Tabelle der Bankentgelte
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für eine Vordisposition zulässig<br />
wäre, erscheint fraglich, da bereits<br />
die Möglichkeit <strong>der</strong> Vordisposition<br />
hier zweifelhaft sein<br />
dürfte. Wäre sie möglich, würde<br />
damit die Grundlage <strong>der</strong> aufgezeigten<br />
Argumentationslinie (bezüglich<br />
des Mehraufwands durch<br />
Lastschriftrückgabe) tangiert.<br />
Außerdem würde die Sofortdisposition<br />
in Fällen, in denen das Institut<br />
ohnehin hierzu verpflichtet<br />
ist, nur dann Sinn machen, wenn<br />
dadurch nicht lediglich <strong>der</strong> Mehraufwand<br />
von Rückabwicklungen<br />
eines Zahlungsvorganges verhin<strong>der</strong>t<br />
werden soll (gegen vom<br />
Kunden zu zahlendes Entgelt –<br />
das problematisch wäre), son<strong>der</strong>n<br />
wenn dadurch an<strong>der</strong>weitige<br />
wichtige Interessen – des Kunden<br />
o<strong>der</strong> des Instituts – geschützt<br />
werden sollen.<br />
Nachforschungsanträge Fallabhängig Solche Nachforschungen sind<br />
häufig erfor<strong>der</strong>lich, in aller Regel<br />
aber äußerst zeitraubend und arbeitsaufwendig.<br />
Die damit verbundenen<br />
Kosten können den<br />
Kunden aber nur dann berechnet<br />
werden, wenn die Nachforschung<br />
aus letztlich von ihm zu vertretenden<br />
Gründen (was sich im Ergebnis<br />
<strong>der</strong> Nachforschung herausstellen<br />
wird) erfor<strong>der</strong>lich wurde,<br />
z. B. eine Überweisung aufgrund<br />
falscher Angaben des Kunden<br />
(über Konto, Bankleitzahl etc.)<br />
fehlgelaufen ist.<br />
In allen an<strong>der</strong>en Fällen liegt <strong>der</strong><br />
Fehler im bankinternen Zahlungsverkehrsverfahren,<br />
für den<br />
nicht <strong>der</strong> Kunden einzustehen hat.<br />
Für ihn können sich vielmehr<br />
Schadensersatzansprüche gegen<br />
die Stelle, die den Fehler zu vertreten<br />
hat, nach den Grundsätzen<br />
<strong>der</strong> Schadensliquidation im Drittinteresse<br />
über sein Institut ergeben.<br />
Wird ein Entgelt im Preisverzeichnis<br />
vorgesehen, muss dabei<br />
Steppeler, Rn. 360<br />
- 362<br />
Copyright by RA Wolfgang Benedikt-Jansen & Guido Lenné