Amtsblatt der Gemeinde Heidesee
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<strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />
Nr. 01/2012<br />
19. Jahrgang<br />
<strong>Heidesee</strong>,<br />
29. Februar 2012<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Beschlüsse <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertreterversammlung vom 14 02 2012. Seite 1<br />
Nutzungs- und Gebührensatzung für gemeindeeigene Räume <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>. Seite 1<br />
Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes „Fährwinkel“ im OT Dolgenbrodt. Seite 2<br />
Bekanntmachung <strong>der</strong> Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
„Am Streganzsee/Ziegelei“ im OT Prieros. Seite 3<br />
Bekanntmachung <strong>der</strong> Aufstellung und Offenlegung des Bebauungsplanes<br />
„Ziegelstraße/Straße zum Badestrand“ im OT Prieros. Seite 3<br />
Bekanntmachung <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Aufstellungsbeschlusses des<br />
Bebauungsplanes „Triftweg/Frauenseestraße im OT Gräbendorf. Seite 4<br />
Bekanntmachung <strong>der</strong> Offenlegung des Bebauungsplanes<br />
„Triftweg/Frauenseestraße im OT Gräbendorf. Seite 4<br />
Bekanntmachung <strong>der</strong> Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
„Betriebsgelände Fäkalienentsorgungsunternehmen Lehmann“<br />
im OT Dannenreich. Seite 5<br />
Einladung zur frühzeitigen Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit für vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplan „Betriebsgelände Fäkalienentsorgungsunternehmen<br />
Lehmann“ im OT Dannenreich. Seite 5<br />
Bekanntmachung des Umlegungsausschusses zum Umlegungsverfahren<br />
„Skabyer Torfgraben“ im OT Frie<strong>der</strong>sdorf. Seite 5<br />
Bekanntmachung des LELF zum Bodenordnungsverfahren im OT Prieros. Seite 5<br />
Bekanntmachung des Bürgermeisters zu Satzungsän<strong>der</strong>ungen des MAWV. Seite 6<br />
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Blossin. Seite 6<br />
Informationen. Seite 7<br />
Amtliches - BEKANNTMACHUNGEN<br />
Beschlüsse <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertreterversammlung<br />
vom 14.02.2012<br />
001/12 Mitglie<strong>der</strong> des Hauptausschusses<br />
002/12 Bewerbung <strong>der</strong> Grundschule Frie<strong>der</strong>sdorf als Pilotschule für Inklusion<br />
003/12 Billigung des Vorhaben- und Erschließungsplanes und Aufstellung des<br />
vorhabenbezogenen B-Planes „Betriebsgelände Fäkalienentsorgungsunternehmen<br />
Lehmann“ im OT Dannenreich<br />
004/12 Bundesfreiwilligendienst in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />
005/12 Nutzungs- und Gebührensatzung für gemeindeeigene Räume <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />
006/12 Erbbaurechtsvertrag Gemarkung Bindow<br />
007/12 Teilflächenverkauf Gemarkung Wolzig<br />
008/12 Dienstbarkeit – Geh-, Fahr- und Leitungsrecht, Gemarkung Dannenreich<br />
Nutzungs- und Gebührensatzung für<br />
gemeindeeigene Räume <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />
Aufgrund <strong>der</strong> §§ 3 Absatz 1 Satz 1, 28 Absatz 2 Nr. 9 <strong>der</strong> Kommunalverfassung<br />
des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I<br />
S. 286) und <strong>der</strong> §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das<br />
Land Brandenburg in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 31. März 2004<br />
(GVBl. I S. 174), zuletzt geän<strong>der</strong>t am 17.05.2009 (GVBl. S. 160), hat die<br />
<strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> in ihrer Sitzung am 14.02.2012<br />
folgende Satzung beschlossen:<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
1. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> stellt nachfolgend aufgeführte gemeindeeigene<br />
Räume nach Maßgabe dieser Satzung zur Verfügung:<br />
- Tourismuszentrum OT Prieros, Prieroser Dorfstr. 18 a<br />
- Dorfgemeinschaftshaus OT Blossin, Blossiner Hauptstr. 29<br />
- Bürgertreff „Alte Schule“ OT Bindow, Rudolf-Breitscheid-Str. 13<br />
- Dorfgemeinschaftshaus OT Gussow, Bindower Str. 7<br />
- Gemein<strong>der</strong>aum „Alte Scheune“ OT Frie<strong>der</strong>sdorf, Hauptstr. 40<br />
- Gemein<strong>der</strong>aum OT Dolgenbrodt, Bindower Allee 6<br />
- Gemein<strong>der</strong>aum OT Kolberg, Bergstr. 5<br />
- Gemein<strong>der</strong>aum OT Dannenreich, Eichenweg 4<br />
2. Die Benutzung ist gebührenpflichtig soweit in dieser Satzung nichts an<strong>der</strong>es<br />
geregelt ist.<br />
§ 2 Begriffsbestimmungen<br />
1. Vergabestelle im Sinne dieser Satzung ist <strong>der</strong> Bürgermeister <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Heidesee</strong>. Der Bürgermeister kann die Aufgabe an an<strong>der</strong>e Personen übertragen.<br />
2. Soweit in dieser Satzung Funktionen o<strong>der</strong> Personen mit einem geschlechtsspezifischen<br />
Begriff beschrieben werden, gilt die jeweilige Bestimmung<br />
auch für das an<strong>der</strong>e Geschlecht gleichermaßen, soweit sich aus <strong>der</strong> Natur<br />
<strong>der</strong> Sache nicht etwas an<strong>der</strong>es ergibt.<br />
§ 3 Nutzungszweck<br />
1. Die öffentlichen Einrichtungen können vor allem für kulturelle, gesellschaftliche<br />
o<strong>der</strong> Bildungszwecke sowie zur För<strong>der</strong>ung des Gemeinschaftslebens <strong>der</strong><br />
Einwohner <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> zur Verfügung gestellt werden, sofern dem<br />
