Die vom Kloster St. Georgen abhängigen ... - Baarverein.de
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Edition: Notitia fundationis cellae s. Iohannis prope Tabernas, S.1002-1005. In Latein verfasster<br />
Gründungsbericht <strong>de</strong>s Nonnenklosters. Übersetzung: BUHLMANN.<br />
Wir stellen noch <strong>de</strong>n <strong>St</strong>atus <strong>de</strong>r Nonnengemeinschaft <strong>St</strong>. Johann als <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong>er Priorat<br />
heraus.<br />
M.11. Quelle: Klöster Frie<strong>de</strong>nweiler und <strong>St</strong>. Johann als <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong>er Priorate (1328 Mai 1)<br />
Das durchaus wechseln<strong>de</strong> Verhältnis zwischen <strong>de</strong>r Mönchsgemeinschaft in <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> und <strong>de</strong>ren<br />
Tochterklöstern war eine <strong>de</strong>r Grundlinien <strong>de</strong>r Politik <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong>er Äbte seit <strong>de</strong>r Gründung<br />
<strong>de</strong>r Priorate im 1. Drittel <strong>de</strong>s 12. Jahrhun<strong>de</strong>rts. Äbte und Prioren <strong>de</strong>s Schwarzwaldklosters versuchten,<br />
die Abhängigkeit <strong>de</strong>r Tochterklöster beizubehalten. <strong>Die</strong>s betraf, wie die unten stehen<strong>de</strong>n<br />
Beispiele Frie<strong>de</strong>nweiler und <strong>St</strong>. Johann beweisen, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>n Einfluss auf die Wahl <strong>de</strong>r<br />
Meisterin, also <strong>de</strong>r Leiterin einer (<strong>abhängigen</strong>) Nonnengemeinschaft, sowie die Aufsicht in geistlichen<br />
und weltlichen Angelegenheiten bis hin zur <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong>er Beteiligung bei Besitztransaktionen.<br />
Nicht von ungefähr fehlte <strong>de</strong>n Frie<strong>de</strong>nweiler Nonnen noch zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Ausstellung<br />
<strong>de</strong>r nachstehen<strong>de</strong>n Urkun<strong>de</strong> ein eigenes Siegel, so dass sie das ihres „ehrwürdigen Herrn Abt“,<br />
<strong>de</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong>er <strong>Kloster</strong>leiters, benutzen mussten.<br />
Dem ehrwürdigen Vater in Christus und Herrn Johann, durch die Gna<strong>de</strong> Gottes <strong>St</strong>raßburger Bischof,<br />
und <strong>de</strong>n Übrigen, zu <strong>de</strong>nen das Vorliegen<strong>de</strong> gelangt, die Meisterin und <strong>de</strong>r gesamte Konvent<br />
<strong>de</strong>s <strong>Kloster</strong>s Frie<strong>de</strong>nweiler in <strong>de</strong>r Konstanzer Diözese fromme Gebete im Herrn mit <strong>de</strong>m unten<br />
Beschriebenen. Allen und je<strong>de</strong>m, die das Vorliegen<strong>de</strong> anschauen, zeigen wir als Inhalt <strong>de</strong>s<br />
Vorliegen<strong>de</strong>n an, dass wir bei unserem Gewissen und Gehorsam, <strong>de</strong>m Or<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s heiligen Benedikt<br />
anzugehören, <strong>de</strong>m wir immer gehorsam sein wer<strong>de</strong>n und jetzt gehorsam sind, öffentlich bekennen<br />
und nicht zuletzt die Gegenwärtigen unterrichten, dass unser <strong>Kloster</strong> in Frie<strong>de</strong>nweiler mit<br />
<strong>de</strong>n Leuten und Besitzungen in geistlichen und weltlichen Dingen unterworfen ist und von jeher<br />
unterworfen war <strong>de</strong>r Gerichtsbarkeit <strong>de</strong>s <strong>Kloster</strong>s <strong>de</strong>s heiligen Georg im Schwarzwald <strong>vom</strong> Benediktineror<strong>de</strong>n<br />
in <strong>de</strong>r Diözese Konstanz und unserem ehrwürdigen Herrn in Christus, <strong>de</strong>m Abt dieses<br />
<strong>Kloster</strong>s, <strong>de</strong>r jeweils dort Abt sein wird, weil es in solcher Zeit, die im Ge<strong>de</strong>nken <strong>de</strong>r Menschen<br />
