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Amtsblatt der Gemeinde Heidesee

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<strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />

Nr. 01/2012<br />

19. Jahrgang<br />

<strong>Heidesee</strong>,<br />

29. Februar 2012<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Beschlüsse <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertreterversammlung vom 14 02 2012. Seite 1<br />

Nutzungs- und Gebührensatzung für gemeindeeigene Räume <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>. Seite 1<br />

Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes „Fährwinkel“ im OT Dolgenbrodt. Seite 2<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

„Am Streganzsee/Ziegelei“ im OT Prieros. Seite 3<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> Aufstellung und Offenlegung des Bebauungsplanes<br />

„Ziegelstraße/Straße zum Badestrand“ im OT Prieros. Seite 3<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Aufstellungsbeschlusses des<br />

Bebauungsplanes „Triftweg/Frauenseestraße im OT Gräbendorf. Seite 4<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> Offenlegung des Bebauungsplanes<br />

„Triftweg/Frauenseestraße im OT Gräbendorf. Seite 4<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

„Betriebsgelände Fäkalienentsorgungsunternehmen Lehmann“<br />

im OT Dannenreich. Seite 5<br />

Einladung zur frühzeitigen Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit für vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan „Betriebsgelände Fäkalienentsorgungsunternehmen<br />

Lehmann“ im OT Dannenreich. Seite 5<br />

Bekanntmachung des Umlegungsausschusses zum Umlegungsverfahren<br />

„Skabyer Torfgraben“ im OT Frie<strong>der</strong>sdorf. Seite 5<br />

Bekanntmachung des LELF zum Bodenordnungsverfahren im OT Prieros. Seite 5<br />

Bekanntmachung des Bürgermeisters zu Satzungsän<strong>der</strong>ungen des MAWV. Seite 6<br />

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Blossin. Seite 6<br />

Informationen. Seite 7<br />

Amtliches - BEKANNTMACHUNGEN<br />

Beschlüsse <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertreterversammlung<br />

vom 14.02.2012<br />

001/12 Mitglie<strong>der</strong> des Hauptausschusses<br />

002/12 Bewerbung <strong>der</strong> Grundschule Frie<strong>der</strong>sdorf als Pilotschule für Inklusion<br />

003/12 Billigung des Vorhaben- und Erschließungsplanes und Aufstellung des<br />

vorhabenbezogenen B-Planes „Betriebsgelände Fäkalienentsorgungsunternehmen<br />

Lehmann“ im OT Dannenreich<br />

004/12 Bundesfreiwilligendienst in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />

005/12 Nutzungs- und Gebührensatzung für gemeindeeigene Räume <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />

006/12 Erbbaurechtsvertrag Gemarkung Bindow<br />

007/12 Teilflächenverkauf Gemarkung Wolzig<br />

008/12 Dienstbarkeit – Geh-, Fahr- und Leitungsrecht, Gemarkung Dannenreich<br />

Nutzungs- und Gebührensatzung für<br />

gemeindeeigene Räume <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />

Aufgrund <strong>der</strong> §§ 3 Absatz 1 Satz 1, 28 Absatz 2 Nr. 9 <strong>der</strong> Kommunalverfassung<br />

des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I<br />

S. 286) und <strong>der</strong> §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das<br />

Land Brandenburg in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 31. März 2004<br />

(GVBl. I S. 174), zuletzt geän<strong>der</strong>t am 17.05.2009 (GVBl. S. 160), hat die<br />

<strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> in ihrer Sitzung am 14.02.2012<br />

folgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

1. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> stellt nachfolgend aufgeführte gemeindeeigene<br />

Räume nach Maßgabe dieser Satzung zur Verfügung:<br />

- Tourismuszentrum OT Prieros, Prieroser Dorfstr. 18 a<br />

- Dorfgemeinschaftshaus OT Blossin, Blossiner Hauptstr. 29<br />

- Bürgertreff „Alte Schule“ OT Bindow, Rudolf-Breitscheid-Str. 13<br />

- Dorfgemeinschaftshaus OT Gussow, Bindower Str. 7<br />

- Gemein<strong>der</strong>aum „Alte Scheune“ OT Frie<strong>der</strong>sdorf, Hauptstr. 40<br />

- Gemein<strong>der</strong>aum OT Dolgenbrodt, Bindower Allee 6<br />

- Gemein<strong>der</strong>aum OT Kolberg, Bergstr. 5<br />

- Gemein<strong>der</strong>aum OT Dannenreich, Eichenweg 4<br />

2. Die Benutzung ist gebührenpflichtig soweit in dieser Satzung nichts an<strong>der</strong>es<br />

geregelt ist.<br />

§ 2 Begriffsbestimmungen<br />

1. Vergabestelle im Sinne dieser Satzung ist <strong>der</strong> Bürgermeister <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Heidesee</strong>. Der Bürgermeister kann die Aufgabe an an<strong>der</strong>e Personen übertragen.<br />

2. Soweit in dieser Satzung Funktionen o<strong>der</strong> Personen mit einem geschlechtsspezifischen<br />

Begriff beschrieben werden, gilt die jeweilige Bestimmung<br />

auch für das an<strong>der</strong>e Geschlecht gleichermaßen, soweit sich aus <strong>der</strong> Natur<br />

<strong>der</strong> Sache nicht etwas an<strong>der</strong>es ergibt.<br />

§ 3 Nutzungszweck<br />

1. Die öffentlichen Einrichtungen können vor allem für kulturelle, gesellschaftliche<br />

o<strong>der</strong> Bildungszwecke sowie zur För<strong>der</strong>ung des Gemeinschaftslebens <strong>der</strong><br />

Einwohner <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> zur Verfügung gestellt werden, sofern dem<br />

nicht Belange <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> o<strong>der</strong> des öffentlichen Interesses entgegenstehen.<br />

Ein Anspruch auf Nutzung besteht nicht. Die <strong>Gemeinde</strong> entscheidet aufgrund<br />

ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen <strong>der</strong> verfügbaren Termine.<br />

2. Das Äußern und Propagieren von Völker verachtendem, rassistischem sowie<br />

faschistoidem Gedankengut, das Diffamieren von Min<strong>der</strong>heiten jeglicher<br />

Art sowie das Tragen von Bekleidung mit rechtsradikalem Hintergrund<br />

stehen diesem Zweck entgegen und sind im Geltungsbereich dieser Satzung<br />

untersagt. Ebenso sind das Abspielen von Musik und das Zeigen von Symbolen<br />

mit Gewalt verherrlichenden o<strong>der</strong> rassistischen Inhalten untersagt.<br />

3. Die öffentlichen Einrichtungen dürfen nur im Rahmen ihrer Zweckbestimmung<br />

nach Maßgabe <strong>der</strong> erteilten Genehmigung genutzt werden.<br />

§ 4 Nutzungsberechtigte<br />

1. Die Gemein<strong>der</strong>äume sollen gemeindeansässigen Organisationen und<br />

Vereinen, den Verbänden und Trägern gemeinnütziger und kultureller<br />

Bestrebungen zur zweckentsprechenden Verfügung stehen. Für Veranstaltungen<br />

von gemeinnützigen Vereinen, die ihren Sitz und ihre überwiegende<br />

Tätigkeit in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> haben, kann die Gebührenschuld auf Antrag<br />

erlassen werden. Dem Antrag soll insbeson<strong>der</strong>e stattgegeben werden, wenn<br />

es sich um Vereinigungen handelt, <strong>der</strong>en Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich<br />

<strong>der</strong> Senioren- o<strong>der</strong> Jugendarbeit mit Einwohnern <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> liegt und<br />

die beantragte Veranstaltung dem entspricht. Für Veranstaltungen nicht<br />

rechtsfähiger Personenmehrheiten, die im Übrigen jedoch denen <strong>der</strong> Sätze<br />

