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Tabelle der Bankentgelte

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für eine Vordisposition zulässig<br />

wäre, erscheint fraglich, da bereits<br />

die Möglichkeit <strong>der</strong> Vordisposition<br />

hier zweifelhaft sein<br />

dürfte. Wäre sie möglich, würde<br />

damit die Grundlage <strong>der</strong> aufgezeigten<br />

Argumentationslinie (bezüglich<br />

des Mehraufwands durch<br />

Lastschriftrückgabe) tangiert.<br />

Außerdem würde die Sofortdisposition<br />

in Fällen, in denen das Institut<br />

ohnehin hierzu verpflichtet<br />

ist, nur dann Sinn machen, wenn<br />

dadurch nicht lediglich <strong>der</strong> Mehraufwand<br />

von Rückabwicklungen<br />

eines Zahlungsvorganges verhin<strong>der</strong>t<br />

werden soll (gegen vom<br />

Kunden zu zahlendes Entgelt –<br />

das problematisch wäre), son<strong>der</strong>n<br />

wenn dadurch an<strong>der</strong>weitige<br />

wichtige Interessen – des Kunden<br />

o<strong>der</strong> des Instituts – geschützt<br />

werden sollen.<br />

Nachforschungsanträge Fallabhängig Solche Nachforschungen sind<br />

häufig erfor<strong>der</strong>lich, in aller Regel<br />

aber äußerst zeitraubend und arbeitsaufwendig.<br />

Die damit verbundenen<br />

Kosten können den<br />

Kunden aber nur dann berechnet<br />

werden, wenn die Nachforschung<br />

aus letztlich von ihm zu vertretenden<br />

Gründen (was sich im Ergebnis<br />

<strong>der</strong> Nachforschung herausstellen<br />

wird) erfor<strong>der</strong>lich wurde,<br />

z. B. eine Überweisung aufgrund<br />

falscher Angaben des Kunden<br />

(über Konto, Bankleitzahl etc.)<br />

fehlgelaufen ist.<br />

In allen an<strong>der</strong>en Fällen liegt <strong>der</strong><br />

Fehler im bankinternen Zahlungsverkehrsverfahren,<br />

für den<br />

nicht <strong>der</strong> Kunden einzustehen hat.<br />

Für ihn können sich vielmehr<br />

Schadensersatzansprüche gegen<br />

die Stelle, die den Fehler zu vertreten<br />

hat, nach den Grundsätzen<br />

<strong>der</strong> Schadensliquidation im Drittinteresse<br />

über sein Institut ergeben.<br />

Wird ein Entgelt im Preisverzeichnis<br />

vorgesehen, muss dabei<br />

Steppeler, Rn. 360<br />

- 362<br />

Copyright by RA Wolfgang Benedikt-Jansen & Guido Lenné

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