>in</strong>igen<br />

von den EAP bereit zu stellenden Informationen war jedoch nicht<br />

ausreichend. Insbeson<strong>der</strong>e zu Rechtsbehelfen, Registern und Verfahren<br />

von Kammern hatte das für die Projektkoord<strong>in</strong>ation verantwortliche<br />

BMWFJ bis Anfang September 2009 ke<strong>in</strong>en Überblick über den<br />

<strong>Umsetzung</strong>sstand. Die Beschreibung <strong>der</strong> dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ienrelevanten<br />

Verwaltungsverfahren war sowohl auf Bundes– als auch<br />

auf Landesebene noch nicht abgeschlossen. Es war teilweise noch<br />

nicht geklärt, wie die Aktualität <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Verfahrensbeschreibungen<br />

des Bundes gewährleistet werden sollte. (TZ 14, 15)<br />

<strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> IT–Unterstützung<br />

Das BKA übernahm die Koord<strong>in</strong>ation <strong>der</strong> österreichischen IT–<strong>Umsetzung</strong>,<br />

die im Rahmen e<strong>in</strong>er gebietskörperschaftenübergreifenden IT–<br />

Projektgruppe erfolgte. (TZ 19)<br />

Es kam zu Projektverzögerungen. Das BKA konnte sich mit den Län<strong>der</strong>n<br />

auf ke<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same Vorgangsweise zur IT–<strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong><br />

DL–RL e<strong>in</strong>igen. Die Län<strong>der</strong> richteten neun Internet–Portale e<strong>in</strong>. Das<br />

BKA entwickelte zu den 19 am häufigsten erwarteten Berufen als<br />

Zusatzangebot zu den EAP e<strong>in</strong>en so genannten Dienstleistungsassistenten,<br />

dessen Nutzung nicht gesichert war. (TZ 17 bis 21)<br />

Der Dienstleistungsassistent sollte den Dienstleistungserbr<strong>in</strong>ger mittels<br />

e<strong>in</strong>es elektronischen Frage– und Antwortsystems direkt zu den<br />

für ihn relevanten berufsbildbezogenen Informationen bzw. Verfahren<br />

leiten und von dort auf das elektronische Informationsangebot<br />

des regional zuständigen EAP weiterverweisen. (TZ 17)<br />

Für 2010 war die Integration des Dienstleistungsassistenten <strong>in</strong> das<br />

noch zu schaffende Unternehmensserviceportal geplant, das ebenfalls<br />

Informationen und Verfahrensabwicklungen für Unternehmen<br />

anbieten soll. Parallelentwicklungen zu den EAP–Portalen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

waren nicht auszuschließen. (TZ 21)<br />

58 Steiermark 2010/5


Steiermark<br />

<strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>EU–Dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>öffentlichen</strong> Verwaltung<br />

Kenndaten zur Dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ie<br />

Rechtsgrundlage<br />

<strong>Umsetzung</strong>smaßnahmen<br />

Normenscreen<strong>in</strong>g Bund,<br />

Län<strong>der</strong> und Geme<strong>in</strong>den<br />

Legistische Maßnahmen<br />

Bund<br />

Län<strong>der</strong><br />

Geme<strong>in</strong>den<br />

E<strong>in</strong>heitlicher Ansprechpartner<br />

Informationspflichten <strong>der</strong><br />

e<strong>in</strong>heitlichen Ansprechpartner<br />

Verfahren und Formalitäten<br />

Richtl<strong>in</strong>ie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und<br />

des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im<br />

B<strong>in</strong>nenmarkt — <strong>EU–Dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong> (DL–RL)<br />

Überprüfung des gesamten österreichischen Rechtsbestandes<br />

auf Vere<strong>in</strong>barkeit mit <strong>der</strong> DL–RL<br />

Bundesgesetz über die Erbr<strong>in</strong>gung von Dienstleistungen (zur<br />

Normierung <strong>der</strong> horizontalen <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> DL–RL); 1)<br />

Bundesgesetze zur Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Materiengesetze mit<br />

Bundeszuständigkeit<br />

Landesgesetze zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Materiengesetze mit Landeszuständigkeit<br />

Anpassung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deverordnungen<br />

<strong>in</strong> jedem Bundesland beim Amt <strong>der</strong> Landesregierung<br />

Zurverfügungstellung von Informationen, die aus <strong>der</strong> Ferne<br />

und elektronisch leicht zugänglich se<strong>in</strong> müssen<br />

Sicherstellung, dass alle Verfahren und Formalitäten problemlos<br />

aus <strong>der</strong> Ferne und elektronisch abgewickelt werden<br />

können<br />

1) zum Redaktionszeitpunkt noch nicht beschlossen<br />

Prüfungsablauf und<br />

–gegenstand<br />

1 Der RH überprüfte von Mai bis September 2009 den <strong>Umsetzung</strong>sstand<br />

<strong>der</strong> <strong>EU–Dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong> (DL–RL). Die Überprüfung vor Ort fand<br />

auf Bundesebene bei den hauptsächlich befassten Ressorts BKA und<br />

BMWFJ statt. An alle Län<strong>der</strong> wurde e<strong>in</strong> Fragebogen verschickt, vor<br />

Ort vertieft überprüft wurden die Län<strong>der</strong> Oberösterreich, Steiermark<br />

und Wien. Dem <strong>Umsetzung</strong>sstand auf Geme<strong>in</strong>deebene wurde anhand<br />

<strong>der</strong> bei Bund und Län<strong>der</strong>n verfügbaren Unterlagen nachgegangen.<br />

Ziel <strong>der</strong> Gebarungsüberprüfung war die Beurteilung <strong>der</strong> <strong>in</strong> Österreich<br />

gesetzten rechtlichen, organisatorischen und <strong>in</strong>formationstechnischen<br />

Maßnahmen zur Vorbereitung <strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> DL–RL.<br />

Steiermark 2010/5 59


Zu dem im November 2009 übermittelten Prüfungsergebnis nahmen<br />

das BKA und die Län<strong>der</strong> Steiermark und Wien im Jänner 2010, sowie<br />

das BMWFJ und das Land Oberösterreich im Februar 2010 Stellung.<br />

Der RH erstattete se<strong>in</strong>e Gegenäußerungen im April 2010.<br />

Allgeme<strong>in</strong>es zur <strong>EU–Dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong> und zu ihrer <strong>Umsetzung</strong> <strong>in</strong> Österreich<br />

Ziel und Gegenstand<br />

2 Zur Verwirklichung bzw. För<strong>der</strong>ung e<strong>in</strong>es e<strong>in</strong>heitlichen B<strong>in</strong>nenmarkts<br />

beschlossen das Europäische Parlament und <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> Europäischen<br />

Union im Dezember 2006 die DL–RL. Primäre Zielsetzung <strong>der</strong> DL–RL<br />

ist es, den Abbau von bürokratischen Hemmnissen, grenzüberschreitende<br />

Dienstleistungserbr<strong>in</strong>gungen und Nie<strong>der</strong>lassungen von Dienstleistungserbr<strong>in</strong>gern<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>en Mitgliedstaat zu bewirken.<br />

Als Dienstleistungen im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> DL–RL gelten alle selbstständigen<br />

wirtschaftlichen Tätigkeiten, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel gegen Entgelt erbracht<br />

werden, wobei die DL–RL Dienstleistungen von allgeme<strong>in</strong>em wirtschaftlichem<br />

Interesse, die <strong>öffentlichen</strong> o<strong>der</strong> privaten E<strong>in</strong>richtungen<br />

vorbehalten s<strong>in</strong>d, nicht umfasst.<br />

Aus <strong>der</strong> DL–RL ergab sich die Verpflichtung <strong>der</strong> Gebietskörperschaften<br />

<strong>in</strong> Österreich, e<strong>in</strong> Normenscreen<strong>in</strong>g durchzuführen und die <strong>in</strong> den Normen<br />

festgelegten Anfor<strong>der</strong>ungen für die Aufnahme und Ausübung<br />

von Dienstleistungen (z.B. Genehmigungen, Auflagen, Verbote, Bed<strong>in</strong>gungen<br />

und Erklärungen) zu überprüfen und gegebenenfalls zu vere<strong>in</strong>fachen.<br />

Die Mitgliedstaaten hatten <strong>der</strong> Europäischen Kommission bis<br />

Ende 2009 über die <strong>in</strong> Geltung bleibenden Anfor<strong>der</strong>ungen zu berichten<br />

und <strong>der</strong>en Vere<strong>in</strong>barkeit mit <strong>der</strong> DL–RL zu begründen.<br />

Die DL–RL sieht die E<strong>in</strong>richtung von so genannten e<strong>in</strong>heitlichen<br />

Ansprechpartnern (EAP) vor, die für den Dienstleistungserbr<strong>in</strong>ger e<strong>in</strong>e<br />

One–Stop–Shop–Funktion erfüllen und Informationen, wie z.B. Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

betreffend Verfahren und Formalitäten, Zugang zu Registern,<br />

Rechtsbehelfe und Daten zur zuständigen Behörde bzw. zu Verbänden<br />

und Organisationen, zur Verfügung stellen sollen.<br />

Die vom Anwendungsbereich <strong>der</strong> DL–RL umfassten Verfahren und<br />

Formalitäten müssen über den EAP o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> zuständigen Behörde<br />

elektronisch abwickelbar se<strong>in</strong>.<br />

60 Steiermark 2010/5


Allgeme<strong>in</strong>es zur <strong>EU–Dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong><br />

und ihrer <strong>Umsetzung</strong> <strong>in</strong> Österreich<br />

Steiermark<br />

<strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>EU–Dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>öffentlichen</strong> Verwaltung<br />

Mehrere Arbeitsgruppen befassten sich mit <strong>der</strong> konkreten <strong>Umsetzung</strong>.<br />

<strong>Umsetzung</strong>smaßnahmen<br />

<strong>in</strong> Österreich<br />

3.1 Zur <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> DL–RL waren umfangreiche rechtliche, organisatorische<br />

und <strong>in</strong>formationstechnologische Maßnahmen zu setzen. Die<br />

DL–RL regelt diese Maßnahmen nicht im Detail und lässt den Mitgliedstaaten<br />

entsprechenden Freiraum, z.B. wie viele EAP e<strong>in</strong>zurichten o<strong>der</strong><br />

wie die elektronischen Informationen zur Verfügung zu stellen s<strong>in</strong>d.<br />

Die DL–RL lässt auch rechtliche Fragen offen (z.B. h<strong>in</strong>sichtlich ihrer<br />

Anwendung auf bestimmte Rechtsgebiete).<br />

3.2 Da die DL–RL rechtliche Fragen offen lässt, bestand e<strong>in</strong> Interpretationsspielraum,<br />

<strong>der</strong> die <strong>Umsetzung</strong> erschwerte und das Risiko e<strong>in</strong>es Vertragsverletzungsverfahrens<br />

nicht völlig ausschließt.<br />

3.3 Das BMWFJ verwies dazu <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Stellungnahme auf e<strong>in</strong>e laufende<br />

Abstimmung mit <strong>der</strong> Europäischen Kommission und an<strong>der</strong>en Mitgliedstaaten,<br />

um e<strong>in</strong>e zielführende <strong>Umsetzung</strong> zu gewährleisten, z.B. h<strong>in</strong>sichtlich<br />

<strong>der</strong> Ausgestaltung des EAP.<br />

Koord<strong>in</strong>ation und Projektsteuerung<br />

Koord<strong>in</strong>ation <strong>der</strong><br />

<strong>Umsetzung</strong><br />

4.1 Gegenüber <strong>der</strong> EU ist die Republik Österreich zur <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong><br />

DL–RL verpflichtet. Innerstaatlich haben Bund, Län<strong>der</strong> und Geme<strong>in</strong>den<br />

für ihren jeweiligen Wirkungsbereich die erfor<strong>der</strong>lichen Anpassungen<br />

vorzunehmen. Dazu erfolgten auf Bundesebene e<strong>in</strong> Vortrag an<br />

den M<strong>in</strong>isterrat durch den Bundesm<strong>in</strong>ister für Wirtschaft und Arbeit<br />

im März 2008 und auf Län<strong>der</strong>ebene e<strong>in</strong> Beschluss <strong>der</strong> Landesamtsdirektorenkonferenz<br />

im März 2007.<br />

Der M<strong>in</strong>isterratsvortrag bestimmte das damalige BMWA (nunmehr<br />

