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Die vom Kloster St. Georgen abhängigen ... - Baarverein.de

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hemswilre bei Zabern um 1126/27 dar. Ein diesbezüglicher Bericht, die Notitia fundationis<br />

cellae s. Iohannis prope Tabernas vermel<strong>de</strong>t, dass das <strong>Kloster</strong> <strong>vom</strong> Grafen Peter von Lützelburg<br />

– er stand wahrscheinlich in verwandtschaftlicher Beziehung zu Theoger und zu Kaiser<br />

Heinrich V. – an Abt Werner I. von <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> übertragen wur<strong>de</strong>. <strong>St</strong>. Johann bei Zabern<br />

(<strong>St</strong>. Jean-le-Saverne) besitzt im Übrigen noch heute einen romanischen Kirchenbau wohl<br />

aus <strong>de</strong>r 1. Hälfte <strong>de</strong>s 12. Jahrhun<strong>de</strong>rt, eine kleine, querschifflose, dreischiffige Pfeilerbasilika<br />

mit dreiapsidialem Abschluss und gedrungenen Proportionen. Päpstliche Besitzbestätigungen,<br />

die <strong>St</strong>. Johann im Besitz <strong>de</strong>s Brigachklosters ausweisen, datieren von 1139 und 1179.<br />

Noch im 14. Jahrhun<strong>de</strong>rt übte ein <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong>er Mönch das Amt eines Priors in <strong>St</strong>. Johann<br />

aus. 1439, beim Bauernkrieg und im Dreißigjährigen Krieg wur<strong>de</strong> das <strong>Kloster</strong> teilweise zerstört<br />

und im Gefolge <strong>de</strong>r Französischen Revolution (1789) aufgehoben.<br />

M.10. Quelle: Bericht über die Gründung <strong>de</strong>s Nonnenklosters <strong>St</strong>. Johann bei Zabern<br />

(1126/27)<br />

Über die Gründung <strong>de</strong>s Nonnenklosters <strong>St</strong>. Johann in Megenhemswilre und die Übertragung <strong>de</strong>r<br />

Gemeinschaft an das <strong>Kloster</strong> <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> wer<strong>de</strong>n wir ausführlich in <strong>de</strong>m nachstehen<strong>de</strong>n Gründungsbericht<br />

unterrichtet. Danach empfing <strong>de</strong>r <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong>er Abt Werner I. die Frauengemeinschaft<br />

als Eigentum <strong>de</strong>s <strong>Kloster</strong>s an <strong>de</strong>r Brigach.<br />

Es sei allen gegenwärtigen und zukünftigen Söhnen <strong>de</strong>r Kirche bekannt gemacht, dass einer <strong>de</strong>r<br />

Vornehmen <strong>de</strong>r Franken und Salier, nämlich <strong>de</strong>r Graf Peter von Lützelburg, bewegt durch göttlichen<br />

Antrieb, erwogen hatte, zur Vergebung seiner Sün<strong>de</strong>n und zur Rettung sowohl seiner Seele<br />

als <strong>de</strong>r seiner Ehefrau und seines Sohnes sowie [<strong>de</strong>r Seelen] seiner Eltern und für die Vermehrung<br />

<strong>de</strong>s Gottesdienstes von seinem Erbe etwas zu verschenken. Auf <strong>de</strong>n Rat seiner Getreuen<br />

hin bestimmte er seinen Besitz, <strong>de</strong>r Mayenhemswilre genannt wird, im Bistum <strong>St</strong>raßburg, in Land<br />

und Grafschaft Elsass beim Wald, <strong>de</strong>r Vogesen heißt, zu dieser <strong>St</strong>iftung, so dass er [seine] Überlegungen<br />

und Wünsche zur Ausführung und zum Nutzen führte. [Der Besitz] ist nach Erbrecht<br />

von seinen Eltern auf ihn übergegangen und wur<strong>de</strong> von ihm ohne irgen<strong>de</strong>inen Wi<strong>de</strong>rspruch bis<br />

heute besessen. Nach<strong>de</strong>m er endlich <strong>de</strong>n Herrn Abt Werner seligen Ange<strong>de</strong>nkens <strong>vom</strong> <strong>Kloster</strong><br />

<strong>de</strong>s heiligen Georg, das im Schwarzwald beim Fluss Brigach gelegen ist, herbeigerufen hatte und<br />

an<strong>de</strong>re für das Geschäft notwendige Personen, schenkte er in Anwesenheit und auch mit Zustimmung<br />

und Unterstützung seiner Ehefrau Ida und seines einzigen Sohnes Regenhald <strong>de</strong>n besagten<br />