2 und 3 entsprechen, soll ein um 50 % ermäßigter Gebührensatz erhoben<br />

werden.<br />

2. Darüber hinaus sollen die Gemein<strong>der</strong>äume insbeson<strong>der</strong>e den Einwohnern<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> zur Verfügung stehen. Die Belange <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

sind hierbei vorrangig zu berücksichtigen.<br />

3. An<strong>der</strong>en Nutzern kann die Nutzung von Gemein<strong>der</strong>äumen gestattet werden.<br />

4. Für gewerbliche Zwecke kann die Nutzung gemeindeeigener Räume gestattet<br />

werden. Diese werden wie private Nutzungen behandelt. Für diese<br />

wird ein um 50 % erhöhter Gebührensatz erhoben.<br />

5. Parteien, sonstige politische Vereinigungen o<strong>der</strong> ähnliche Gruppierungen<br />

sind von <strong>der</strong> Nutzung ausgeschlossen, soweit sie über keine in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

ansässige und regelmäßig aktive Unterglie<strong>der</strong>ung verfügen, die<br />

Veranstalter und Antragsteller ist und überwiegend an<strong>der</strong>e als kommunalpolitische<br />

Themen Gegenstand <strong>der</strong> Veranstaltung sind. Eine Gebühr wird<br />

für demnach zulässige Veranstaltungen nicht erhoben.<br />

6. Die <strong>Gemeinde</strong> kann die Räumlichkeiten für eigene Veranstaltungen nutzen.<br />

Veranstaltungen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> gehen im Einzelfall <strong>der</strong> Nutzung gemäß den Absätzen<br />

1 bis 5 vor. Eine Gebühr wird für solche Veranstaltungen nicht erhoben.<br />

§ 5 Erwerb <strong>der</strong> Nutzungsberechtigung<br />

1. Die Nutzungsberechtigung wird schriftlich und nur auf Antrag erteilt. Die<br />

Antragstellung auf Überlassung erfolgt an die Vergabestelle. Nutzungsanträge<br />

sind rechtzeitig, spätestens jedoch zwei Wochen vor <strong>der</strong> geplanten<br />

Nutzung schriftlich bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> einzureichen.<br />

2. Die Anträge müssen mindestens folgende Angaben enthalten:<br />

- die gewünschte Nutzungszeit<br />

- den Namen, die Anschrift und Kontaktmöglichkeiten des Antragstellers<br />

- den Zweck <strong>der</strong> geplanten Veranstaltung (privat/gewerblich o. ä.)<br />

- den Namen des verantwortlichen Nutzers<br />

Soweit seitens <strong>der</strong> Vergabestelle ein Formblatt für die Antragstellung zur<br />

Verfügung gestellt wird, ist dieses vom Antragsteller zu verwenden. Der<br />

Antrag ist für den Antragsteller rechtsverbindlich und darf nur von dafür<br />

befugten Personen unterzeichnet werden.<br />

3. Die Vergabe <strong>der</strong> Räumlichkeiten erfolgt durch die Vergabestelle. Die <strong>Gemeinde</strong><br />

behält sich vor, die Genehmigung von einer Haftungsübernahme<br />

durch Versicherung o<strong>der</strong> Kaution abhängig zu machen. Ein Rechtsanspruch<br />

auf die Vergabe und die Nutzung <strong>der</strong> Räumlichkeiten besteht nicht. Stehen<br />

<strong>der</strong> Nutzung durch den Antragsteller begründete Bedenken entgegen, kann<br />

diese abgelehnt werden.<br />

1


§ 6 Verlust <strong>der</strong> Nutzungsberechtigung<br />

Bei Verstößen gegen diese Satzung o<strong>der</strong> gegen die Bestimmungen <strong>der</strong> jeweils<br />

geltenden Hausordnung kann <strong>der</strong> Nutzungsberechtigte von <strong>der</strong> weiteren Nutzung<br />

ausgeschlossen werden. Dazu gehören auch die Verletzung <strong>der</strong> Kontrollpflicht<br />

und die Nichteintragung in die Belegungsbücher.<br />

§ 7 Benutzung<br />

1. Die gemeindeeigenen Räume dürfen nur im Rahmen ihrer Zweckbestimmung<br />

und Eignung nach Maßgabe <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> erteilten Genehmigung<br />

genutzt werden. Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.<br />

2. Die überlassenen Räumlichkeiten und ihre Anlagen sind schonend zu<br />

behandeln. Sie sind nach Veranstaltungsende in einem sauberen Zustand,<br />

insbeson<strong>der</strong>e sind die Böden gefegt und gewischt bzw. gesaugt, zu übergeben.<br />

3. Vorhandene Kücheneinrichtungen sind zu säubern, Kühlschränke zu leeren<br />

und auszuschalten. Angefallener Müll ist eigenständig vom Nutzungsberechtigten<br />

auf seine Kosten zu entsorgen. Er darf nicht in die zu den<br />

gemeindeeigenen Räumen gehörigen Müllgefäße eingebracht werden.<br />

4. Die Möbel sind an ihren ursprünglichen Platz zu räumen. Für die Benutzung<br />

von Wasser, Strom und Heizwärme gilt das Sparsamkeitsprinzip. Der<br />

Nutzungsberechtigte hat für diese Energiequellen auf sorgsamen Umgang<br />

zu achten.<br />

5. Die erfor<strong>der</strong>lichen Schlüssel für die Räumlichkeiten sind zeitgerecht und in<br />

Absprache mit <strong>der</strong> Vergabestelle bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung bzw. einem<br />

Beauftragten abzuholen. Sie dürfen keinesfalls an Dritte weiter gegeben<br />

werden. Für den Verlust von Schlüsseln haftet <strong>der</strong> Nutzer. Die Schlüssel<br />

sind unverzüglich, spätestens jedoch zum auf die genehmigte Nutzungszeit<br />

folgenden Werktag um 12:00 Uhr, in Absprache mit <strong>der</strong> Vergabestelle bzw.<br />

mit dem Beauftragten zurückzugeben.<br />

6. Mängel an den Räumen und Einrichtungsgegenständen sind <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

unverzüglich zu melden.<br />

7. Die Nutzungsberechtigung entbindet den Veranstalter nicht von <strong>der</strong> Einholung<br />

<strong>der</strong> notwendigen behördlichen Genehmigungen zur Durchführung<br />

von Veranstaltungen.<br />

8. Zur Aufrechterhaltung <strong>der</strong> Ruhe und Ordnung, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Nachtruhe<br />

(22:00 Uhr bis 07:00 Uhr) sind von den Nutzern die entsprechenden<br />

gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.<br />

9. Nach Beendigung <strong>der</strong> Veranstaltung hat <strong>der</strong> verantwortliche Nutzer die<br />

genutzten Räume ordnungsgemäß zu verschließen.<br />

10. Schäden, welche im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Benutzung <strong>der</strong> Räume entstanden<br />

sind, sind unverzüglich <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> zu melden.<br />

11. Es ist untersagt, gekennzeichnete Fluchtwege zu verstellen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>weitig<br />

zweckfremd zu nutzen.<br />

12. Eine gleichzeitige Vergabe von Räumlichkeiten im selben Gebäude ist<br />

ausgeschlossen, soweit zu befürchten ist, dass sich beide Veranstaltungen<br />

behin<strong>der</strong>n.<br />

§ 8 Haftung für Schäden<br />

1. Der Nutzer haftet für alle <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> durch die Nutzung entstandenen<br />

Schäden an den Räumlichkeiten, Einrichtungs- o<strong>der</strong> Ausstellungsgegenständen<br />

sowie Außenanlagen ohne Rücksicht darauf, ob die Beschädigung<br />

durch ihn, seine Mitglie<strong>der</strong>, Gäste o<strong>der</strong> Beauftragte etc. verursacht wurde.<br />

Gleiches gilt für den Verlust o<strong>der</strong> die Beschädigung von Schlüsseln.<br />