BMWFJ; im Folgenden generell als BMWFJ bezeichnet) zum Koord<strong>in</strong>ator<br />

des laufenden <strong>Umsetzung</strong>sprozesses sowie das BKA zum Koord<strong>in</strong>ator<br />

für die Arbeiten im Zusammenhang mit <strong>der</strong> elektronischen<br />

<strong>Umsetzung</strong>.<br />

Die Landesamtsdirektorenkonferenz sprach sich dafür aus, die nach<br />

<strong>der</strong> DL–RL vorzusehenden EAP bei den Ämtern <strong>der</strong> Landesregierungen<br />

e<strong>in</strong>zurichten.<br />

Steiermark 2010/5 61


Koord<strong>in</strong>ation und Projektsteuerung<br />

Zur Koord<strong>in</strong>ation richtete das BMWFJ im April 2008 e<strong>in</strong>e Arbeitsgruppe<br />

von <strong>Umsetzung</strong>sbeauftragten des Bundes, <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> und <strong>der</strong><br />

Sozialpartner e<strong>in</strong>. Das BMWFJ gab für das Normenscreen<strong>in</strong>g und die<br />

Ausarbeitung des Dienstleistungsgesetzes–DLG Fristen vor und brachte<br />

<strong>in</strong>haltliche Vorschläge e<strong>in</strong>.<br />

Für die <strong>in</strong>formationstechnologische <strong>Umsetzung</strong> arbeitete das BKA<br />

e<strong>in</strong> Pilotsystem aus, das aber von den Län<strong>der</strong>n im Juni 2008 als zu<br />

überschießend abgelehnt wurde. Auch im Rahmen <strong>der</strong> im Mai 2008<br />

beauftragten Projektgruppe „E–Government–<strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> Dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ie“<br />

zeigten sich teilweise divergierende Vorstellungen und<br />

Aktivitäten des BKA und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>. Bei <strong>der</strong> Aufbereitung <strong>der</strong> elektronisch<br />

zur Verfügung zu stellenden Informationen (<strong>in</strong>sb. von Verfahrensbeschreibungen)<br />

ergaben sich Abstimmungsschwierigkeiten zwischen<br />

den Beteiligten. E<strong>in</strong>e Gesamtkoord<strong>in</strong>ation dieser Bereiche und<br />

e<strong>in</strong> laufen<strong>der</strong> Überblick waren nicht durchgehend vorhanden.<br />

Die Län<strong>der</strong> richteten im Mai 2008 e<strong>in</strong>e EAP–Arbeitsgruppe (EAP–<br />

AG) e<strong>in</strong>. E<strong>in</strong>e zentrale Abstimmung von <strong>der</strong>en Ergebnissen mit jenen<br />

<strong>der</strong> übrigen Arbeitsgruppen erfolgte vorerst nicht. Erst im April 2009<br />

befasste sich die Landesamtsdirektorenkonferenz mit <strong>der</strong> Lösung <strong>der</strong><br />

diesbezüglichen Abstimmungsschwierigkeiten.<br />

Auf europäischer Ebene waren verschiedene Arbeitsgruppen e<strong>in</strong>gerichtet,<br />

<strong>der</strong>en österreichische Mitglie<strong>der</strong> auch <strong>in</strong> den <strong>in</strong>nerstaatlichen<br />

Arbeitsgruppen vertreten waren.<br />

Das BMWFJ war <strong>in</strong> den meisten mit <strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong> befassten Gruppen<br />

vertreten, <strong>in</strong>formierte <strong>in</strong> mehreren Län<strong>der</strong>n und pflegte <strong>in</strong>formelle Kontakte.<br />

Dokumentiert war e<strong>in</strong>e steuernde Tätigkeit des BMWFJ hauptsächlich<br />

für die mit rechtlichen Fragen befasste Arbeitsgruppe. E<strong>in</strong><br />

„Multiprojektmanagement“ für e<strong>in</strong>e Gesamtsteuerung aller im Zusammenhang<br />

mit <strong>der</strong> DL–RL stehenden Projekte, wie es vom BKA und den<br />

Län<strong>der</strong>n gefor<strong>der</strong>t worden war, fehlte. Dies hätte die Regulierung <strong>der</strong><br />

Projektaufträge im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er möglichst klaren Abgrenzung <strong>der</strong> Aufgaben,<br />

die Koord<strong>in</strong>ation übergreifen<strong>der</strong> Tätigkeiten und die Fortschrittskontrolle<br />

sowie allfällige Eskalationsmaßnahmen be<strong>in</strong>halten sollen.<br />

4.2 Die Schwierigkeiten <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> DL–RL lagen zu e<strong>in</strong>em<br />

wesentlichen Teil an <strong>der</strong> auf alle Gebietskörperschaften verteilten<br />

<strong>Umsetzung</strong>sverantwortung. Es fehlten ausreichende Koord<strong>in</strong>ations<strong>in</strong>strumente<br />

und entsprechende Durchsetzungsmöglichkeiten.<br />

62 Steiermark 2010/5


Koord<strong>in</strong>ation und Projektsteuerung<br />

Steiermark<br />

<strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>EU–Dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>öffentlichen</strong> Verwaltung<br />

Der RH empfahl deshalb, künftig bei <strong>der</strong> Abwicklung ähnlich komplexer,<br />

gebietskörperschaftenübergreifen<strong>der</strong> Projekte die Verantwortlichkeiten<br />

schon bei Projektstart verb<strong>in</strong>dlich festzulegen und Vorkehrungen<br />

zu e<strong>in</strong>em koord<strong>in</strong>ierten Vorgehen zu treffen. So könnte z.B.<br />

e<strong>in</strong> Bund–Län<strong>der</strong>–Gremium die erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen abstimmen<br />

und <strong>der</strong>en <strong>Umsetzung</strong> vorbereiten. Für Me<strong>in</strong>ungsverschiedenheiten<br />

sollten Entscheidungsmechanismen bereits im Vorh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> def<strong>in</strong>iert<br />

werden.<br />

4.3 Laut Stellungnahme des BKA sei die Empfehlung im Rahmen des Projekts<br />

„Verwaltung Neu“ für E–Government–Projekte aufgegriffen und<br />

mit M<strong>in</strong>isterratsbeschluss vom 15. September 2009 <strong>in</strong> Form des Teilprojekts<br />

„Stärkung <strong>der</strong> Entscheidungsstrukturen“ berücksichtigt worden.<br />

Es sei geplant, die dazu notwendigen Maßnahmen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er gebietskörperschaftenübergreifenden<br />

Arbeitsgruppe abzustimmen.<br />

Das BMWFJ hielt dazu fest, dass es aufgrund <strong>der</strong> verfassungsrechtlich<br />

vorgegebenen Kompetenzlage auch im Rahmen e<strong>in</strong>es Multiprojektmanagements<br />

ke<strong>in</strong>e rechtliche Handhabe gehabt hätte, Druck auf an<strong>der</strong>e<br />

Bundes– o<strong>der</strong> Landesstellen auszuüben. Es merkte an, dass Vorkehrungen<br />

für e<strong>in</strong> koord<strong>in</strong>iertes Vorgehen getroffen worden seien und im<br />

Rahmen von Bund–Län<strong>der</strong>–Treffen <strong>in</strong>tensive Konsultationen stattgefunden<br />

hätten.<br />

Die Oberösterreichische Landesregierung und <strong>der</strong> Wiener Stadtsenat<br />

teilten mit, dass beide Län<strong>der</strong> alle notwendigen Vorkehrungen für e<strong>in</strong><br />

koord<strong>in</strong>iertes Vorgehen geschaffen hätten. Die Oberösterreichische Landesregierung<br />

wies außerdem auf die Organisationskompetenz <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

h<strong>in</strong>, weshalb organisatorische und technologische Lösungen o<strong>der</strong><br />

<strong>Umsetzung</strong>en nicht e<strong>in</strong>seitig von zentraler Stelle vorgegeben werden<br />

könnten und entsprechend rechtzeitig im Vorfeld mit den Län<strong>der</strong>n<br />

abzustimmen seien.<br />

4.4 Der RH entgegnete, dass während <strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> DL–RL wie<strong>der</strong>holt<br />

Abstimmungsschwierigkeiten auftraten. Daher wäre es zweckmäßig<br />

gewesen, die Prozessverantwortlichen verb<strong>in</strong>dlich festzulegen und<br />

geeignete Entscheidungsstrukturen zu schaffen. E<strong>in</strong> Bund–Län<strong>der</strong>–Gremium<br />

hätte die zur <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> DL–RL erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen<br />

effektiver abstimmen können. Solche geme<strong>in</strong>same Entscheidungsstrukturen<br />

können überdies e<strong>in</strong>seitige, nicht konsensfähige Vorgaben vermeiden.<br />

Das Teilprojekt „Stärkung <strong>der</strong> Entscheidungsstrukturen“ beurteilte<br />

<strong>der</strong> RH <strong>in</strong> diesem Zusammenhang positiv.<br />

Steiermark 2010/5 63


Koord<strong>in</strong>ation und Projektsteuerung<br />

Instrumente <strong>der</strong><br />

Projektsteuerung<br />

5.1 Für die Vorarbeiten zur unter österreichischer Ratspräsidentschaft<br />

beschlossenen DL–RL hatte es im BMWFJ e<strong>in</strong>en Projektauftrag gegeben,<br />

<strong>der</strong> allerd<strong>in</strong>gs mit Beschlussfassung <strong>der</strong> DL–RL endete und für<br />

die <strong>Umsetzung</strong> nicht mehr erneuert wurde. Sonstige formale Arbeitsaufträge<br />

zur <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> DL–RL gab es im BMWFJ nicht. Für die<br />

Koord<strong>in</strong>ation <strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong> war jedoch e<strong>in</strong> Beschäftigter mit dem<br />

Großteil se<strong>in</strong>er Arbeitsleistung abgestellt, dazu kamen Teilzeitleistungen<br />

weiterer Bediensteter; <strong>in</strong> Summe ergab sich nach Schätzung des<br />

BMWFJ e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>satz von rd. zwei Vollzeitbeschäftigten pro Jahr seit<br />

2007.<br />

Unterlagen zur Projektsteuerung waren im BMWFJ nur teilweise vorhanden.<br />

Anfang des Jahres 2008 wurden e<strong>in</strong>e Projektübersicht und e<strong>in</strong><br />

Fahrplan für die <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> DL–RL erstellt, die für die rechtlichen,<br />

organisatorischen und <strong>in</strong>formationstechnischen Aufgaben Zuständigkeiten<br />

und Fristen be<strong>in</strong>halteten. Sie wurden allerd<strong>in</strong>gs nicht aktualisiert<br />

und es lag ke<strong>in</strong>e Gesamtübersicht über die Aktivitäten <strong>der</strong> mit<br />

<strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> DL–RL befassten Arbeitsgruppen vor. E<strong>in</strong>e vollständige<br />

Verfolgung aller Aktivitäten war mit den e<strong>in</strong>gesetzten Instrumenten<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> den Bereichen EAP sowie IT–<strong>Umsetzung</strong><br />

und Verfahrensbeschreibungen nicht möglich.<br />

Für das Teilprojekt <strong>der</strong> elektronischen Verfahrensabwicklung lagen<br />

e<strong>in</strong> Projektauftrag durch die „Kooperation Bund, Län<strong>der</strong>, Städte und<br />

Geme<strong>in</strong>den“ (Kooperation BLSG), Term<strong>in</strong>setzungen sowie e<strong>in</strong>e Dokumentation<br />

<strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong>sstände vor.<br />

In den überprüften Län<strong>der</strong>n gab es teilweise detaillierte Projektpläne<br />

und Aufstellungen über Verantwortlichkeiten und <strong>Umsetzung</strong>sfristen.<br />

5.2 Der RH bemängelte die unzureichende Unterstützung <strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong><br />

<strong>der</strong> DL–RL durch das BMWFJ mit Mitteln <strong>der</strong> Projektsteuerung. Der<br />

fehlende Gesamtüberblick über die Aktivitäten aller Beteiligten engte<br />

die Möglichkeiten des BMWFJ e<strong>in</strong>, als Gesamtkoord<strong>in</strong>ator auf <strong>in</strong>haltliche<br />

und term<strong>in</strong>liche Probleme h<strong>in</strong>zuweisen.<br />

Bei <strong>der</strong>art umfangreichen und schwierig zu koord<strong>in</strong>ierenden Projekten<br />

erachtete es <strong>der</strong> RH für unbed<strong>in</strong>gt erfor<strong>der</strong>lich, die Projektabwicklung<br />

im BMWFJ zu dokumentieren und mit entsprechenden Instrumenten<br />

zu unterstützen. Dies schließt u.a. Projektaufträge mit konkreten Verantwortlichkeiten<br />

und Fristen, Projektpläne sowie laufend aktualisierte<br />

Übersichten über den Projektablauf und die Aktivitäten aller befassten<br />

Arbeitsgruppen mit Term<strong>in</strong>evidenzen e<strong>in</strong>. Der personelle Ressourcene<strong>in</strong>satz<br />

des BMWFJ für die Koord<strong>in</strong>ation war ger<strong>in</strong>g.<br />

