Tabelle der Bankentgelte
Tabelle der Bankentgelte
Tabelle der Bankentgelte
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Verfügungen zugunsten<br />
Dritter<br />
www.eJuris.de<br />
Zulässig<br />
Sparbuchs natürlich nicht bepreist<br />
werden, selbst dann nicht, wenn<br />
am Verlust/<strong>der</strong> Zerstörung das<br />
Institut kein Verschulden trifft.<br />
Auch hier handelt es sich um eine<br />
Son<strong>der</strong>leistung. Der Kunde macht<br />
zwar auch hier von durch die Zivilrechtsordnung<br />
eingeräumten<br />
Möglichkeiten Gebrauch, nutzt<br />
aber keine einseitigen Gestaltungsrechte,<br />
son<strong>der</strong>n bedarf hier –<br />
an<strong>der</strong>s als bei <strong>der</strong> Verpfändung/Abtretung<br />
seiner Ansprüche<br />
aus dem Konto an Dritte – <strong>der</strong><br />
Mitwirkung des Instituts, für die<br />
dieses ein Entgelt vorsehen kann.<br />
Kontoumschreibung Fallabhängig Wird die Kontoumschreibung<br />
erfor<strong>der</strong>lich, weil ein Gläubigerwechsel<br />
eingetreten ist, z. B.<br />
durch Erbfall, Abtretung, so handelt<br />
es sich lediglich um eine entsprechende<br />
Kontoberichtigung,<br />
die allein Sache des Instituts ist<br />
und nicht bepreist werden kann.<br />
Wird dagegen durch den Kunden<br />
– unmittelbar gegenüber dem<br />
Institut – eine Kontoumschreibung<br />
veranlasst, z. B. auf einen<br />
an<strong>der</strong>en Gläubiger o<strong>der</strong> zusätzlichen<br />
Kontomitinhaber, so erbringt<br />
das Institut eine zusätzliche<br />
Leistung, die mit einem Entgelt<br />
belegt werden kann.<br />
Mietkautionskonten Zulässig Es handelt sich hierbei um eine<br />
beson<strong>der</strong>e Sparkonto-Form, die<br />
gegenüber dem normalen Sparkonto<br />
mit zusätzlichem Aufwand<br />
und Überwachungsrisiko verbunden<br />
ist. Daher kann hierfür auch<br />
ein beson<strong>der</strong>es Entgelt genommen<br />
werden, das prinzipiell als einmaliger<br />
Preis o<strong>der</strong> aber auch als laufen<strong>der</strong><br />
jährlicher Preis ausgestaltet<br />
werden könnte; Letzteres insbeson<strong>der</strong>e<br />
bei auf unbestimmte<br />
Zeit laufenden Mietverhältnissen;<br />
bei Zeitmietverhältnissen dürfte<br />
sich dagegen eher ein Einmalentgelt<br />
empfehlen.<br />
Kündigung/vorzeitige Auszahlung<br />
Unzulässig<br />
Die Kündigung ist die Ausübung<br />
eines Gestaltungsrechts und als<br />
Steppeler, Rn. 398<br />
Steppeler, Rn. 399<br />
f<br />
Steppeler, Rn. 401<br />
Steppeler, Rn. 403<br />
- 405<br />
Copyright by RA Wolfgang Benedikt-Jansen & Guido Lenné