Evaluation des Vollzugs» ( pdf-Datei, 1.2 MB, 101 Seiten)
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<strong>Evaluation</strong> <strong>des</strong> Vollzugs<br />
<strong>Evaluation</strong> <strong>des</strong> Prüfungsverfahrens im BSV<br />
Abbildung 10: Bearbeitungsdauer (Tage) der<br />
abgelehnten Gesuche nach Gesuchstyp (n=142)<br />
650<br />
600<br />
550<br />
500<br />
450<br />
400<br />
350<br />
300<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
24<br />
43<br />
63<br />
35<br />
A B C A+B+C<br />
Die Entstehung der Bearbeitungsdauer lässt sich aufgrund der vorhandenen Daten und methodischer<br />
Unsicherheiten nur sehr schwer aufzeigen. Eine nähere Betrachtung der abgelegten<br />
BSV-Notizen zum „Mediangesuch“ 10 zeigt, dass nach erfolgter Prüfung der Unterlagen rund 8<br />
Wochen nach Gesuchseingang eine erste Kontaktaufnahme mit der Trägerschaft stattgefunden<br />
hat. Aufgrund unvollständiger Angaben beim Finanzplan durch die Trägerschaft bzw. Unsicherheiten<br />
bei der Finanzierung dauert die Bearbeitung insgesamt rund 4 Monate, bis das Gesuch<br />
zur Stellungnahme an den Kanton geschickt werden kann. In dieser Zeit ist die Kommunikation<br />
zwischen dem BSV und der Trägerschaft dokumentiert. Nach der Stellungnahme durch den<br />
Kanton, welche in diesem Fall rund einen Monat gedauert hat, wird nochmals etwa ein Monat<br />
zur Klärung der restlichen Angaben benötigt.<br />
Nach den Einträgen in der Notizendatenbank <strong>des</strong> BSV ist davon auszugehen, dass die Ursache<br />
für die Länge der Bearbeitungsdauer einerseits in der Unvollständigkeit der durch die Trägerschaften<br />
einzureichenden Unterlagen und Informationen zu suchen ist. Das Problem liegt, vorbehaltlich<br />
der schlechten Datenlage, hauptsächlich darin, dass die Dossiers nicht in einem Zuge<br />
bearbeitet werden können und immer wieder Rückfragen notwendig sind, was letztlich die lange<br />
Bearbeitungsdauer vom Eingang der Gesuche bis zur Verfügung ergibt. Andererseits ist den Notizen<br />
zum Mediangesuch zu entnehmen, dass die lange Bearbeitungsdauer teilweise auch mit<br />
den zu diesem Zeitpunkt (April/Mai 2004) zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen in<br />
Zusammenhang stand.<br />
Grundsätzlich scheint sich die Problematik der langen Bearbeitungsdauer aufgrund der gemachten<br />
Beobachtungen im zeitlichen Verlauf tendenziell zu entschärfen. Gleichwohl ist darauf hinzuweisen,<br />
dass im Hinblick auf die noch hinzukommenden, derzeit noch offenen Gesuche die<br />
Bearbeitungsdauer für die letzten Perioden vermutlich noch ansteigen wird. Die Spitze der Bearbeitungsdauer<br />
dürfte jedoch eindeutig gebrochen sein. Es ist davon auszugehen, dass die mittlere<br />
Bearbeitungsdauer von mehr als 6 Monaten im weiteren Programmverlauf parallel zum Eingang<br />
neuer Gesuche abnehmen wird.<br />
10 Unter Mediangesuch ist jenes Gesuch zu verstehen, das die genau dem Median entsprechende Bearbeitungsdauer von<br />
190 Tagen aufweist. Da jedoch für dieses Mediangesuch die dazu abgelegten Notizen nicht in elektronischer Form vorlagen<br />
– die BSV-Datenbank war zum Zeitpunkt dieses Gesuchs noch nicht vollständig eingerichtet –, wurde auf das dem<br />
Median von 190 Bearbeitungstagen nächstliegende Gesuch, <strong>des</strong>sen Notizen vollständig vorliegen, ausgewichen.<br />
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