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Die vom Kloster St. Georgen abhängigen ... - Baarverein.de

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Edition: Notitia fundationis cellae s. Iohannis prope Tabernas, S.1002-1005. In Latein verfasster<br />

Gründungsbericht <strong>de</strong>s Nonnenklosters. Übersetzung: BUHLMANN.<br />

Wir stellen noch <strong>de</strong>n <strong>St</strong>atus <strong>de</strong>r Nonnengemeinschaft <strong>St</strong>. Johann als <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong>er Priorat<br />

heraus.<br />

M.11. Quelle: Klöster Frie<strong>de</strong>nweiler und <strong>St</strong>. Johann als <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong>er Priorate (1328 Mai 1)<br />

Das durchaus wechseln<strong>de</strong> Verhältnis zwischen <strong>de</strong>r Mönchsgemeinschaft in <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> und <strong>de</strong>ren<br />

Tochterklöstern war eine <strong>de</strong>r Grundlinien <strong>de</strong>r Politik <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong>er Äbte seit <strong>de</strong>r Gründung<br />

<strong>de</strong>r Priorate im 1. Drittel <strong>de</strong>s 12. Jahrhun<strong>de</strong>rts. Äbte und Prioren <strong>de</strong>s Schwarzwaldklosters versuchten,<br />

die Abhängigkeit <strong>de</strong>r Tochterklöster beizubehalten. <strong>Die</strong>s betraf, wie die unten stehen<strong>de</strong>n<br />

Beispiele Frie<strong>de</strong>nweiler und <strong>St</strong>. Johann beweisen, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>n Einfluss auf die Wahl <strong>de</strong>r<br />

Meisterin, also <strong>de</strong>r Leiterin einer (<strong>abhängigen</strong>) Nonnengemeinschaft, sowie die Aufsicht in geistlichen<br />

und weltlichen Angelegenheiten bis hin zur <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong>er Beteiligung bei Besitztransaktionen.<br />

Nicht von ungefähr fehlte <strong>de</strong>n Frie<strong>de</strong>nweiler Nonnen noch zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Ausstellung<br />

<strong>de</strong>r nachstehen<strong>de</strong>n Urkun<strong>de</strong> ein eigenes Siegel, so dass sie das ihres „ehrwürdigen Herrn Abt“,<br />

<strong>de</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong>er <strong>Kloster</strong>leiters, benutzen mussten.<br />

Dem ehrwürdigen Vater in Christus und Herrn Johann, durch die Gna<strong>de</strong> Gottes <strong>St</strong>raßburger Bischof,<br />

und <strong>de</strong>n Übrigen, zu <strong>de</strong>nen das Vorliegen<strong>de</strong> gelangt, die Meisterin und <strong>de</strong>r gesamte Konvent<br />

<strong>de</strong>s <strong>Kloster</strong>s Frie<strong>de</strong>nweiler in <strong>de</strong>r Konstanzer Diözese fromme Gebete im Herrn mit <strong>de</strong>m unten<br />

Beschriebenen. Allen und je<strong>de</strong>m, die das Vorliegen<strong>de</strong> anschauen, zeigen wir als Inhalt <strong>de</strong>s<br />

Vorliegen<strong>de</strong>n an, dass wir bei unserem Gewissen und Gehorsam, <strong>de</strong>m Or<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s heiligen Benedikt<br />

anzugehören, <strong>de</strong>m wir immer gehorsam sein wer<strong>de</strong>n und jetzt gehorsam sind, öffentlich bekennen<br />

und nicht zuletzt die Gegenwärtigen unterrichten, dass unser <strong>Kloster</strong> in Frie<strong>de</strong>nweiler mit<br />

<strong>de</strong>n Leuten und Besitzungen in geistlichen und weltlichen Dingen unterworfen ist und von jeher<br />

unterworfen war <strong>de</strong>r Gerichtsbarkeit <strong>de</strong>s <strong>Kloster</strong>s <strong>de</strong>s heiligen Georg im Schwarzwald <strong>vom</strong> Benediktineror<strong>de</strong>n<br />

in <strong>de</strong>r Diözese Konstanz und unserem ehrwürdigen Herrn in Christus, <strong>de</strong>m Abt dieses<br />

<strong>Kloster</strong>s, <strong>de</strong>r jeweils dort Abt sein wird, weil es in solcher Zeit, die im Ge<strong>de</strong>nken <strong>de</strong>r Menschen<br />

keinen Wi<strong>de</strong>rspruch zulässt, nach vollem und größtmöglichem Recht unserem besagten<br />

