Evaluation des Vollzugs» ( pdf-Datei, 1.2 MB, 101 Seiten)
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<strong>Evaluation</strong> <strong>des</strong> Vollzugs<br />
<strong>Evaluation</strong> <strong>des</strong> Prüfungsverfahrens im BSV<br />
Abbildung 14: Anzahl abgelehnter Gesuche nach Ablehnungsgrund (n=139)<br />
60<br />
50<br />
40<br />
Gesuch nicht rechtzeitig<br />
Rechtsform nicht i.O.<br />
Keine Eröffnung bzw. Ausbau seit <strong>1.2</strong>.03<br />
Angebot bzw. Angebotserhöhung zu wenig gross<br />
Andere<br />
Qualität nicht erfüllt<br />
Mehrere Gründe 1-5<br />
48<br />
30<br />
25<br />
28<br />
30<br />
26<br />
20<br />
19<br />
17<br />
19<br />
10<br />
0<br />
10<br />
11<br />
8<br />
9<br />
6<br />
2<br />
3 3<br />
1<br />
2 2<br />
1<br />
2<br />
0<br />
1<br />
0 0 0<br />
1<br />
A B C A+B+C<br />
4<br />
Fazit:<br />
Die Dauer vom Zeitpunkt der Einreichung der Dossiers an das BSV bis zur Verfügung betrug bei<br />
den bewilligten Gesuchen in der Vergangenheit im Mittel mehr als 6 Monate. Das Problem der langen<br />
Bearbeitungsdauer liegt unter anderem darin, dass die beim BSV eingereichten Gesuche vielfach<br />
unvollständig und/oder fehlerhaft sind und daher nicht in einem Zuge bearbeitet werden können.<br />
Zudem ist aufgrund einer groben Veranschlagung der personellen Kapazitäten <strong>des</strong> zuständigen<br />
Bereichs im BSV anzunehmen, dass die personellen Ressourcen in der Vergangenheit eher<br />
knapp bemessen waren. Aufgrund der beobachtbaren Entwicklungen hinsichtlich Menge der eingegangenen<br />
Gesuche, Bearbeitungsdauer sowie ab März 2005 erfolgter personeller Aufstockung ist<br />
jedoch davon auszugehen, dass das Problem der langen Bearbeitungsdauer zwischenzeitlich gelöst<br />
wurde.<br />
Die Entscheide <strong>des</strong> BSV sind nachvollziehbar und gut dokumentiert. Abweichende Meinungen in der<br />
Beurteilung zwischen BSV und Kanton sind selten und konnten mittels Rücksprache bisher immer<br />
geklärt werden. Das BSV hat auf veränderte Anforderungen prozessualer und inhaltlicher Art den<br />
Ablauf <strong>des</strong> Beurteilungsverfahrens jeweils angepasst.<br />
Die Zahl der abgelehnten Gesuche hat seit Programmstart kontinuierlich abgenommen. Die Ablehnungen<br />
sind zum Zeitpunkt der <strong>Evaluation</strong> beinahe ausschliesslich auf formale Gründe zurückzuführen.<br />
Die Qualität der Entscheide entspricht den gesetzlichen Grundlagen. Die Einschätzung der Einrichtungen<br />
durch das BSV hat sich bisher als grösstenteils richtig erwiesen. Die überwiegende Zahl der<br />
Einrichtungen entwickelt sich wie vom BSV aufgrund seiner Prüfung erwartet.<br />
Gescheiterte Einrichtungen sind zum Zeitpunkt der <strong>Evaluation</strong> selten und die Gründe für das Scheitern<br />
entziehen sich teilweise den zugrundezulegenden Prüfkriterien durch das BSV. Inwiefern und<br />
mit welcher Finanzierung die Einrichtungen längerfristig, d.h. nach Wegfall der Finanzhilfen überleben<br />
werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Gewisse Kantone haben diesbezüglich<br />
Bedenken (vgl. Abschnitt 4.2.2). Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die längerfristige Über-<br />
15