Tabelle der Bankentgelte
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Blitzgiro-/Zahlscheinüberweisung<br />
für Nichtkunden<br />
Anlegung eines Sparkontos/Geldanlagekontos<br />
www.eJuris.de<br />
Zulässig<br />
Zulässig<br />
vielmehr um freiwillige Wechselgeschäfte,<br />
die – unabhängig von<br />
<strong>der</strong> Betragshöhe des Münzgeldes<br />
– als typische Leistungsgeschäfte<br />
bepreist werden können und üblicherweise<br />
auch nur entgeltlich<br />
durchgeführt werden.<br />
Grundsätzlich kann bereits die<br />
Ausführung einer Überweisung<br />
für den Kunden – als Teil des<br />
Leistungsangebots des Gesamtpakets<br />
„Girokonto“ – mit einem<br />
Entgelt belegt werden. Das Gleiche<br />
gilt für beson<strong>der</strong>e Arten <strong>der</strong><br />
Ausführung, z. B. die Blitzgiroüberweisung.<br />
Die Tatsache, dass<br />
in den Zahlungsverkehrsabkommen<br />
zwischen den Banken festgelegt<br />
ist, dass ab bestimmten<br />
Beträgen Überweisungen generell<br />
als Blitzgiroüberweisungen<br />
durchgeführt werden, hat hierauf<br />
keinen Einfluss.<br />
Natürlich kann erst recht von<br />
Nichtkunden ein beson<strong>der</strong>es Entgelt<br />
für die Ausführung von<br />
Überweisungen o<strong>der</strong> Blitzgiroüberweisungen<br />
für ihn an Dritte<br />
erhoben werden.<br />
Gleiches gilt natürlich auch für<br />
die Bargeldbeschaffung am<br />
Schalter eines nichtkontoführenden<br />
Instituts, d. h. die von diesem<br />
Institut auf Wunsch des Nichtkunden<br />
veranlasste Überweisung<br />
eines bestimmten Betrages von<br />
seinem kontoführenden Institut an<br />
das auszahlende Institut. Diese<br />
Vorgänge sind ganz beson<strong>der</strong>e,<br />
extrem zeit- und arbeitsaufwendige<br />
Leistungen, bei denen in <strong>der</strong><br />
Regel auch ein verhältnismäßig<br />
hohes Entgelt erhoben wird.<br />
Grundsätzlich dürfte auch für die<br />
Anlegung des Kontos ein Entgelt<br />
zulässig sein. Dem steht insbeson<strong>der</strong>e<br />
nicht entgegen, dass formalrechtlich<br />
die Anlegung von<br />
Spargel<strong>der</strong>n als Kredithingabe des<br />
Kunden an das Institut zu sehen<br />
ist; für die Kapitalnutzung zahlt<br />
Steppeler, Rn. 379<br />
ff<br />
Steppeler, Rn. 383<br />
f<br />
Copyright by RA Wolfgang Benedikt-Jansen & Guido Lenné