64 Steiermark 2010/5


Koord<strong>in</strong>ation und Projektsteuerung<br />

Steiermark<br />

<strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>EU–Dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>öffentlichen</strong> Verwaltung<br />

Die im BKA und den überprüften Län<strong>der</strong>n vorhandenen Unterlagen zu<br />

<strong>der</strong>en Teilprojekten beurteilte <strong>der</strong> RH als ausreichend.<br />

5.3 Das BMWFJ nahm die Empfehlungen des RH zur Kenntnis, wies aber<br />

auf die verfassungsrechtlich begrenzte Kompetenz des Bundes und die<br />

knappen Personalressourcen h<strong>in</strong>. Angesichts des ger<strong>in</strong>gen Personale<strong>in</strong>satzes<br />

und des hohen Grads an Komplexität habe es sich zu e<strong>in</strong>er<br />

Projektsteuerung entschlossen, die ihre Schwerpunkte auf die E<strong>in</strong>richtung<br />

von Kommunikationsnetzwerken, auf <strong>in</strong>tensives Kontaktmanagement<br />

und operative <strong>Umsetzung</strong>sarbeiten legte.<br />

Die Ausführlichkeit <strong>der</strong> Dokumentation sei durch knappe Ressourcen<br />

bee<strong>in</strong>trächtigt gewesen, über alle wesentlichen Sitzungen <strong>der</strong> letzten<br />

drei Jahre seien zum Teil jedoch sehr ausführliche Protokolle angelegt<br />

worden. Zur Schwerpunktsetzung im Projekt habe auch die Bestellung<br />

von <strong>Umsetzung</strong>sbeauftragten gehört. Informelle Kontakte zu den <strong>Umsetzung</strong>sbeauftragten<br />

und zu den Experten <strong>der</strong> Bundes– und Landesstellen<br />

dienten e<strong>in</strong>em laufenden Überblick über den Stand <strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong>.<br />

5.4 Der RH entgegnete, dass die koord<strong>in</strong>ierende Stelle bei e<strong>in</strong>em <strong>der</strong>art<br />

umfangreichen und komplexen Projekt über aktuelle und ausreichend<br />

dokumentierte Informationen zum <strong>Umsetzung</strong>sstand bei allen Beteiligten<br />

verfügen sollte, um auf Verzögerungen o<strong>der</strong> sonstige Probleme<br />

rechtzeitig reagieren zu können. Dafür wären die vorhandenen Ressourcen<br />

vorrangig e<strong>in</strong>zusetzen.<br />

Rechtliche Maßnahmen<br />

Dienstleistungsgesetz<br />

6.1 Die DL–RL enthält zahlreiche horizontale Elemente wie z.B. die E<strong>in</strong>richtung<br />

von EAP, Informationspflichten, e<strong>in</strong>e Genehmigungsfiktion 1)<br />

mangels Beschei<strong>der</strong>lassung <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er bestimmten Frist o<strong>der</strong> die<br />

grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit. Diese sollten <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em horizontalen Sammelgesetz des Bundes (DLG) umgesetzt werden,<br />

für das e<strong>in</strong>e Verfassungsbestimmung mit Zustimmungsrecht des<br />

Bundesrats (Kompetenzdeckungsklausel) erfor<strong>der</strong>lich war. Die Alternative<br />

wäre e<strong>in</strong>e Verankerung dieser horizontalen Elemente <strong>in</strong> allen<br />

von <strong>der</strong> DL–RL betroffenen Normen gewesen.<br />

1) Die Genehmigungsfiktion bedeutet, dass die Genehmigung e<strong>in</strong>es Antrags von<br />

Gesetzes wegen als erteilt gilt, wenn nicht <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Frist von drei Monaten<br />

e<strong>in</strong> Bescheid erlassen wurde. Diese Bestimmung im Entwurf zum DLG sieht e<strong>in</strong>e<br />

„opt<strong>in</strong>g <strong>in</strong>“ Klausel vor. Der jeweilige Gesetzgeber muss sie ausdrücklich für anwendbar<br />

erklären. Tut er das nicht, bleibt die bisherige Rechtslage <strong>in</strong> Geltung.<br />

Steiermark 2010/5 65


Rechtliche Maßnahmen<br />

6.2 Der RH beurteilte die Überlegungen zur Erarbeitung e<strong>in</strong>es horizontalen<br />

Sammelgesetzes ebenso wie die E<strong>in</strong>richtung <strong>der</strong> Gruppe <strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong>sbeauftragten<br />

als zweckmäßig, weil damit <strong>der</strong> Aufwand für die<br />

Gesetzgebung ger<strong>in</strong>g gehalten und alle betroffenen Stellen <strong>in</strong> den Prozess<br />

e<strong>in</strong>gebunden wurden.<br />

7.1 Anfang 2008 erarbeitete das BMWFJ e<strong>in</strong>en mit dem BKA abgestimmten<br />

ersten Entwurf für das DLG und versandte ihn im Mai 2008 <strong>in</strong>formell<br />

zur Abgabe von Stellungnahmen. Durch Beschluss <strong>der</strong> Landesamtsdirektorenkonferenz<br />

im Juni 2008 äußerten die Län<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same<br />

Position.<br />

Das weitere Gesetzesbegutachtungsverfahren sollte im Spätherbst 2008<br />

durchgeführt werden. Das BMWFJ verschob dieses Verfahren im<br />

Dezember 2008 auf das erste o<strong>der</strong> zweite Quartal 2009 und führte es<br />

schließlich im März und April 2009 durch.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Begutachtung wurden zahlreiche Stellungnahmen<br />

abgegeben. Die Landesamtsdirektorenkonferenz ersuchte den Bund<br />

um e<strong>in</strong>e stärkere Berücksichtigung dieser Stellungnahmen.<br />

Die Landeshauptleutekonferenz for<strong>der</strong>te die Bundesregierung im<br />

Mai 2009 auf, e<strong>in</strong>e Regierungsvorlage zum DLG vor <strong>der</strong> Sommerpause<br />

im Nationalrat e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen, damit die Län<strong>der</strong> ihre <strong>Umsetzung</strong>smaßnahmen<br />

noch fristgerecht abschließen können. Weiters erwarteten<br />

die Landeshauptleute, dass die Stellungnahmen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> berücksichtigt<br />

werden. Da <strong>der</strong> M<strong>in</strong>isterrat den Entwurf des DLG erst Ende<br />

Juli 2009 behandelte, konnte vor <strong>der</strong> Sommerpause ke<strong>in</strong>e parlamentarische<br />

Behandlung mehr erfolgen.<br />

Im September 2009 wurde die Regierungsvorlage dem zuständigen<br />

Ausschuss zugewiesen, <strong>der</strong> die Behandlung des DLG–Entwurfs auf Dezember<br />

2009 vertagte.<br />

7.2 Der RH bemängelte den Projektablauf von <strong>der</strong> Erstellung des Erstentwurfs<br />

des DLG bis zur endgültigen E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gung <strong>in</strong> den Nationalrat.<br />

Das BMWFJ verschob Term<strong>in</strong>e um mehrere Monate, wodurch letztlich<br />

<strong>der</strong> Gesetzesentwurf nicht mehr vor <strong>der</strong> Sommerpause des Nationalrats<br />

e<strong>in</strong>gebracht werden konnte. Das DLG und <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die Ausgestaltung<br />

<strong>der</strong> Genehmigungsfiktion waren aber für die Än<strong>der</strong>ungen<br />

des Landesrechts von großer Bedeutung. Die Län<strong>der</strong> mussten daher<br />

bis zuletzt von Annahmen ausgehen.<br />

66 Steiermark 2010/5


Rechtliche Maßnahmen<br />

Steiermark<br />

<strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>EU–Dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>öffentlichen</strong> Verwaltung<br />

Der RH empfahl dem BKA und dem BMWFJ, künftig die legistischen<br />

Vorlagen zur gesamtstaatlichen <strong>Umsetzung</strong> von Richtl<strong>in</strong>ien, die ebenso<br />

wie die DL–RL abgestimmte Gesetzgebungsschritte von Bund und Län<strong>der</strong>n<br />

erfor<strong>der</strong>n, so rechtzeitig vorzubereiten, dass den gesetzgebenden<br />

Körperschaften ausreichend Zeit für die Beschlussfassungen bleibt.<br />

7.3 Laut Stellungnahme des BMWFJ sei das DLG vom M<strong>in</strong>isterrat<br />

im Juli 2009 beschlossen und dem Parlament zugeleitet worden. Am<br />

1. Dezember 2009 sei die Annahme durch den Wirtschaftsausschuss<br />

erfolgt. Im Plenum des Nationalrats habe jedoch die notwendige Zweidrittelmehrheit<br />

nicht erreicht werden können, weshalb e<strong>in</strong> Inkrafttreten<br />

des DLG mit 28. Dezember 2009 nicht möglich gewesen sei.<br />

Normenscreen<strong>in</strong>g<br />

8.1 Bund, Län<strong>der</strong> und Geme<strong>in</strong>den hatten ihren jeweiligen Rechtsbestand<br />

<strong>in</strong> eigener Verantwortung auf Vere<strong>in</strong>barkeit <strong>der</strong> Bestimmungen mit<br />

jenen <strong>der</strong> DL–RL zu überprüfen. Alle rechtlichen Bestimmungen, die<br />

<strong>der</strong> DL–RL nicht entsprachen, waren anzupassen.<br />

Trotz Koord<strong>in</strong>ierungssitzungen fanden sich unterschiedliche Vorgangsweisen<br />

bei <strong>der</strong> Abwicklung des Normenscreen<strong>in</strong>gs.<br />

Im Bereich des Bundes prüfte jedes Ressort die <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Anwendungsbereich<br />

fallenden Rechtsnormen, wobei die Ergebnisse bis Ende Oktober<br />

2008 dem BMWFJ rückgemeldet werden sollten. Für das Screen<strong>in</strong>g<br />

von Grundsatzgesetzen gab das BMWFJ als Term<strong>in</strong> Ende August 2008<br />

vor, um den Län<strong>der</strong>n ausreichend Zeit für die Prüfung ihrer Ausführungsgesetze<br />

zu geben.<br />

Nach mehrmaliger Auffor<strong>der</strong>ung durch das BMWFJ lagen diesem die<br />

Meldungen <strong>der</strong> Ressorts bis Ende November 2008 vollständig vor. Das<br />

BMWFJ schloss das Screen<strong>in</strong>g jener Rechtsnormen, die <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Wirkungsbereich<br />

fielen (z.B. Gewerbeordnung), bis Mitte Jänner 2009 ab.<br />

Das BMWFJ übermittelte den Län<strong>der</strong>n im November 2008 das Screen<strong>in</strong>gergebnis<br />

<strong>der</strong> Grundsatzgesetzgebung und im Jänner 2009 die<br />

Gesamtergebnisse des Bundes.<br />

In allen drei überprüften Län<strong>der</strong>n erfolgte e<strong>in</strong>e vollständige Sichtung<br />

des jeweiligen Landesrechts, alle hatten e<strong>in</strong>e koord<strong>in</strong>ierende Stelle<br />

festgelegt und banden die zuständigen Fachabteilungen e<strong>in</strong>. Die Län<strong>der</strong><br />

stimmten sich regelmäßig untere<strong>in</strong>an<strong>der</strong> ab, um weitgehend e<strong>in</strong>heitliche<br />

Ergebnisse zu erzielen. E<strong>in</strong>e Abstimmung mit den Bundesm<strong>in</strong>isterien<br />

erfolgte nur e<strong>in</strong>geschränkt. Bis März 2009 übermittelten<br />

die Län<strong>der</strong> ihre Screen<strong>in</strong>gergebnisse an den Bund.<br />

Steiermark 2010/5 67


Rechtliche Maßnahmen<br />

Die Geme<strong>in</strong>den wurden bei <strong>der</strong> Durchführung des Screen<strong>in</strong>gs von den<br />

Län<strong>der</strong>n und vom Geme<strong>in</strong>de– und Städtebund unterstützt. Die Geme<strong>in</strong>den<br />

schlossen das Screen<strong>in</strong>g nicht, wie vom BMWFJ vorgegeben, bis<br />

März 2009 ab, son<strong>der</strong>n erst später. Aufgrund se<strong>in</strong>er Son<strong>der</strong>stellung<br />

hatte Wien sowohl Landes– und Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>echt überprüft. Das Land<br />

