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Tabelle der Bankentgelte

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Kontoabrechnung über einen bestimmten<br />

– bereits durch Kontoauszüge<br />

belegten Zeitabschnitt –<br />

kann mit einem zusätzlichen Entgelt<br />

belegt werden.<br />

Daueraufträge Zulässig Die Möglichkeit <strong>der</strong> Durchführung<br />

von Daueraufträgen durch<br />

das Institut für den Kunden ist<br />

eine – <strong>der</strong> vielen – Leistungen,<br />

die über das Girokonto möglich<br />

sind und angeboten werden. Dieser<br />

Service umfasst die Erteilung<br />

des Dauerauftrages durch den<br />

Kunden bzw. Vormerkung durch<br />

das Institut und dann die jeweilige<br />

zeitgerechte Ausführung, aber<br />

auch die Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Löschung<br />

von Daueraufträgen. Es<br />

können alle die einzelnen Leistungsakte<br />

mit einem jeweiligen –<br />

natürlich angemessenen – Entgelt<br />

belegt werden. Dies gilt auch für<br />

die Löschung. Insoweit können<br />

nicht die Grundsätze über die<br />

Beendigung einer Geschäftsbeziehung<br />

herangezogen werden,<br />

denn hier handelt es sich nicht um<br />

eine solche, son<strong>der</strong>n um die Ausführung<br />

von Aufträgen / Weisungen<br />

im Rahmen einer bestehenden<br />

Geschäftsverbindung – dem<br />

Girovertrag. Der Auftrag zur Löschung<br />

eines zunächst zeitlich<br />

unbefristeten Dauerauftrags ist –<br />

wie jede Än<strong>der</strong>ungsweisung –<br />

eine neue Weisung an das Institut,<br />

<strong>der</strong>en Ausführung als Leistung<br />

für den Kunden bepreist werden<br />

kann.<br />

Eintragung von Vollmachten Unzulässig Zur Bestellung von Vollmachten<br />

bedarf es grundsätzlich keiner<br />

Mitwirkung des Instituts. Dem<br />

Kunden stehen vielmehr aus dem<br />

Girovertrag diverse Ansprüche<br />

gegenüber dem Institut zu, zu<br />

<strong>der</strong>en Geltendmachung er grundsätzlich<br />

– wie bei jedem Recht,<br />

dass nicht ausschließlich höchstpersönlicher<br />

Natur ist – Dritte<br />

bevollmächtigen kann. Der Kunde<br />

macht insoweit von seinen ihm<br />

Steppeler, Rn.<br />

315.<br />

Steppeler, Rn. 316<br />

Copyright by RA Wolfgang Benedikt-Jansen & Guido Lenné

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