2. Der Nutzer stellt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> von allen Ansprüchen frei, die im<br />

Zusammenhang mit <strong>der</strong> Nutzung <strong>der</strong> Einrichtungen durch ihn o<strong>der</strong> Dritte<br />

geltend gemacht werden.<br />

3. Die <strong>Gemeinde</strong> übernimmt keine Haftung für in den genutzten Einrichtungen<br />

abhanden gekommene Gegenstände des Nutzers, seiner Mitglie<strong>der</strong>, Gäste<br />

o<strong>der</strong> Beauftragten etc.<br />

2. Dorfgemeinschaftshaus OT Blossin, Blossiner Hauptstr. 29<br />

Nutzungssatz 100,00 €<br />

3. Bürgertreff „Alte Schule“ OT Bindow, Rudolf-Breitscheid-Str. 13<br />

a) Nutzungssatz, Tresenraum 50,00 €<br />

b) Nutzungssatz, Tresenraum, kleiner Saal 80,00 €<br />

c) Nutzungssatz, Tresenraum, kleiner und großer Saal 150,00 €<br />

4. Dorfgemeinschaftshaus OT Gussow, Bindower Str. 7<br />

Nutzungssatz 80,00 €<br />

5. Gemein<strong>der</strong>aum „Alte Scheune“ OT Frie<strong>der</strong>sdorf, Hauptstr. 40<br />

Nutzungssatz 75,00 €<br />

6. Gemein<strong>der</strong>aum OT Dolgenbrodt, Bindower Allee 6<br />

Nutzungssatz 40,00 €<br />

7. Gemein<strong>der</strong>aum OT Kolberg, Bergstr. 5<br />

Nutzungssatz 40,00 €<br />

8. Gemein<strong>der</strong>aum OT Dannenreich, Eichenweg 4<br />

Nutzungssatz 40,00 €<br />

Für eine angemessene Vor- und Nachbereitungszeit wird keine Gebühr erhoben.<br />

2. Für Nutzungen, die eine Dauer von 3 Stunden nicht erreichen, werden die<br />

Gebührensätze nach Abs. 1 zu 50 % erhoben.<br />

§ 13 In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in<br />

Kraft.<br />

<strong>Heidesee</strong>, 15.02.2012<br />

Nimtz<br />

Bürgermeister<br />

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DES<br />

BEBAUUNGSPLANES „FÄHRWINKEL“<br />

IM OT DOLGENBRODT<br />

Der Bebauungsplan „Fährwinkel“ im OT Dolgenbrodt wird hiermit<br />

öffentlich bekannt gemacht.<br />

§ 9 Gebührenschuldner<br />

1. Gebührenschuldner ist <strong>der</strong>jenige, dem die Räumlichkeiten zur Nutzung<br />

gegen Gebühr überlassen wurden.<br />

2. Mehrere Gebührenschuldner auf dieselbe Schuld haften als Gesamtschuldner.<br />

§ 10 Entstehung <strong>der</strong> Gebührenschuld/Fälligkeit<br />

1. Die Gebührenschuld entsteht mit <strong>der</strong> Erteilung <strong>der</strong> Nutzungsberechtigung.<br />

2. Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides<br />

fällig.<br />

§ 11 Gebührenerstattung<br />

1. Im Voraus entrichtete Gebühren werden ganz o<strong>der</strong> entsprechend anteilig<br />

erstattet, wenn die <strong>Gemeinde</strong> eine Nutzungsgenehmigung aus Gründen zurücknimmt<br />

o<strong>der</strong> wi<strong>der</strong>ruft, die <strong>der</strong> Gebührenschuldner nicht zu vertreten hat.<br />

2. Kein Anspruch auf Erstattung besteht hingegen, wenn die Rücknahme o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>ruf <strong>der</strong> Genehmigung o<strong>der</strong> eine Nichtwahrnehmung o<strong>der</strong> die vorzeitige<br />

Beendigung <strong>der</strong> Nutzung dem Gebührenschuldner zuzurechnen ist.<br />

§ 12 Gebührenmaßstab und Gebührensatz<br />

1. Die Gebühren für die Benutzung <strong>der</strong> gemeindeeigenen Räume betragen<br />

pro Nutzung:<br />

2<br />

1. Tourismuszentrum OT Prieros, Prieroser Dorfstr. 18a<br />

a) Nutzungssatz, kleiner Saal 50,00 €<br />

b) Nutzungssatz, großer Saal 100,00 €<br />

c) Nutzungssatz, kleiner und großer Saal 115,00 €


Der von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung in <strong>der</strong> Sitzung am 07.09.2010 als Satzung<br />

beschlossene Bebauungsplan „Fährwinkel“ im OT Dolgenbrodt wurde am<br />

28.03.2011 von <strong>der</strong> höheren Verwaltungsbehörde genehmigt. Mit Schreiben vom<br />

15.09.2011 bestätigte die Genehmigungsbehörde die Erfüllung <strong>der</strong> Nebenbestimmungen<br />

<strong>der</strong> Genehmigung. Es erfolgt die Schlussbekanntmachung.<br />

Der Bebauungsplan „Fährwinkel“ im OT Dolgenbrodt tritt mit <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />

im <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> in Kraft.<br />

Je<strong>der</strong>mann kann den Bebauungsplan mit Begründung ab diesem Tag im Verwaltungsgebäude<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> in 15754 <strong>Heidesee</strong>, OT Frie<strong>der</strong>sdorf,<br />

Lindenstraße 14 b, Bauamt, Zimmer 207 während <strong>der</strong> Sprechzeiten<br />

dienstags<br />

donnerstags<br />

freitags<br />

von 09:00-12:00 Uhr und 13:00-19:00 Uhr<br />

von 13:00-16:30 Uhr<br />

von 09:00-11:30 Uhr<br />

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.<br />

Unbeachtlich werden:<br />

1. eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung <strong>der</strong><br />

dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung<br />

<strong>der</strong> Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und<br />

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung<br />

schriftlich gegenüber <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> geltend gemacht worden sind.<br />

Dabei ist <strong>der</strong> Sachverhalt, <strong>der</strong> die Verletzung o<strong>der</strong> den Mangel begründen soll,<br />

darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).<br />

Normenkontrollanträge gegen diese Satzung sind nur innerhalb eines Jahres<br />

nach ihrem Inkrafttreten zulässig.<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über<br />

die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die<br />

Eingriffe in eine bisherige zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und<br />

über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.<br />

<strong>Heidesee</strong>, 13.02.2012<br />

Nimtz<br />

Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes „Am Streganzsee / Ziegelei“<br />

im OT Prieros<br />

<strong>Heidesee</strong>, 14.02.2012<br />

Nimtz<br />

Anordnung <strong>der</strong> Ersatzbekanntmachung<br />

Der Bebauungsplan „Fährwinkel“ im OT Dolgenbrodt enthält die Planzeichnung<br />

mit textlichen Festsetzungen. Diese Teile werden ersatzweise bekannt<br />

gemacht.<br />

Es wird hiermit bekannt gegeben, dass <strong>der</strong> Bebauungsplan für je<strong>der</strong>mann im<br />

Verwaltungsgebäude <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> in 15754 <strong>Heidesee</strong>, OT Frie<strong>der</strong>sdorf,<br />

Lindenstraße 14 b, Bauamt, Zimmer 207 während <strong>der</strong> Sprechzeiten<br />

zur Einsicht ausliegt.<br />

Die öffentliche Ersatzbekanntmachung <strong>der</strong> Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen<br />

des Bebauungsplanes wird angeordnet.<br />

<strong>Heidesee</strong>, 14.02.2012<br />

Nimtz<br />

BEKANNTMACHUNG DER AUFSTELLUNG UND OFFEN-<br />

LEGUNG DES BEBAUUNGSPLANES „ZIEGELSTRASSE/<br />

STRASSE ZUM BADESTRAND“ IM OT PRIEROS<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung hat in Ihrer Sitzung am 13.12.2011 mit Beschluss<br />

Nr. 072/11 die Aufstellung des Bebauungsplanes <strong>der</strong> Innenentwicklung „Ziegelstraße/Straße<br />

Zum Badestrand“ im OT Prieros mit dem Ziel <strong>der</strong> Festsetzung<br />

eines Wochenendhausgebietes beschlossen.<br />

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne<br />

Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt.<br />

BEKANNTMACHUNG DER AUFSTELLUNG DES<br />

BEBAUUNGSPLANES „AM STREGANZSEE/ZIEGELEI“<br />

IM OT PRIEROS<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung hat in Ihrer Sitzung am 13.12.2011 mit Beschluss<br />