Steiermark hatte bis zu diesem Term<strong>in</strong> Vorarbeiten für die Geme<strong>in</strong>den<br />

geleistet, während <strong>in</strong> Oberösterreich das Vorliegen e<strong>in</strong>er vom BMWFJ<br />

beauftragen Studie (siehe auch TZ 9) abgewartet wurde.<br />

8.2 Da die DL–RL rechtliche Interpretationsspielräume lässt, bestand das<br />

Risiko, dass weitere Anpassungen erfor<strong>der</strong>lich se<strong>in</strong> könnten, weil<br />

dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ienrelevante Normen nicht als solche e<strong>in</strong>gestuft<br />

o<strong>der</strong> nicht geprüft wurden.<br />

Die gesamtstaatliche Koord<strong>in</strong>ation zwischen Bund und Län<strong>der</strong>n war<br />

nicht ausreichend. Der RH bemängelte den gegenüber <strong>der</strong> Gesamtplanung<br />

verspäteten Abschluss <strong>der</strong> Normenscreen<strong>in</strong>gs, weil e<strong>in</strong>e rechtzeitige<br />

Übermittlung <strong>der</strong> Screen<strong>in</strong>gergebnisse <strong>der</strong> Grundsatzgesetze des<br />

Bundes an die Län<strong>der</strong> zweckmäßig gewesen wäre, um die Ausführungsgesetze<br />

dementsprechend überprüfen zu können. Insgesamt erachtete<br />

<strong>der</strong> RH die Abwicklung des Normenscreen<strong>in</strong>gs durch die überprüften<br />

Län<strong>der</strong> als zweckmäßig.<br />

Für das BMWFJ war es schwierig, die an<strong>der</strong>en Ressorts zur E<strong>in</strong>haltung<br />

<strong>der</strong> Term<strong>in</strong>e anzuhalten. Der RH bemängelte aber, dass das BMWFJ<br />

selbst beim Normenscreen<strong>in</strong>g säumig war und dieses erst im Jänner<br />

2009 für se<strong>in</strong>en Wirkungsbereich abschloss.<br />

8.3 Laut Stellungnahme des BMWFJ könne ke<strong>in</strong> EU–Mitgliedstaat vollständig<br />

ausschließen, dass nicht alle dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ienrelevanten<br />

Normen geprüft bzw. angepasst wurden. Die vom BMWFJ vorgegebenen<br />

<strong>in</strong>ternen Fristen hätten e<strong>in</strong>en ausreichenden Spielraum vorgesehen. Die<br />

Normenprüfung sei <strong>in</strong>nerhalb des von <strong>der</strong> DL–RL vorgegebenen Rahmens<br />

abgeschlossen worden und Österreich sei se<strong>in</strong>en Berichtspflichten<br />

zeitgerecht mit 28. Dezember 2009 nachgekommen.<br />

Die Oberösterreichische Landesregierung teilte ebenfalls mit, dass lediglich<br />

<strong>in</strong>tern vere<strong>in</strong>barte Term<strong>in</strong>e überschritten worden seien. Das Screen<strong>in</strong>gergebnis<br />

aller österreichischen Stellen sei aber fristgerecht an die<br />

Europäische Kommission gemeldet worden. Die von Oberösterreich für<br />

das Geme<strong>in</strong>descreen<strong>in</strong>g gewählte Vorgangsweise habe sich als gleichermaßen<br />

zweckmäßig wie ressourcensparend erwiesen und habe überdies<br />

ermöglicht, die von <strong>der</strong> Kommission gesetzten Fristen e<strong>in</strong>zuhalten.<br />

68 Steiermark 2010/5


Rechtliche Maßnahmen<br />

Steiermark<br />

<strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>EU–Dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>öffentlichen</strong> Verwaltung<br />

Laut Stellungnahme <strong>der</strong> Steiermärkischen Landesregierung sei das<br />

Geme<strong>in</strong>descreen<strong>in</strong>g rechtzeitig abgeschlossen worden.<br />

8.4 Der RH entgegnete, dass bei e<strong>in</strong>em Gebietskörperschaften übergreifenden<br />

Projekt dieser Größenordnung auch Zeitvorgaben realistisch<br />

festgelegt und e<strong>in</strong>gehalten werden sollten, um die Projektsteuerung zu<br />

vere<strong>in</strong>fachen. Die effiziente Abwicklung von <strong>der</strong>art komplexen Projekten<br />

erfor<strong>der</strong>t e<strong>in</strong> straffes Projektmanagement.<br />

Berichtspflichten<br />

9.1 Die DL–RL verpflichtete alle Mitgliedstaaten, <strong>der</strong> Europäischen Kommission<br />

bis zum 28. Dezember 2009 verschiedene Berichte (z.B. über<br />

Genehmigungsregelungen, zu prüfenden Anfor<strong>der</strong>ungen im H<strong>in</strong>blick<br />

auf die Nie<strong>der</strong>lassungsfreiheit, über multidiszipl<strong>in</strong>äre Tätigkeiten) vorzulegen.<br />

Um die Berichte an die Europäische Kommission so weit als möglich<br />

e<strong>in</strong>heitlich zu gestalten, beauftragte das BMWFJ die Universität Salzburg<br />

mit <strong>der</strong> Durchführung e<strong>in</strong>er Studie, welche das Normenscreen<strong>in</strong>g<br />

und die Erstellung <strong>der</strong> Berichte wissenschaftlich begleiten sollte.<br />

Grundlage für diese im Juli 2009 erstellte Studie waren die vom BMWFJ<br />

übermittelten Screen<strong>in</strong>gergebnisse.<br />

Die Studie besche<strong>in</strong>igte den Län<strong>der</strong>n <strong>in</strong> ihrem Wirkungsbereich e<strong>in</strong>en<br />

weitgehend vollständigen Überblick über die von <strong>der</strong> DL–RL betroffenen<br />

materiell–rechtlichen Bestimmungen. Sie wies unter an<strong>der</strong>em auf<br />

offene Rechtsfragen zum Anwendungsbereich <strong>der</strong> DL–RL und zusätzlichen<br />

Än<strong>der</strong>ungsbedarf <strong>in</strong> den bestehenden Rechtsnormen h<strong>in</strong>. Weiters<br />

zeigte sie Divergenzen zwischen <strong>der</strong> Grundsatz– und Ausführungsgesetzgebung<br />

auf.<br />

9.2 Der RH erachtete die Erstellung e<strong>in</strong>er Studie zum Normenscreen<strong>in</strong>g<br />

als zweckmäßig, um e<strong>in</strong>e weitgehend e<strong>in</strong>heitliche und konsistente, auf<br />

wissenschaftlicher Basis abgesicherte Berichterstattung gewährleisten<br />

zu können.<br />

Steiermark 2010/5 69


Rechtliche Maßnahmen<br />

Anpassung des<br />

Rechtsbestands<br />

10.1 Als Ergebnis des Normenscreen<strong>in</strong>gs waren Anpassungen <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Rechtsnormen durchzuführen.<br />

Die Län<strong>der</strong> bzw. die Bundesm<strong>in</strong>isterien mussten ihre Gesetzesentwürfe<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Annahme erstellen, dass die Regierungsvorlage zum DLG <strong>in</strong><br />

wesentlichen Punkten, <strong>in</strong>sb. h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Genehmigungsfiktion,<br />

ke<strong>in</strong>e Än<strong>der</strong>ungen erfährt.<br />

10.2 Der RH wies darauf h<strong>in</strong>, dass durch die späte E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gung des DLG<br />

<strong>in</strong> den Nationalrat das Risiko bestand, dass davon abhängige Gesetze<br />

nicht <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong>sfrist <strong>der</strong> DL–RL beschlossen werden<br />

können.<br />

Außerdem konnte nicht ausgeschlossen werden, dass e<strong>in</strong>zelne Bestimmungen<br />

beibehalten wurden, die sich letzten Endes als nicht mit <strong>der</strong><br />

DL–RL vere<strong>in</strong>bar darstellen würden.<br />

10.3 Laut Stellungnahme <strong>der</strong> Oberösterreichischen Landesregierung sei das<br />

Begutachtungsverfahren im November 2009 abgeschlossen worden. Die<br />

Oberösterreichische Landesregierung habe die Regierungsvorlage im<br />

Dezember 2009 beschlossen und im Oberösterreichischen Landtag e<strong>in</strong>gebracht.<br />

Selbst bei sorgfältiger <strong>Umsetzung</strong> von Geme<strong>in</strong>schaftsrechtsakten könne<br />

niemals völlig ausgeschlossen werden, dass sich nationale Bestimmungen<br />

nachträglich als geme<strong>in</strong>schaftsrechtswidrig herausstellen können.<br />

Die Steiermärkische Landesregierung teilte mit, dass das Steiermärkische<br />

Dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ien–Anpassungsgesetz zur Anpassung von<br />

elf Materiengesetzen am 15. Dezember 2009 vom Landtag beschlossen<br />

worden sei. Das Problem mit dem Verweis auf das DLG des Bundes sei<br />

dadurch gelöst worden, dass wortgleiche Bestimmungen zur Genehmigungsfiktion<br />

<strong>in</strong> die e<strong>in</strong>zelnen Gesetze aufgenommen worden seien.<br />

E<strong>in</strong>heitlicher Ansprechpartner<br />

Überblick<br />

11 Die Mitgliedstaaten hatten bis Ende 2009 e<strong>in</strong>en EAP e<strong>in</strong>zurichten, über<br />

den e<strong>in</strong> Dienstleistungserbr<strong>in</strong>ger sämtliche von <strong>der</strong> DL–RL umfassten<br />

Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme von Dienstleistungen<br />

erfor<strong>der</strong>lich s<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong>fach aus <strong>der</strong> Ferne und elektronisch abwickeln<br />

kann. Der EAP lässt weiterh<strong>in</strong> die Möglichkeit offen, sich direkt<br />

an die zuständigen Behörden zu wenden.<br />

70 Steiermark 2010/5


E<strong>in</strong>heitlicher Ansprechpartner<br />

Steiermark<br />

<strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>EU–Dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>öffentlichen</strong> Verwaltung<br />

Die DL–RL umfasst Fälle <strong>der</strong> grenzüberschreitenden Nie<strong>der</strong>lassungsfreiheit<br />

sowie des freien Dienstleistungsverkehrs. Um e<strong>in</strong>e Diskrim<strong>in</strong>ierung<br />

von Inlän<strong>der</strong>n zu vermeiden, beschlossen <strong>der</strong> Bund und die Län<strong>der</strong>,<br />

den EAP auch als Ansprechpartner für Inlän<strong>der</strong> auszugestalten.<br />

Die DL–RL stellt ausdrücklich klar, dass die E<strong>in</strong>richtung <strong>der</strong> EAP die<br />

nationalen Kompetenzverteilungen zwischen Behörden bzw. sonstigen<br />

Stellen nicht berührt.<br />

Aufgaben<br />

12.1 Bund und Län<strong>der</strong> e<strong>in</strong>igten sich darauf, dass <strong>in</strong> Österreich den nationalen<br />

EAP lediglich e<strong>in</strong>e Poststellenfunktion zukommt, ihnen aber<br />

ke<strong>in</strong>e behördlichen Entscheidungskompetenzen obliegen.<br />

Bei dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ienrelevanten Materien sieht <strong>der</strong> DLG–Entwurf<br />

vor, dass <strong>in</strong> Verfahren erster Instanz schriftliche Anbr<strong>in</strong>gen auch<br />

beim EAP e<strong>in</strong>gebracht werden können. Dieser hat das Anbr<strong>in</strong>gen ohne<br />

unnötigen Aufschub entwe<strong>der</strong> an die <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Landesgebiet sachlich<br />

zuständige Behörde o<strong>der</strong> — bei Anbr<strong>in</strong>gen außerhalb se<strong>in</strong>es örtlichen<br />

Zuständigkeitsbereichs — an den jeweiligen zuständigen EAP<br />

weiterzuleiten. In allen drei überprüften Län<strong>der</strong>n war e<strong>in</strong>e durchgängige<br />

elektronische Kommunikation des EAP mit den zuständigen Landesbehörden<br />

bzw. Geme<strong>in</strong>den möglich.<br />

In den Aufgabenbereich des EAP fällt weiters die — elektronische —<br />

Bereitstellung von Informationen zu dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ienrelevanten<br />

Materien für Dienstleistungserbr<strong>in</strong>ger und –empfänger, wobei<br />

die DL–RL e<strong>in</strong>e taxative Aufzählung von M<strong>in</strong>dest<strong>in</strong>formationen enthält.<br />

Nach dem DLG–Entwurf haben die Bundesm<strong>in</strong>ister o<strong>der</strong> Landesregierungen<br />

im Rahmen ihres gesetzmäßigen Wirkungsbereichs dem EAP<br />

dafür die erfor<strong>der</strong>lichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Die<br />

jeweils zuständige Gebietskörperschaft haftet im Anlassfall für Falsch<strong>in</strong>formationen.<br />

Den Geme<strong>in</strong>den kommt nach dem Gesetzesentwurf<br />

ke<strong>in</strong>e Informationspflicht zu.<br />

12.2 Der RH sah im EAP sowie dem elektronischen Informationsangebot<br />

wichtige Beiträge zur Verwaltungsmo<strong>der</strong>nisierung und zum Kundenservice.<br />