Herrn Abt dient, wie es auch seit alters diesem Recht unterliegt, dass, wenn unser besagtes <strong>Kloster</strong><br />

in Frie<strong>de</strong>nweiler einer Meisterin entbehrt, unser Herr Abt selbst durch seine Boten uns durch<br />

Beschluss befiehlt, dass wir innerhalb eines Zeitraums von drei Kapitelsitzungen einmütig eine<br />

Meisterin wählen. Wenn wir hinsichtlich <strong>de</strong>r Wahl nachlässig wer<strong>de</strong>n, hat unser erwähnter Herr<br />

Abt auf Grund seiner Autorität für eine unserem besagten <strong>Kloster</strong> nützliche Meisterin zu sorgen,<br />

wenn unser Einspruch <strong>de</strong>m nicht entgegensteht. Und wir zeigen gemäß unserem voranbeschriebenen<br />

Gewissen und Gehorsam an, dass unser besagter Herr Abt, <strong>de</strong>r zu dieser Zeit sein Amt<br />

ausübt, in seiner Gerichtsbarkeit und Autorität, wie vorausgeschickt, we<strong>de</strong>r <strong>vom</strong> Diözesanherrn<br />

[Bischof] noch von irgendwelchen an<strong>de</strong>ren Leuten in irgen<strong>de</strong>iner Weise behin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>. Darüber<br />

hinaus zeigen wir durch das vorliegen<strong>de</strong> Zeugnis an, dass das <strong>Kloster</strong> <strong>de</strong>s heiligen Johannes,<br />

gelegen in <strong>de</strong>r <strong>St</strong>raßburger Diözese nahe Zabern, in geistlichen und weltlichen Dingen sowohl<br />

hinsichtlich <strong>de</strong>r Leute als auch <strong>de</strong>r Besitzungen mit ganzem Recht verbun<strong>de</strong>n, unterlegen und unterworfen<br />

ist <strong>de</strong>m besagten <strong>Kloster</strong> <strong>de</strong>s heiligen Georg und unserem Herrn Abt durch alles und in<br />

allem, wie oben über uns und unser <strong>Kloster</strong> in Frie<strong>de</strong>nweiler berichtet wur<strong>de</strong>. Zum Beweis alles<br />

Vorangeschickten benutzen wir, weil uns ein eigenes Siegel fehlt, zur Befestigung aller unser Privilegien<br />

das Siegel unseres besagten ehrwürdigen Herrn Abt ..; in diesem Fall haben wir das<br />

Siegel <strong>de</strong>s ehrwürdigen Herrn Abt .. <strong>de</strong>s <strong>Kloster</strong>s <strong>de</strong>s heiligen Petrus [<strong>St</strong>. Peter] im Schwarzwald<br />

für das Vorliegen<strong>de</strong> benutzt. Wir aber, Abt .. <strong>de</strong>s besagten <strong>Kloster</strong>s <strong>St</strong>. Peter haben auf Bitten <strong>de</strong>r<br />

Meisterin und <strong>de</strong>s Konvents <strong>de</strong>s vorgenannten <strong>Kloster</strong>s in Frie<strong>de</strong>nweiler zum Zeugnis <strong>de</strong>s Vorstehen<strong>de</strong>n<br />

veranlasst, unser Siegel an das Vorliegen<strong>de</strong> anzuhängen.<br />

Gegeben in unserem vorgenannten <strong>Kloster</strong> <strong>de</strong>s heiligen Petrus im Jahr <strong>de</strong>s Herrn 1328 an <strong>de</strong>n<br />

Kalen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Mai, Indiktion 11.<br />

Edition: FUB V 403. Lateinische Urkun<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Bischofs Johann I. von <strong>St</strong>raßburg (1307-1328) in<br />

einer von Abt Georg II. Gaisser von <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> (1627-1655) korrigierten Papierabschrift <strong>de</strong>s 17.<br />

Jahrhun<strong>de</strong>rts. Übersetzung: BUHLMANN.<br />

Benediktinerinnenkloster Urspring bei Schelklingen<br />

Vielleicht erst im 10. Jahrhun<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong> südwestlich von Blaubeuren bei Schelklingen das<br />

Michael Buhlmann, <strong>Die</strong> <strong>vom</strong> <strong>Kloster</strong> <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> <strong>abhängigen</strong> Gemeinschaften 16

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