nicht Belange <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> o<strong>der</strong> des öffentlichen Interesses entgegenstehen.<br />
Ein Anspruch auf Nutzung besteht nicht. Die <strong>Gemeinde</strong> entscheidet aufgrund<br />
ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen <strong>der</strong> verfügbaren Termine.<br />
2. Das Äußern und Propagieren von Völker verachtendem, rassistischem sowie<br />
faschistoidem Gedankengut, das Diffamieren von Min<strong>der</strong>heiten jeglicher<br />
Art sowie das Tragen von Bekleidung mit rechtsradikalem Hintergrund<br />
stehen diesem Zweck entgegen und sind im Geltungsbereich dieser Satzung<br />
untersagt. Ebenso sind das Abspielen von Musik und das Zeigen von Symbolen<br />
mit Gewalt verherrlichenden o<strong>der</strong> rassistischen Inhalten untersagt.<br />
3. Die öffentlichen Einrichtungen dürfen nur im Rahmen ihrer Zweckbestimmung<br />
nach Maßgabe <strong>der</strong> erteilten Genehmigung genutzt werden.<br />
§ 4 Nutzungsberechtigte<br />
1. Die Gemein<strong>der</strong>äume sollen gemeindeansässigen Organisationen und<br />
Vereinen, den Verbänden und Trägern gemeinnütziger und kultureller<br />
Bestrebungen zur zweckentsprechenden Verfügung stehen. Für Veranstaltungen<br />
von gemeinnützigen Vereinen, die ihren Sitz und ihre überwiegende<br />
Tätigkeit in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> haben, kann die Gebührenschuld auf Antrag<br />
erlassen werden. Dem Antrag soll insbeson<strong>der</strong>e stattgegeben werden, wenn<br />
es sich um Vereinigungen handelt, <strong>der</strong>en Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich<br />
<strong>der</strong> Senioren- o<strong>der</strong> Jugendarbeit mit Einwohnern <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> liegt und<br />
die beantragte Veranstaltung dem entspricht. Für Veranstaltungen nicht<br />
rechtsfähiger Personenmehrheiten, die im Übrigen jedoch denen <strong>der</strong> Sätze<br />
2 und 3 entsprechen, soll ein um 50 % ermäßigter Gebührensatz erhoben<br />
werden.<br />
2. Darüber hinaus sollen die Gemein<strong>der</strong>äume insbeson<strong>der</strong>e den Einwohnern<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> zur Verfügung stehen. Die Belange <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
sind hierbei vorrangig zu berücksichtigen.<br />
3. An<strong>der</strong>en Nutzern kann die Nutzung von Gemein<strong>der</strong>äumen gestattet werden.<br />
4. Für gewerbliche Zwecke kann die Nutzung gemeindeeigener Räume gestattet<br />
werden. Diese werden wie private Nutzungen behandelt. Für diese<br />
wird ein um 50 % erhöhter Gebührensatz erhoben.<br />
5. Parteien, sonstige politische Vereinigungen o<strong>der</strong> ähnliche Gruppierungen<br />
sind von <strong>der</strong> Nutzung ausgeschlossen, soweit sie über keine in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
ansässige und regelmäßig aktive Unterglie<strong>der</strong>ung verfügen, die<br />
Veranstalter und Antragsteller ist und überwiegend an<strong>der</strong>e als kommunalpolitische<br />
Themen Gegenstand <strong>der</strong> Veranstaltung sind. Eine Gebühr wird<br />
für demnach zulässige Veranstaltungen nicht erhoben.<br />
6. Die <strong>Gemeinde</strong> kann die Räumlichkeiten für eigene Veranstaltungen nutzen.<br />
Veranstaltungen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> gehen im Einzelfall <strong>der</strong> Nutzung gemäß den Absätzen<br />
1 bis 5 vor. Eine Gebühr wird für solche Veranstaltungen nicht erhoben.<br />
§ 5 Erwerb <strong>der</strong> Nutzungsberechtigung<br />
1. Die Nutzungsberechtigung wird schriftlich und nur auf Antrag erteilt. Die<br />
Antragstellung auf Überlassung erfolgt an die Vergabestelle. Nutzungsanträge<br />
sind rechtzeitig, spätestens jedoch zwei Wochen vor <strong>der</strong> geplanten<br />
Nutzung schriftlich bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> einzureichen.<br />
2. Die Anträge müssen mindestens folgende Angaben enthalten:<br />
- die gewünschte Nutzungszeit<br />
- den Namen, die Anschrift und Kontaktmöglichkeiten des Antragstellers<br />
- den Zweck <strong>der</strong> geplanten Veranstaltung (privat/gewerblich o. ä.)<br />
- den Namen des verantwortlichen Nutzers<br />
Soweit seitens <strong>der</strong> Vergabestelle ein Formblatt für die Antragstellung zur<br />
Verfügung gestellt wird, ist dieses vom Antragsteller zu verwenden. Der<br />
Antrag ist für den Antragsteller rechtsverbindlich und darf nur von dafür<br />
befugten Personen unterzeichnet werden.<br />
3. Die Vergabe <strong>der</strong> Räumlichkeiten erfolgt durch die Vergabestelle. Die <strong>Gemeinde</strong><br />
behält sich vor, die Genehmigung von einer Haftungsübernahme<br />
durch Versicherung o<strong>der</strong> Kaution abhängig zu machen. Ein Rechtsanspruch<br />
auf die Vergabe und die Nutzung <strong>der</strong> Räumlichkeiten besteht nicht. Stehen<br />
<strong>der</strong> Nutzung durch den Antragsteller begründete Bedenken entgegen, kann<br />
diese abgelehnt werden.<br />
1
§ 6 Verlust <strong>der</strong> Nutzungsberechtigung<br />
Bei Verstößen gegen diese Satzung o<strong>der</strong> gegen die Bestimmungen <strong>der</strong> jeweils<br />
geltenden Hausordnung kann <strong>der</strong> Nutzungsberechtigte von <strong>der</strong> weiteren Nutzung<br />
ausgeschlossen werden. Dazu gehören auch die Verletzung <strong>der</strong> Kontrollpflicht<br />
und die Nichteintragung in die Belegungsbücher.<br />
§ 7 Benutzung<br />
