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dieser Gesellschaft nicht gleich behandelt, den wird<br />
Allah in die Hölle stecken.“ 53<br />
Und er االله عليه وسلم) (ص sagte: „Wer unter den Menschen<br />
zum Richter berufen wird, gleicht jemandem, dem ohne<br />
Messer die Kehle durchgeschnitten wird.“ (Abu Dawud;<br />
Tirmidhi)<br />
Ein Richter, der einen Fall anhand der ihm<br />
vorliegenden Beweise untersucht, sich zum Idschtihad<br />
zurückzieht und nicht nach seinen persönlichen<br />
Vorstellungen, sondern entsprechend der Sachlage<br />
urteilt, hätte richtig gehandelt und bekäme dafür einen<br />
Gotteslohn, auch dann, wenn sich später herausstellen<br />
sollte, dass die Beweislage, auf der sein Urteil ruht, sehr<br />
(ص االله عليه وسلم) schwach war. Denn der Gesandte Allahs<br />
sagte: „Wenn ein Richter nach dem Idschtihad das<br />
richtige Urteil fällt, dann bekommt er zwei<br />
Gotteslöhne. Wenn er trotz Idschtihad zum falschen<br />
Urteil gelangt, dann bekommt er nur einen Gotteslohn.“<br />
(Bukhari; Muslim)<br />
Aus diesem Hadith geht klar hervor, dass nur der<br />
Richter den Lohn Allahs erhält, der bei einem Fall<br />
zuerst nach den Beweisen ermittelt und anschließend<br />
sich zum Idschtihad zurückzieht. Ein Richter, der zu<br />
seinem Urteil nur durch die Nachahmung anderer<br />
gelangt, erhält sicherlich keinen Gotteslohn.<br />
53 Hakim und Adh-Dhahabi, beide sagten „sahih“ dazu.<br />
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