Er regte den Län<strong>der</strong>n gegenüber an, die Informationen auch<br />

auf bestimmte, vom Anwendungsbereich <strong>der</strong> DL–RL ausgenommene<br />

Materien sowie auf Zweifelsfälle auszudehnen (z.B. Bauordnung), um<br />

e<strong>in</strong>e möglichst vollständige <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> DL–RL zu gewährleisten.<br />

E<strong>in</strong> verbessertes Informationsservice kann weiters den Verwaltungsaufwand<br />

reduzieren (z.B. durch Wegfall von Erst<strong>in</strong>formationsgesprächen,<br />

Steiermark 2010/5 71


E<strong>in</strong>heitlicher Ansprechpartner<br />

Verr<strong>in</strong>gerung von E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen bei sachlich o<strong>der</strong> örtlich unzuständigen<br />

Behörden).<br />

E<strong>in</strong>e Falschauskunft des EAP wird je nach Materie entwe<strong>der</strong> dem Bund<br />

o<strong>der</strong> dem Land zugerechnet. Um allfällige Haftungsansprüche auszuschließen,<br />

empfahl <strong>der</strong> RH den Län<strong>der</strong>n, <strong>in</strong>terne Vorkehrungen (Festlegung<br />

<strong>der</strong> Verantwortlichen und Prozesse) zu treffen, die e<strong>in</strong>e Aktualisierung<br />

<strong>der</strong> zur Verfügung zu stellenden Informationen <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

auch bei Än<strong>der</strong>ungen von Rechtsvorschriften von Geme<strong>in</strong>den (z.B.<br />

Marktordnung, Friedhofsordnung) sicherstellen.<br />

Der RH wies außerdem darauf h<strong>in</strong>, dass zur Erfüllung <strong>der</strong> dem EAP<br />

übertragenen Aufgaben gute Kenntnisse <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten Formalitäten<br />

und Verfahren erfor<strong>der</strong>lich s<strong>in</strong>d, was rechtzeitiger Schulung bedarf.<br />

12.3 Die Oberösterreichische Landesregierung teilte <strong>in</strong> ihrer Stellungnahme<br />

mit, dass mit <strong>der</strong> EAP–Homepage auch Informationen, die vom Anwendungsbereich<br />

<strong>der</strong> DL–RL ausgenommen s<strong>in</strong>d, zur Verfügung gestellt<br />

würden, womit man <strong>der</strong> Empfehlung des RH bereits nachgekommen<br />

sei. E<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>barung mit dem Bund betreffend die Aktualisierung<br />

von Verfahrens<strong>in</strong>formationen wäre Gegenstand <strong>der</strong> nächsten Koord<strong>in</strong>ationssitzungen.<br />

Der Wiener Stadtsenat verwies <strong>in</strong> <strong>der</strong> Stellungnahme auf das bereits<br />

bestehende umfassende Informationsangebot des „Virtuellen Amtes“<br />

auf se<strong>in</strong>er Homepage.<br />

Außerdem hätten die Län<strong>der</strong> die Dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ie gemäß dem<br />

mit dem Bund erarbeiteten und vere<strong>in</strong>barten Architekturkonzept, <strong>in</strong><br />

dem unter an<strong>der</strong>em auch die Nutzung bestehen<strong>der</strong> Infrastrukturen ausdrücklich<br />

empfohlen wird, e<strong>in</strong>heitlich umgesetzt. Dies betreffe nicht<br />

nur e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same Informationsstruktur, son<strong>der</strong>n auch den Aufbau<br />

und die Struktur <strong>der</strong> EAP–Portale.<br />

E<strong>in</strong>richtung und<br />

Ausstattung<br />

13.1 (1) Die DL–RL überlässt den Mitgliedstaaten die konkrete Ausgestaltung<br />

<strong>der</strong> EAP. Auf Basis e<strong>in</strong>es Beschlusses <strong>der</strong> Landesamtsdirektorenkonferenz<br />

vom März 2007 wurden die EAP <strong>in</strong> Österreich bei den Ämtern<br />

<strong>der</strong> Landesregierungen e<strong>in</strong>gerichtet.<br />

Nachdem Ende 2009 e<strong>in</strong>ige Ressorts Bedenken gegen die seit längerem<br />

akkordierte Allzuständigkeit des EAP geäußert hatten, beschränkte<br />

das BMWFJ geme<strong>in</strong>sam mit dem BKA kurzfristig im Gesetzesentwurf<br />

den Zuständigkeitsbereich des EAP, ohne die Län<strong>der</strong> rechtzeitig e<strong>in</strong>zub<strong>in</strong>den.<br />

72 Steiermark 2010/5


E<strong>in</strong>heitlicher Ansprechpartner<br />

Steiermark<br />

<strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>EU–Dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>öffentlichen</strong> Verwaltung<br />

(2) In den drei überprüften Län<strong>der</strong>n wurde <strong>der</strong> EAP organisatorisch<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Gewerbe– bzw. Wirtschaftsabteilung des jeweiligen Amts <strong>der</strong><br />

Landesregierung e<strong>in</strong>geglie<strong>der</strong>t. Für die Aufgabenerledigung sollten<br />

zwei bis drei Mitarbeiter e<strong>in</strong>gesetzt werden, die teilweise noch sonstige<br />

Abteilungsarbeiten übernehmen sollten. Die Län<strong>der</strong> gaben an, zu<br />

Beg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gere Personalausstattung vorzusehen und diese je<br />

nach Inanspruchnahme des EAP anzupassen.<br />

Die EAP stimmten ihren künftigen Aufgabenbereich und den Ablauf <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>er eigens dafür e<strong>in</strong>gerichteten Arbeitsgruppe ab, um e<strong>in</strong> möglichst<br />

e<strong>in</strong>heitliches Auftreten <strong>der</strong> EAP sicherzustellen. In e<strong>in</strong>zelnen Bereichen<br />

fanden bereits län<strong>der</strong>übergreifende Schulungen statt.<br />

13.2 (1) Der RH bemängelte, dass die kurzfristige Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zuständigkeit<br />

des EAP ohne rechtzeitige E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung bzw. vorzeitige Information<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> erfolgte. Die wäre zweckmäßig gewesen, weil die<br />

Vorbereitungen für die E<strong>in</strong>richtung <strong>der</strong> EAP und teilweise auch die<br />

E<strong>in</strong>schulung <strong>der</strong> Personen <strong>in</strong> den Län<strong>der</strong>n bereits begonnen hatten.<br />

E<strong>in</strong> <strong>der</strong>artig kurzfristiges Abgehen von akkordierten Regelungen auf<br />

Bundesebene sollte durch e<strong>in</strong>e zeitgerechte Abstimmung möglichst<br />

vermieden werden.<br />

(2) Der RH erachtete die Ansiedlung <strong>der</strong> EAP <strong>in</strong> den Län<strong>der</strong>n als effizient,<br />

weil diese aufgrund <strong>der</strong> Vollziehung <strong>der</strong> Landesgesetze und <strong>der</strong><br />

Angelegenheiten <strong>der</strong> mittelbaren Bundesverwaltung über große Praxisnähe<br />

verfügen. Bereits zur Zeit <strong>der</strong> Gebarungsüberprüfung durch<br />

den RH waren <strong>in</strong> allen drei überprüften Län<strong>der</strong>n Vorkehrungen für die<br />

E<strong>in</strong>richtung <strong>der</strong> EAP getroffen. Auch die Abstimmung im Rahmen <strong>der</strong><br />

EAP–AG sowie län<strong>der</strong>übergreifende Schulungen erachtete <strong>der</strong> RH als<br />

zweckmäßig.<br />

Die Auslastung <strong>der</strong> EAP hängt von mehreren Faktoren ab (z.B. Bekanntmachung,<br />

Bedarf, Sprachbarriere bei Dienstleistungserbr<strong>in</strong>gern aus<br />

an<strong>der</strong>en Mitgliedstaaten), über die erst nach e<strong>in</strong>er längeren Anlaufphase<br />

Aussagen möglich s<strong>in</strong>d. Der RH empfahl den Län<strong>der</strong>n daher, die<br />

e<strong>in</strong>gesetzten Personalressourcen mehrmals zu evaluieren. E<strong>in</strong>e Bewerbung<br />

<strong>der</strong> EAP als zentrale Ansprechpersonen sollte die Inanspruchnahme<br />

unterstützen und österreichweit abgestimmt erfolgen.<br />

13.3 Laut Stellungnahme <strong>der</strong> Oberösterreichischen Landesregierung würden<br />

automatisch Statistiken über die Inanspruchnahme <strong>der</strong> EAP–Sites<br />

erstellt und auch zur Evaluierung <strong>der</strong> e<strong>in</strong>gesetzten Personalressourcen<br />

herangezogen. Es sei geplant, die E<strong>in</strong>richtung des EAP als Ansprechperson<br />

medienwirksam bekannt zu machen, sobald das DLG des Bundes<br />

<strong>in</strong> Kraft getreten sei.<br />

Steiermark 2010/5 73


E<strong>in</strong>heitlicher Ansprechpartner<br />

Das BMWFJ führte <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Stellungnahme aus, dass sich an <strong>der</strong><br />

grundsätzlichen Architektur des EAP durch die E<strong>in</strong>schränkung <strong>der</strong><br />

Zuständigkeit ke<strong>in</strong>e Verän<strong>der</strong>ungen ergeben würden. Die Ablehnung<br />

<strong>der</strong> One–Stop–Shop–Lösung durch e<strong>in</strong>ige Ressorts hätte sich — trotz<br />

e<strong>in</strong>er sehr langen Begutachtungszeit — erst kurz vor <strong>der</strong> geplanten E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gung<br />

des Entwurfs <strong>in</strong> den M<strong>in</strong>isterrat abgezeichnet. Angesichts<br />

<strong>der</strong> festgelegten <strong>Umsetzung</strong>sfrist hätte das BMWFJ dem Wunsch dieser<br />

Ressorts nachkommen müssen und die Län<strong>der</strong> nur <strong>in</strong>formieren,<br />

nicht aber ausreichende Möglichkeiten zur Stellungnahme e<strong>in</strong>räumen<br />

können. Die Lösung sei überwiegend auf positive Reaktionen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

gestoßen.<br />

13.4 Der RH entgegnete, e<strong>in</strong> rechtzeitiges E<strong>in</strong>gehen auf die von zwei Ressorts<br />

bereits <strong>in</strong> den Stellungnahmen im April 2009 geäußerten Bedenken<br />

h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Allzuständigkeit des EAP hätte e<strong>in</strong>e mit den Län<strong>der</strong>n<br />

abgestimmte Vorgangsweise erleichtert.<br />

Die Funktion des EAP wurde <strong>in</strong>sofern verän<strong>der</strong>t, als e<strong>in</strong> Anbr<strong>in</strong>gen nur<br />

mehr dann als bei <strong>der</strong> zuständigen Stelle e<strong>in</strong>gebracht gilt, wenn dieses<br />

dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ienrelevant ist. Dies kann auch die Inanspruchnahme<br />

und personelle Ausstattung des EAP bee<strong>in</strong>flussen.<br />

Verfahrensbeschreibungen<br />

Def<strong>in</strong>ition<br />

14.1 (1) Bund und Län<strong>der</strong> verfassten im Rahmen des Normenscreen<strong>in</strong>gs Listen<br />

und Beschreibungen <strong>der</strong> dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ienrelevanten Verfahren.<br />

Die unmittelbar vom EAP bereitzustellenden Informationen (von den<br />

Län<strong>der</strong>n auch als Basis<strong>in</strong>formationen bezeichnet) waren von den<br />

Bundesm<strong>in</strong>istern o<strong>der</strong> Landesregierungen im Rahmen ihres gesetzmäßigen<br />

Wirkungsbereichs zu def<strong>in</strong>ieren und dem EAP zu übermitteln.<br />

Neben den von den Gebietskörperschaften selbst mittel– o<strong>der</strong><br />

unmittelbar abgewickelten Verfahren umfasst die Informationsverpflichtung<br />

des EAP auch dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ienrelevante Verfahren,<br />

die <strong>in</strong> die Zuständigkeit externer Stellen (z.B. <strong>der</strong> Bundes– und<br />

Landeskammern) fallen.<br />

(2) Als Fertigstellungsterm<strong>in</strong> für die Verfahrensbeschreibungen <strong>der</strong> Bundesebene<br />

war Ende April 2009 vorgesehen. Das BMWFJ hatte Anfang<br />

September 2009, also rund vier Monate vor Ende <strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong>sphase,<br />

ke<strong>in</strong>en Überblick über die Anzahl <strong>der</strong> externen Verfahren bzw. über den<br />

