14.11.2013 Aufrufe

Das gläserne Rathaus. - Gemeinde Heidesee

Das gläserne Rathaus. - Gemeinde Heidesee

Das gläserne Rathaus. - Gemeinde Heidesee

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />

Beschluss<br />

Vorlage Nr.: 064/11 Beschluss Nr.: 057/11<br />

begleitendes Fachamt: Bauamt Datum: 12.09.2011<br />

Betreff: Bestätigung Rechtsnachfolger Erschließungsvertrag zum B-Plan „Versorgungszentrum<br />

Lindenstraße“ im OT Friedersdorf der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />

öffentlich<br />

Beschlussvorschlag<br />

nichtöffentlich<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt:<br />

Hiermit wird dem Eintritt der GBR Sieglinde Löhden und Helmut Schmid in Schwerin gemäß<br />

notarieller Verhandlung vom 19.08.2011 zu UR-Nr. 191/2011 der Notarin Dr. Heike Schmieder in den<br />

Erschließungsvertrag vom 12.10.2010 zu UR-Nr. 1227/2010 nebst Ergänzungsverhandlung vom<br />

05.08.2011 zu UR-Nr. 561/2011 des Notars Hans-Peter Mildebrandt zugestimmt.<br />

Dem Antrag der GFRK Hausverwaltungs und Entwicklungsgesellschaft GmbH auf Freistellung aus<br />

der Haftung als Gesamtschuldner für die Erfüllung des Vertrages neben dem Rechtsnachfolger wird<br />

zugestimmt.<br />

Unterschrift Bürgermeister<br />

Unterschrift Fachamt<br />

Beratungsfolge<br />

Sitzungsdatum<br />

1 <strong>Gemeinde</strong>vertretung 13.09.2011<br />

Vertreter Abstimmungsergebnis Beschlussöff.<br />

* gew. anw. ja nein enth. ausg. empfehlung<br />

<br />

17 16 0 1 0<br />

*<br />

Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung Aufgrund des § 22 BbgKVerf<br />

Änderungen/Ergänzungen:<br />

19<br />

Datum<br />

Unterschrift<br />

Vorsitzender der <strong>Gemeinde</strong>vertretung


Sachvortrag / Begründung / Rechtsgrundlage:<br />

Mit Beschluss 074/10 vom 26.10.2010 billigte die GV den Erschließungsvertrag zwischen der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Nimtz, und der GFRK<br />

Hausverwaltungs- und Entwicklungs GmbH, Bahnhofstraße 15 a in Königs Wusterhausen, vertreten<br />

durch den Geschäftsführer Herrn Rene Knöchel, zur Durchführung des Bebauungsplanes<br />

„Versorgungszentrum Lindenstraße“ im OT Friedersdorf. Mit Beschluss 075/10 vom 26.10.2010<br />

beschloss die GV den dazugehörenden Bebauungsplan „Versorgungszentrum Lindenstraße“ OT<br />

Friederdorf als Satzung.<br />

Auszug aus Erschließungsvertrag<br />

Unter VI.2 Rechtsnachfolge des Erschließungsträgers wurde festgelegt:<br />

(1) Rechtsnachfolger des Erschließungsträgers ist, wer Eigentumsrechte im Baugebiet nach Abs.<br />

III.1(1)b) „eingeschränktes Gewerbegebiet“ dieses Vertrages erwirbt.<br />

(2) Der Erschließungsträger verpflichtet sich, die in diesem Vertrag vereinbarten Pflichten und<br />

Bindungen seinem Rechtsnachfolger mit Weitergabepflicht weiterzugeben. Der heutige<br />

Erschließungsträger haftet der <strong>Gemeinde</strong> als Gesamtschuldner für die Erfüllung des Vertrages<br />

neben einem etwaigen Rechtsnachfolger, soweit die <strong>Gemeinde</strong> ihn nicht durch schriftliche<br />

Erklärung von dieser Haftung freistellt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong> liegt nunmehr ein Kaufvertrag zwischen der GFRK Hausverwaltungs- und<br />

Entwicklungs GmbH als Verkäufer und der GBR Sieglinde Löhden und Helmut Schmid in Schwerin<br />

als Käufer für Grundstücke im Baugebiet des B-Planes „Versorgungszentrum Lindenstraße“ vor.<br />

Auszug aus Kaufvertrag<br />

Gemäß § 6 a – Weitergabe von Rechten und Pflichten, Mietverhältnisse, Dienstbarkeiten heißt es im<br />

Absatz 1 u.a.<br />

- Der Käufer tritt vollumfänglich für den Verkäufer in den mit der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />

geschlossenen Erschließungsvertrag ein und übernimmt vollumfänglich alle Pflichten,<br />

welche sich aus diesem ergeben oder die Folge des Bebauungsplanes sind.<br />

- Die Notarin weist darauf hin, dass der Eintritt des Käufers in den Erschließungsvertrag der<br />

Zustimmung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> bedarf.<br />

Diese Zustimmung der <strong>Gemeinde</strong> auf Eintritt des Käufers GBR Sieglinde Löhden und Helmut Schmid<br />

in den Erschließungsvertrag wurde beantragt.<br />

Des Weiteren beantragte die GFRK Hausverwaltungs und Entwicklungsgesellschaft GmbH die<br />

Freistellung aus der Haftung als Gesamtschuldner für die Erfüllung des Vertrages neben dem<br />

Rechtsnachfolger.<br />

Der neue Erschließungsträger beabsichtigt im kommenden Monat Oktober mit dem Bau des<br />

Verbrauchermarktes zu beginnen. Im Vorfeld ist die o.g. Genehmigung der <strong>Gemeinde</strong> auf Eintritt<br />

desselben in den Erschließungsvertrag erforderlich.<br />

Finanzielle Auswirkungen<br />

Bemerkungen:<br />

Produktsachkonto:<br />

Haushaltsansatz:<br />

Noch verfügbar:<br />

ja<br />

nein

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!