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Die großen Sünden

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Jedem Richter ist es verboten in einem erbosten und<br />

zornigen Zustand zu urteilen. Insbesondere dann,<br />

wenn er auf den Angeklagten wütend ist. All jene<br />

Richter, die unwissend sind und böse Absichten hegen,<br />

zudem einen schlechten Charakter haben und keine<br />

Gottesfurcht kennen, sie sind es, die in die Verderbnis<br />

geraten. Nur durch das Niederlegen des Richteramtes<br />

können sie sich vor ihrem eigenen Verderben und<br />

folglich vor dem Feuer bewahren.<br />

Von Abdullah ibn Amr; Der Gesandte Allahs (<br />

sagte: „Möge Allah jene verdammen, die ‏(وسلم<br />

Schmiergeld zahlen oder die Schmiergeld annehmen.“<br />

Tirmidhi befand ihn für „sahih“.<br />

ص‏ االله عليه<br />

<strong>Die</strong> 27. Sünde<br />

Der Dayyuth53F54 (Der Hahnrei)<br />

Allah ( وتعاىل ‏(بحانه sagt: „Der Unzüchtige darf nur eine<br />

Unzüchtige oder eine Muschrik heiraten, und eine<br />

Unzüchtige darf nur einen Unzüchtigen oder einen<br />

Muschrik heiraten. <strong>Die</strong>s wurde den Gläubigen<br />

verboten.“ (Sura an-Nur, Aya 3)<br />

54 Anmerk. d. Ü.: Dayyuth: Jemand, der keine Eifersucht verspürt,<br />

wenn z.B. andere Männer seine Frau begehren. Jemand, der sogar<br />

vor der Unmoral, Unsittlichkeit und der Unzucht der eigenen<br />

Ehefrau die Augen verschließt und dies tatenlos zulässt.<br />

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