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Sahih Muslim - Die Wahrheit im Herzen

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[<strong>Sahih</strong> <strong>Musl<strong>im</strong></strong> Nr. 3218 (<strong>im</strong> arabischen)]<br />

Abu Burda Al-Ansary, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Ich hörte den Gesandten Allahs,<br />

Allahs Segen und Heil auf ihm, folgendes sagen: Keinem wird eine Strafe von mehr als zehn<br />

Peitschenhieben verhängt, es sei denn, dass es sich um eine Straftat handelt, deren Strafe von Allah<br />

bereits festgesetzt wurde.<br />

[<strong>Sahih</strong> <strong>Musl<strong>im</strong></strong> Nr. 3222 (<strong>im</strong> arabischen)]<br />

`Ubada Ibn As-Samit, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen<br />

und Heil auf ihm, sagte zu uns in einer Versammlung: Leistet mir den Treueschwur, dass ihr Allah<br />

weder etwas zur Seite stellt, noch Unzucht begeht, noch stehlt, und dass ihr niemanden tötet, dessen<br />

Leben Allah unverletzt gemacht hat, außer wenn dies gemäß dem Recht Allahs geschieht. Wer von<br />

euch dies erfüllt, der hat seinen Lohn von Allah zu erwarten; und wer <strong>im</strong>mer etwas davon begeht<br />

und dafür eine Strafe in dieser Welt erleidet, so gilt diese als eine Sühne dafür. Begeht einer aber<br />

eine Tat davon und wird von Allah vor der Öffentlichkeit geschützt, so ist das Urteil bei Allah:<br />

Wenn Er will, vergibt Er ihm, und wenn Er will, bestraft Er ihn.<br />

[<strong>Sahih</strong> <strong>Musl<strong>im</strong></strong> Nr. 3223 (<strong>im</strong> arabischen)]<br />

Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil<br />

auf ihm, sagte: Wenn ein Tier (ein frei weidendes Vieh) irgendeinen Schaden verursacht, obliegt<br />

seinem Besitzer keine Entschädigung. Wenn einer in einen Brunnen oder in ein Bergwerk fällt,<br />

obliegt dem Besitzer des Brunnens oder des Bergwerks keine Entschädigung. Das Fünftel soll in<br />

den Bodenschätzen entrichtet werden.<br />

[<strong>Sahih</strong> <strong>Musl<strong>im</strong></strong> Nr. 3226 (<strong>im</strong> arabischen)]<br />

Kapitel: <strong>Die</strong> Gerichtsbarkeit<br />

Ibn `Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf<br />

ihm, sagte: Wenn den Rechtsklagen der Leute (<strong>im</strong>mer) stattgegeben würde, dann würde jeder<br />

Mensch den anderen um sein Leben und sein Hab und Gut verklagen. Deshalb hat der Angeklagte<br />

(das Recht), einen Eid (auf seine Unschuld) abzulegen.<br />

[<strong>Sahih</strong> <strong>Musl<strong>im</strong></strong> Nr. 3228 (<strong>im</strong> arabischen)]<br />

Umm Salama, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil<br />

auf ihm, sagte: Ihr lasst mich über eure Streite entscheiden. Es mag vorkommen, dass manche unter<br />

euch für deren Anliegen <strong>im</strong> Wort mehr gewandt sind als die anderen, und somit gebe ich ein Urteil<br />

zu ihren Gunsten demgemäß, was ich von ihnen gehört habe. Zu wessen Gunsten ich dann das<br />

Recht seines Bruders gebe, der muss es nicht annehmen, weil ich ihm eine Glut aus dem<br />

Höllenfeuer gebe.<br />

[<strong>Sahih</strong> <strong>Musl<strong>im</strong></strong> Nr. 3231 (<strong>im</strong> arabischen)]

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