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Und er االله عليه وسلم) (ص sagte: „Wer sich selbst einem<br />
andern als seinem leiblichen Vater zuschreibt, den<br />
befällt der Fluch Allahs.“ (Bukhari; Muslim)<br />
Von Yazid ibn Scharik; „Als 'Ali auf der Kanzel die<br />
Predigt hielt, hörte ich ihn folgendes sagen: „Wir lesen<br />
kein Buch, außer dem Buch Allahs und das, was sich in<br />
dieser Seite befindet.“ Dann faltete er das Blatt auf.<br />
Darin befand das Alter der Kamele [die bei manchen<br />
Sühnetaten geleistet werden müssen] und einige<br />
Vorschriften bei Verletzungen, sowie folgende Worte<br />
des Gesandten Allahs االله عليه وسلم) :(ص „Zwischen Ayr und<br />
Thaur gilt die Stadt Medina jedem als haram. Möge der<br />
Fluch Allahs, der Engel und der Menschen auf dem<br />
liegen, der etwas Schlechtes in dieser Stadt begeht oder<br />
jemandem Schutz bietet, der etwas Schlechtes begangen<br />
hat. Deren Taten werden am Tage des Jüngsten Gerichts<br />
von Allah nicht angenommen. <strong>Die</strong> Obhut der Muslime<br />
ist eins und selbst der niedrigste Muslim kann die<br />
Obhut anbieten.106F107 Möge der Fluch Allahs auf<br />
demjenigen liegen, der einen Muslim verachtet und<br />
erniedrigt; der sich selbst einem anderen als seinem<br />
Vater zuschreibt; oder dem Sklaven, der sich einem<br />
anderen als seinem Herrn zuschreibt. Deren Taten<br />
werden am Tage des Jüngsten Gerichts von Allah nicht<br />
angenommen.“ (Bukhari; Muslim)<br />
107 Anm. d.Ü.: D.h. nimmt ein Muslim, gleich welchen Ranges,<br />
irgendjemanden unter Schutz, so müssen sich alle Muslime danach<br />
richten.<br />
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