Tabelle der Bankentgelte
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Vormerkung einer Sparbuch-<br />
Verlustmeldung<br />
www.eJuris.de<br />
Unzulässig<br />
baren Konsequenzen einer Ausübung<br />
<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Rechtsordnung<br />
eingeräumten Gestaltungsrechte –<br />
soweit dies nicht durch individuelle<br />
Vereinbarung im Einzelfall<br />
ausgeschlossen wurde.<br />
Die Verlustmeldung über das<br />
gestohlene o<strong>der</strong> verloren gegangene<br />
Sparbuch erfolgt durch den<br />
Kunden. Sowohl die Entgegennahme<br />
dieser Mitteilung wie auch<br />
die entsprechende Vormerkung in<br />
den Unterlagen und gegebenenfalls<br />
die Weitergabe an Zweigstellen<br />
entsprechen einer zusätzlichen<br />
(Neben-)Verpflichtung des<br />
Instituts im Rahmen des bestehenden<br />
Vertragsverhältnisses<br />
nach Treu und Glauben. Hierfür<br />
kann daher wohl kein Entgelt<br />
erhoben werden, weil es sich<br />
nicht um eine eigenständige Zusatzleistung<br />
handelt. Durch die<br />
Verlustmeldung hat das Institut<br />
Kenntnis davon, dass sich das<br />
Sparbuch in unbefugten Händen<br />
befindet. Daher ist das Institut im<br />
eigenen Interesse verpflichtet,<br />
darauf zu achten, dass auf Vorlage<br />
des Buches hin keine Auszahlungen<br />
erfolgen. Bei Beachtung<br />
<strong>der</strong> eigenen Sorgfaltspflichten<br />
könnte somit ein Schaden des<br />
Kunden gar nicht entstehen. Insoweit<br />
kann daher die interne<br />
Vormerkung des Sparbuchverlustes<br />
nicht als eigenständige Zusatzleistung<br />
bepreist werden.<br />
Kontosperre Fallabhängig Wird die Kontosperre vom Institut<br />
selbst im eigenen Interesse<br />
veranlasst, z. B. weil auf das Anlageguthaben<br />
über das AGB-<br />
Pfandrecht o<strong>der</strong> ein Zurückbehaltungsrecht<br />
zugegriffen<br />
werden soll, d. h. Verfügungen<br />
des Kunden verhin<strong>der</strong>t werden<br />
sollen, so kann für diese nicht für<br />
den Kunden ergriffenen Maßnahmen<br />
(son<strong>der</strong>n im Grunde gerade<br />
gegen ihn) natürlich kein<br />
Entgelt in Rechnung gestellt wer-<br />
Steppeler, Rn. 392<br />
Steppeler, Rn. 394<br />
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