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Flugleiter - GdF

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der flugleiter 2011/04/05<br />

Aktuell<br />

Während eines Arbeitskampfes kann<br />

der Arbeitgeber die Arbeitnehmer aussperren.<br />

Dabei darf nicht zwischen<br />

Streikenden und Streikbrechern<br />

unterschieden werden. Ein Arbeitgeber<br />

ist danach nicht verpflichtet,<br />

einen bestreikten<br />

Betrieb oder Betreibsteil<br />

aufrechtzuerhalten. Er<br />

kann ihn für die Dauer des<br />

Streiks ganz stilllegen mit<br />

der Folge, dass die beidseitigen<br />

Rechte und Pflichten<br />

aus dem Arbeitsverhältnis<br />

verletzt werden und auch arbeitswillige Arbeitnehmer ihren<br />

Lohnanspruch verlieren.<br />

Kein Streikrecht für Beamte<br />

In Deutschland wird Beamten kein Streikrecht zuerkannt,<br />

allerdings gilt es als unzulässig, Beamte als Streikbrecher<br />

einzusetzen.<br />

Die Bundesrepublik Deutschland rangiert nach einer Erhebung<br />

aus den Jahren 2000 bis 2007 streikrechtlich im Vergleich<br />

mit anderen europäischen Ländern auf den unteren<br />

Rängen. So wurden während des genannten Zeitraumes pro<br />

Tausend Beschäftigte lediglich 5 Streiktage gezählt. Andere<br />

Länder wie Frankreich (103 Tage) oder Spanien (173 Tage)<br />

liegen in dieser Statistik weit vorne.<br />

Von den USA nonstop nach Afghanistan<br />

von<br />

Werner<br />

Fischbach<br />

Nach dem Zusammenbruch der UdSSR und<br />

der Öffnung des ehemaligen sowjetischen<br />

Luftraums hat die Polarroute zumindest für<br />

die europäischen Fluggesellschaften an Bedeutung<br />

verloren. Doch nun hat die US Air<br />

Force den Charme beider Möglichkeiten, also<br />

sowohl die Polarroute als auch die Nutzung<br />

des russischen Luftraums für sich entdeckt.<br />

Mit einem sogenannten „Proof-of-Concept“<br />

– Flug einer C-5M „Super-Galaxy“ wurde am<br />

5. und 6. Juni die neue Route getestet. Insgesamt 15 Stunden<br />

war der Militärtransporter von der Dover Air Force Base<br />

in Delaware zum Bagram Airfield in Afghanistan unterwegs.<br />

Der Flug führte über Kanada, den nördlichen Polarkreis,<br />

Russland und Kasachstan nach Afghanistan, wobei die C-5<br />

über Nordkanada von einer KC-135 aufgetankt worden war.<br />

Die Vorbereitungen für diesen Flug waren ziemlich umfangreich.<br />

Schließlich mussten nicht nur eine beträchtliche Zahl<br />

von militärischen und zivilen Stellen eingebunden, sondern<br />

auch diplomatische Verhandlungen mit Russland und Kasachstan<br />

geführt werden. Möglicherweise werden weitere<br />

Versorgungsflüge auf dieser Route durchgeführt werden.<br />

Und wenn sie im Westen der USA starten, meinte ein Planer<br />

des Air Mobility Commands, könnten sie es auch ohne Luftbetankung<br />

schaffen.<br />

✈ Lt.Col. Loper, Kommandant des<br />

„Proof-of-Concept“-Flugs im Cockpit der C-5M<br />

Photo: Scott T. Sturkol/USAF<br />

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