Das gläserne Rathaus. - Gemeinde Heidesee
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />
Beschluss<br />
Vorlage Nr.: 064/11 Beschluss Nr.: 057/11<br />
begleitendes Fachamt: Bauamt Datum: 12.09.2011<br />
Betreff: Bestätigung Rechtsnachfolger Erschließungsvertrag zum B-Plan „Versorgungszentrum<br />
Lindenstraße“ im OT Friedersdorf der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />
öffentlich<br />
Beschlussvorschlag<br />
nichtöffentlich<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt:<br />
Hiermit wird dem Eintritt der GBR Sieglinde Löhden und Helmut Schmid in Schwerin gemäß<br />
notarieller Verhandlung vom 19.08.2011 zu UR-Nr. 191/2011 der Notarin Dr. Heike Schmieder in den<br />
Erschließungsvertrag vom 12.10.2010 zu UR-Nr. 1227/2010 nebst Ergänzungsverhandlung vom<br />
05.08.2011 zu UR-Nr. 561/2011 des Notars Hans-Peter Mildebrandt zugestimmt.<br />
Dem Antrag der GFRK Hausverwaltungs und Entwicklungsgesellschaft GmbH auf Freistellung aus<br />
der Haftung als Gesamtschuldner für die Erfüllung des Vertrages neben dem Rechtsnachfolger wird<br />
zugestimmt.<br />
Unterschrift Bürgermeister<br />
Unterschrift Fachamt<br />
Beratungsfolge<br />
Sitzungsdatum<br />
1 <strong>Gemeinde</strong>vertretung 13.09.2011<br />
Vertreter Abstimmungsergebnis Beschlussöff.<br />
* gew. anw. ja nein enth. ausg. empfehlung<br />
<br />
17 16 0 1 0<br />
*<br />
Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung Aufgrund des § 22 BbgKVerf<br />
Änderungen/Ergänzungen:<br />
19<br />
Datum<br />
Unterschrift<br />
Vorsitzender der <strong>Gemeinde</strong>vertretung
Sachvortrag / Begründung / Rechtsgrundlage:<br />
Mit Beschluss 074/10 vom 26.10.2010 billigte die GV den Erschließungsvertrag zwischen der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Nimtz, und der GFRK<br />
Hausverwaltungs- und Entwicklungs GmbH, Bahnhofstraße 15 a in Königs Wusterhausen, vertreten<br />
durch den Geschäftsführer Herrn Rene Knöchel, zur Durchführung des Bebauungsplanes<br />
„Versorgungszentrum Lindenstraße“ im OT Friedersdorf. Mit Beschluss 075/10 vom 26.10.2010<br />
beschloss die GV den dazugehörenden Bebauungsplan „Versorgungszentrum Lindenstraße“ OT<br />
Friederdorf als Satzung.<br />
Auszug aus Erschließungsvertrag<br />
Unter VI.2 Rechtsnachfolge des Erschließungsträgers wurde festgelegt:<br />
(1) Rechtsnachfolger des Erschließungsträgers ist, wer Eigentumsrechte im Baugebiet nach Abs.<br />
III.1(1)b) „eingeschränktes Gewerbegebiet“ dieses Vertrages erwirbt.<br />
(2) Der Erschließungsträger verpflichtet sich, die in diesem Vertrag vereinbarten Pflichten und<br />
Bindungen seinem Rechtsnachfolger mit Weitergabepflicht weiterzugeben. Der heutige<br />
Erschließungsträger haftet der <strong>Gemeinde</strong> als Gesamtschuldner für die Erfüllung des Vertrages<br />
neben einem etwaigen Rechtsnachfolger, soweit die <strong>Gemeinde</strong> ihn nicht durch schriftliche<br />
Erklärung von dieser Haftung freistellt.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong> liegt nunmehr ein Kaufvertrag zwischen der GFRK Hausverwaltungs- und<br />
Entwicklungs GmbH als Verkäufer und der GBR Sieglinde Löhden und Helmut Schmid in Schwerin<br />
als Käufer für Grundstücke im Baugebiet des B-Planes „Versorgungszentrum Lindenstraße“ vor.<br />
Auszug aus Kaufvertrag<br />
Gemäß § 6 a – Weitergabe von Rechten und Pflichten, Mietverhältnisse, Dienstbarkeiten heißt es im<br />
Absatz 1 u.a.<br />
- Der Käufer tritt vollumfänglich für den Verkäufer in den mit der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />
geschlossenen Erschließungsvertrag ein und übernimmt vollumfänglich alle Pflichten,<br />
welche sich aus diesem ergeben oder die Folge des Bebauungsplanes sind.<br />
- Die Notarin weist darauf hin, dass der Eintritt des Käufers in den Erschließungsvertrag der<br />
Zustimmung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> bedarf.<br />
Diese Zustimmung der <strong>Gemeinde</strong> auf Eintritt des Käufers GBR Sieglinde Löhden und Helmut Schmid<br />
in den Erschließungsvertrag wurde beantragt.<br />
Des Weiteren beantragte die GFRK Hausverwaltungs und Entwicklungsgesellschaft GmbH die<br />
Freistellung aus der Haftung als Gesamtschuldner für die Erfüllung des Vertrages neben dem<br />
Rechtsnachfolger.<br />
Der neue Erschließungsträger beabsichtigt im kommenden Monat Oktober mit dem Bau des<br />
Verbrauchermarktes zu beginnen. Im Vorfeld ist die o.g. Genehmigung der <strong>Gemeinde</strong> auf Eintritt<br />
desselben in den Erschließungsvertrag erforderlich.<br />
Finanzielle Auswirkungen<br />
Bemerkungen:<br />
Produktsachkonto:<br />
Haushaltsansatz:<br />
Noch verfügbar:<br />
ja<br />
nein