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Tabelle der Bankentgelte

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BGH entschiedene unangemessene<br />

Benachteiligung des Kunden<br />

durch ein solches Entgelt ist völlig<br />

unabhängig davon, an welcher<br />

Stelle es vom Kreditinstitut festgelegt<br />

(vereinbart) werde.<br />

Barauszahlungsentgelt Unzulässig Barein- und -auszahlungen stellen<br />

nach Auffassung des BGH keine<br />

selbständigen Teilleistungen im<br />

Rahmen des Girovertragsverhältnisses<br />

dar; vielmehr sei das Institut<br />

hierzu ohnehin gesetzlich verpflichtet.<br />

Soweit das Konto ein<br />

Guthaben ausweist bzw. jedenfalls<br />

keinen Sollsaldo, wird dies<br />

aus dem - angeblichen - Teilelement<br />

"Verwahrungsvertrag" des<br />

Girovertragsverhältnisses gefolgert.<br />

Auszahlungen sind dann<br />

Rückgaben des für den Kunden<br />

verwahrten Geldes, die nach dem<br />

gesetzlichen Leitbild keine eigenständig<br />

bepreisbare Leistung darstellen<br />

(bepreisbar ist nur die<br />

Hauptleistung Verwahrung). Bareinzahlungen<br />

stellen dann die<br />

Hingabe <strong>der</strong> zu verwahrenden<br />

Sachen dar, die ebenfalls nach<br />

dem Leitbild des Verwahrvertrages<br />

nicht bepreisbar ist.<br />

Buchungspostenentgelte Umstritten Soweit die Buchungspostenpreisregelung<br />

auch die Buchung von<br />

Bardispositionen am Schalter<br />

erfasst, stellt dies ein mittelbares<br />

Entgelt für diese Barzahlungsvorgänge<br />

am Schalter dar. Bei einer<br />

allgemein ausgerichteten Preisklausel,<br />

die nicht unmittelbar auf<br />

Bepreisung <strong>der</strong> Bardispositionen<br />

abzielt, son<strong>der</strong>n diese – nur als<br />

mittelbares Entgelt – lediglich<br />

miterfasst, wird dies nicht – wie<br />

beim selbständigen Entgelt für<br />

solche Zahlungsvorgänge – als<br />

grundsätzlich unzulässig angesehen;<br />

eine unangemessene Benachteiligung<br />

bedeuten solche<br />

mittelbaren Entgelte nach Auffassung<br />

des BGH nur dann, wenn<br />

dem (Privat-)Kunden nicht mindestens<br />

fünf Freiposten gewährt<br />

BGHZ 124, 254 =<br />

ZIP 1994, 21<br />

BGHZ 133, 10 =<br />

ZIP 1996, 1079<br />

Copyright by RA Wolfgang Benedikt-Jansen & Guido Lenné

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