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Evaluation des Vollzugs» ( pdf-Datei, 1.2 MB, 101 Seiten)

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<strong>Evaluation</strong> <strong>des</strong> Vollzugs<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>des</strong> Prüfungsverfahrens im BSV<br />

Abbildung 14: Anzahl abgelehnter Gesuche nach Ablehnungsgrund (n=139)<br />

60<br />

50<br />

40<br />

Gesuch nicht rechtzeitig<br />

Rechtsform nicht i.O.<br />

Keine Eröffnung bzw. Ausbau seit <strong>1.2</strong>.03<br />

Angebot bzw. Angebotserhöhung zu wenig gross<br />

Andere<br />

Qualität nicht erfüllt<br />

Mehrere Gründe 1-5<br />

48<br />

30<br />

25<br />

28<br />

30<br />

26<br />

20<br />

19<br />

17<br />

19<br />

10<br />

0<br />

10<br />

11<br />

8<br />

9<br />

6<br />

2<br />

3 3<br />

1<br />

2 2<br />

1<br />

2<br />

0<br />

1<br />

0 0 0<br />

1<br />

A B C A+B+C<br />

4<br />

Fazit:<br />

Die Dauer vom Zeitpunkt der Einreichung der Dossiers an das BSV bis zur Verfügung betrug bei<br />

den bewilligten Gesuchen in der Vergangenheit im Mittel mehr als 6 Monate. Das Problem der langen<br />

Bearbeitungsdauer liegt unter anderem darin, dass die beim BSV eingereichten Gesuche vielfach<br />

unvollständig und/oder fehlerhaft sind und daher nicht in einem Zuge bearbeitet werden können.<br />

Zudem ist aufgrund einer groben Veranschlagung der personellen Kapazitäten <strong>des</strong> zuständigen<br />

Bereichs im BSV anzunehmen, dass die personellen Ressourcen in der Vergangenheit eher<br />

knapp bemessen waren. Aufgrund der beobachtbaren Entwicklungen hinsichtlich Menge der eingegangenen<br />

Gesuche, Bearbeitungsdauer sowie ab März 2005 erfolgter personeller Aufstockung ist<br />

jedoch davon auszugehen, dass das Problem der langen Bearbeitungsdauer zwischenzeitlich gelöst<br />

wurde.<br />

Die Entscheide <strong>des</strong> BSV sind nachvollziehbar und gut dokumentiert. Abweichende Meinungen in der<br />

Beurteilung zwischen BSV und Kanton sind selten und konnten mittels Rücksprache bisher immer<br />

geklärt werden. Das BSV hat auf veränderte Anforderungen prozessualer und inhaltlicher Art den<br />

Ablauf <strong>des</strong> Beurteilungsverfahrens jeweils angepasst.<br />

Die Zahl der abgelehnten Gesuche hat seit Programmstart kontinuierlich abgenommen. Die Ablehnungen<br />

sind zum Zeitpunkt der <strong>Evaluation</strong> beinahe ausschliesslich auf formale Gründe zurückzuführen.<br />

Die Qualität der Entscheide entspricht den gesetzlichen Grundlagen. Die Einschätzung der Einrichtungen<br />

durch das BSV hat sich bisher als grösstenteils richtig erwiesen. Die überwiegende Zahl der<br />

Einrichtungen entwickelt sich wie vom BSV aufgrund seiner Prüfung erwartet.<br />

Gescheiterte Einrichtungen sind zum Zeitpunkt der <strong>Evaluation</strong> selten und die Gründe für das Scheitern<br />

entziehen sich teilweise den zugrundezulegenden Prüfkriterien durch das BSV. Inwiefern und<br />

mit welcher Finanzierung die Einrichtungen längerfristig, d.h. nach Wegfall der Finanzhilfen überleben<br />

werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Gewisse Kantone haben diesbezüglich<br />

Bedenken (vgl. Abschnitt 4.2.2). Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die längerfristige Über-<br />

15

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