Besitz <strong>de</strong>m seligen Märtyrer Georg und übergab mit aller Festigkeit, Sicherheit und Beständigkeit<br />

das, was davon auf Grund ewigem Erbrechts ihm und seinen Angehörigen gehörte,<br />

überhaupt mit dieser Freiheit, diesem Recht und dieser Vollständigkeit, mit <strong>de</strong>nen es von seinen<br />

Eltern an ihn gekommen war, von ihm genutzt und bis jetzt besessen wur<strong>de</strong>; [dies betrifft die<br />

Rechte] an Kirchen, Friedhöfen, Zehnten, an Höfen, Kotten, Äckern, Weinbergen, an Wiesen,<br />

Fel<strong>de</strong>rn, Wei<strong>de</strong>n, Wäl<strong>de</strong>rn, an Jag<strong>de</strong>n, Zehntberechtigungen, Hörigen, an Lehen, <strong>Die</strong>nsten, Abgaben,<br />

Geschenken, an Wirtshäusern, an Gewässern und Gewässerläufen, an Fischteichen<br />

[und] Mühlen, mit Bann und ganzem Recht. Nach<strong>de</strong>m die Schenkung vollzogen wur<strong>de</strong>, hat er<br />

<strong>de</strong>shalb verzichtet auf die und sich losgesagt von <strong>de</strong>r Vogtei und <strong>de</strong>r Beanspruchung jeglicher<br />

Gewalt über diesen Besitz für sich und alle seine Nachkommen. Geschehen ist dies aber an diesem<br />

Ort Megenhemswilre im Jahr seit <strong>de</strong>r Fleischwerdung <strong>de</strong>s Herrn 1126, Indiktion 4, zur Zeit<br />

<strong>de</strong>s Papstes Honorius und <strong>de</strong>s Königs Lothar, und zwar im zweiten Jahr von <strong>de</strong>ssen Königtum.<br />

Bei <strong>de</strong>r Schenkung waren zugegen Rabbato, <strong>Die</strong>trich und viele an<strong>de</strong>re.<br />

Es gab aus alten Zeiten eine dort gelegene Kirche, und <strong>de</strong>ren Rechte sind <strong>de</strong>rart: Obwohl sie [die<br />

Kirche] keine Pfarrkirche ist, ist sie <strong>de</strong>nnoch keiner Pfarrkirche unterstellt. Von dieser wird <strong>de</strong>r<br />

Zehnt dieses Besitzes durch irgen<strong>de</strong>inen Kolonen empfangen o<strong>de</strong>r [unter <strong>de</strong>r Aufsicht] irgen<strong>de</strong>iner<br />

Pfarrei erhoben. Aber wenn irgen<strong>de</strong>iner von <strong>de</strong>n Hörigen, die zu diesem Besitz gehören,<br />

stirbt, muss er, auch wenn er zu einer frem<strong>de</strong>n Pfarrei gehörte, bei dieser Kirche beerdigt wer<strong>de</strong>n.<br />

<strong>Die</strong> Kirche war eingefallen und zerstört, aber sie wur<strong>de</strong> jetzt schöner wie<strong>de</strong>r aufgebaut. Und<br />

weil in dieser Zeit in <strong>de</strong>r <strong>St</strong>raßburger Kirche um die Besetzung <strong>de</strong>s Bistums schwerer <strong>St</strong>reit zwischen<br />

<strong>de</strong>n zwei Bischöfen Bruno und Eberhard war, wur<strong>de</strong> mit bei<strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r Herr Bischof<br />

<strong>St</strong>efan von Metz herbeigerufen, um die Weihe <strong>de</strong>r besagten Kirche durchzuführen. <strong>Die</strong>se<br />

Kirche ist aber geweiht wor<strong>de</strong>n im Jahr <strong>de</strong>r Fleischwerdung <strong>de</strong>s Herrn 1127, Indiktion 5, an <strong>de</strong>n<br />

Nonen <strong>de</strong>s Februar [5. Februar], zu Ehren <strong>de</strong>s seligen Johannes <strong>de</strong>s Täufers, hinsichtlich <strong>de</strong>ssen<br />

Namen <strong>de</strong>r Bischof bestimmte, diesen Ort im Übrigen als Zelle <strong>de</strong>s heiligen Johannes zu bezeichnen.<br />

Als sich bei <strong>de</strong>r Kirche eine große Menge von Adligen und Nichtadligen versammelt<br />

Michael Buhlmann, <strong>Die</strong> <strong>vom</strong> <strong>Kloster</strong> <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> <strong>abhängigen</strong> Gemeinschaften 14

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