Tabelle der Bankentgelte
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vorzeitigen Tilgung/Ablösung<br />
anfragen, ob das Institut damit<br />
einverstanden und insbeson<strong>der</strong>e<br />
wie hoch ein etwa zu zahlendes<br />
Vorfälligkeitsentgelt sei. Die Anfrage,<br />
ob die vorzeitige Tilgung<br />
möglich ist, erfor<strong>der</strong>t keinen großen<br />
Bearbeitungsaufwand. Die<br />
Beantwortung muss als nach Treu<br />
und Glauben geschuldete Nebenpflicht<br />
im Rahmen <strong>der</strong> Abwicklung<br />
des Kreditverhältnisses angesehen<br />
werden. Sie kann nicht<br />
als beson<strong>der</strong>e Zusatzleistung bepreist<br />
werden.<br />
Son<strong>der</strong>tilgungen Fallabhängig Ist die Erbringung von Son<strong>der</strong>tilgungen<br />
bereits im Kreditvertrag<br />
im Einzelnen mit geregelt – insbeson<strong>der</strong>e<br />
durch bereits festgelegte<br />
Son<strong>der</strong>tilgungsbeträge<br />
und –termine – kommen Zusatzentgelte<br />
hierfür grundsätzlich<br />
nicht in Betracht.<br />
Lässt dagegen <strong>der</strong> Kreditvertrag<br />
Son<strong>der</strong>tilgungen zu o<strong>der</strong> erklärt<br />
sich das Institut bei Kreditverträgen<br />
mit Zinsbindungsfristen damit<br />
einverstanden, so kann für<br />
den zusätzlich anfallenden Aufwand<br />
des Instituts ein Bearbeitungsentgelt<br />
in Rechnung gestellt<br />
werden.<br />
Kontoschließung Unzulässig Für die Beendigung <strong>der</strong> Geschäftsbeziehung<br />
kann kein Leistungsentgelt<br />
erhoben werden.<br />
Legitimation Erbabwicklung Unzulässig Da <strong>der</strong> Erbe den Nachweis seiner<br />
Legitimation erbringt, kann hierfür<br />
schlechterdings kein Entgelt<br />
angesetzt werden. Die Prüfung<br />
<strong>der</strong> Legitimation ist eine selbstverständliche<br />
Nebenpflicht im<br />
Rahmen <strong>der</strong> bestehenden Geschäftsbeziehung.<br />
Kontoumschreibung Erbabwicklung<br />
Unzulässig<br />
Die Kontoumschreibung auf den<br />
Erben ist nicht bepreisbar, weil es<br />
sich insoweit lediglich um eine<br />
Berichtigung <strong>der</strong> Kontounterlagen<br />
des Instituts handelt. Kunde ist<br />
nunmehr <strong>der</strong> Erbe als gesetzlicher<br />
Rechtsnachfolger. Daher müssen<br />
die Nachlasskonten entsprechend<br />
OLG Frankfurt/M.,<br />
Urt. v.<br />
25.5.2000 – 16 U<br />
182/99, WM<br />
2001, 565, dazu<br />
EWiR 2001, 657<br />
(Faune)<br />
Steppeler, Rn. 515<br />
Steppeler, Rn. 516<br />
f<br />
Steppeler, Rn. 518<br />
f<br />
Copyright by RA Wolfgang Benedikt-Jansen & Guido Lenné