Nr. 073/11 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Streganzsee/Ziegelei“<br />

im OT Prieros beschlossen.<br />

Ziel ist die Festsetzung und städtebauliche Ordnung des Wochenendhausgebietes<br />

auf den Grundstücken Am Streganzsee 13 a bis 13 j und die Neuausweisung<br />

einer öffentlichen Grünfläche als Rastplatz und Aussichtspunkt am Streganzsee.<br />

Der vorhandene Wald wird erhalten.<br />

Der räumliche Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes umfasst die<br />

Flurstücke 91/1, 91/4, 93, 147 bis 160, 174 bis 178 und Teilbereiche des Flurstückes<br />

161 <strong>der</strong> Flur 4 in <strong>der</strong> Gemarkung Prieros.<br />

Die Lage des Plangebietes ist im Übersichtsplan dargestellt.<br />

Der Geltungsbereich umfasst in <strong>der</strong> Flur 1 <strong>der</strong> Gemarkung Prieros Teilbereiche<br />

<strong>der</strong> Flurstücke 66, 69/1 und 69/4. Die Lage des Plangebietes ist im Übersichtplan<br />

dargestellt.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung billigte den Entwurf des Bebauungsplanes in <strong>der</strong><br />

Fassung vom 09.11.2011 und beschloss die Offenlegung des Bebauungsplanes/<br />

Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.<br />

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus <strong>der</strong> Planzeichnung mit textlichen<br />

Festsetzungen und <strong>der</strong> Begründung, liegt in <strong>der</strong> Zeit vom<br />

09.03. – 13.04.2012<br />

während <strong>der</strong> Dienstzeiten <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Heidesee</strong><br />

Mo 07:15-16:30 Uhr<br />

Di 08:15-19:00 Uhr<br />

Mi 07:15-16:00 Uhr<br />

Do 07:15-17:00 Uhr<br />

Fr 07:15-12:00 Uhr<br />

im Verwaltungsgebäude in 15754 <strong>Heidesee</strong>, OT Frie<strong>der</strong>sdorf, Lindenstraße 14 b,<br />

Bauamt, Zimmer 207 zur Einsicht aus.<br />

3


Hinweis:<br />

Während <strong>der</strong> Auslegung können Stellungnahmen abgegeben werden.<br />

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei <strong>der</strong> Beschlussfassung<br />

über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.<br />

Bei <strong>der</strong> Aufstellung des Bebauungsplanes ist ein Antrag nach § 47 <strong>der</strong> Verwaltungsgerichtsordnung<br />

unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht<br />

werden, die vom Antragsteller im Rahmen <strong>der</strong> Auslegung nicht o<strong>der</strong> verspätet<br />

geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />

Über die Berücksichtigung <strong>der</strong> fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen<br />

entscheidet die <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>.<br />

Der Bebauungsplan <strong>der</strong> Innenentwicklung erhält die Bezeichnung „Triftweg /<br />

Frauenseestraße“ im OT Gräbendorf.<br />

<strong>Heidesee</strong>, 14.02.2012<br />

Nimtz<br />

<strong>Heidesee</strong>, 14.02.2012<br />

Nimtz<br />

Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes „Ziegelstraße/Straße Zum<br />

Badestrand“ im OT Prieros<br />

Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes „Triftweg/Frauenseestraße“<br />

im OT Gräbendorf<br />

4<br />

BEKANNTMACHUNG DER ÄNDERUNG DES<br />

AUFSTELLUNGSBESCHLUSSES DES<br />

BEBAUUNGSPLANES „TRIFtWEG/FRAUENSEE-<br />

STRASSE“ IM OT GRÄBENDORF<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung hat in Ihrer Sitzung am 13.12.2011 mit Beschluss Nr.<br />

074/11 die Än<strong>der</strong>ung des Aufstellungsbeschlusses 076/10 vom 26.10.2010 zur<br />

Aufstellung des Bebauungsplanes <strong>der</strong> Innenentwicklung „Wochenendhausgebiet<br />

Triftweg“ OT Gräbendorf beschlossen.<br />

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne<br />

Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt.<br />

Der Geltungsbereich umfasst in <strong>der</strong> Flur 6 <strong>der</strong> Gemarkung Gräbendorf die<br />

Flurstücke 117/1 bis 117/17, 118/1 bis 118/3, 129/6 bis 129/8 und Teilbereiche<br />

des Flurstückes 111, ergänzt um die Flurstücke 119, 120 und 121 und<br />

Teilbereiche <strong>der</strong> Flurstücke 19 und 129/5. Die Lage des Plangebietes ist im<br />

Übersichtsplan dargestellt.<br />

Ziel des Bebauungsplanes ist die Festsetzung und städtebauliche Ordnung des<br />

Wochenendhausgebietes am Triftweg im vorhandenen Bestand und die Neuausweisung<br />

eines allgemeinen Wohngebietes an <strong>der</strong> Frauenseestraße.<br />

BEKANNTMACHUNG DER OFFENLEGUNG DES<br />

BEBAUUNGSPLANES „TRIFTWEG/FRAUENSEE-<br />

STRASSE“ IM OT GRÄBENDORF<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung hat in Ihrer Sitzung am 13.12.2011 mit Beschluss<br />

Nr. 075/11 den Entwurf des Bebauungsplanes „Triftweg/Frauenseestraße“ im<br />

OT Gräbendorf in <strong>der</strong> Fassung vom 09.11.2011 gebilligt und die Offenlegung<br />

des Bebauungsplanes/Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />

beschlossen..<br />

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus <strong>der</strong> Planzeichnung mit textlichen<br />

Festsetzungen und <strong>der</strong> Begründung, liegt in <strong>der</strong> Zeit vom<br />

09.03. – 13.04.2012<br />

während <strong>der</strong> Dienstzeiten <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Heidesee</strong><br />

Mo<br />

Di<br />

Mi<br />

Do<br />

Fr<br />

07:15-16:30 Uhr<br />

08:15-19:00 Uhr<br />

07:15-16:00 Uhr<br />

07:15-17:00 Uhr<br />

07:15-12:00 Uhr<br />

im Verwaltungsgebäude in 15754 <strong>Heidesee</strong>, OT Frie<strong>der</strong>sdorf, Lindenstraße 14 b,<br />

Bauamt, Zimmer 207 zur Einsicht aus.


Hinweis<br />

Während <strong>der</strong> Auslegung können Stellungnahmen abgegeben werden.<br />

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei <strong>der</strong> Beschlussfassung<br />

über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.<br />

Bei <strong>der</strong> Aufstellung des Bebauungsplanes ist ein Antrag nach § 47 <strong>der</strong> Verwaltungsgerichtsordnung<br />

unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht<br />

werden, die vom Antragsteller im Rahmen <strong>der</strong> Auslegung nicht o<strong>der</strong> verspätet<br />

geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />

Über die Berücksichtigung <strong>der</strong> fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen<br />

entscheidet die <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />

<strong>Heidesee</strong>, 14.02.2012<br />

Nimtz<br />

BEKANNTMACHUNG DER AUFSTELLUNG EINES<br />

VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANES<br />

„BETRIEBSGELÄNDE FÄKALIENENTSORGUNGS-<br />

UNTERNEHMEN LEHMANN“ IM OT DANNENREICH<br />

Der Geltungsbereich umfasst in <strong>der</strong> Gemarkung Dannenreich Teilflächen <strong>der</strong><br />

Flurstücke 329, 331 und 8 <strong>der</strong> Flur 1. Er ist dem beigefügten Übersichtsplan<br />

zu entnehmen.<br />

Wesentliches Ziel dieser Planaufstellung ist die Festsetzung einer Betriebsgeländefläche<br />

für das Fäkalienabfuhrunternehmen Lehmann einschließlich <strong>der</strong><br />

erfor<strong>der</strong>lichen Erschließungsflächen.<br />

Am 07.03.2012 um 18:30 Uhr findet im Gasthof Zur Friedenseiche in 15754<br />

<strong>Heidesee</strong>, OT Dannenreich, Dorfstraße 44 die frühzeitige Beteiligung <strong>der</strong><br />

Öffentlichkeit (Unterrichtung <strong>der</strong> Bürger) gem. § 3 Abs. 1 BauGB zu diesem<br />

