Evaluation des Vollzugs» ( pdf-Datei, 1.2 MB, 101 Seiten)
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Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung<br />
<strong>Evaluation</strong> <strong>des</strong> Vollzugs<br />
Zusammenfassung<br />
Wenn es gelingt, die Qualität der Eingaben zu erhöhen, so lassen sich Bearbeitungsdauer und<br />
Aufwand beim BSV reduzieren.<br />
• Vereinfachung <strong>des</strong> 6-Jahresfinanzplans: Es ist zu überlegen, ob die geforderten Angaben im<br />
6-Jahresfinanzplan in zwei Teile unterteilt werden können: a) in einen wie bis anhin quantitativen<br />
Teil, in dem die finanzierungsrelevanten Angaben auf vier Jahre im Detail zu erbringen sind, b) in<br />
einen qualitativen Ausblick für die folgenden zwei Jahre, in denen die Trägerschaft die erwartete<br />
weitere Entwicklung und Finanzierung beschreibt, ohne jedoch detaillierte Zahlenangaben machen<br />
zu müssen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die grössten Probleme im Beibringen<br />
der Finanzierungsangaben in den ersten Jahren auftreten.<br />
• Reduktion der geforderten Beilagen bei den C-Gesuchen: Auf dem Gesuchsformular werden eine<br />
ganze Reihe von Beilagen gefordert, wenn auch die überwiegende Zahl dieser Beilagen nur<br />
beizubringen ist, sofern auch vorhanden. Wir empfehlen, diese faktisch bereits durchgeführte<br />
Praxis auch auf den Formularen kenntlich zu machen und die aufgeführten beizubringenden Beilagen<br />
auf das in der Verordnung festgelegte Min<strong>des</strong>tmass zu reduzieren. Schliesslich ist zu überlegen,<br />
ob für die Weiterbildung und für die Koordinationsprojekte zwei getrennte Gesuchsformulare<br />
erstellt werden, um die Übersichtlichkeit zu erhöhen.<br />
• Informationsvermittlung vom BSV an die Kantone: Das BSV sollte sich bei den Kantonen erkundigen,<br />
ob diese umfassender über Themen und Entwicklungen bei den Finanzhilfen informiert<br />
werden möchten und in welchen Bereichen. Das BSV sollte sich <strong>des</strong> weitern bei den Kantonen<br />
erkundigen, ob diese einmal im Jahr eine Zusammenkunft wünschen.<br />
• Vereinfachung der Abrechnung: Eine Reihe der Trägerschaften hat sich in der Befragung gewünscht,<br />
dass die durch das BSV zur Verfügung gestellten Belegungsstatistiken mit automatischen<br />
Berechnungsfunktionen versehen werden. Da die Trägerschaften inzwischen auch ihre eigenen<br />
Belegungsstatistiken einreichen können und nicht mehr auf die Formulare <strong>des</strong> BSV zurückgreifen<br />
müssen, wäre dieses Anliegen nur weiter zu verfolgen, wenn die Trägerschaften weiterhin<br />
in erster Linie die Präsenzkontrollformulare <strong>des</strong> BSV verwenden.<br />
Weitergehende Aspekte<br />
Im Rahmen der <strong>Evaluation</strong> <strong>des</strong> Vollzugs wurden <strong>des</strong> weitern von den Akteuren Aspekte angesprochen,<br />
welche weniger den Vollzug als die Massnahme selber betreffen. Sie werden im folgenden im<br />
Sinne weiterführender Überlegungen thematisiert:<br />
• Heute werden Finanzhilfen bis höchstens zu einem Drittel der effektiven jährlichen Kosten für<br />
Weiterbildung und ein Drittel der anrechenbaren Kosten für Projekte zur Verbesserung der Koordination<br />
oder der Qualität der Betreuung in den Tagesfamilien ausgerichtet. Die faktisch ausgerichteten<br />
Beträge sind in der Mehrzahl der Fälle relativ niedrig und lohnen nach Angaben der<br />
Strukturen den Aufwand für die Gesuchstellung nicht. Daher ist eine Erhöhung der Finanzhilfen<br />
zumin<strong>des</strong>t für den Bereich der Weiterbildung zu prüfen.<br />
• Die Strukturen der Trägerschaften werden oft von Freiwilligenarbeit getragen. Damit einher geht<br />
verschiedentlich eine gewisse Überforderung bei der Konzeption einer Betreuungsseinrichtung.<br />
Um die Qualität der Eingaben beim BSV zu erhöhen (und damit auch die Bearbeitungsdauer zu<br />
senken), sollten Beratungsstellen in den Gemeinden respektive im Rahmen von Gemeindever-<br />
IX