Tabelle der Bankentgelte
Tabelle der Bankentgelte
Tabelle der Bankentgelte
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
www.eJuris.de<br />
BGH entschiedene unangemessene<br />
Benachteiligung des Kunden<br />
durch ein solches Entgelt ist völlig<br />
unabhängig davon, an welcher<br />
Stelle es vom Kreditinstitut festgelegt<br />
(vereinbart) werde.<br />
Barauszahlungsentgelt Unzulässig Barein- und -auszahlungen stellen<br />
nach Auffassung des BGH keine<br />
selbständigen Teilleistungen im<br />
Rahmen des Girovertragsverhältnisses<br />
dar; vielmehr sei das Institut<br />
hierzu ohnehin gesetzlich verpflichtet.<br />
Soweit das Konto ein<br />
Guthaben ausweist bzw. jedenfalls<br />
keinen Sollsaldo, wird dies<br />
aus dem - angeblichen - Teilelement<br />
"Verwahrungsvertrag" des<br />
Girovertragsverhältnisses gefolgert.<br />
Auszahlungen sind dann<br />
Rückgaben des für den Kunden<br />
verwahrten Geldes, die nach dem<br />
gesetzlichen Leitbild keine eigenständig<br />
bepreisbare Leistung darstellen<br />
(bepreisbar ist nur die<br />
Hauptleistung Verwahrung). Bareinzahlungen<br />
stellen dann die<br />
Hingabe <strong>der</strong> zu verwahrenden<br />
Sachen dar, die ebenfalls nach<br />
dem Leitbild des Verwahrvertrages<br />
nicht bepreisbar ist.<br />
Buchungspostenentgelte Umstritten Soweit die Buchungspostenpreisregelung<br />
auch die Buchung von<br />
Bardispositionen am Schalter<br />
erfasst, stellt dies ein mittelbares<br />
Entgelt für diese Barzahlungsvorgänge<br />
am Schalter dar. Bei einer<br />
allgemein ausgerichteten Preisklausel,<br />
die nicht unmittelbar auf<br />
Bepreisung <strong>der</strong> Bardispositionen<br />
abzielt, son<strong>der</strong>n diese – nur als<br />
mittelbares Entgelt – lediglich<br />
miterfasst, wird dies nicht – wie<br />
beim selbständigen Entgelt für<br />
solche Zahlungsvorgänge – als<br />
grundsätzlich unzulässig angesehen;<br />
eine unangemessene Benachteiligung<br />
bedeuten solche<br />
mittelbaren Entgelte nach Auffassung<br />
des BGH nur dann, wenn<br />
dem (Privat-)Kunden nicht mindestens<br />
fünf Freiposten gewährt<br />
BGHZ 124, 254 =<br />
ZIP 1994, 21<br />
BGHZ 133, 10 =<br />
ZIP 1996, 1079<br />
Copyright by RA Wolfgang Benedikt-Jansen & Guido Lenné