Bauleitplanverfahren statt.<br />

Nach den Vorschriften des § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch werden die Verwaltung und<br />

<strong>der</strong> beauftragte Städteplaner die allgemeinen Ziele und Zwecke dieser Planung<br />

zunächst erläutern. Anschließend besteht Gelegenheit zur Erörterung.<br />

Hiermit lade ich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu dieser Informationsveranstaltung<br />

ein.<br />

<strong>Heidesee</strong>, 16.02.2012<br />

Nimtz<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> hat in ihrer Sitzung am<br />

14.02.2012 mit Beschluss 003/12 den Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes<br />

„Betriebsgelände Fäkalienentsorgungsunternehmen Lehmann“<br />

gebilligt und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Betriebsgelände<br />

Fäkalienentsorgungsunternehmen Lehmann“ im OT Dannenreich<br />

beschlossen.<br />

Ziel ist die Festsetzung einer Betriebsgeländefläche für das Fäkalienabfuhrunternehmen<br />

Lehmann einschließlich <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Erschließungsflächen.<br />

Es wird ein vollständiges Planverfahren mit Umweltprüfung durchgeführt.<br />

Der Geltungsbereich umfasst in <strong>der</strong> Gemarkung Dannenreich Teilflächen <strong>der</strong><br />

Flurstücke 329, 331 und 8 <strong>der</strong> Flur 1. Er ist dem beigefügten Übersichtsplan<br />

zu entnehmen.<br />

Geltungsbereich des künftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Betriebsgelände<br />

Fäkalienentsorgungsunternehmen Lehmann“ im OT Dannenreich<br />

<strong>Heidesee</strong>, 16.02.2012<br />

Nimtz<br />

EINLADUNG ZUR FRÜHZEITIGEN BETEILIGUNG DER<br />

ÖFFENTLICHKEIT FÜR DEN VORHABENBEZOGENEN<br />

BEBAUUNGSPLAN „BETRIEBSGELÄNDE<br />

FÄKALIENENTSORGUNGSUNTERNEHMEN LEHMANN“<br />

IM OT DANNENREICH<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> hat in ihrer Sitzung am<br />

14.02.2012 mit Beschluss 003/11die Aufstellung des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes „Betriebsgelände Fäkalienabfuhrunternehmen Lehmann“<br />

im OT Dannenreich beschlossen.<br />

Das Landesamt für Ländliche Entwicklung,<br />

Landwirtschaft und Flurneuordnung<br />

Luckau gibt folgenden Beschluss bekannt<br />

1. Aufgrund <strong>der</strong> §§ 53 ff des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG)<br />

i.d.F. <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 03.07.1991 (BGBl. I S. 1418), zuletzt<br />

geän<strong>der</strong>t durch das Gesetz vom 19.06.2001 (BGBl. I S. 1149), wird das<br />

Bodenordnungsverfahren Prieros<br />

angeordnet und das Verfahrensgebiet für die nachfolgend aufgeführten<br />

Flurstücke festgestellt:<br />

Land:<br />

Brandenburg<br />

Landkreis: Dahme-Spreewald<br />

<strong>Gemeinde</strong>: <strong>Heidesee</strong><br />

Gemarkung: Prieros<br />

Flur: 1<br />

Flurstücke: 68 und 69/1.<br />

2. Der Beschluss mit Gründen und Auszug aus dem Liegenschaftskataster<br />

liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten zwei Wochen lang in <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />

Lindenstraße 14b<br />

15754 <strong>Heidesee</strong> OT Frie<strong>der</strong>sdorf<br />

aus. Die Zweiwochenfrist beginnt mit dem Ablauf des Tages <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Bekanntmachung dieses Beschlusses.<br />

5


6<br />

3. Beteiligte des Bodenordnungsverfahrens sind:<br />

- als Teilnehmer<br />

<strong>der</strong> Eigentümer <strong>der</strong> zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke sowie<br />

<strong>der</strong> Eigentümer <strong>der</strong> auf diesen Grundstücken in Son<strong>der</strong>eigentum stehenden<br />

Gebäude und baulichen Anlagen.<br />

- als Nebenbeteiligte<br />

die <strong>Gemeinde</strong>n, an<strong>der</strong>e Körperschaften des öffentlichen Rechts, Wasser- und<br />

Bodenverbände, die Inhaber von Rechten an Grundstücken im Verfahrensgebiet<br />

sowie <strong>der</strong> Dritterwerber.<br />

4. Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung<br />

am Bodenordnungsverfahren berechtigen, sind gemäß § 63 (2) LwAnpG<br />

in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) i.d.F. <strong>der</strong><br />

Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch<br />

Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), innerhalb einer<br />

Frist von drei Monaten nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung dieses<br />

Beschlusses beim:<br />

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung<br />

Luckau<br />

Karl-Marx-Straße 21 in 15926 Luckau<br />

anzumelden. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Bekanntmachung des Beschlusses.<br />

Zu diesen Rechten gehören z. B. nicht eingetragene dingliche Rechte an<br />

Grundstücken o<strong>der</strong> Rechte an solchen Rechten sowie persönlichen Rechte,<br />

die zum Besitz o<strong>der</strong> zur Nutzung von Grundstücken berechtigen o<strong>der</strong> die<br />

Nutzung von Grundstücken beschränken.<br />

Auf Verlangen des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft<br />

und Flurneuordnung Luckau hat <strong>der</strong> Anmeldende sein Recht innerhalb einer<br />

vom Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung<br />

Luckau zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf<br />

<strong>der</strong> Frist wird <strong>der</strong> Anmeldende nicht beteiligt.<br />

Werden Rechte erst nach Ablauf <strong>der</strong> bezeichneten Frist angemeldet o<strong>der</strong><br />

nachgewiesen, so kann das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft<br />

und Flurneuordnung Luckau die bisherigen Verhandlungen und<br />

Festsetzungen gemäß § 14 Abs. 2 FlurbG gelten lassen.<br />

Der Inhaber eines bezeichneten Rechts muss nach § 14 Abs. 3 FlurbG<br />

die Wirkung eines vor <strong>der</strong> Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso<br />

gegen sich gelten lassen wie <strong>der</strong> Beteiligte, demgegenüber die Frist durch<br />

Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.<br />

5. Von <strong>der</strong> Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des<br />

Bodenordnungsplanes gelten folgende Einschränkungen:<br />

a) In <strong>der</strong> Nutzungsart <strong>der</strong> Grundstücke dürfen ohne Zustimmung des<br />

Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung<br />

Luckau nur Än<strong>der</strong>ungen vorgenommen werden, die zum<br />

ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören.<br />

b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche<br />

Anlagen dürfen nur mit Zustimmung des Landesamtes für Ländliche<br />

Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Luckau errichtet,<br />

hergestellt, wesentlich verän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> beseitigt werden.<br />

c) Obstbäume, Beerensträucher, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und<br />

Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle<br />

Belange, insbeson<strong>der</strong>e des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege,<br />

nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung des Landesamtes für<br />

Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Luckau<br />

beseitigt werden (§ 34 Abs. 1 FlurbG).<br />

d) Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung<br />

übersteigen, bedürfen <strong>der</strong> Zustimmung des Landesamtes für<br />

Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Luckau<br />

(§ 85 Nr. 5 FlurbG).<br />

e) Sind entgegen den Anordnungen zu a) und b) Än<strong>der</strong>ungen vorgenommen<br />

o<strong>der</strong> Anlagen hergestellt o<strong>der</strong> beseitigt worden, so können sie im<br />

Bodenordnungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Das Landesamt für<br />

Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Luckau<br />

kann den früheren Zustand gemäß § 137 FlurbG wie<strong>der</strong> herstellen<br />

lassen, wenn dieser <strong>der</strong> Bodenordnung dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG).<br />

