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Die großen Sünden

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dieser Gesellschaft nicht gleich behandelt, den wird<br />

Allah in die Hölle stecken.“ 53<br />

Und er االله عليه وسلم)‏ ‏(ص‏ sagte: „Wer unter den Menschen<br />

zum Richter berufen wird, gleicht jemandem, dem ohne<br />

Messer die Kehle durchgeschnitten wird.“ (Abu Dawud;<br />

Tirmidhi)<br />

Ein Richter, der einen Fall anhand der ihm<br />

vorliegenden Beweise untersucht, sich zum Idschtihad<br />

zurückzieht und nicht nach seinen persönlichen<br />

Vorstellungen, sondern entsprechend der Sachlage<br />

urteilt, hätte richtig gehandelt und bekäme dafür einen<br />

Gotteslohn, auch dann, wenn sich später herausstellen<br />

sollte, dass die Beweislage, auf der sein Urteil ruht, sehr<br />

‏(ص‏ االله عليه وسلم)‏ schwach war. Denn der Gesandte Allahs<br />

sagte: „Wenn ein Richter nach dem Idschtihad das<br />

richtige Urteil fällt, dann bekommt er zwei<br />

Gotteslöhne. Wenn er trotz Idschtihad zum falschen<br />

Urteil gelangt, dann bekommt er nur einen Gotteslohn.“<br />

(Bukhari; Muslim)<br />

Aus diesem Hadith geht klar hervor, dass nur der<br />

Richter den Lohn Allahs erhält, der bei einem Fall<br />

zuerst nach den Beweisen ermittelt und anschließend<br />

sich zum Idschtihad zurückzieht. Ein Richter, der zu<br />

seinem Urteil nur durch die Nachahmung anderer<br />

gelangt, erhält sicherlich keinen Gotteslohn.<br />

53 Hakim und Adh-Dhahabi, beide sagten „sahih“ dazu.<br />

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