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Sahih Muslim - Die Wahrheit im Herzen

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Abu Sa`id Al-Khudriy, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs<br />

Segen und Heil auf ihm, verbot uns zwei Arten vom Verkauf und zwei Arten von Kleidung. Er<br />

verbot den Verkauf durch das Nur-Befühlen (Mulamasa) und auch durch den Wurf der Ware<br />

(Munabaza).<br />

[<strong>Sahih</strong> <strong>Musl<strong>im</strong></strong> Nr. 2782 (<strong>im</strong> arabischen)]<br />

`Abdullah Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs<br />

Segen und Heil auf ihm, untersagte den Verkauf des Fötusses einer Kamelstute, in der Annahme,<br />

dass es ein Weibchen ist.<br />

[<strong>Sahih</strong> <strong>Musl<strong>im</strong></strong> Nr. 2784 (<strong>im</strong> arabischen)]<br />

Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil<br />

auf ihm, sagte: Keiner von euch darf seinen Bruder überbieten, nachdem er das Geschäft schon<br />

abgeschlossen hat.<br />

[<strong>Sahih</strong> <strong>Musl<strong>im</strong></strong> Nr. 2788 (<strong>im</strong> arabischen)]<br />

Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und<br />

Heil auf ihm, verbot das Scheingeschäft (Nagasch).<br />

[<strong>Sahih</strong> <strong>Musl<strong>im</strong></strong> Nr. 2792 (<strong>im</strong> arabischen)]<br />

Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und<br />

Heil auf ihm, verbot, die Ware auf dem Weg aufzufangen, bis sie ihren Platz auf dem Markt<br />

eingenommen hat. <strong>Die</strong>ser Hadith wurde nach der Erzählung von Ibn Numair überliefert. <strong>Die</strong> beiden<br />

anderen Gelehrte (Abu Bakr Ibn Schaiba und Muhammad Ibnal Muthanna) sagten: Der Gesandte<br />

Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, verbot das Auffangen der Ware auf dem Weg.<br />

[<strong>Sahih</strong> <strong>Musl<strong>im</strong></strong> Nr. 2793 (<strong>im</strong> arabischen)]<br />

`Abdullah Ibn Mas`ud, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Prophet, Allahs Segen und<br />

Heil auf ihm, verbot, dass die Ware auf dem Weg aufgefangen werden.<br />

[<strong>Sahih</strong> <strong>Musl<strong>im</strong></strong> Nr. 2794 (<strong>im</strong> arabischen)]<br />

Ibn `Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und<br />

Heil auf ihm, verbot, die Reitenden (Kaufleuten) auf dem Weg aufzufangen; und er verbot auch den<br />

Handel zwischen einem Sesshaften und einem Nomaden. (Es geht darum, dass ein gutgläubiger<br />

unerfahrener Nomade, gegenüber einem schlauen Stadtbewohner, vor Missbrauch geschützt werden<br />

soll. Der Stadtbewohner soll also kein Vermittler für den Nomaden sein.)<br />

[<strong>Sahih</strong> <strong>Musl<strong>im</strong></strong> Nr. 2798 (<strong>im</strong> arabischen)]

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