Sind Eingriffe entgegen <strong>der</strong> Anordnung zu c) vorgenommen worden,<br />

so muß das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und<br />

Flurneuordnung Luckau Ersatzpflanzungen auf Kosten <strong>der</strong> Beteiligten<br />

anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG).<br />

Sind Holzeinschläge entgegen <strong>der</strong> Anordnung zu d) vorgenommen<br />

worden, so muss das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft<br />

und Flurneuordnung Luckau anordnen, dass <strong>der</strong>jenige,<br />

<strong>der</strong> das Holz gefällt hat, die abgeholzte o<strong>der</strong> verlichtete Fläche nach<br />

den Weisungen <strong>der</strong> Forstaufsichtsbehörde wie<strong>der</strong> ordnungsgemäß in<br />

Bestand zu bringen hat (§ 85 Nr. 6 FlurbG).<br />

f) Zuwi<strong>der</strong>handlungen gegen die Anordnung zu den Buchstaben b, c und<br />

d dieses Beschlusses sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer<br />

Geldbuße bis zu 1000,00 € für den einzelnen Fall geahndet werden<br />

(§ 154 FlurbG, §§ 1 und 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten<br />

(OWiG) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 19.02.1987 (BGBl.<br />

I S. 602), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Art. 2 des Gesetzes vom 29.07.2009<br />

(BGBl. I S. 2353). Unter Umständen kann auch eine höhere Geldbuße<br />

auferlegt werden (§ 17 Abs. 4 OWiG). Außerdem können Gegenstände<br />

eingezogen werden, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht (§ 154<br />

Abs. 3 FlurbG).<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung<br />

Wi<strong>der</strong>spruch erhoben werden. Der Wi<strong>der</strong>spruch ist beim<br />

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung<br />

Luckau<br />

Karl-Marx-Straße 21 in 15926 Luckau<br />

schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift einzulegen. Die Frist beginnt mit dem Ablauf<br />

des Tages <strong>der</strong> öffentlichen Bekanntmachung.<br />

Luckau, 27.12.2011<br />

Im Auftrag<br />

Reppmann<br />

Regionalteamleiterin Bodenordnung<br />

Bekanntmachung des Bürgermeisters<br />

Hiermit weise ich auf Folgendes hin:<br />

Der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV) hat am<br />

24. November 2011 die Wasserversorgungsbeitragssatzung, die Schmutzwasserbeitragssatzung,<br />

die 1. Än<strong>der</strong>ungssatzung zur Wasserversorgungsgebührensatzung,<br />

die 1. Än<strong>der</strong>ungssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung, die<br />

Wassergebührensatzung für das Versorgungsgebiet WAVAS und die Schmutzwassergebührensatzung<br />

für das Entsorgungsgebiet WAVAS beschlossen.<br />

Die Satzungen sind im <strong>Amtsblatt</strong> für den Landkreis Dahme-Spreewald<br />

Nr. 37 vom 08.12.2011, im <strong>Amtsblatt</strong> für den Landkreis Teltow-Fläming Nr. 35<br />

vom 08.12.2011 und im <strong>Amtsblatt</strong> für den Landkreis O<strong>der</strong>-Spree Nr. 15 vom<br />

13.12.2011 bekannt gemacht worden.<br />

<strong>Heidesee</strong>, 16.12.2011<br />

S. Nimtz<br />

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung<br />

am 26.03.2012 um 19:00 Uhr<br />

im <strong>Gemeinde</strong>haus Blossin<br />

Blossiner Hauptstr. 29<br />

Eingeladen sind alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen<br />

Jagdbezirk <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft Blossin gehören, auf denen die Jagd<br />

ausgeübt werden darf.<br />

Tagesordnung:<br />

Beschlussfassung über:<br />

1. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung<br />

2. Entwurf Haushaltsplan für das Jagdjahr 2012/2013<br />

3. Kassenbericht für 2011/2012, Verwendung des Reinertrages<br />

<strong>der</strong> Jagdnutzung<br />

4. Wahl des Kassenführers und Rechnungsprüfers<br />

5. Ausscheiden eines Jagdpächters aus dem Pachtvertrag<br />

6. Aufnahme eines neuen Jagdpächters in den bestehenden<br />

Pachtvertrag<br />

7. Verschiedenes<br />

Zusatz:<br />

Zur Anlegung des Jagdkatasters haben alle Jagdgenossen vor Ausübung ihrer<br />

Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorsteher alle zur Anlegung des Jagdkatasters<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Unterlagen (Grundbuchauszüge/ Urkundenabschriften etc.)<br />

vorzulegen.<br />

Die Versammlung ist beschlussfähig, unabhängig von <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> erschienenen<br />

Jagdgenossen.<br />

Blossin, 17.02.2012<br />

Jagdgenossenschaft Blossin<br />

Der Jagdvorsteher<br />

Siegbert Splettstößer


INFORMATIONEN<br />

Renovierungsarbeiten im<br />

Verwaltungsgebäude<br />

Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />

bis zum 20. März 2012 werden einige Räume in <strong>der</strong> Verwaltung<br />

renoviert, so dass die Mitarbeiter teilweise nicht in den Zimmern<br />

zu sprechen sind, wie auf <strong>der</strong> Informationstafel angegeben. Bitte<br />

beachten Sie die aktuellen Aushänge im Verwaltungsgebäude.<br />

Die Sprechzeiten werden nicht beeinträchtigt.<br />

Ihre Verwaltung<br />

Tourenplan 2012 <strong>der</strong> Fahrbibliothek des<br />

Landkreises Dahme-Spreewald<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> wird vom Bücherbus an folgenden<br />

Tagen (jeweils am Mittwoch/14-täglich) angefahren.<br />

Termine<br />

04.01./18.01./02.02./15.02./29.02./14.03./28.03./25.04./<br />

09.05./23.05./06.06./20.06.<br />

Fahrpause vom 02.07.2012 – 27.07.2012<br />

01.08./15.08./29.08./12.09./26.09./10.10./24.10./07.11./<br />

21.11./05.12./19.12.<br />

Ortsteil Haltestelle Halte-Zeit<br />

OT Prieros Grundschule 11:00 – 12:30 Uhr<br />

OT Gräbendorf Parkplatz-Kirche 12:40 – 13:10 Uhr<br />

OT Gussow<br />

Parkplatz-ehem. Konsum 13:20 – 13:45 Uhr<br />

OT Frie<strong>der</strong>sdorf Marktplatz 14:00 – 15:15 Uhr<br />

OT Kolberg Bushaltestelle 15:35 – 16:00 Uhr<br />

OT Streganz/Klein Eichholz Parkplatz-Gaststätte 16:15 – 16:35 Uhr<br />

OT Streganz Bushaltestelle 16:40 – 17:00 Uhr<br />

Notrufnummer <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />

Im Havariefall steht den Bürgern die Rufnummer 033767 79559<br />

zur Verfügung.<br />

Bitte nur bei akuten Notfällen diese Nummer wählen.<br />

SPRECHZEITEN DER SCHIEDSPERSON<br />

Die Schiedsfrau <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>, Frau Schramm, führt<br />

ihre Sprechstunden<br />

jeden 1. Dienstag im Monat von 16:30 Uhr-18:30 Uhr<br />

in <strong>der</strong> Verwaltung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>, OT Frie<strong>der</strong>sdorf,<br />

Lindenstr. 14 b, Zimmer 305 (Dachgeschoss) durch.<br />

Anfragen nimmt Frau Schramm unter <strong>der</strong> Telefonnummer<br />

033767 79553 o<strong>der</strong> unter 0172 9597928 entgegen.<br />

Nachrichten aus Kita, Hort und Schule<br />

Ein erlebnisreiches Jahr ist zu Ende<br />

Wir, die Kin<strong>der</strong>, Eltern und Erzieher des Kin<strong>der</strong>gartens „Dubrower<br />