1. Die gemeindeeigenen Räume dürfen nur im Rahmen ihrer Zweckbestimmung<br />
und Eignung nach Maßgabe <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> erteilten Genehmigung<br />
genutzt werden. Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.<br />
2. Die überlassenen Räumlichkeiten und ihre Anlagen sind schonend zu<br />
behandeln. Sie sind nach Veranstaltungsende in einem sauberen Zustand,<br />
insbeson<strong>der</strong>e sind die Böden gefegt und gewischt bzw. gesaugt, zu übergeben.<br />
3. Vorhandene Kücheneinrichtungen sind zu säubern, Kühlschränke zu leeren<br />
und auszuschalten. Angefallener Müll ist eigenständig vom Nutzungsberechtigten<br />
auf seine Kosten zu entsorgen. Er darf nicht in die zu den<br />
gemeindeeigenen Räumen gehörigen Müllgefäße eingebracht werden.<br />
4. Die Möbel sind an ihren ursprünglichen Platz zu räumen. Für die Benutzung<br />
von Wasser, Strom und Heizwärme gilt das Sparsamkeitsprinzip. Der<br />
Nutzungsberechtigte hat für diese Energiequellen auf sorgsamen Umgang<br />
zu achten.<br />
5. Die erfor<strong>der</strong>lichen Schlüssel für die Räumlichkeiten sind zeitgerecht und in<br />
Absprache mit <strong>der</strong> Vergabestelle bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung bzw. einem<br />
Beauftragten abzuholen. Sie dürfen keinesfalls an Dritte weiter gegeben<br />
werden. Für den Verlust von Schlüsseln haftet <strong>der</strong> Nutzer. Die Schlüssel<br />
sind unverzüglich, spätestens jedoch zum auf die genehmigte Nutzungszeit<br />
folgenden Werktag um 12:00 Uhr, in Absprache mit <strong>der</strong> Vergabestelle bzw.<br />
mit dem Beauftragten zurückzugeben.<br />
6. Mängel an den Räumen und Einrichtungsgegenständen sind <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
unverzüglich zu melden.<br />
7. Die Nutzungsberechtigung entbindet den Veranstalter nicht von <strong>der</strong> Einholung<br />
<strong>der</strong> notwendigen behördlichen Genehmigungen zur Durchführung<br />
von Veranstaltungen.<br />
8. Zur Aufrechterhaltung <strong>der</strong> Ruhe und Ordnung, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Nachtruhe<br />
(22:00 Uhr bis 07:00 Uhr) sind von den Nutzern die entsprechenden<br />
gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.<br />
9. Nach Beendigung <strong>der</strong> Veranstaltung hat <strong>der</strong> verantwortliche Nutzer die<br />
genutzten Räume ordnungsgemäß zu verschließen.<br />
10. Schäden, welche im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Benutzung <strong>der</strong> Räume entstanden<br />
sind, sind unverzüglich <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> zu melden.<br />
11. Es ist untersagt, gekennzeichnete Fluchtwege zu verstellen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>weitig<br />
zweckfremd zu nutzen.<br />
12. Eine gleichzeitige Vergabe von Räumlichkeiten im selben Gebäude ist<br />
ausgeschlossen, soweit zu befürchten ist, dass sich beide Veranstaltungen<br />
behin<strong>der</strong>n.<br />
§ 8 Haftung für Schäden<br />
1. Der Nutzer haftet für alle <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> durch die Nutzung entstandenen<br />
Schäden an den Räumlichkeiten, Einrichtungs- o<strong>der</strong> Ausstellungsgegenständen<br />
sowie Außenanlagen ohne Rücksicht darauf, ob die Beschädigung<br />
durch ihn, seine Mitglie<strong>der</strong>, Gäste o<strong>der</strong> Beauftragte etc. verursacht wurde.<br />
Gleiches gilt für den Verlust o<strong>der</strong> die Beschädigung von Schlüsseln.<br />
2. Der Nutzer stellt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> von allen Ansprüchen frei, die im<br />
Zusammenhang mit <strong>der</strong> Nutzung <strong>der</strong> Einrichtungen durch ihn o<strong>der</strong> Dritte<br />
geltend gemacht werden.<br />
3. Die <strong>Gemeinde</strong> übernimmt keine Haftung für in den genutzten Einrichtungen<br />
abhanden gekommene Gegenstände des Nutzers, seiner Mitglie<strong>der</strong>, Gäste<br />
o<strong>der</strong> Beauftragten etc.<br />
2. Dorfgemeinschaftshaus OT Blossin, Blossiner Hauptstr. 29<br />
Nutzungssatz 100,00 €<br />
3. Bürgertreff „Alte Schule“ OT Bindow, Rudolf-Breitscheid-Str. 13<br />
a) Nutzungssatz, Tresenraum 50,00 €<br />
b) Nutzungssatz, Tresenraum, kleiner Saal 80,00 €<br />
c) Nutzungssatz, Tresenraum, kleiner und großer Saal 150,00 €<br />
4. Dorfgemeinschaftshaus OT Gussow, Bindower Str. 7<br />
Nutzungssatz 80,00 €<br />
5. Gemein<strong>der</strong>aum „Alte Scheune“ OT Frie<strong>der</strong>sdorf, Hauptstr. 40<br />
Nutzungssatz 75,00 €<br />
6. Gemein<strong>der</strong>aum OT Dolgenbrodt, Bindower Allee 6<br />
Nutzungssatz 40,00 €<br />
7. Gemein<strong>der</strong>aum OT Kolberg, Bergstr. 5<br />
Nutzungssatz 40,00 €<br />
8. Gemein<strong>der</strong>aum OT Dannenreich, Eichenweg 4<br />
Nutzungssatz 40,00 €<br />
Für eine angemessene Vor- und Nachbereitungszeit wird keine Gebühr erhoben.<br />
2. Für Nutzungen, die eine Dauer von 3 Stunden nicht erreichen, werden die<br />
Gebührensätze nach Abs. 1 zu 50 % erhoben.<br />
§ 13 In-Kraft-Treten<br />
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in<br />
Kraft.<br />
<strong>Heidesee</strong>, 15.02.2012<br />
Nimtz<br />
Bürgermeister<br />
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DES<br />
BEBAUUNGSPLANES „FÄHRWINKEL“<br />
IM OT DOLGENBRODT<br />
Der Bebauungsplan „Fährwinkel“ im OT Dolgenbrodt wird hiermit<br />
öffentlich bekannt gemacht.<br />
§ 9 Gebührenschuldner<br />
1. Gebührenschuldner ist <strong>der</strong>jenige, dem die Räumlichkeiten zur Nutzung<br />
