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Tabelle der Bankentgelte

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Verfügungen zugunsten<br />

Dritter<br />

www.eJuris.de<br />

Zulässig<br />

Sparbuchs natürlich nicht bepreist<br />

werden, selbst dann nicht, wenn<br />

am Verlust/<strong>der</strong> Zerstörung das<br />

Institut kein Verschulden trifft.<br />

Auch hier handelt es sich um eine<br />

Son<strong>der</strong>leistung. Der Kunde macht<br />

zwar auch hier von durch die Zivilrechtsordnung<br />

eingeräumten<br />

Möglichkeiten Gebrauch, nutzt<br />

aber keine einseitigen Gestaltungsrechte,<br />

son<strong>der</strong>n bedarf hier –<br />

an<strong>der</strong>s als bei <strong>der</strong> Verpfändung/Abtretung<br />

seiner Ansprüche<br />

aus dem Konto an Dritte – <strong>der</strong><br />

Mitwirkung des Instituts, für die<br />

dieses ein Entgelt vorsehen kann.<br />

Kontoumschreibung Fallabhängig Wird die Kontoumschreibung<br />

erfor<strong>der</strong>lich, weil ein Gläubigerwechsel<br />

eingetreten ist, z. B.<br />

durch Erbfall, Abtretung, so handelt<br />

es sich lediglich um eine entsprechende<br />

Kontoberichtigung,<br />

die allein Sache des Instituts ist<br />

und nicht bepreist werden kann.<br />

Wird dagegen durch den Kunden<br />

– unmittelbar gegenüber dem<br />

Institut – eine Kontoumschreibung<br />

veranlasst, z. B. auf einen<br />

an<strong>der</strong>en Gläubiger o<strong>der</strong> zusätzlichen<br />

Kontomitinhaber, so erbringt<br />

das Institut eine zusätzliche<br />

Leistung, die mit einem Entgelt<br />

belegt werden kann.<br />

Mietkautionskonten Zulässig Es handelt sich hierbei um eine<br />

beson<strong>der</strong>e Sparkonto-Form, die<br />

gegenüber dem normalen Sparkonto<br />

mit zusätzlichem Aufwand<br />

und Überwachungsrisiko verbunden<br />

ist. Daher kann hierfür auch<br />

ein beson<strong>der</strong>es Entgelt genommen<br />

werden, das prinzipiell als einmaliger<br />

Preis o<strong>der</strong> aber auch als laufen<strong>der</strong><br />

jährlicher Preis ausgestaltet<br />

werden könnte; Letzteres insbeson<strong>der</strong>e<br />

bei auf unbestimmte<br />

Zeit laufenden Mietverhältnissen;<br />

bei Zeitmietverhältnissen dürfte<br />

sich dagegen eher ein Einmalentgelt<br />

empfehlen.<br />

Kündigung/vorzeitige Auszahlung<br />

Unzulässig<br />

Die Kündigung ist die Ausübung<br />

eines Gestaltungsrechts und als<br />

Steppeler, Rn. 398<br />

Steppeler, Rn. 399<br />

f<br />

Steppeler, Rn. 401<br />

Steppeler, Rn. 403<br />

- 405<br />

Copyright by RA Wolfgang Benedikt-Jansen & Guido Lenné

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