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Sahih Muslim - Die Wahrheit im Herzen

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Mughira Ibn Schu`ba sagte: Ich war dabei anwesend, als der Prophet, Allahs Segen und Heil auf<br />

ihm, das Urteil fiel, dass das halbe Zehntel des Blutgeldes eines Sklaven oder einer Sklavin der<br />

Familie der Getöteten zu bezahlen ist. `Umar sagte: Bring mir einen Mann, der bezeugt, dass der<br />

Prophet das gesagt hat. Muhammad Ibn Maslama bezeugte, dass er den Propheten, Allahs Segen<br />

und Heil auf ihm, sah als er dieses Urteil sprach.<br />

[<strong>Sahih</strong> <strong>Musl<strong>im</strong></strong> Nr. 3188 (<strong>im</strong> arabischen)]<br />

Kapitel: Das Strafrecht<br />

`A´ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf<br />

ihm, pflegte die Hand des <strong>Die</strong>bes abschlagen zu lassen, wenn der Wert der entwendenden Sache ein<br />

Viertel Dinar und aufwärts ausmachte.<br />

[<strong>Sahih</strong> <strong>Musl<strong>im</strong></strong> Nr. 3189 (<strong>im</strong> arabischen)]<br />

`A´ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: Zu Lebzeiten des Gesandten Allahs, Allahs Segen<br />

und Heil auf ihm, wurde die Strafe des Handabschneidens nicht vollzogen, wenn der Wert der<br />

entwendenden Sache weniger als der Wert von einem ledernen oder eisernen Schild war. Und beide<br />

waren viel wert.<br />

[<strong>Sahih</strong> <strong>Musl<strong>im</strong></strong> Nr. 3193 (<strong>im</strong> arabischen)]<br />

Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und<br />

Heil auf ihm, ließ einem <strong>Die</strong>b die Hand abschlagen, der einen Schild <strong>im</strong> Wert von drei Dirham<br />

gestohlen hatte.<br />

[<strong>Sahih</strong> <strong>Musl<strong>im</strong></strong> Nr. 3194 (<strong>im</strong> arabischen)]<br />

Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil<br />

auf ihm, sagte: Allah verfluche den <strong>Die</strong>b: Er stiehlt das Ei, worauf seine Hand abgeschnitten wird;<br />

und stiehlt das Seil, worauf seine Hand abgeschnitten wird!<br />

[<strong>Sahih</strong> <strong>Musl<strong>im</strong></strong> Nr. 3195 (<strong>im</strong> arabischen)]<br />

`A´ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: <strong>Die</strong> Leute des Stammes Quraish waren besorgt<br />

wegen einer Frau aus dem Stamm Makhtzum, die einen <strong>Die</strong>bstahl begangen hatte. Sie fragten: Wer<br />

kann mit dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, für sie sprechen? Sie sagten: Und<br />

wer sonst kann es wagen, an ihn heranzutreten außer Usama, dem Liebling des Gesandten Allahs,<br />

Allahs Segen und Heil auf ihm? Da sprach Usama mit ihm. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und<br />

Heil auf ihm, sagte zu ihm: Legst du Fürsprache ein <strong>im</strong> Hinblick auf ein Recht, das nur Allah<br />

zusteht? Der Prophet erhob sich dann und hielt eine Predigt, in der er folgendes sagte: O ihr<br />

Menschen, wahrlich, diejenigen vor euch gingen deshalb zugrunde, weil sie, wenn einer der<br />

Vornehmen unter ihnen einen <strong>Die</strong>bstahl beging, ihn davon unbestraft laufen ließen, und wenn einer<br />

der Schwachen unter ihnen einen <strong>Die</strong>bstahl beging, gegen ihn die Strafe vollzogen wurde. Ich

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