gegen Gebühr überlassen wurden.<br />
2. Mehrere Gebührenschuldner auf dieselbe Schuld haften als Gesamtschuldner.<br />
§ 10 Entstehung <strong>der</strong> Gebührenschuld/Fälligkeit<br />
1. Die Gebührenschuld entsteht mit <strong>der</strong> Erteilung <strong>der</strong> Nutzungsberechtigung.<br />
2. Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides<br />
fällig.<br />
§ 11 Gebührenerstattung<br />
1. Im Voraus entrichtete Gebühren werden ganz o<strong>der</strong> entsprechend anteilig<br />
erstattet, wenn die <strong>Gemeinde</strong> eine Nutzungsgenehmigung aus Gründen zurücknimmt<br />
o<strong>der</strong> wi<strong>der</strong>ruft, die <strong>der</strong> Gebührenschuldner nicht zu vertreten hat.<br />
2. Kein Anspruch auf Erstattung besteht hingegen, wenn die Rücknahme o<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>ruf <strong>der</strong> Genehmigung o<strong>der</strong> eine Nichtwahrnehmung o<strong>der</strong> die vorzeitige<br />
Beendigung <strong>der</strong> Nutzung dem Gebührenschuldner zuzurechnen ist.<br />
§ 12 Gebührenmaßstab und Gebührensatz<br />
1. Die Gebühren für die Benutzung <strong>der</strong> gemeindeeigenen Räume betragen<br />
pro Nutzung:<br />
2<br />
1. Tourismuszentrum OT Prieros, Prieroser Dorfstr. 18a<br />
a) Nutzungssatz, kleiner Saal 50,00 €<br />
b) Nutzungssatz, großer Saal 100,00 €<br />
c) Nutzungssatz, kleiner und großer Saal 115,00 €
Der von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung in <strong>der</strong> Sitzung am 07.09.2010 als Satzung<br />
beschlossene Bebauungsplan „Fährwinkel“ im OT Dolgenbrodt wurde am<br />
28.03.2011 von <strong>der</strong> höheren Verwaltungsbehörde genehmigt. Mit Schreiben vom<br />
15.09.2011 bestätigte die Genehmigungsbehörde die Erfüllung <strong>der</strong> Nebenbestimmungen<br />
<strong>der</strong> Genehmigung. Es erfolgt die Schlussbekanntmachung.<br />
Der Bebauungsplan „Fährwinkel“ im OT Dolgenbrodt tritt mit <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />
im <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> in Kraft.<br />
Je<strong>der</strong>mann kann den Bebauungsplan mit Begründung ab diesem Tag im Verwaltungsgebäude<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> in 15754 <strong>Heidesee</strong>, OT Frie<strong>der</strong>sdorf,<br />
Lindenstraße 14 b, Bauamt, Zimmer 207 während <strong>der</strong> Sprechzeiten<br />
dienstags<br />
donnerstags<br />
freitags<br />
von 09:00-12:00 Uhr und 13:00-19:00 Uhr<br />
von 13:00-16:30 Uhr<br />
von 09:00-11:30 Uhr<br />
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.<br />
Unbeachtlich werden:<br />
1. eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung <strong>der</strong><br />
dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung<br />
<strong>der</strong> Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und<br />
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung<br />
schriftlich gegenüber <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> geltend gemacht worden sind.<br />
Dabei ist <strong>der</strong> Sachverhalt, <strong>der</strong> die Verletzung o<strong>der</strong> den Mangel begründen soll,<br />
darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).<br />
Normenkontrollanträge gegen diese Satzung sind nur innerhalb eines Jahres<br />
nach ihrem Inkrafttreten zulässig.<br />
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über<br />
die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die<br />
Eingriffe in eine bisherige zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und<br />
über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.<br />
<strong>Heidesee</strong>, 13.02.2012<br />
Nimtz<br />
Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes „Am Streganzsee / Ziegelei“<br />
im OT Prieros<br />
<strong>Heidesee</strong>, 14.02.2012<br />
Nimtz<br />
Anordnung <strong>der</strong> Ersatzbekanntmachung<br />
Der Bebauungsplan „Fährwinkel“ im OT Dolgenbrodt enthält die Planzeichnung<br />
mit textlichen Festsetzungen. Diese Teile werden ersatzweise bekannt<br />
gemacht.<br />
Es wird hiermit bekannt gegeben, dass <strong>der</strong> Bebauungsplan für je<strong>der</strong>mann im<br />
Verwaltungsgebäude <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> in 15754 <strong>Heidesee</strong>, OT Frie<strong>der</strong>sdorf,<br />
Lindenstraße 14 b, Bauamt, Zimmer 207 während <strong>der</strong> Sprechzeiten<br />
zur Einsicht ausliegt.<br />
Die öffentliche Ersatzbekanntmachung <strong>der</strong> Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen<br />
des Bebauungsplanes wird angeordnet.<br />
<strong>Heidesee</strong>, 14.02.2012<br />
Nimtz<br />
BEKANNTMACHUNG DER AUFSTELLUNG UND OFFEN-<br />
LEGUNG DES BEBAUUNGSPLANES „ZIEGELSTRASSE/<br />
STRASSE ZUM BADESTRAND“ IM OT PRIEROS<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung hat in Ihrer Sitzung am 13.12.2011 mit Beschluss<br />
Nr. 072/11 die Aufstellung des Bebauungsplanes <strong>der</strong> Innenentwicklung „Ziegelstraße/Straße<br />
Zum Badestrand“ im OT Prieros mit dem Ziel <strong>der</strong> Festsetzung<br />
eines Wochenendhausgebietes beschlossen.<br />
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne<br />
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt.<br />
BEKANNTMACHUNG DER AUFSTELLUNG DES<br />
BEBAUUNGSPLANES „AM STREGANZSEE/ZIEGELEI“<br />
IM OT PRIEROS<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung hat in Ihrer Sitzung am 13.12.2011 mit Beschluss<br />
