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Sahih Muslim - Die Wahrheit im Herzen

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Heil auf ihm, verbot den Handel mit Früchten, bevor ihre Qualität feststeht. Er untersagte dies<br />

sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer.<br />

[<strong>Sahih</strong> <strong>Musl<strong>im</strong></strong> Nr. 2827 (<strong>im</strong> arabischen)]<br />

Dschabir, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf<br />

ihm, verbot uns den Verkauf von Früchten, bevor sie reif werden.<br />

[<strong>Sahih</strong> <strong>Musl<strong>im</strong></strong> Nr. 2831 (<strong>im</strong> arabischen)]<br />

Ibn `Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und<br />

Heil auf ihm, verbot den Verkauf der Datteln, bis man von ihnen essen kann oder bis sie essbar<br />

werden, und auch bis ihr Gewicht best<strong>im</strong>mt wird. Ich fragte: Wie kann man das best<strong>im</strong>men? Da<br />

sagte ein Mann bei ihm: Sie können auf den Palmen abgeschätzt werden.<br />

[<strong>Sahih</strong> <strong>Musl<strong>im</strong></strong> Nr. 2833 (<strong>im</strong> arabischen)]<br />

Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil<br />

auf ihm, sagte: Verkauft die Früchte nicht, bis sie zu reifen beginnen.<br />

[<strong>Sahih</strong> <strong>Musl<strong>im</strong></strong> Nr. 2834 (<strong>im</strong> arabischen)]<br />

Zaid Ibn Thabit, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen<br />

und Heil auf ihm, erlaubte dem Entleiher von Palmen, dass er die Früchte seiner Palmen abschätzt<br />

und sie gegen gleichwertige Menge von getrockneten Datteln verkauft.<br />

[<strong>Sahih</strong> <strong>Musl<strong>im</strong></strong> Nr. 2838 (<strong>im</strong> arabischen)]<br />

Sahl Ibn Abu Hathma, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen<br />

und Heil auf ihm, verbot den Verkauf der Früchte gegen getrocknete Datteln. Er sagte: Solcher<br />

Verkauf ist Wucherei, die Muzabana heißt. Er erlaubte aber den Verkauf der Früchte gegen<br />

gleichwertige Datteln, oder erlaubte es, dass die Familie die Früchte auf den zwei Palmen durch<br />

Schätzung gegen gleichen Wert von Datteln verkauft.<br />

[<strong>Sahih</strong> <strong>Musl<strong>im</strong></strong> Nr. 2842 (<strong>im</strong> arabischen)]<br />

Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil<br />

auf ihm, erlaubte den Verkauf der Früchte der Palmen nach einer vermutlichen Bewertung ihrer<br />

Menge gegen weniger als fünf Wasaq (Wasaq = 60 Saa`, d.h. eine Maßeinheit für die Getreide)<br />

oder gegen 5 Wasaq.<br />

[<strong>Sahih</strong> <strong>Musl<strong>im</strong></strong> Nr. 2845 (<strong>im</strong> arabischen)]

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