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Tabelle der Bankentgelte

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Vormerkung einer Sparbuch-<br />

Verlustmeldung<br />

www.eJuris.de<br />

Unzulässig<br />

baren Konsequenzen einer Ausübung<br />

<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Rechtsordnung<br />

eingeräumten Gestaltungsrechte –<br />

soweit dies nicht durch individuelle<br />

Vereinbarung im Einzelfall<br />

ausgeschlossen wurde.<br />

Die Verlustmeldung über das<br />

gestohlene o<strong>der</strong> verloren gegangene<br />

Sparbuch erfolgt durch den<br />

Kunden. Sowohl die Entgegennahme<br />

dieser Mitteilung wie auch<br />

die entsprechende Vormerkung in<br />

den Unterlagen und gegebenenfalls<br />

die Weitergabe an Zweigstellen<br />

entsprechen einer zusätzlichen<br />

(Neben-)Verpflichtung des<br />

Instituts im Rahmen des bestehenden<br />

Vertragsverhältnisses<br />

nach Treu und Glauben. Hierfür<br />

kann daher wohl kein Entgelt<br />

erhoben werden, weil es sich<br />

nicht um eine eigenständige Zusatzleistung<br />

handelt. Durch die<br />

Verlustmeldung hat das Institut<br />

Kenntnis davon, dass sich das<br />

Sparbuch in unbefugten Händen<br />

befindet. Daher ist das Institut im<br />

eigenen Interesse verpflichtet,<br />

darauf zu achten, dass auf Vorlage<br />

des Buches hin keine Auszahlungen<br />

erfolgen. Bei Beachtung<br />

<strong>der</strong> eigenen Sorgfaltspflichten<br />

könnte somit ein Schaden des<br />

Kunden gar nicht entstehen. Insoweit<br />

kann daher die interne<br />

Vormerkung des Sparbuchverlustes<br />

nicht als eigenständige Zusatzleistung<br />

bepreist werden.<br />

Kontosperre Fallabhängig Wird die Kontosperre vom Institut<br />

selbst im eigenen Interesse<br />

veranlasst, z. B. weil auf das Anlageguthaben<br />

über das AGB-<br />

Pfandrecht o<strong>der</strong> ein Zurückbehaltungsrecht<br />

zugegriffen<br />

werden soll, d. h. Verfügungen<br />

des Kunden verhin<strong>der</strong>t werden<br />

sollen, so kann für diese nicht für<br />

den Kunden ergriffenen Maßnahmen<br />

(son<strong>der</strong>n im Grunde gerade<br />

gegen ihn) natürlich kein<br />

Entgelt in Rechnung gestellt wer-<br />

Steppeler, Rn. 392<br />

Steppeler, Rn. 394<br />

Copyright by RA Wolfgang Benedikt-Jansen & Guido Lenné

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