Spatzen“ in Gräbendorf blicken auf ein erlebnisreiches<br />

Jahr 2011 zurück.<br />

Schon Anfang Februar 2011 ging es bunt und lustig beim Winteraustreiben,<br />

dem Zempern, zu. Dabei zogen wir durch unseren<br />

Ort und sangen für viele Bewohner ein Lied. An dieser Stelle<br />

sei ein herzlichstes Dankeschön an alle Spen<strong>der</strong> gesagt.<br />

Schon zwei Tage später feierten wir in <strong>der</strong> Kita unser Faschingsfest<br />

unter dem Motto „Die Räuber sind los“. Im März<br />

erlebten wir unser Frühlingsfest mit allen Sinnen und im April<br />

hatte doch tatsächlich <strong>der</strong> Osterhase tolle Überraschungen für<br />

die Kin<strong>der</strong> versteckt.<br />

Von dem im Februar erzemperten Geld ging es im Mai, traditionell<br />

wie jedes Jahr, auf große Fahrt in den Berliner Zoo. Schon die<br />

Bahnfahrt dorthin war ein aufregendes Erlebnis. Bei schönstem<br />

Wetter wurden nun Tiere bestaunt und Picknick gemacht.<br />

Ab dem Frühjahr nahmen unsere Vorschüler an den Schnupperstunden<br />

<strong>der</strong> Grundschule Prieros teil und zum Vater- und<br />

Muttertag überraschten wir unsere Eltern mit selbstgebastelten<br />

Geschenken.<br />

Der Kin<strong>der</strong>tag stand ganz unter dem Motto „Piratenfest“. Alle<br />

kleinen Piraten und Seeräuber konnten an verschiedenen Stationen<br />

ihre Geschicklichkeit testen und zum Abschluss fanden wir<br />

noch einen Schatz, wo für jeden Piraten etwas dabei war.<br />

Zum Rosenbaumfest des Ortes nahmen wir in diesem Jahr<br />

erstmalig mit einem Bastelstand für Groß und Klein teil und<br />

freuten uns über viele fleißige Bastelgäste.<br />

Nachdem im Juni ein lustiges Puppentheater unser Kin<strong>der</strong> mit<br />

seinem Programm erfreute, feierten wir am 01.07. unser alljährliches<br />

Sommerfest. Hier verabschiedeten wir unsere Vorschüler<br />

in ihren Start in die Schule.<br />

Nach <strong>der</strong> Sommerschließzeit folgten noch viele weitere Höhepunkte.<br />

Unsere Feier zum Namenstag <strong>der</strong> Kita, das Herbstfest mit<br />

Lampionumzug, die Feier zum Oma-Opa-Tag, unser Programmauftritt<br />

bei <strong>der</strong> Seniorenweihnachtsfeier, ein Bastelnachmittag<br />

und unsere Weihnachtsfeier mit den Eltern.<br />

An dieser Stelle möchten wir allen Eltern, Großeltern und<br />

an<strong>der</strong>en Helfern ein ganz herzliches Dankeschön sagen für all<br />

die Unterstützung und Hilfe, welche wir auch in diesem Jahr<br />

wie<strong>der</strong> erfahren durften.<br />

Durch die von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschlossenen Haushaltsmittel<br />

konnte auch unsere Ausstattung verbessert werden,<br />

z.B. erhielten wir in <strong>der</strong> Sommerschließzeit zwei neue Gruppenraumtüren.<br />

Am meisten freuten wir uns über die Mo<strong>der</strong>nisierung<br />

<strong>der</strong> Küche, die uns nun ein erleichtertes Arbeiten ermöglicht.<br />

Dank <strong>der</strong> Firma INNOVA und Herrn Heinrich, unserem Hausmeister,<br />

erfolgte ein problemloser Umbau trotz laufendem<br />

Kin<strong>der</strong>gartenbetrieb.<br />

Unsere traditionellen Höhepunkte sind auch für dieses Jahr fest<br />

eingeplant und wir hoffen auf ein erlebnisreiches Jahr 2012.<br />

Ein beson<strong>der</strong>er Höhepunkt wird unser diesjähriger 10. Namenstag<br />

am 20.09.2012 sein. Wir sammeln schon viele Ideen,<br />

um diesen Tag zu einem beson<strong>der</strong>en Erlebnis für Kin<strong>der</strong> und<br />

Eltern werden zu lassen.<br />

Das Team <strong>der</strong> „Dubrower Spatzen“<br />

7


Stellenausschreibung<br />

Für die Betreuung von Kin<strong>der</strong>n vor Öffnung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätteneinrichtungen,<br />

in den Abendstunden sowie<br />

nach Bedarf an den Wochenenden suchen wir zuverlässige<br />

Personen, die im Haushalt <strong>der</strong> Eltern die Betreuung<br />

gewährleisten.<br />

Die Vergütung erfolgt auf Honorarbasis<br />

(6,00 € je Stunde).<br />

Die Bedingungen werden vertraglich geregelt.<br />

Eine schriftliche Bewerbung kann ab sofort in <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />

OT Frie<strong>der</strong>sdorf<br />

Frau Kienast / Frau 0chotzki<br />

Lindenstr. 14 b<br />

15754 <strong>Heidesee</strong><br />

auf dem Postweg o<strong>der</strong> persönlich eingereicht werden.<br />

Mitteilung des Landesbetriebes<br />

Forst Brandenburg,<br />

Hoheitsoberförsterei Königs Wusterhausen<br />

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,<br />

sehr geehrte Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer,<br />

mit <strong>der</strong> Einnahme <strong>der</strong> neuen Struktur des Landesbetriebes Forst<br />

Brandenburg sind die Mitarbeiter <strong>der</strong> Oberförsterei Königs<br />

Wusterhausen in Ihrem Bereich nur noch für hoheitliche und<br />

waldpädagogische Aufgaben zuständig. Im Bereich des Privatwaldes<br />

sind sie für die kostenlose Beratung und Anleitung und<br />

sowie für Dienstleistungen im Wald verantwortlich.<br />

15711 Königs Wusterhausen, Potsdamer Ring 15 , Tel. 03375-<br />

252590; Fax: 03375-252598 , E-Mail Obf.Koenigswusterhausen@affwu.brandenburg.de<br />

Sprechzeit ist jeweils am Dienstag<br />

von 14:00 Uhr – 17:00 Uhr.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Im Auftrag<br />

B. Dalitz-Härter<br />

Forsträtin<br />

Mitteilung <strong>der</strong> Waldbauernschule e. V.<br />

Am 23. und 24. März 2012 veranstaltet die Waldbauernschule<br />

Brandenburg e.V. im Großraum Königs Wusterhausen eine<br />

Weiterbildung für Waldbesitzer und -besitzerinnen. Schulungsthemen<br />

sind ungepflegte + instabile Waldbestände,<br />

Methoden zur eigenen Ermittlung von Vorrat/Altersstruktur/<br />

Baumartenverteilung/Zuwachs, Aktuelles 2012 – Holzmarkt/<br />

Forstschutzsituation/Steuern/För<strong>der</strong>ung/Berufsgenossenschaft,<br />

neue Geschäftsfel<strong>der</strong> für Waldeigentümer und Edellaubholz.<br />

Abgerundet wird die Veranstaltung durch eine Wald-Exkursion<br />

zu praktischen Fragen. Alle interessierten Waldbesitzer sind<br />

herzlich eingeladen. Es wird ein Unkostenbeitrag von 30 EUR<br />

erhoben. Die Schulungen finden am 23.03.2012 von 16:00-19:30<br />

Uhr sowie am 24.03.2012 von 8:30-15:30 Uhr im Landgasthaus<br />

Bochow, Planstraße 1 in 15806 Schöneiche statt. Da die Veranstaltung<br />

nur bei mindestens 8 Teilnehmern durchgeführt werden<br />

kann, wird um vorherige Anmeldung gebeten, per Telefon unter<br />

033 920-506 10, per E-Mail waldbauern@t-online.de o<strong>der</strong> in<br />

Ihrer zuständigen Oberförsterei.<br />

Weitere Termine in an<strong>der</strong>en Orten finden Sie unter www.<br />

waldbauernschule-brandenburg.de "Schulungen".<br />

8<br />

Sie können sich bei Fragen an den aufgeführten Revierförster<br />

wenden:<br />

1. Revier <strong>Heidesee</strong><br />

Revierleiter Herr Forstoberinspektor Jürgen Grimm<br />

Dienstsitz: bis voraussichtlich Ende Februar<br />

15754 <strong>Heidesee</strong> OT Bindow, Ernst-Thälmann-Str. 90a<br />

Tel.: 033767/30687 Handy: 0152/01587554<br />

ab März 2012 15754 <strong>Heidesee</strong> OT Gräbendorf , Frauenseestr.<br />

18a<br />

Tel.: 033763/64444 Handy: 0152/01587554<br />

Herr Grimm ist zuständig für die Gemarkung Bindow, Blossin,<br />

Dannenreich, Dolgenbrodt, Frie<strong>der</strong>sdorf, Gräbendorf, Gussow,<br />

