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Und Allah (<br />
) sagt: „Nähert euch nicht dem<br />
Vermögen eines Waisenkindes bis es mündig wird, es<br />
sei denn (ihr tut es) auf die gute Art.“ (Sura al-An'aam,<br />
Aya 152)<br />
سبحانه<br />
تعاىل<br />
In dem Hadith „Hütet euch vor den sieben<br />
vernichtenden <strong>Sünden</strong>“ erwähnte und verbot auch der<br />
Gesandte Allahs االله عليه وسلم) (ص die Veruntreuung des<br />
Vermögens von Waisenkindern.<br />
Es gibt keine Bedenken daran, wenn der Vormund, der<br />
selbst arm ist, von dem Besitz des Waisenkindes eine<br />
bestimmte vorgegebene Menge verzehrt. Ihm ist nur<br />
verboten diese Menge zu überschreiten. <strong>Die</strong>se Menge<br />
wird von anderen auserwählten Muslimen, die selbst<br />
keine bösen Absichten haben dürfen, festgelegt.<br />
<strong>Die</strong> 9. Sünde<br />
Dem Propheten etwas zuzuschreiben, was er nicht<br />
sagte<br />
Nach der Auffassung von einigen Gelehrten gehören<br />
all jene zu den Ungläubigen (Kafir), die dem Propheten<br />
sagte. etwas zuschreiben, was er nicht (ص االله عليه وسلم)<br />
Jedoch ist es nach der Auffassung von allen Gelehrten<br />
ein offensichtlicher Akt des Kufrs und bedeutet zudem<br />
den gleichzeitigen Abfall vom Islam, wenn dem<br />
Propheten bewusst etwas zugeschrieben wird, was<br />
dieser nicht sagte, und dadurch versucht wird etwas<br />
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