Nr. 073/11 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Streganzsee/Ziegelei“<br />
im OT Prieros beschlossen.<br />
Ziel ist die Festsetzung und städtebauliche Ordnung des Wochenendhausgebietes<br />
auf den Grundstücken Am Streganzsee 13 a bis 13 j und die Neuausweisung<br />
einer öffentlichen Grünfläche als Rastplatz und Aussichtspunkt am Streganzsee.<br />
Der vorhandene Wald wird erhalten.<br />
Der räumliche Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes umfasst die<br />
Flurstücke 91/1, 91/4, 93, 147 bis 160, 174 bis 178 und Teilbereiche des Flurstückes<br />
161 <strong>der</strong> Flur 4 in <strong>der</strong> Gemarkung Prieros.<br />
Die Lage des Plangebietes ist im Übersichtsplan dargestellt.<br />
Der Geltungsbereich umfasst in <strong>der</strong> Flur 1 <strong>der</strong> Gemarkung Prieros Teilbereiche<br />
<strong>der</strong> Flurstücke 66, 69/1 und 69/4. Die Lage des Plangebietes ist im Übersichtplan<br />
dargestellt.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung billigte den Entwurf des Bebauungsplanes in <strong>der</strong><br />
Fassung vom 09.11.2011 und beschloss die Offenlegung des Bebauungsplanes/<br />
Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.<br />
Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus <strong>der</strong> Planzeichnung mit textlichen<br />
Festsetzungen und <strong>der</strong> Begründung, liegt in <strong>der</strong> Zeit vom<br />
09.03. – 13.04.2012<br />
während <strong>der</strong> Dienstzeiten <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Heidesee</strong><br />
Mo 07:15-16:30 Uhr<br />
Di 08:15-19:00 Uhr<br />
Mi 07:15-16:00 Uhr<br />
Do 07:15-17:00 Uhr<br />
Fr 07:15-12:00 Uhr<br />
im Verwaltungsgebäude in 15754 <strong>Heidesee</strong>, OT Frie<strong>der</strong>sdorf, Lindenstraße 14 b,<br />
Bauamt, Zimmer 207 zur Einsicht aus.<br />
3
Hinweis:<br />
Während <strong>der</strong> Auslegung können Stellungnahmen abgegeben werden.<br />
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei <strong>der</strong> Beschlussfassung<br />
über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.<br />
Bei <strong>der</strong> Aufstellung des Bebauungsplanes ist ein Antrag nach § 47 <strong>der</strong> Verwaltungsgerichtsordnung<br />
unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht<br />
werden, die vom Antragsteller im Rahmen <strong>der</strong> Auslegung nicht o<strong>der</strong> verspätet<br />
geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />
Über die Berücksichtigung <strong>der</strong> fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen<br />
entscheidet die <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>.<br />
Der Bebauungsplan <strong>der</strong> Innenentwicklung erhält die Bezeichnung „Triftweg /<br />
Frauenseestraße“ im OT Gräbendorf.<br />
<strong>Heidesee</strong>, 14.02.2012<br />
Nimtz<br />
<strong>Heidesee</strong>, 14.02.2012<br />
Nimtz<br />
Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes „Ziegelstraße/Straße Zum<br />
Badestrand“ im OT Prieros<br />
Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes „Triftweg/Frauenseestraße“<br />
im OT Gräbendorf<br />
4<br />
BEKANNTMACHUNG DER ÄNDERUNG DES<br />
AUFSTELLUNGSBESCHLUSSES DES<br />
BEBAUUNGSPLANES „TRIFtWEG/FRAUENSEE-<br />
STRASSE“ IM OT GRÄBENDORF<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung hat in Ihrer Sitzung am 13.12.2011 mit Beschluss Nr.<br />
074/11 die Än<strong>der</strong>ung des Aufstellungsbeschlusses 076/10 vom 26.10.2010 zur<br />
Aufstellung des Bebauungsplanes <strong>der</strong> Innenentwicklung „Wochenendhausgebiet<br />
Triftweg“ OT Gräbendorf beschlossen.<br />
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne<br />
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt.<br />
Der Geltungsbereich umfasst in <strong>der</strong> Flur 6 <strong>der</strong> Gemarkung Gräbendorf die<br />
Flurstücke 117/1 bis 117/17, 118/1 bis 118/3, 129/6 bis 129/8 und Teilbereiche<br />
des Flurstückes 111, ergänzt um die Flurstücke 119, 120 und 121 und<br />
Teilbereiche <strong>der</strong> Flurstücke 19 und 129/5. Die Lage des Plangebietes ist im<br />
Übersichtsplan dargestellt.<br />
Ziel des Bebauungsplanes ist die Festsetzung und städtebauliche Ordnung des<br />
Wochenendhausgebietes am Triftweg im vorhandenen Bestand und die Neuausweisung<br />
eines allgemeinen Wohngebietes an <strong>der</strong> Frauenseestraße.<br />
BEKANNTMACHUNG DER OFFENLEGUNG DES<br />
BEBAUUNGSPLANES „TRIFTWEG/FRAUENSEE-<br />
STRASSE“ IM OT GRÄBENDORF<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung hat in Ihrer Sitzung am 13.12.2011 mit Beschluss<br />
Nr. 075/11 den Entwurf des Bebauungsplanes „Triftweg/Frauenseestraße“ im<br />
OT Gräbendorf in <strong>der</strong> Fassung vom 09.11.2011 gebilligt und die Offenlegung<br />
des Bebauungsplanes/Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />
beschlossen..<br />
Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus <strong>der</strong> Planzeichnung mit textlichen<br />
Festsetzungen und <strong>der</strong> Begründung, liegt in <strong>der</strong> Zeit vom<br />
09.03. – 13.04.2012<br />
während <strong>der</strong> Dienstzeiten <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Heidesee</strong><br />
Mo<br />
Di<br />
Mi<br />
Do<br />
Fr<br />
07:15-16:30 Uhr<br />
08:15-19:00 Uhr<br />
07:15-16:00 Uhr<br />
07:15-17:00 Uhr<br />
07:15-12:00 Uhr<br />
im Verwaltungsgebäude in 15754 <strong>Heidesee</strong>, OT Frie<strong>der</strong>sdorf, Lindenstraße 14 b,<br />
Bauamt, Zimmer 207 zur Einsicht aus.
