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„Wenn ihr euch vor den <strong>großen</strong> <strong>Sünden</strong> hütet, welche<br />
euch verboten wurden...“ (Sura an-Nisaa, Aya 31)<br />
<strong>Die</strong> <strong>großen</strong> <strong>Sünden</strong> von denen in diesem Vers die Rede<br />
ist, sind Schirk und Kufr. <strong>Die</strong> <strong>großen</strong> <strong>Sünden</strong>, die in<br />
beiden Quranversen erwähnt werden und die Allah<br />
keinesfalls vergeben wird und vor denen Er uns warnt<br />
sind Schirk, Kufr und ihre jeweiligen Facetten.<br />
In den Rechtsgrundlagen des Islams gibt es eine Regel,<br />
die folgendes besagt: Ein Beweis, das einen allgemeinen<br />
Urteil beinhält, ist entsprechend den Beweisen<br />
auszulegen, die gebundene (eingeschränkte) Urteile<br />
beinhalten. Allah (عاىل) sagt:<br />
„Doch Er vergibt, was geringer ist als dies, wem Er<br />
will.“ (Sura an-Nisaa, Aya 116)<br />
ص االله ( Allahs Abu Umama überlieferte vom Gesandten<br />
einen Hadith, der diesen Quranvers (عليه وسلم<br />
unterstreicht. Darin heißt es: „Allah hat jedem das<br />
Feuer auferlegt und ihm das Paradies für haram erklärt,<br />
der sich durch Meineid unberechtigterweise den Besitz<br />
eines Muslims aneignet.“ Daraufhin fragten die<br />
Anwesenden: „O Gesandter Allahs! Auch wenn die<br />
ص االله ( Gesandte Sache von sehr geringem Wert ist?“ Der<br />
antwortete: „Auch wenn es nur ein als Zahnholz (عليه وسلم<br />
dienender kleiner Zweig von einem Arrak-Baum ist!“<br />
(Muslim)<br />
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