<strong>Umsetzung</strong>sstand auf Bundes– und Landesebene, bereitete jedoch im<br />

eigenen Zuständigkeitsbereich Verfahrensbeschreibungen vor.<br />

74 Steiermark 2010/5


Verfahrensbeschreibungen<br />

Steiermark<br />

<strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>EU–Dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>öffentlichen</strong> Verwaltung<br />

Ende September 2009 waren lt. Angabe des BMWFJ von den 172 Verfahrensbeschreibungen<br />

auf Bundesebene durch e<strong>in</strong> beauftragtes Unternehmen<br />

136 qualitätsgesichert. Dies entsprach e<strong>in</strong>er Fertigstellungsquote<br />

von rd. 79 %. Den Län<strong>der</strong>n stand zu diesem Zeitpunkt ke<strong>in</strong>e<br />

vollständige Liste <strong>der</strong> von <strong>der</strong> DL–RL umfassten Verfahren <strong>in</strong> <strong>der</strong> zwischen<br />

Bund und Län<strong>der</strong>n vere<strong>in</strong>barten Informationsstruktur zur Verfügung,<br />

obwohl diese e<strong>in</strong>e rasche Übermittlung <strong>der</strong> Verfahrensliste e<strong>in</strong>gefor<strong>der</strong>t<br />

hatten, um die Richtigkeit und Vollständigkeit <strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong><br />

gewährleisten zu können.<br />

(3) Auch die Län<strong>der</strong> identifizierten die dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ienrelevanten<br />

Verfahren und erstellten dafür Verfahrensbeschreibungen. E<strong>in</strong>e<br />

Qualitätssicherung durch e<strong>in</strong> externes Unternehmen analog zu jener<br />

des Bundes war nicht vorgesehen.<br />

Zur Zeit <strong>der</strong> Gebarungsüberprüfung durch den RH lagen nicht alle Verfahrensbeschreibungen<br />

auf Län<strong>der</strong>ebene vor (diese fehlten vor allem<br />

noch bei Verfahrensarten mit bisher ger<strong>in</strong>ger Fallzahl). Die <strong>in</strong> den<br />

jeweiligen Projektplänen vorgegebenen Fristen zur Fertigstellung <strong>der</strong><br />

Verfahrensbeschreibungen wurden teilweise überschritten. Die Län<strong>der</strong><br />

begründeten dies mit ambitionierten Vorgaben und hielten fest, dass<br />

die Term<strong>in</strong>überschreitungen ke<strong>in</strong>e negativen Auswirkungen auf die<br />

fristgerechte Projektumsetzung haben würden, weil genügend Zeitreserven<br />

e<strong>in</strong>geplant waren.<br />

14.2 Der RH konnte zur Zeit <strong>der</strong> Gebarungsüberprüfung e<strong>in</strong>e unvollständige<br />

Abbildung <strong>der</strong> dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ienrelevanten Verfahren im<br />

Bundesbereich nicht ausschließen.<br />

Er bemängelte die gegenüber <strong>der</strong> ursprünglichen Planung erfolgten<br />

Term<strong>in</strong>überschreitungen auf Bundes– und Län<strong>der</strong>ebene. Im H<strong>in</strong>blick<br />

auf die Schwierigkeiten e<strong>in</strong>er exakten <strong>Umsetzung</strong>splanung bei <strong>der</strong>art<br />

komplexen Projekten s<strong>in</strong>d realistische Zeitvorgaben festzulegen, um<br />

die Projektsteuerung zu vere<strong>in</strong>fachen.<br />

14.3 Laut Stellungnahme des BMWFJ seien den Län<strong>der</strong>n die von den Bundesstellen<br />

— <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e dem BMWFJ selbst — ausgearbeiteten Verfahrensbeschreibungen<br />

fristgerecht über die Help–Plattform zur Verfügung<br />

gestellt worden.<br />

Die Oberösterreichische Landesregierung stellte fest, dass alle Informationen<br />

für landesrechtliche Verfahren zeitgerecht zur Verfügung<br />

gestellt worden seien.<br />

Steiermark 2010/5 75


Verfahrensbeschreibungen<br />

Der Wiener Stadtsenat teilte mit, dass Ende November 2009 sämtliche<br />

Beschreibungen <strong>der</strong> Landesverfahren e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> dazugehörigen<br />

Onl<strong>in</strong>e–Formulare vorgelegen hätten. Die im Projektplan<br />

festgelegten Term<strong>in</strong>e seien so gewählt worden, dass im Falle des Auftretens<br />

von Schwierigkeiten e<strong>in</strong> ausreichen<strong>der</strong> Zeitpolster zur Verfügung<br />

gestanden wäre.<br />

14.4 Der RH hielt nochmals fest, dass auf Bundesebene die Fertigstellung<br />

<strong>der</strong> Verfahrensbeschreibungen um mehr als drei Monate gegenüber<br />

<strong>der</strong> ursprünglichen Festlegungen überschritten wurde.<br />

Aktualisierung<br />

15.1 Die Aktualisierung <strong>der</strong> Verfahrensbeschreibungen (z.B. aufgrund<br />

gesetzlicher Än<strong>der</strong>ungen) obliegt den Bundesm<strong>in</strong>istern bzw. Landesregierungen<br />

im Rahmen ihres gesetzlichen Wirkungsbereichs, wobei<br />

die jeweils zuständige Gebietskörperschaft auch für Falsch<strong>in</strong>formationen<br />

haftet.<br />

Auf Län<strong>der</strong>ebene gab es dazu unterschiedliche Festlegungen. In Wien<br />

sollte <strong>der</strong> EAP die Aktualität <strong>der</strong> Verfahrensbeschreibungen des Landes<br />

aktiv überwachen und gegebenenfalls Anpassungen <strong>in</strong> den zuständigen<br />

Fachabteilungen veranlassen. In Oberösterreich und <strong>der</strong> Steiermark<br />

war h<strong>in</strong>gegen geplant, dass die Fachabteilungen die Verfahrensbeschreibungen<br />

ohne Auffor<strong>der</strong>ung des EAP im Bedarfsfall aktualisieren<br />

und bereitstellen.<br />

Die technischen Möglichkeiten zur Aktualisierung, vor allem h<strong>in</strong>sichtlich<br />

<strong>der</strong> vom Bund erarbeiteten Verfahrensbeschreibungen, wurden <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> IT–Projektgruppe zur <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> DL–RL entwickelt.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus hatte das BMWFJ als Gesamtkoord<strong>in</strong>ator zur Zeit <strong>der</strong><br />

Gebarungsüberprüfung durch den RH noch ke<strong>in</strong> Szenario h<strong>in</strong>sichtlich<br />

<strong>der</strong> Verfahrensaktualisierung auf Bundesebene entwickelt. Nach Angaben<br />

des BMWFJ sollte dies im Anschluss an die <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> DL–RL<br />

überlegt bzw. mit den übrigen Ressorts abgestimmt werden.<br />

15.2 Der RH beurteilte die Verfahrensaktualisierung durch die zuständigen<br />

Fachabteilungen als zweckmäßig. Im H<strong>in</strong>blick auf den Informationsaufwand<br />

über gesetzliche Än<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong> unterschiedlichen Rechtsbereichen<br />

für den EAP empfahl <strong>der</strong> RH, dass die Überwachung <strong>der</strong><br />

Aktualität <strong>der</strong> Verfahrensbeschreibungen auch <strong>in</strong> Wien von <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Fachabteilung wahrgenommen wird.<br />

76 Steiermark 2010/5


Verfahrensbeschreibungen<br />

Steiermark<br />

<strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>EU–Dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>öffentlichen</strong> Verwaltung<br />

Auf Bundesebene empfahl er dem BMWFJ e<strong>in</strong>e rasche Klärung <strong>der</strong><br />

Vorgangsweise für die Verfahrensaktualisierung, um e<strong>in</strong>e aktuelle und<br />

fehlerfreie Informationsbereitstellung an die EAP zu gewährleisten.<br />

15.3 Laut Stellungnahme des BMWFJ werde die Verfahrensaktualisierung<br />

unter E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung sämtlicher Akteure des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> nach<br />

Vorliegen erster Erfahrungswerte aus dem laufenden Echtbetrieb <strong>der</strong><br />

EAP <strong>in</strong> Angriff genommen.<br />

Der Wiener Stadtsenat erachtete die Koord<strong>in</strong>ierung <strong>der</strong> Aktualisierung<br />

<strong>der</strong> Verfahrensbeschreibungen durch e<strong>in</strong>e kompetente Stelle als notwendig,<br />

um die E<strong>in</strong>heitlichkeit (h<strong>in</strong>sichtlich Qualität und Struktur) und<br />

Vollständigkeit <strong>der</strong> bereitzustellenden Informationen sicherzustellen.<br />

15.4 Der RH erachtete die Vorgangsweise <strong>in</strong> Oberösterreich und <strong>der</strong> Steiermark<br />

weiterh<strong>in</strong> als zweckmäßiger, weil <strong>der</strong> Informationsaufwand über<br />

gesetzliche Än<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong> unterschiedlichen Rechtsbereichen beim<br />

EAP relativ hoch se<strong>in</strong> wird.<br />

Planung und <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> IT–Unterstützung<br />

Überblick<br />

16 Die Europäische Kommission errichtete e<strong>in</strong> eigenes E<strong>in</strong>stiegsportal für<br />

die DL–RL, das grundsätzliche Informationen und die Navigation zu<br />

den nationalen Portalen anbietet. Das zentrale österreichische Portal<br />

<strong>in</strong>formiert generell über die EAP. Von dort gelangt man zum EAP–<br />

Portal des jeweiligen Landes.<br />

IT–<strong>Umsetzung</strong> im<br />

BKA<br />

17.1 Der M<strong>in</strong>isterrat legte im März 2008 fest, dass alle weiterführenden<br />

Arbeiten im Zusammenhang mit <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung elektronischer Prozesse<br />

für die Verfahrensabwicklung im BKA koord<strong>in</strong>iert werden.<br />

Im Juni 2008 wurde vom BKA im Rahmen <strong>der</strong> Landesamtsdirektorenkonferenz<br />

e<strong>in</strong> Pilotsystem präsentiert, mit dem e<strong>in</strong> Beispielfall <strong>in</strong>ternetbasiert<br />

abgewickelt werden konnte. Die Län<strong>der</strong> bezeichneten mehrere<br />

Punkte <strong>der</strong> Darstellung des BKA als überschießend und ke<strong>in</strong>esfalls<br />

zur <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> DL–RL notwendig. In <strong>der</strong> Folge akzeptierten die<br />

Landesamtsdirektoren nur e<strong>in</strong>en allgeme<strong>in</strong>en Zugang zu den EAP–<br />

Portalen.<br />

Steiermark 2010/5 77


Planung und <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong><br />

IT–Unterstützung<br />

Das BKA baute daraufh<strong>in</strong> die Pilotanwendung zu e<strong>in</strong>em eigenen Dienstleistungsassistenten<br />

aus und stellte ihn als Zusatzangebot zu den 19<br />

am häufigsten erwarteten Berufen zu den von den Län<strong>der</strong>n e<strong>in</strong>gerichteten<br />

EAP–Portalen zur Verfügung. Der Dienstleistungsassistent sollte<br />

den Dienstleistungserbr<strong>in</strong>ger mittels e<strong>in</strong>es elektronischen Frage– und<br />

Antwortsystems direkt zu den für ihn relevanten berufsbildbezogenen<br />

Informationen bzw. Verfahren leiten und auf das elektronische Informationsangebot<br />

des regional zuständigen EAP weiterverweisen.<br />

Das BKA verzeichnete im Zusammenhang mit Tätigkeiten für die<br />

IT–<strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> DL–RL für den Zeitraum vom November 2007 bis<br />

August 2009 e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>ternen Aufwand von rd. 3.000 Arbeitsstunden.<br />

Zusätzlich beauftragte bzw. plante das BKA diesbezügliche externe<br />

Leistungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Höhe von bis zu 220.000 EUR.<br />

17.2 Der RH kritisierte, dass ke<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same und e<strong>in</strong>heitliche Vorgangsweise<br />

zur IT–<strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> DL–RL zustande kam, weshalb sich <strong>in</strong>haltlich<br />

teilweise überschneidende IT–Lösungen parallel entwickelt hatten.<br />

Der Dienstleistungsassistent des BKA stellte e<strong>in</strong>e bedienerfreundliche<br />

Lösung dar. Der RH bemängelte jedoch, dass trotz des erheblichen Aufwands<br />

des BKA Ende August 2009 mit den Län<strong>der</strong>n noch ke<strong>in</strong>e Übere<strong>in</strong>kunft<br />

über die geme<strong>in</strong>same Nutzung bestand. Der RH empfahl dem<br />

BKA und den Län<strong>der</strong>n, bei <strong>der</strong> Gestaltung des nationalen Portals den<br />