Hinweis<br />
Während <strong>der</strong> Auslegung können Stellungnahmen abgegeben werden.<br />
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei <strong>der</strong> Beschlussfassung<br />
über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.<br />
Bei <strong>der</strong> Aufstellung des Bebauungsplanes ist ein Antrag nach § 47 <strong>der</strong> Verwaltungsgerichtsordnung<br />
unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht<br />
werden, die vom Antragsteller im Rahmen <strong>der</strong> Auslegung nicht o<strong>der</strong> verspätet<br />
geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />
Über die Berücksichtigung <strong>der</strong> fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen<br />
entscheidet die <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />
<strong>Heidesee</strong>, 14.02.2012<br />
Nimtz<br />
BEKANNTMACHUNG DER AUFSTELLUNG EINES<br />
VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANES<br />
„BETRIEBSGELÄNDE FÄKALIENENTSORGUNGS-<br />
UNTERNEHMEN LEHMANN“ IM OT DANNENREICH<br />
Der Geltungsbereich umfasst in <strong>der</strong> Gemarkung Dannenreich Teilflächen <strong>der</strong><br />
Flurstücke 329, 331 und 8 <strong>der</strong> Flur 1. Er ist dem beigefügten Übersichtsplan<br />
zu entnehmen.<br />
Wesentliches Ziel dieser Planaufstellung ist die Festsetzung einer Betriebsgeländefläche<br />
für das Fäkalienabfuhrunternehmen Lehmann einschließlich <strong>der</strong><br />
erfor<strong>der</strong>lichen Erschließungsflächen.<br />
Am 07.03.2012 um 18:30 Uhr findet im Gasthof Zur Friedenseiche in 15754<br />
<strong>Heidesee</strong>, OT Dannenreich, Dorfstraße 44 die frühzeitige Beteiligung <strong>der</strong><br />
Öffentlichkeit (Unterrichtung <strong>der</strong> Bürger) gem. § 3 Abs. 1 BauGB zu diesem<br />
Bauleitplanverfahren statt.<br />
Nach den Vorschriften des § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch werden die Verwaltung und<br />
<strong>der</strong> beauftragte Städteplaner die allgemeinen Ziele und Zwecke dieser Planung<br />
zunächst erläutern. Anschließend besteht Gelegenheit zur Erörterung.<br />
Hiermit lade ich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu dieser Informationsveranstaltung<br />
ein.<br />
<strong>Heidesee</strong>, 16.02.2012<br />
Nimtz<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> hat in ihrer Sitzung am<br />
14.02.2012 mit Beschluss 003/12 den Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes<br />
„Betriebsgelände Fäkalienentsorgungsunternehmen Lehmann“<br />
gebilligt und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Betriebsgelände<br />
Fäkalienentsorgungsunternehmen Lehmann“ im OT Dannenreich<br />
beschlossen.<br />
Ziel ist die Festsetzung einer Betriebsgeländefläche für das Fäkalienabfuhrunternehmen<br />
Lehmann einschließlich <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Erschließungsflächen.<br />
Es wird ein vollständiges Planverfahren mit Umweltprüfung durchgeführt.<br />
Der Geltungsbereich umfasst in <strong>der</strong> Gemarkung Dannenreich Teilflächen <strong>der</strong><br />
Flurstücke 329, 331 und 8 <strong>der</strong> Flur 1. Er ist dem beigefügten Übersichtsplan<br />
zu entnehmen.<br />
Geltungsbereich des künftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Betriebsgelände<br />
Fäkalienentsorgungsunternehmen Lehmann“ im OT Dannenreich<br />
<strong>Heidesee</strong>, 16.02.2012<br />
Nimtz<br />
EINLADUNG ZUR FRÜHZEITIGEN BETEILIGUNG DER<br />
ÖFFENTLICHKEIT FÜR DEN VORHABENBEZOGENEN<br />
BEBAUUNGSPLAN „BETRIEBSGELÄNDE<br />
FÄKALIENENTSORGUNGSUNTERNEHMEN LEHMANN“<br />
IM OT DANNENREICH<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> hat in ihrer Sitzung am<br />
14.02.2012 mit Beschluss 003/11die Aufstellung des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes „Betriebsgelände Fäkalienabfuhrunternehmen Lehmann“<br />
im OT Dannenreich beschlossen.<br />
Das Landesamt für Ländliche Entwicklung,<br />
Landwirtschaft und Flurneuordnung<br />
Luckau gibt folgenden Beschluss bekannt<br />
1. Aufgrund <strong>der</strong> §§ 53 ff des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG)<br />
i.d.F. <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 03.07.1991 (BGBl. I S. 1418), zuletzt<br />
geän<strong>der</strong>t durch das Gesetz vom 19.06.2001 (BGBl. I S. 1149), wird das<br />
Bodenordnungsverfahren Prieros<br />
angeordnet und das Verfahrensgebiet für die nachfolgend aufgeführten<br />
Flurstücke festgestellt:<br />
Land:<br />
Brandenburg<br />
Landkreis: Dahme-Spreewald<br />
<strong>Gemeinde</strong>: <strong>Heidesee</strong><br />
Gemarkung: Prieros<br />
Flur: 1<br />
Flurstücke: 68 und 69/1.<br />
2. Der Beschluss mit Gründen und Auszug aus dem Liegenschaftskataster<br />
liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten zwei Wochen lang in <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />
Lindenstraße 14b<br />
15754 <strong>Heidesee</strong> OT Frie<strong>der</strong>sdorf<br />
aus. Die Zweiwochenfrist beginnt mit dem Ablauf des Tages <strong>der</strong> öffentlichen<br />
Bekanntmachung dieses Beschlusses.<br />
5
6<br />
3. Beteiligte des Bodenordnungsverfahrens sind:<br />
- als Teilnehmer<br />
<strong>der</strong> Eigentümer <strong>der</strong> zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke sowie<br />
<strong>der</strong> Eigentümer <strong>der</strong> auf diesen Grundstücken in Son<strong>der</strong>eigentum stehenden<br />
Gebäude und baulichen Anlagen.<br />
- als Nebenbeteiligte<br />
die <strong>Gemeinde</strong>n, an<strong>der</strong>e Körperschaften des öffentlichen Rechts, Wasser- und<br />
Bodenverbände, die Inhaber von Rechten an Grundstücken im Verfahrensgebiet<br />
sowie <strong>der</strong> Dritterwerber.<br />
4. Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung<br />
am Bodenordnungsverfahren berechtigen, sind gemäß § 63 (2) LwAnpG<br />
in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) i.d.F. <strong>der</strong><br />
Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch<br />
Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), innerhalb einer<br />
Frist von drei Monaten nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung dieses<br />
Beschlusses beim:<br />
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung<br />
Luckau<br />
Karl-Marx-Straße 21 in 15926 Luckau<br />
anzumelden. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages <strong>der</strong> öffentlichen<br />
Bekanntmachung des Beschlusses.<br />
Zu diesen Rechten gehören z. B. nicht eingetragene dingliche Rechte an<br />
Grundstücken o<strong>der</strong> Rechte an solchen Rechten sowie persönlichen Rechte,<br />
die zum Besitz o<strong>der</strong> zur Nutzung von Grundstücken berechtigen o<strong>der</strong> die<br />
Nutzung von Grundstücken beschränken.<br />
Auf Verlangen des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft<br />
und Flurneuordnung Luckau hat <strong>der</strong> Anmeldende sein Recht innerhalb einer<br />
vom Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung<br />
Luckau zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf<br />
<strong>der</strong> Frist wird <strong>der</strong> Anmeldende nicht beteiligt.<br />
Werden Rechte erst nach Ablauf <strong>der</strong> bezeichneten Frist angemeldet o<strong>der</strong><br />
nachgewiesen, so kann das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft<br />
und Flurneuordnung Luckau die bisherigen Verhandlungen und<br />
Festsetzungen gemäß § 14 Abs. 2 FlurbG gelten lassen.<br />
Der Inhaber eines bezeichneten Rechts muss nach § 14 Abs. 3 FlurbG<br />
die Wirkung eines vor <strong>der</strong> Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso<br />
gegen sich gelten lassen wie <strong>der</strong> Beteiligte, demgegenüber die Frist durch<br />
Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.<br />
5. Von <strong>der</strong> Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des<br />
Bodenordnungsplanes gelten folgende Einschränkungen:<br />
a) In <strong>der</strong> Nutzungsart <strong>der</strong> Grundstücke dürfen ohne Zustimmung des<br />
Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung<br />
Luckau nur Än<strong>der</strong>ungen vorgenommen werden, die zum<br />
ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören.<br />
b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche<br />
Anlagen dürfen nur mit Zustimmung des Landesamtes für Ländliche<br />
Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Luckau errichtet,<br />
hergestellt, wesentlich verän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> beseitigt werden.<br />
c) Obstbäume, Beerensträucher, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und<br />
Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle<br />
Belange, insbeson<strong>der</strong>e des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege,<br />
nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung des Landesamtes für<br />
Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Luckau<br />
beseitigt werden (§ 34 Abs. 1 FlurbG).<br />
d) Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung<br />
übersteigen, bedürfen <strong>der</strong> Zustimmung des Landesamtes für<br />
Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Luckau<br />
(§ 85 Nr. 5 FlurbG).<br />
e) Sind entgegen den Anordnungen zu a) und b) Än<strong>der</strong>ungen vorgenommen<br />
o<strong>der</strong> Anlagen hergestellt o<strong>der</strong> beseitigt worden, so können sie im<br />
Bodenordnungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Das Landesamt für<br />
Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Luckau<br />
kann den früheren Zustand gemäß § 137 FlurbG wie<strong>der</strong> herstellen<br />
lassen, wenn dieser <strong>der</strong> Bodenordnung dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG).<br />
Sind Eingriffe entgegen <strong>der</strong> Anordnung zu c) vorgenommen worden,<br />
so muß das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und<br />
Flurneuordnung Luckau Ersatzpflanzungen auf Kosten <strong>der</strong> Beteiligten<br />
anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG).<br />
Sind Holzeinschläge entgegen <strong>der</strong> Anordnung zu d) vorgenommen<br />
worden, so muss das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft<br />
und Flurneuordnung Luckau anordnen, dass <strong>der</strong>jenige,<br />
<strong>der</strong> das Holz gefällt hat, die abgeholzte o<strong>der</strong> verlichtete Fläche nach<br />
den Weisungen <strong>der</strong> Forstaufsichtsbehörde wie<strong>der</strong> ordnungsgemäß in<br />
Bestand zu bringen hat (§ 85 Nr. 6 FlurbG).<br />
f) Zuwi<strong>der</strong>handlungen gegen die Anordnung zu den Buchstaben b, c und<br />
d dieses Beschlusses sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer<br />
Geldbuße bis zu 1000,00 € für den einzelnen Fall geahndet werden<br />
(§ 154 FlurbG, §§ 1 und 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten<br />
(OWiG) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 19.02.1987 (BGBl.<br />
I S. 602), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Art. 2 des Gesetzes vom 29.07.2009<br />
(BGBl. I S. 2353). Unter Umständen kann auch eine höhere Geldbuße<br />
auferlegt werden (§ 17 Abs. 4 OWiG). Außerdem können Gegenstände<br />
eingezogen werden, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht (§ 154<br />
Abs. 3 FlurbG).<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung<br />
Wi<strong>der</strong>spruch erhoben werden. Der Wi<strong>der</strong>spruch ist beim<br />
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung<br />
Luckau<br />
Karl-Marx-Straße 21 in 15926 Luckau<br />
schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift einzulegen. Die Frist beginnt mit dem Ablauf<br />
des Tages <strong>der</strong> öffentlichen Bekanntmachung.<br />
Luckau, 27.12.2011<br />
Im Auftrag<br />
Reppmann<br />
