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Von Jabir; Der Gesandte Allahs االله عليه وسلم) (ص sagte einst<br />
zu Kab ibn Ujra: „Das Fleisch, das durch unrechtmäßig<br />
erworbenes Vermögen aufgebaut wurde, wird nicht in<br />
das Paradies eintreten. <strong>Die</strong> Hölle passt besser zu ihm.“<br />
43F44<br />
Entspricht den Bedingungen von Bukhari und<br />
Muslim.<br />
Von Abu Bakr; Der Gesandte Allahs االله عليه وسلم) (ص sagte:<br />
„Der Körper, der sich von Verbotenem (Haram) ernährt,<br />
kommt nicht ins Paradies.“44F45<br />
Folgende Menschen gehören ebenfalls zu diesem<br />
Kapitel:<br />
Der Erpresser; der Straßenräuber; der <strong>Die</strong>b; derjenige,<br />
der nicht arbeitet, obwohl er dazu in der Lage wäre; der<br />
Veruntreuter (Verräter); der Betrüger; derjenige, der<br />
das ihm Geliehene leugnet; derjenige, der beim<br />
Zumessen und Wiegen betrügt; derjenige, der etwas<br />
Gefundenes verzehrt, ohne vorher nach dessen Besitzer<br />
gesucht zu haben; derjenige, der beim Verkauf einer<br />
44 Ahmad; Hakim und Adh-Dhahabi überlieferten diesen Hadith<br />
ebenfalls.<br />
45 Einen Hadith mit diesem Wortlaut habe ich nicht gefunden.<br />
Jedoch gibt es den oben bereits erwähnten Hadith von Jabir. Sie<br />
wird in dem Buch namens Mustadrak von Hakim erwähnt: „Das<br />
Fleisch, das durch unrechtmäßig erworbenes Vermögen aufgebaut<br />
wurde, wird nicht in das Paradies eintreten. <strong>Die</strong> Hölle passt besser<br />
zu ihm.“<br />
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