Dienstleistungsassistenten zu berücksichtigen.<br />

17.3 Laut Stellungnahme des BKA werde <strong>der</strong> Dienstleistungsassistent als<br />

Zusatzangebot am zentralen E<strong>in</strong>stiegsportal positioniert, da er von den<br />

Län<strong>der</strong>n im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> M<strong>in</strong>imalumsetzung als „überschießend“ abgelehnt<br />

worden sei. Bei den Län<strong>der</strong>n bestehe die Bereitschaft, mit dem<br />

Bund Gespräche über e<strong>in</strong>e Weiterentwicklung des Dienstleistungsassistenten<br />

aufzunehmen.<br />

Die Oberösterreichische Landesregierung teilte mit, dass die Län<strong>der</strong><br />

we<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Konzeption und E<strong>in</strong>richtung noch bei <strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong><br />

des Dienstleistungsassistenten <strong>in</strong> irgende<strong>in</strong>er Weise e<strong>in</strong>gebunden worden<br />

seien.<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> Steiermärkischen Landesregierung sollte <strong>der</strong> Dienstleistungsassistent,<br />

<strong>der</strong> vom nationalen Portal aus erreichbar sei, deutlich<br />

abgegrenzt von den EAP–Informationen als zusätzliches Serviceangebot<br />

dargestellt werden.<br />

78 Steiermark 2010/5


Planung und <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong><br />

IT–Unterstützung<br />

Steiermark<br />

<strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>EU–Dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>öffentlichen</strong> Verwaltung<br />

Der Wiener Stadtsenat wies darauf h<strong>in</strong>, dass <strong>der</strong> vom Bund ohne E<strong>in</strong>beziehung<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> entwickelte Dienstleistungsassistent den von <strong>der</strong><br />

DL–RL normierten Informationsverpflichtungen nur teilweise entspreche,<br />

da er lediglich Informationen zu 19 Berufen anbiete.<br />

IT–<strong>Umsetzung</strong><br />

<strong>in</strong> den Län<strong>der</strong>n<br />

18.1 Die Landesamtsdirektorenkonferenz beschloss im April 2008, dass sich<br />

die elektronische <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> DL–RL an den M<strong>in</strong>destanfor<strong>der</strong>ungen<br />

orientieren solle.<br />

Zur Zeit <strong>der</strong> Gebarungsüberprüfung waren <strong>in</strong> den drei überprüften<br />

Län<strong>der</strong>n auf bestehenden Systemen, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Infrastruktur bzw. dem E–<br />

Government–Angebot eigens entwickelte prototypische <strong>Umsetzung</strong>en<br />

des jeweils geplanten elektronischen EAP–Portals vorhanden bzw. <strong>in</strong><br />

Oberösterreich <strong>in</strong> Realisierung begriffen.<br />

Die Län<strong>der</strong> orientierten sich <strong>in</strong> ihren prototypischen <strong>Umsetzung</strong>en<br />

<strong>der</strong> EAP–Portale h<strong>in</strong>sichtlich des Inhalts und <strong>der</strong> Struktur an <strong>der</strong> von<br />

<strong>der</strong> EAP–AG und <strong>der</strong> gebietskörperschaftenübergreifenden IT–Projektgruppe<br />

empfohlenen Vorgangsweise (Gruppierung <strong>der</strong> Verfahrenslisten<br />

nach Unternehmenssituationen, A–Z–Liste <strong>der</strong> Verfahren, Suche<br />

nach verfahrensspezifischen Begriffen). Die Darstellung <strong>der</strong> Verfahren<br />

unterhalb dieser Glie<strong>der</strong>ung erfolgte auf Basis <strong>der</strong> Struktur <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Regelungen nach mehreren Kategorien (z.B. Gewerbe, Veranstaltung,<br />

Umwelt, Pflege und Betreuung etc.).<br />

18.2 Der RH empfahl den Län<strong>der</strong>n, zu überprüfen, welche weiteren Strukturierungsmerkmale<br />

und Suchmöglichkeiten auf Basis <strong>der</strong> ersten Erfahrungen<br />

über Rückmeldungen <strong>der</strong> Nutzer und die Nutzungshäufigkeit<br />

zweckmäßig und umsetzbar s<strong>in</strong>d.<br />

Geme<strong>in</strong>sam mit dem BKA sollte festgelegt werden, ob und wie die<br />

berufsbildbezogene Struktur des Dienstleistungsassistenten mite<strong>in</strong>bezogen<br />

werden kann.<br />

18.3 Das BKA bekundete <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Stellungnahme weiterh<strong>in</strong> jegliche Bereitschaft<br />

zur Zusammenarbeit mit den Län<strong>der</strong>n zur <strong>Umsetzung</strong> e<strong>in</strong>er<br />

berufsbildbezogenen Struktur des Dienstleistungsassistenten.<br />

Steiermark 2010/5 79


Planung und <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong><br />

IT–Unterstützung<br />

Die Oberösterreichische und die Steiermärkische Landesregierung und<br />

<strong>der</strong> Wiener Stadtsenat teilten mit, dass e<strong>in</strong>e Evaluierung erfolgen werde.<br />

Seitens des Landes Oberösterreich und <strong>der</strong> Stadt Wien bestehe die<br />

Bereitschaft, an e<strong>in</strong>er wirtschaftlichen, benutzerfreundlichen und <strong>in</strong>formationsbruchfreien<br />

Konzeption des Dienstleistungsassistenten geme<strong>in</strong>sam<br />

mit dem Bund und den übrigen Län<strong>der</strong>n mitzuwirken. E<strong>in</strong>e Arbeitsgruppe<br />

dazu sei bereits e<strong>in</strong>gerichtet worden.<br />

18.4 E<strong>in</strong>e über den <strong>der</strong>zeitigen Stand h<strong>in</strong>ausgehende Nutzung <strong>der</strong> <strong>in</strong> den<br />

Dienstleistungsassistenten <strong>in</strong>vestierten Ressourcen wäre zweckmäßig.<br />

Der RH beurteilte daher die von Bund und Län<strong>der</strong>n mitgeteilte Bereitschaft,<br />

geme<strong>in</strong>sam an <strong>der</strong> Evaluierung sowie weiteren Konzeption des<br />

Dienstleistungsassistenten mitzuarbeiten, positiv.<br />

Die <strong>Umsetzung</strong>sstände <strong>in</strong> den Län<strong>der</strong>n wurden im Rahmen des Projekts<br />

Anfang Mai 2009 erhoben und auf e<strong>in</strong>er elektronischen Plattform<br />

<strong>der</strong> Kooperation BLSG zur Verfügung gestellt. Bis Ende August 2009<br />

fanden neun Projektsitzungen statt. Ende August 2009 war geplant,<br />

das Projekt mit <strong>der</strong> Publikation des Architekturkonzepts abzuschließen<br />

und weitere Funktionalitäten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em neuen Projekt weiterzuentwickeln.<br />

Bund–Län<strong>der</strong>–Abstimmung<br />

zur IT–<br />

<strong>Umsetzung</strong><br />

19.1 E<strong>in</strong>e im Rahmen <strong>der</strong> vom BKA koord<strong>in</strong>ierten Plattform „Digitales:Österreich“<br />

e<strong>in</strong>gerichtete Projektgruppe beschäftigte sich mit IT–Aspekten<br />

im Zusammenhang mit <strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> DL–RL.<br />

Die Beauftragung für dieses Projekt erfolgte im Mai 2008 auf Basis<br />

e<strong>in</strong>es vom BKA vorbereiteten Projektauftrags nach erfolgtem Beschluss<br />

<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kooperation BLSG. Die Vorsitzführung nahm e<strong>in</strong><br />

Län<strong>der</strong>vertreter wahr, das Projektteam setzte sich aus Vertretern mehrerer<br />

Län<strong>der</strong>, des BKA und des BMWFJ sowie des Städtebunds zusammen.<br />

Der Bund sollte se<strong>in</strong>e Vorüberlegungen <strong>in</strong> das Projekt e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen.<br />

Bis Ende Dezember 2008 sollten e<strong>in</strong> abgestimmtes Architekturmodell<br />

zur Beschreibung <strong>der</strong> Architekturelemente und –komponenten für die<br />

technische <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> DL–RL, die Servicedef<strong>in</strong>itionen und e<strong>in</strong><br />

abgestimmter <strong>Umsetzung</strong>splan <strong>in</strong> drei Phasen erarbeitet und jeweils<br />

vom Auftraggeber abgenommen werden. Der Projektleiter erstattete <strong>der</strong><br />

Kooperation BLSG im März 2009 e<strong>in</strong>en Zwischenbericht zum Architekturmodell.<br />

E<strong>in</strong>e F<strong>in</strong>alisierung wurde mit H<strong>in</strong>weis auf offene Fragen<br />

<strong>in</strong> an<strong>der</strong>en Teilprojekten und den zu dem Zeitpunkt noch fehlenden<br />

Beschluss des DLG auf Oktober 2009 verschoben. Abnahmen erfolgten<br />

bis Anfang September 2009 ke<strong>in</strong>e.<br />

80 Steiermark 2010/5


Planung und <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong><br />

IT–Unterstützung<br />

Steiermark<br />

<strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>EU–Dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>öffentlichen</strong> Verwaltung<br />

19.2 Der RH bemängelte die Verzögerungen im Projekt, wodurch die Erstellung<br />

e<strong>in</strong>es <strong>Umsetzung</strong>splans wegen des nahen Endes <strong>der</strong> DL–RL–<strong>Umsetzung</strong>sfrist<br />

und <strong>der</strong> bereits fortgeschrittenen Arbeiten <strong>in</strong> den Län<strong>der</strong>n<br />

unterblieb. Es bestand somit das Risiko, dass es durch unabgestimmtes<br />

Vorgehen zu Problemen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zusammenarbeit und zu zeitlichen<br />

Verzögerungen kommen würde.<br />

19.3 Laut Stellungnahme <strong>der</strong> Steiermärkischen Landesregierung sei dies die<br />

unvermeidbare Folge <strong>der</strong> Verzögerungen bei <strong>der</strong> legistischen <strong>Umsetzung</strong><br />

auf Bundesebene gewesen, <strong>der</strong>en Abschluss für 2008 term<strong>in</strong>isiert gewesen<br />

war. Die Län<strong>der</strong> hätten diese Zeitverzögerungen mehrfach thematisiert,<br />

weil IT–Implementierungen erst nach Vorliegen e<strong>in</strong>es entsprechenden<br />

Gesetzesbeschlusses erfolgen sollten, damit die Systeme im Falle<br />

von Än<strong>der</strong>ungen nicht nachjustiert werden müssen. Das E–Government–<br />

Architekturkonzept sei dann auf Basis des Entwurfs des Bundes abgeschlossen<br />

worden, weil erkennbar geworden sei, dass das Abwarten des<br />

Nationalratsbeschlusses e<strong>in</strong>e fristgerechte <strong>Umsetzung</strong> verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t hätte.<br />

20.1 Für den elektronischen Austausch von Informationen zwischen den<br />

Systemen verschiedener Verwaltungse<strong>in</strong>heiten wurden im Rahmen <strong>der</strong><br />

Kooperation BLSG Konventionen zu elektronischen Leistungskatalogen<br />

(ELKAT) festgelegt und im Zuge <strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong>en zur DL–RL aktualisiert.<br />

Anfang August 2009 fanden Abstimmungen zum ELKAT–Schema<br />

zwischen dem BKA und den Län<strong>der</strong>n statt.<br />

Das BKA plante, die Verfahrens<strong>in</strong>formationen des Bundes auf diesen<br />

Konventionen basierend den Län<strong>der</strong>n zur Verfügung zu stellen. Die<br />

Län<strong>der</strong> hatten nicht vorgesehen, Verfahrens– und Leistungsbeschreibungen<br />

an den Bund zu liefern. Sie planten ke<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>heitlichen E<strong>in</strong>satz<br />

<strong>der</strong> ELKAT–Architektur.<br />

Das BKA hatte zugesagt, bis Ende Oktober 2009 die technische Infrastruktur<br />

zur Übermittlung <strong>der</strong> Verfahrens<strong>in</strong>formationen zur Verfügung<br />

zu stellen. Die Län<strong>der</strong> konnten erst nach Fertigstellung dieser Schnittstelle<br />

die Übernahme dieser Informationen <strong>in</strong> ihre EAP–Portale vollständig<br />

testen.<br />

20.2 Der RH beurteilte den E<strong>in</strong>satz abgestimmter Konzepte für den Datenaustausch<br />

als zweckmäßig. Er regte gegenüber dem BKA und den Län<strong>der</strong>n<br />

an, nach Abschluss <strong>der</strong> projektierten <strong>Umsetzung</strong> zu evaluieren,<br />

ob die <strong>Umsetzung</strong> des ELKAT–Konzepts <strong>in</strong> den Län<strong>der</strong>n und im Bund<br />

vere<strong>in</strong>heitlicht werden kann, um künftig e<strong>in</strong> Zusammenwirken <strong>der</strong> Portale<br />

zu vere<strong>in</strong>fachen und den elektronischen Datenaustausch zu verbessern.<br />

