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Jedem Richter ist es verboten in einem erbosten und<br />
zornigen Zustand zu urteilen. Insbesondere dann,<br />
wenn er auf den Angeklagten wütend ist. All jene<br />
Richter, die unwissend sind und böse Absichten hegen,<br />
zudem einen schlechten Charakter haben und keine<br />
Gottesfurcht kennen, sie sind es, die in die Verderbnis<br />
geraten. Nur durch das Niederlegen des Richteramtes<br />
können sie sich vor ihrem eigenen Verderben und<br />
folglich vor dem Feuer bewahren.<br />
Von Abdullah ibn Amr; Der Gesandte Allahs (<br />
sagte: „Möge Allah jene verdammen, die (وسلم<br />
Schmiergeld zahlen oder die Schmiergeld annehmen.“<br />
Tirmidhi befand ihn für „sahih“.<br />
ص االله عليه<br />
<strong>Die</strong> 27. Sünde<br />
Der Dayyuth53F54 (Der Hahnrei)<br />
Allah ( وتعاىل (بحانه sagt: „Der Unzüchtige darf nur eine<br />
Unzüchtige oder eine Muschrik heiraten, und eine<br />
Unzüchtige darf nur einen Unzüchtigen oder einen<br />
Muschrik heiraten. <strong>Die</strong>s wurde den Gläubigen<br />
verboten.“ (Sura an-Nur, Aya 3)<br />
54 Anmerk. d. Ü.: Dayyuth: Jemand, der keine Eifersucht verspürt,<br />
wenn z.B. andere Männer seine Frau begehren. Jemand, der sogar<br />
vor der Unmoral, Unsittlichkeit und der Unzucht der eigenen<br />
Ehefrau die Augen verschließt und dies tatenlos zulässt.<br />
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