Flugleiter - GdF
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der flugleiter 2011/04/05<br />
Aktuell<br />
Während eines Arbeitskampfes kann<br />
der Arbeitgeber die Arbeitnehmer aussperren.<br />
Dabei darf nicht zwischen<br />
Streikenden und Streikbrechern<br />
unterschieden werden. Ein Arbeitgeber<br />
ist danach nicht verpflichtet,<br />
einen bestreikten<br />
Betrieb oder Betreibsteil<br />
aufrechtzuerhalten. Er<br />
kann ihn für die Dauer des<br />
Streiks ganz stilllegen mit<br />
der Folge, dass die beidseitigen<br />
Rechte und Pflichten<br />
aus dem Arbeitsverhältnis<br />
verletzt werden und auch arbeitswillige Arbeitnehmer ihren<br />
Lohnanspruch verlieren.<br />
Kein Streikrecht für Beamte<br />
In Deutschland wird Beamten kein Streikrecht zuerkannt,<br />
allerdings gilt es als unzulässig, Beamte als Streikbrecher<br />
einzusetzen.<br />
Die Bundesrepublik Deutschland rangiert nach einer Erhebung<br />
aus den Jahren 2000 bis 2007 streikrechtlich im Vergleich<br />
mit anderen europäischen Ländern auf den unteren<br />
Rängen. So wurden während des genannten Zeitraumes pro<br />
Tausend Beschäftigte lediglich 5 Streiktage gezählt. Andere<br />
Länder wie Frankreich (103 Tage) oder Spanien (173 Tage)<br />
liegen in dieser Statistik weit vorne.<br />
Von den USA nonstop nach Afghanistan<br />
von<br />
Werner<br />
Fischbach<br />
Nach dem Zusammenbruch der UdSSR und<br />
der Öffnung des ehemaligen sowjetischen<br />
Luftraums hat die Polarroute zumindest für<br />
die europäischen Fluggesellschaften an Bedeutung<br />
verloren. Doch nun hat die US Air<br />
Force den Charme beider Möglichkeiten, also<br />
sowohl die Polarroute als auch die Nutzung<br />
des russischen Luftraums für sich entdeckt.<br />
Mit einem sogenannten „Proof-of-Concept“<br />
– Flug einer C-5M „Super-Galaxy“ wurde am<br />
5. und 6. Juni die neue Route getestet. Insgesamt 15 Stunden<br />
war der Militärtransporter von der Dover Air Force Base<br />
in Delaware zum Bagram Airfield in Afghanistan unterwegs.<br />
Der Flug führte über Kanada, den nördlichen Polarkreis,<br />
Russland und Kasachstan nach Afghanistan, wobei die C-5<br />
über Nordkanada von einer KC-135 aufgetankt worden war.<br />
Die Vorbereitungen für diesen Flug waren ziemlich umfangreich.<br />
Schließlich mussten nicht nur eine beträchtliche Zahl<br />
von militärischen und zivilen Stellen eingebunden, sondern<br />
auch diplomatische Verhandlungen mit Russland und Kasachstan<br />
geführt werden. Möglicherweise werden weitere<br />
Versorgungsflüge auf dieser Route durchgeführt werden.<br />
Und wenn sie im Westen der USA starten, meinte ein Planer<br />
des Air Mobility Commands, könnten sie es auch ohne Luftbetankung<br />
schaffen.<br />
✈ Lt.Col. Loper, Kommandant des<br />
„Proof-of-Concept“-Flugs im Cockpit der C-5M<br />
Photo: Scott T. Sturkol/USAF<br />
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