WagnerHelmuth.pdf - Goethe-Universität
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5.0 Quellen der D-Mark<br />
Mindestens seit Anfang der siebziger Jahre, mit der Zunahme der Reisewelle von West nach<br />
Ost und umgekehrt, zirkulierte die D-Mark in weiten Kreisen der Bevölkerung und diente als<br />
Tauschmittel für bestimmte knappe Güter und Dienstleistungen, als Wertaufbewahrungsmittel,<br />
da man kein Vertrauen in die Mark der DDR hatte, und als Wertmesser.<br />
Sie war Konkurrenz zur Mark , konnte allerdings nur in den Bereichen konkurrieren, die<br />
kaum durch staatliche Maßnahmen zu reglementieren waren. Vor allem auf dem Sektor der<br />
Schattenwirtschaft oder Sekundärökonomie kam ihr eine wichtige Funktion zu. „Die partielle<br />
Substitution der Mark durch die D-Mark resultierte aus der Überlegenheit dieser<br />
Nebenwährung, die jederzeitige Verfügbarkeit über qualitativ hochwertige Waren zu<br />
gewährleisten.“ 33<br />
Die Hauptquelle, aus der D-Mark in die Hände der DDR-Bürger floss, waren<br />
Bargeldgeschenke westdeutscher Verwandter und Bekannter, die im Rahmen des<br />
Reiseverkehrs in die DDR kamen. Daneben wurden, obwohl verboten, in Paket und<br />
Briefsendungen D-Mark-Geldscheine versteckt, die aber teilweise von der Postkontrolle<br />
entdeckt und beschlagnahmt wurden. Man kann nur ahnen, um welche Summen es sich dabei<br />
handelte. Die Ermittlungen der Berliner Staatanwaltschaft – Abteilung<br />
Regierungskriminalität- ergaben: „Die DDR-weit zuständige Abteilung M der Stasi entnahm<br />
allein zwischen 1984 und 1989 rund 32 Millionen D-Mark aus den Postsendungen aus dem<br />
Westen sowie Konsumgüter im Wert von 10,2 Millionen Mark.“ 34<br />
Die in Päckchen und Paketen vorhandenen Waren wurden gleich mit beschlagnahmt oder an<br />
den Absender zu Lasten der westdeutschen Post zurückgeschickt. Es wurden auch<br />
Teilsendungen an den Empfänger in der DDR ausgeliefert. Die juristische Aufarbeitung<br />
dieses „Postraubes“ nach der Wiedervereinigung war allerdings nicht einfach. Der<br />
Unterschlagungs-Paragraph des westlichen Strafgesetzbuches sieht vor, dass der Täter eine<br />
fremde Sache, die er im Besitz und Gewahrsam hat, sich zueignet. Da die einbehaltenen<br />
Gelder aber dem Staatshaushalt der DDR sofort zugeführt wurden, waren sie nicht im<br />
Gewahrsam des Täters und die Stasimitarbeiter hätten auch nicht die Zahlungsmittel sich<br />
zugeeignet. 35<br />
Außerdem wurde Buch geführt über die Anzahl der Pakete, da bis 1975 jeder DDR-Bürger<br />
pro Monat nur 1 Paket aus dem Westen empfangen durfte. Mir wurde von einem Mitarbeiter<br />
33 Bodo von Rüden, Die Rolle der D-Mark in der DDR, Baden Baden 1991, Seite 14<br />
34 Uli Schulte Döinghaus, Eine gesonderte Behandlung jenseits des Regellaufs, in: Das Westpaket, Seite 65<br />
35 vgl. Peter Jochen Winters, Unterschlagung soll es nicht gewesen sein, in: FAZ 21.Febr. 1994, Seite 4<br />
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