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<strong>Die</strong> 36. Sünde<br />
Das Vorhalten der eigenen Guttaten<br />
Allah ( وتعاىل (بحانه sagt: „ Vereitelt nicht eure Almosen<br />
durch (deren) Vorhaltung und (die nachfolgende)<br />
Belästigung.“ (Sura al-Baqara, Aya 264)<br />
In einem authentischen Hadith heißt es: „Am Tage des<br />
Jüngsten Gerichts wird Allah mit drei Leuten weder<br />
reden, noch sie ins Reine führen und ihnen wird eine<br />
schmerzliche Strafe zuteil. <strong>Die</strong>se sind: derjenige, der<br />
voller Arroganz seine Kleidung auf dem Boden hinter<br />
sich herschleift; derjenige, der einem seine Guttaten<br />
vorhält; und derjenige, der anderen mittels einer Lüge<br />
seine Ware verkauft.“ (Muslim; Abu Dawud; Tirmidhi;<br />
An-Nasai)<br />
Und er االله عليه وسلم) (ص sagte: „<strong>Die</strong> Taten folgender drei<br />
Leute werden von Allah nicht angenommen: Von dem,<br />
der seine Eltern plagt, der die eigenen Guttaten vorhält<br />
und der die Vorsehung leugnet.“ 63F64<br />
64 Ibn Abi 'Asim in As-Sunna, mit einer Überlieferungskette der<br />
Stufe „hasan“.<br />
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