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Evaluation des Vollzugs» ( pdf-Datei, 1.2 MB, 101 Seiten)

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Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>des</strong> Vollzugs<br />

Zusammenfassung<br />

Wenn es gelingt, die Qualität der Eingaben zu erhöhen, so lassen sich Bearbeitungsdauer und<br />

Aufwand beim BSV reduzieren.<br />

• Vereinfachung <strong>des</strong> 6-Jahresfinanzplans: Es ist zu überlegen, ob die geforderten Angaben im<br />

6-Jahresfinanzplan in zwei Teile unterteilt werden können: a) in einen wie bis anhin quantitativen<br />

Teil, in dem die finanzierungsrelevanten Angaben auf vier Jahre im Detail zu erbringen sind, b) in<br />

einen qualitativen Ausblick für die folgenden zwei Jahre, in denen die Trägerschaft die erwartete<br />

weitere Entwicklung und Finanzierung beschreibt, ohne jedoch detaillierte Zahlenangaben machen<br />

zu müssen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die grössten Probleme im Beibringen<br />

der Finanzierungsangaben in den ersten Jahren auftreten.<br />

• Reduktion der geforderten Beilagen bei den C-Gesuchen: Auf dem Gesuchsformular werden eine<br />

ganze Reihe von Beilagen gefordert, wenn auch die überwiegende Zahl dieser Beilagen nur<br />

beizubringen ist, sofern auch vorhanden. Wir empfehlen, diese faktisch bereits durchgeführte<br />

Praxis auch auf den Formularen kenntlich zu machen und die aufgeführten beizubringenden Beilagen<br />

auf das in der Verordnung festgelegte Min<strong>des</strong>tmass zu reduzieren. Schliesslich ist zu überlegen,<br />

ob für die Weiterbildung und für die Koordinationsprojekte zwei getrennte Gesuchsformulare<br />

erstellt werden, um die Übersichtlichkeit zu erhöhen.<br />

• Informationsvermittlung vom BSV an die Kantone: Das BSV sollte sich bei den Kantonen erkundigen,<br />

ob diese umfassender über Themen und Entwicklungen bei den Finanzhilfen informiert<br />

werden möchten und in welchen Bereichen. Das BSV sollte sich <strong>des</strong> weitern bei den Kantonen<br />

erkundigen, ob diese einmal im Jahr eine Zusammenkunft wünschen.<br />

• Vereinfachung der Abrechnung: Eine Reihe der Trägerschaften hat sich in der Befragung gewünscht,<br />

dass die durch das BSV zur Verfügung gestellten Belegungsstatistiken mit automatischen<br />

Berechnungsfunktionen versehen werden. Da die Trägerschaften inzwischen auch ihre eigenen<br />

Belegungsstatistiken einreichen können und nicht mehr auf die Formulare <strong>des</strong> BSV zurückgreifen<br />

müssen, wäre dieses Anliegen nur weiter zu verfolgen, wenn die Trägerschaften weiterhin<br />

in erster Linie die Präsenzkontrollformulare <strong>des</strong> BSV verwenden.<br />

Weitergehende Aspekte<br />

Im Rahmen der <strong>Evaluation</strong> <strong>des</strong> Vollzugs wurden <strong>des</strong> weitern von den Akteuren Aspekte angesprochen,<br />

welche weniger den Vollzug als die Massnahme selber betreffen. Sie werden im folgenden im<br />

Sinne weiterführender Überlegungen thematisiert:<br />

• Heute werden Finanzhilfen bis höchstens zu einem Drittel der effektiven jährlichen Kosten für<br />

Weiterbildung und ein Drittel der anrechenbaren Kosten für Projekte zur Verbesserung der Koordination<br />

oder der Qualität der Betreuung in den Tagesfamilien ausgerichtet. Die faktisch ausgerichteten<br />

Beträge sind in der Mehrzahl der Fälle relativ niedrig und lohnen nach Angaben der<br />

Strukturen den Aufwand für die Gesuchstellung nicht. Daher ist eine Erhöhung der Finanzhilfen<br />

zumin<strong>des</strong>t für den Bereich der Weiterbildung zu prüfen.<br />

• Die Strukturen der Trägerschaften werden oft von Freiwilligenarbeit getragen. Damit einher geht<br />

verschiedentlich eine gewisse Überforderung bei der Konzeption einer Betreuungsseinrichtung.<br />

Um die Qualität der Eingaben beim BSV zu erhöhen (und damit auch die Bearbeitungsdauer zu<br />

senken), sollten Beratungsstellen in den Gemeinden respektive im Rahmen von Gemeindever-<br />

IX

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