keinen Wi<strong>de</strong>rspruch zulässt, nach vollem und größtmöglichem Recht unserem besagten<br />
Herrn Abt dient, wie es auch seit alters diesem Recht unterliegt, dass, wenn unser besagtes <strong>Kloster</strong><br />
in Frie<strong>de</strong>nweiler einer Meisterin entbehrt, unser Herr Abt selbst durch seine Boten uns durch<br />
Beschluss befiehlt, dass wir innerhalb eines Zeitraums von drei Kapitelsitzungen einmütig eine<br />
Meisterin wählen. Wenn wir hinsichtlich <strong>de</strong>r Wahl nachlässig wer<strong>de</strong>n, hat unser erwähnter Herr<br />
Abt auf Grund seiner Autorität für eine unserem besagten <strong>Kloster</strong> nützliche Meisterin zu sorgen,<br />
wenn unser Einspruch <strong>de</strong>m nicht entgegensteht. Und wir zeigen gemäß unserem voranbeschriebenen<br />
Gewissen und Gehorsam an, dass unser besagter Herr Abt, <strong>de</strong>r zu dieser Zeit sein Amt<br />
ausübt, in seiner Gerichtsbarkeit und Autorität, wie vorausgeschickt, we<strong>de</strong>r <strong>vom</strong> Diözesanherrn<br />
[Bischof] noch von irgendwelchen an<strong>de</strong>ren Leuten in irgen<strong>de</strong>iner Weise behin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>. Darüber<br />
hinaus zeigen wir durch das vorliegen<strong>de</strong> Zeugnis an, dass das <strong>Kloster</strong> <strong>de</strong>s heiligen Johannes,<br />
gelegen in <strong>de</strong>r <strong>St</strong>raßburger Diözese nahe Zabern, in geistlichen und weltlichen Dingen sowohl<br />
hinsichtlich <strong>de</strong>r Leute als auch <strong>de</strong>r Besitzungen mit ganzem Recht verbun<strong>de</strong>n, unterlegen und unterworfen<br />
ist <strong>de</strong>m besagten <strong>Kloster</strong> <strong>de</strong>s heiligen Georg und unserem Herrn Abt durch alles und in<br />
allem, wie oben über uns und unser <strong>Kloster</strong> in Frie<strong>de</strong>nweiler berichtet wur<strong>de</strong>. Zum Beweis alles<br />
Vorangeschickten benutzen wir, weil uns ein eigenes Siegel fehlt, zur Befestigung aller unser Privilegien<br />
das Siegel unseres besagten ehrwürdigen Herrn Abt ..; in diesem Fall haben wir das<br />
Siegel <strong>de</strong>s ehrwürdigen Herrn Abt .. <strong>de</strong>s <strong>Kloster</strong>s <strong>de</strong>s heiligen Petrus [<strong>St</strong>. Peter] im Schwarzwald<br />
für das Vorliegen<strong>de</strong> benutzt. Wir aber, Abt .. <strong>de</strong>s besagten <strong>Kloster</strong>s <strong>St</strong>. Peter haben auf Bitten <strong>de</strong>r<br />
Meisterin und <strong>de</strong>s Konvents <strong>de</strong>s vorgenannten <strong>Kloster</strong>s in Frie<strong>de</strong>nweiler zum Zeugnis <strong>de</strong>s Vorstehen<strong>de</strong>n<br />
veranlasst, unser Siegel an das Vorliegen<strong>de</strong> anzuhängen.<br />
Gegeben in unserem vorgenannten <strong>Kloster</strong> <strong>de</strong>s heiligen Petrus im Jahr <strong>de</strong>s Herrn 1328 an <strong>de</strong>n<br />
Kalen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Mai, Indiktion 11.<br />
Edition: FUB V 403. Lateinische Urkun<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Bischofs Johann I. von <strong>St</strong>raßburg (1307-1328) in<br />
einer von Abt Georg II. Gaisser von <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> (1627-1655) korrigierten Papierabschrift <strong>de</strong>s 17.<br />
Jahrhun<strong>de</strong>rts. Übersetzung: BUHLMANN.<br />
Benediktinerinnenkloster Urspring bei Schelklingen<br />
Vielleicht erst im 10. Jahrhun<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong> südwestlich von Blaubeuren bei Schelklingen das<br />
Michael Buhlmann, <strong>Die</strong> <strong>vom</strong> <strong>Kloster</strong> <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> <strong>abhängigen</strong> Gemeinschaften 16