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Sahih Muslim - Die Wahrheit im Herzen

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Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Uns wird verboten, den Handel zwischen<br />

einem Sesshaften und einem Nomaden; auch wenn er sein Vater oder sein Bruder wäre.<br />

[<strong>Sahih</strong> <strong>Musl<strong>im</strong></strong> Nr. 2800 (<strong>im</strong> arabischen)]<br />

Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil<br />

auf ihm, sagte: Wer ein Schaf, dessen Milch <strong>im</strong> Euter zurückgehalten wurde, kaufte, der soll es zu<br />

Hause erst melken. Falls er mit seiner Milch zufrieden ist, soll er es behalten, andernfalls soll er es<br />

dem Verkäufer zurückgeben und ihm ein Saa` (ein Maßeinheit) von getrockneten Datteln noch<br />

dazugeben.<br />

[<strong>Sahih</strong> <strong>Musl<strong>im</strong></strong> Nr. 2802 (<strong>im</strong> arabischen)]<br />

Ibn `Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und<br />

Heil auf ihm, sagte: Wer Lebensmittel gekauft hat, der darf sie nicht wieder verkaufen, ehe diese in<br />

seinen Besitz übergegangen sind.<br />

[<strong>Sahih</strong> <strong>Musl<strong>im</strong></strong> Nr. 2807 (<strong>im</strong> arabischen)]<br />

Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und<br />

Heil auf ihm, sagte: Der Käufer und der Verkäufer haben <strong>im</strong>mer solange die freie Entscheidung, bis<br />

sie sich voneinander trennen. Davon ist der Handel mit Rücktrittsrecht ausgenommen.<br />

[<strong>Sahih</strong> <strong>Musl<strong>im</strong></strong> Nr. 2821 (<strong>im</strong> arabischen)]<br />

Hak<strong>im</strong> Ibn Hizaam, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Prophet, Allahs Segen und Heil<br />

auf ihm, sagte: Der Käufer und der Verkäufer haben <strong>im</strong>mer solange die freie Entscheidung, bis sie<br />

sich voneinander trennen. Wenn sie miteinander wahrhaftig und ehrlich waren, so ist das zwischen<br />

ihnen abgewickelte Geschäft segensreich geworden; und wenn sie etwas gelogen oder<br />

verschwiegen hatten, so ist jeglicher Segen von ihrem Geschäft abgeschnitten.<br />

[<strong>Sahih</strong> <strong>Musl<strong>im</strong></strong> Nr. 2825 (<strong>im</strong> arabischen)]<br />

Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Ein Mann erwähnte dem Gesandten Allahs,<br />

Allahs Segen und Heil auf ihm, dass er um Geschäftsverkehr betrogen wird. Der Gesandte Allahs,<br />

Allahs Segen und Heil auf ihm, erwiderte: Wenn du ein Geschäft abschließt, sollst du (<strong>im</strong> Vertrag)<br />

sagen: Es soll keinen Betrug geben. Danach pflegte er zu sagen, wenn er einen Verkauf abschließt:<br />

Es soll keinen Betrug geben.<br />

[<strong>Sahih</strong> <strong>Musl<strong>im</strong></strong> Nr. 2826 (<strong>im</strong> arabischen)]<br />

Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und

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