Steiermark 2010/5 81


Planung und <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong><br />

IT–Unterstützung<br />

20.3 Laut Stellungnahme des BKA bestünden <strong>in</strong> den Län<strong>der</strong>n noch ke<strong>in</strong>e<br />

Pläne für die <strong>Umsetzung</strong> des ELKAT–Konzepts, die dem Bund e<strong>in</strong>e Verfahrensvernetzung<br />

ermöglichen würde.<br />

Die Steiermärkische Landesregierung teilte mit, dass <strong>der</strong> späte Abschluss<br />

im Zusammenhang mit den fehlenden legistischen Grundlagen auf Seiten<br />

des Bundes und den fehlenden Informationen über Umfang und<br />

Detaillierungsgrad <strong>der</strong> Verfahrensbeschreibungen stehe. Die Anregung<br />

des RH zur Konsolidierung <strong>der</strong> ELKAT–Verwendung werde aufgenommen.<br />

Der Wiener Stadtsenat führte aus, dass das ELKAT–Konzept im<br />

Zusammenhang mit <strong>der</strong> DL–RL lediglich ger<strong>in</strong>gfügig modifiziert werden<br />

musste.<br />

21.1 Mit 1. Jänner 2010 trat das Unternehmensserviceportalgesetz 1) <strong>in</strong> Kraft.<br />

Damit soll e<strong>in</strong> One–Stop–Shop–Internetserviceportal für Unternehmen<br />

e<strong>in</strong>gerichtet werden, das es den Unternehmen deutlich erleichtert,<br />

Transaktionen abzuwickeln und Informationen zu gesetzlichen Informationsverpflichtungen<br />

e<strong>in</strong>zuholen.<br />

1) Bundesgesetz über die E<strong>in</strong>richtung und den Betrieb e<strong>in</strong>es Unternehmensserviceportals<br />

(Unternehmensserviceportalgesetz – USPG), BGBl. I Nr. 52/2009.<br />

In e<strong>in</strong>er ersten Ausbaustufe sollten <strong>in</strong> dem geme<strong>in</strong>samen Projekt von<br />

BKA und BMF und im <strong>in</strong>haltlichen E<strong>in</strong>vernehmen mit dem BMWFJ<br />

bis Ende 2009 u.a. Informationen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> DL–RL<br />

angeboten werden. In e<strong>in</strong>er geme<strong>in</strong>samen Stellungnahme zum Entwurf<br />

des Gesetzes zeigten die Län<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Spannungsverhältnis zu den<br />

nach den Bestimmungen <strong>der</strong> DL–RL e<strong>in</strong>zurichtenden EAP und die<br />

Gefahr des Entstehens e<strong>in</strong>er Parallelstruktur zu den Informationsportalen<br />

<strong>der</strong> DL–RL auf.<br />

21.2 Der RH wies kritisch darauf h<strong>in</strong>, dass es mit dem Unternehmensserviceportal<br />

im Vollausbau und <strong>in</strong> Komb<strong>in</strong>ation mit dem Dienstleistungsassistenten<br />

<strong>in</strong> wesentlichen Bereichen zu Parallelstrukturen mit den<br />

EAP–Portalen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> kommen kann. Daher empfahl er, zur Vermeidung<br />

kosten<strong>in</strong>tensiver Parallelentwicklungen e<strong>in</strong>e Übere<strong>in</strong>kunft für<br />

e<strong>in</strong>e abgestimmte Vorgangsweise beim Aufbau <strong>der</strong> EAP–Portale und<br />

Unternehmensserviceportals zu erzielen.<br />

82 Steiermark 2010/5


Planung und <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong><br />

IT–Unterstützung<br />

Steiermark<br />

<strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>EU–Dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>öffentlichen</strong> Verwaltung<br />

21.3 Laut Stellungnahme des BKA würden sich das BMF und das BKA<br />

laufend abstimmen, da die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> Verfahren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> e<strong>in</strong><br />

wesentliches Ziel sei. Die vorbereitenden Gespräche und Abstimmungen<br />

seien bereits <strong>in</strong>itiiert worden. Zur Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung allfälliger Parallelentwicklungen<br />

seien im Executive–Board des Unternehmensserviceportal–<strong>Umsetzung</strong>sprojekts<br />

die Län<strong>der</strong> durch zwei Landesamtsdirektoren<br />

vertreten.<br />

Die Steiermärkische Landesregierung teilte mit, dass auf diesen Punkt<br />

<strong>in</strong> mehreren Beschlüssen <strong>der</strong> Landesamtsdirektorenkonferenz h<strong>in</strong>gewiesen<br />

worden sei und dass die Landesamtsdirektoren <strong>in</strong> ihrer Sitzung<br />

im Oktober 2009 e<strong>in</strong>e bessere E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>t hätten<br />

und e<strong>in</strong>e konstruktive Mitarbeit zugesagt hätten. Zur Vermeidung<br />

von Mehrfachentwicklungen hätten die Län<strong>der</strong> bereits e<strong>in</strong>e Reihe von<br />

Vorschlägen gemacht.<br />

Laut Stellungnahme des Wiener Stadtsenats stehe die Stadt Wien e<strong>in</strong>em<br />

<strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> Empfehlung dienenden Diskussions– bzw. Konsultationsprozess<br />

grundsätzlich positiv gegenüber.<br />

Schlussbemerkungen/Schlussempfehlungen<br />

22 Zusammenfassend hob <strong>der</strong> RH folgende Empfehlungen hervor:<br />

BKA, BMWFJ, Län<strong>der</strong><br />

Oberösterreich,<br />

Steiermark und Wien<br />

(1) Bei Durchführung ähnlich komplexer, Gebietskörperschaften<br />

übergreifen<strong>der</strong> Projekte sollten künftig die Verantwortlichkeiten<br />

schon bei Projektstart verb<strong>in</strong>dlich festgelegt und Vorkehrungen zu<br />

e<strong>in</strong>em koord<strong>in</strong>ierten Vorgehen getroffen werden. So könnte z.B. e<strong>in</strong><br />

Bund–Län<strong>der</strong>–Gremium die erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen abstimmen<br />

und <strong>der</strong>en <strong>Umsetzung</strong> vorbereiten. Für Me<strong>in</strong>ungsverschiedenheiten<br />

sollten Entscheidungsmechanismen bereits im Vorh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> def<strong>in</strong>iert<br />

werden. (TZ 4)<br />

(2) Beim Aufbau <strong>der</strong> Portale <strong>der</strong> so genannten e<strong>in</strong>heitlichen Ansprechpartner<br />

(EAP–Portale) und des Unternehmensserviceportals sollten<br />

Bund und Län<strong>der</strong> zur Vermeidung kosten<strong>in</strong>tensiver Parallelentwicklungen<br />

e<strong>in</strong>e Übere<strong>in</strong>kunft für e<strong>in</strong>e abgestimmte Vorgangsweise<br />

erzielen. (TZ 21)<br />

Steiermark 2010/5 83


Schlussbemerkungen/<br />

Schlussempfehlungen<br />

BKA, Län<strong>der</strong> Oberösterreich,<br />

Steiermark<br />

und Wien<br />

(3) Bei <strong>der</strong> Gestaltung des nationalen Portals wäre <strong>der</strong> Dienstleistungsassistent<br />

zu berücksichtigen. (TZ 17)<br />

(4) Geme<strong>in</strong>sam sollte festgelegt werden, ob und wie künftig die<br />

berufsbildbezogene Struktur des Dienstleistungsassistenten <strong>in</strong> die<br />

IT–Informationsportale mite<strong>in</strong>bezogen werden kann. (TZ 18)<br />

(5) Nach Abschluss <strong>der</strong> projektierten <strong>Umsetzung</strong> sollte evaluiert<br />

werden, ob die <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> elektronischen Leistungskataloge<br />

(ELKAT) <strong>in</strong> Form des ELKAT–Konzepts <strong>in</strong> den Län<strong>der</strong>n und im Bund<br />

vere<strong>in</strong>heitlicht werden kann, um künftig e<strong>in</strong> Zusammenwirken <strong>der</strong><br />

Portale zu vere<strong>in</strong>fachen und den elektronischen Datenaustausch zu<br />

verbessern. (TZ 20)<br />

Län<strong>der</strong> Oberösterreich,<br />

Steiermark<br />

und Wien<br />

(6) Die von den e<strong>in</strong>heitlichen Ansprechpartnern (EAP) bereitgestellten<br />

Informationen sollten zur Verbesserung des Informationsservices<br />

auf vom Anwendungsbereich <strong>der</strong> <strong>EU–Dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong><br />

(DL–RL) ausgenommene Materien sowie auf Zweifelsfälle ausgedehnt<br />

werden, um e<strong>in</strong>e möglichst vollständige <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> DL–<br />

RL zu gewährleisten. (TZ 12)<br />

(7) Zum Ausschluss von Haftungsansprüchen sollte die Aktualisierung<br />

<strong>der</strong> Informationen <strong>in</strong>sb. bei Än<strong>der</strong>ungen von Rechtsvorschriften<br />

sichergestellt werden. (TZ 12)<br />

(8) Wegen des noch unsicheren Ausmaßes <strong>der</strong> Inanspruchnahme<br />

<strong>der</strong> EAP sollten <strong>der</strong>en Personalressourcen mehrmals evaluiert werden.<br />

Werbung für den EAP als zentrale Ansprechperson sollte e<strong>in</strong>e<br />

raschere Inanspruchnahme unterstützen und österreichweit abgestimmt<br />

erfolgen. (TZ 13)<br />

(9) Die Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verfahrens<strong>in</strong>formationen auf den EAP–Portalen<br />

sollte darauf überprüft werden, welche weiteren Strukturierungsmerkmale<br />

und Suchmöglichkeiten auf Basis <strong>der</strong> ersten Erfahrungen<br />

über Rückmeldungen <strong>der</strong> Nutzer und die Nutzungshäufigkeit<br />

zweckmäßig s<strong>in</strong>d. (TZ 18)<br />

84 Steiermark 2010/5


Schlussbemerkungen/<br />

Schlussempfehlungen<br />

BKA und BMWFJ<br />

Steiermark<br />

<strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>EU–Dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>öffentlichen</strong> Verwaltung<br />

(10) Bei Gesetzgebungsschritten von Bund und Län<strong>der</strong>n sollte<br />

die legistische Vorlage künftig so rechtzeitig vorbereitet werden,<br />

dass den gesetzgebenden Körperschaften ausreichend Zeit für die<br />

Beschlussfassungen bleibt. (TZ 7)<br />

(11) E<strong>in</strong> kurzfristiges Abgehen von bereits akkordierten Regelungen,<br />

wie bei <strong>der</strong> Streichung <strong>der</strong> Allzuständigkeit <strong>der</strong> EAP, sollte durch e<strong>in</strong>e<br />

zeitgerechte Abstimmung möglichst vermieden werden. (TZ 13)<br />

BMWFJ<br />

(12) Bei <strong>der</strong>art umfangreichen und schwierig zu koord<strong>in</strong>ierenden<br />

Projekten wie <strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> DL–RL sollte die Projektsteuerung<br />

und –abwicklung dokumentiert und mit entsprechenden Instrumenten<br />

unterstützt werden. Dies schließt u.a. Projektaufträge mit konkreten<br />

Verantwortlichkeiten und Fristen, Projektpläne sowie laufend<br />

aktualisierte Übersichten über den Projektablauf und die Aktivitäten<br />

aller befassten Arbeitsgruppen mit Term<strong>in</strong>evidenzen e<strong>in</strong>. (TZ 5)<br />

(13) Die Vorgangsweise <strong>der</strong> Verfahrensaktualisierung auf Bundesebene<br />

sollte rasch geklärt werden, um e<strong>in</strong>e aktuelle und fehlerfreie<br />

Informationsbereitstellung an die EAP zu gewährleisten. (TZ 15)<br />

Land Wien<br />

(14) Die Überwachung <strong>der</strong> Aktualität von Verfahrensbeschreibungen<br />

sollte wie <strong>in</strong> den Län<strong>der</strong>n Oberösterreich und <strong>der</strong> Steiermark von<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Fachabteilung wahrgenommen werden. (TZ 15)<br />

Wien, im Juli 2010<br />

Der Präsident:<br />

Dr. Josef Moser<br />

Steiermark 2010/5 85


86 Steiermark 2010/5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!