Kolberg, Prieros, Streganz und Wolzig.<br />

2. Hoheitsoberförsterei Königs Wusterhausen<br />

Leiterin Frau Forsträtin Beate Dalitz-Härter<br />

Dienstsitz: LB Forst Brandenburg, Oberförsterei Königs<br />

Wusterhausen,<br />

IMPRESSUM<br />

Das <strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> erscheint nach Bedarf o<strong>der</strong> in Son<strong>der</strong>ausgaben. Herausgegeben<br />

von <strong>der</strong>:<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>, OT Frie<strong>der</strong>sdorf, Lindenstr. 14 b, 15754 <strong>Heidesee</strong>,<br />

Telefon 033767/795-0, Telefax 033767/79510<br />

Verantwortlich:<br />

Frau Hahn<br />

Redaktion und Anzeigenannahme: ELRO-Verlag, Eichenallee 8,<br />

15711 Königs Wusterhausen, Tel.: 03375/2425-0<br />

Gestaltung: ELRO-Verlag<br />

Druck: Druckhaus Schöneweide<br />

Vertrieb: VA Schilling<br />

Waldpromenade 100<br />

15738 Zeuthen<br />

Bezugsmöglichkeit: Bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> für die Bürger <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> kostenlos, ansonsten<br />

gegen Entgelt. Die Weiterverwendung <strong>der</strong> Anzeigen bedarf <strong>der</strong> Genehmigung des Verlages.<br />

Namentliche Beiträge entsprechen nicht in jedem Fall <strong>der</strong> Meinung des Herausgebers.


DER BÜRGERMEISTER GRATULIERT<br />

allen Jubilaren im Dezember 2011 und Januar 2012 und wünscht alles Gute,<br />

Zufriedenheit und vor allem Gesundheit. *<br />

In Bindow<br />

am 13.12. Christa Paetel zum 75. Geburtstag<br />

am 24.12. Elisabeth An<strong>der</strong>son zum 75. Geburtstag<br />

am 27.12. Irmgard Heinrich zum 80. Geburtstag<br />

am 02.01. Margret Beyer zum 70. Geburtstag<br />

am 28.01. Hans-Joachim Heinrich zum 70. Geburtstag<br />

In Dolgenbrodt<br />

am 04.12. Sieglinde Henning zum 75. Geburtstag<br />

am 18.12. Karin Boschnakow zum 70. Geburtstag<br />

In Blossin<br />

am 28.01. Heidi-Marie Trampe zum 70. Geburtstag<br />

In Dannenreich<br />

am 09.01. Magdalena Völzke zum 92. Geburtstag<br />

am 30.01. Vera Weller zum 75. Geburtstag<br />

In Gräbendorf<br />

am 04.12. Hilda Zweigart zum 70. Geburtstag<br />

am 11.12. Waltraut Kie<strong>der</strong>ley zum 80. Geburtstag<br />

am 29.12. Ute Handke zum 75. Geburtstag<br />

am 01.02. Eva Simon zum 75. Geburtstag<br />

am 03.02. Herbert Kietz zum 75. Geburtstag<br />

am 16.02. Eva Kretschmer zum 75. Geburtstag<br />

am 21.02. Karin Barz zum 70. Geburtstag<br />

am 21.02. Joachim Ruff zum 70. Geburtstag<br />

In Kolberg<br />

am 03.12. Lonni Schulze zum 85. Geburtstag<br />

am 18.12. Elisabeth Hensel zum 85. Geburtstag<br />

am 23.12. Siegfried Schupeta zum 75. Geburtstag<br />

am 24.12. Bernhard Wirsdorf zum 70. Geburtstag<br />

am 13.01. Manfred Hahn zum 75. Geburtstag<br />

am 12.02. Dr. Hannelore Rademacher zum 70. Geburtstag<br />

In Prieros<br />

In Frie<strong>der</strong>sdorf<br />

am 02.12. Helma Klost zum 75. Geburtstag<br />

am 04.12. Christa Wengler zum 75. Geburtstag<br />

am 21.12. Renate Gelbrecht zum 70. Geburtstag<br />

am 22.12. Fritz Zock zum 70. Geburtstag<br />

am 24.12. Karl-Heinz Henkel zum 75. Geburtstag<br />

am 24.12. Hannelore Schade zum 85. Geburtstag<br />

am 30.12. Renate Schwagerick zum 75. Geburtstag<br />

am 11.01. Elsbeth Briesenick zum 80. Geburtstag<br />

am 12.01. Hans-Joachim Rau zum 80. Geburtstag<br />

am 16.01. Gertraud Stoll zum 80. Geburtstag<br />

am 18.01. Manfred Dürrast zum 70. Geburtstag<br />

am 18.01. Helgard-Helene Rau zum 75. Geburtstag<br />

am 19.01. Kurt Kehrberg zum 80. Geburtstag<br />

am 20.01. Helga Hönow zum 80. Geburtstag<br />

am 30.01. Charlotte Briesenick zum 95. Geburtstag<br />

am 18.02. Eberhard Krüger zum 75. Geburtstag<br />

am 18.02. Marianne Linke zum 70. Geburtstag<br />

am 21.02. Irene Thiele zum 85. Geburtstag<br />

In Gussow<br />

am 20.12. Christa Piater zum 75. Geburtstag<br />

am 21.01. Elisabeth Schlomm zum 80. Geburtstag<br />

am 22.01. Astrid Ludwig zum 70. Geburtstag<br />

am 25.01. Joachim Schnei<strong>der</strong> zum 90. Geburtstag<br />

am 29.01. Doris Krefeldt zum 70. Geburtstag<br />

am 01.02. Hans Greisiger zum 70. Geburtstag<br />

am 09.02. Agnes Jakob zum 85. Geburtstag<br />

am 14.02. Elisabeth Höppe zum 75. Geburtstag<br />

am 13.12. Lothar Groth zum 75. Geburtstag<br />

am 22.12. Werner Roth zum 80. Geburtstag<br />

am 30.12. Gerda Augustin zum 80. Geburtstag<br />

am 02.01. Gertrud Schulz zum 94. Geburtstag<br />

am 04.01. Manfred Bluhm zum 70. Geburtstag<br />

am 06.01. Else Enters zum 91. Geburtstag<br />

am 09.01. Horst Seewald zum 80. Geburtstag<br />

am 17.01. Armin Wothe zum 75. Geburtstag<br />

am 11.02. Roland Benda zum 80. Geburtstag<br />

am 13.02. Helga Lützkendorf zum 75. Geburtstag<br />

am 17.02. Helene Händler zum 92. Geburtstag<br />

am 18.02. Gerhard mAugstein zum 70. Geburtstag<br />

am 23.02. Bernhard Petschelt zum 70. Geburtstag<br />

am 24.02. Klaus Frehe zum 70. Geburtstag<br />

In Streganz<br />

*Bürger ab dem 70.Lebensjahr alle 5 Jahre – Bürger ab dem 90. Lebensjahr jährlich<br />

am 02.12. Dieter Schulz zum 70. Geburtstag<br />

am 03.02. Helga Cramer zum 75. Geburtstag<br />

am 22.02. Peter Grünberg zum 70. Geburtstag<br />

am 26.02. Gertrud Kochan zum 91. Geburtstag<br />

In Wolzig<br />

am 08.12. Renate Pieth zum 70. Geburtstag<br />

am 19.12. Christa Weickert zum 75. Geburtstag<br />

am 24.12. Günter Lü<strong>der</strong> zum 75. Geburtstag<br />

am 26.01. Ilse Linke zum 75. Geburtstag<br />

am 06.02. Monika Bourgun zum 70. Geburtstag<br />

am 14.02. Horst Weickert zum 75. Geburtstag<br />

am 22.02. Ursula Braunß zum 85. Geburtstag<br />

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