Regionalteamleiterin Bodenordnung<br />
Bekanntmachung des Bürgermeisters<br />
Hiermit weise ich auf Folgendes hin:<br />
Der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV) hat am<br />
24. November 2011 die Wasserversorgungsbeitragssatzung, die Schmutzwasserbeitragssatzung,<br />
die 1. Än<strong>der</strong>ungssatzung zur Wasserversorgungsgebührensatzung,<br />
die 1. Än<strong>der</strong>ungssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung, die<br />
Wassergebührensatzung für das Versorgungsgebiet WAVAS und die Schmutzwassergebührensatzung<br />
für das Entsorgungsgebiet WAVAS beschlossen.<br />
Die Satzungen sind im <strong>Amtsblatt</strong> für den Landkreis Dahme-Spreewald<br />
Nr. 37 vom 08.12.2011, im <strong>Amtsblatt</strong> für den Landkreis Teltow-Fläming Nr. 35<br />
vom 08.12.2011 und im <strong>Amtsblatt</strong> für den Landkreis O<strong>der</strong>-Spree Nr. 15 vom<br />
13.12.2011 bekannt gemacht worden.<br />
<strong>Heidesee</strong>, 16.12.2011<br />
S. Nimtz<br />
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung<br />
am 26.03.2012 um 19:00 Uhr<br />
im <strong>Gemeinde</strong>haus Blossin<br />
Blossiner Hauptstr. 29<br />
Eingeladen sind alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen<br />
Jagdbezirk <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft Blossin gehören, auf denen die Jagd<br />
ausgeübt werden darf.<br />
Tagesordnung:<br />
Beschlussfassung über:<br />
1. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung<br />
2. Entwurf Haushaltsplan für das Jagdjahr 2012/2013<br />
3. Kassenbericht für 2011/2012, Verwendung des Reinertrages<br />
<strong>der</strong> Jagdnutzung<br />
4. Wahl des Kassenführers und Rechnungsprüfers<br />
5. Ausscheiden eines Jagdpächters aus dem Pachtvertrag<br />
6. Aufnahme eines neuen Jagdpächters in den bestehenden<br />
Pachtvertrag<br />
7. Verschiedenes<br />
Zusatz:<br />
Zur Anlegung des Jagdkatasters haben alle Jagdgenossen vor Ausübung ihrer<br />
Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorsteher alle zur Anlegung des Jagdkatasters<br />
erfor<strong>der</strong>lichen Unterlagen (Grundbuchauszüge/ Urkundenabschriften etc.)<br />
vorzulegen.<br />
Die Versammlung ist beschlussfähig, unabhängig von <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> erschienenen<br />
Jagdgenossen.<br />
Blossin, 17.02.2012<br />
Jagdgenossenschaft Blossin<br />
Der Jagdvorsteher<br />
Siegbert Splettstößer
INFORMATIONEN<br />
Renovierungsarbeiten im<br />
Verwaltungsgebäude<br />
Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />
bis zum 20. März 2012 werden einige Räume in <strong>der</strong> Verwaltung<br />
renoviert, so dass die Mitarbeiter teilweise nicht in den Zimmern<br />
zu sprechen sind, wie auf <strong>der</strong> Informationstafel angegeben. Bitte<br />
beachten Sie die aktuellen Aushänge im Verwaltungsgebäude.<br />
Die Sprechzeiten werden nicht beeinträchtigt.<br />
Ihre Verwaltung<br />
Tourenplan 2012 <strong>der</strong> Fahrbibliothek des<br />
Landkreises Dahme-Spreewald<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> wird vom Bücherbus an folgenden<br />
Tagen (jeweils am Mittwoch/14-täglich) angefahren.<br />
Termine<br />
04.01./18.01./02.02./15.02./29.02./14.03./28.03./25.04./<br />
09.05./23.05./06.06./20.06.<br />
Fahrpause vom 02.07.2012 – 27.07.2012<br />
01.08./15.08./29.08./12.09./26.09./10.10./24.10./07.11./<br />
21.11./05.12./19.12.<br />
Ortsteil Haltestelle Halte-Zeit<br />
OT Prieros Grundschule 11:00 – 12:30 Uhr<br />
OT Gräbendorf Parkplatz-Kirche 12:40 – 13:10 Uhr<br />
OT Gussow<br />
Parkplatz-ehem. Konsum 13:20 – 13:45 Uhr<br />
OT Frie<strong>der</strong>sdorf Marktplatz 14:00 – 15:15 Uhr<br />
OT Kolberg Bushaltestelle 15:35 – 16:00 Uhr<br />
OT Streganz/Klein Eichholz Parkplatz-Gaststätte 16:15 – 16:35 Uhr<br />
OT Streganz Bushaltestelle 16:40 – 17:00 Uhr<br />
Notrufnummer <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />
Im Havariefall steht den Bürgern die Rufnummer 033767 79559<br />
zur Verfügung.<br />
Bitte nur bei akuten Notfällen diese Nummer wählen.<br />
SPRECHZEITEN DER SCHIEDSPERSON<br />
Die Schiedsfrau <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>, Frau Schramm, führt<br />
ihre Sprechstunden<br />
jeden 1. Dienstag im Monat von 16:30 Uhr-18:30 Uhr<br />
in <strong>der</strong> Verwaltung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>, OT Frie<strong>der</strong>sdorf,<br />
Lindenstr. 14 b, Zimmer 305 (Dachgeschoss) durch.<br />
Anfragen nimmt Frau Schramm unter <strong>der</strong> Telefonnummer<br />
033767 79553 o<strong>der</strong> unter 0172 9597928 entgegen.<br />
Nachrichten aus Kita, Hort und Schule<br />
Ein erlebnisreiches Jahr ist zu Ende<br />
Wir, die Kin<strong>der</strong>, Eltern und Erzieher des Kin<strong>der</strong>gartens „Dubrower<br />
Spatzen“ in Gräbendorf blicken auf ein erlebnisreiches<br />
Jahr 2011 zurück.<br />
Schon Anfang Februar 2011 ging es bunt und lustig beim Winteraustreiben,<br />
dem Zempern, zu. Dabei zogen wir durch unseren<br />
Ort und sangen für viele Bewohner ein Lied. An dieser Stelle<br />
sei ein herzlichstes Dankeschön an alle Spen<strong>der</strong> gesagt.<br />
Schon zwei Tage später feierten wir in <strong>der</strong> Kita unser Faschingsfest<br />
unter dem Motto „Die Räuber sind los“. Im März<br />
erlebten wir unser Frühlingsfest mit allen Sinnen und im April<br />
hatte doch tatsächlich <strong>der</strong> Osterhase tolle Überraschungen für<br />
die Kin<strong>der</strong> versteckt.<br />
Von dem im Februar erzemperten Geld ging es im Mai, traditionell<br />
wie jedes Jahr, auf große Fahrt in den Berliner Zoo. Schon die<br />
Bahnfahrt dorthin war ein aufregendes Erlebnis. Bei schönstem<br />
Wetter wurden nun Tiere bestaunt und Picknick gemacht.<br />
Ab dem Frühjahr nahmen unsere Vorschüler an den Schnupperstunden<br />
<strong>der</strong> Grundschule Prieros teil und zum Vater- und<br />
Muttertag überraschten wir unsere Eltern mit selbstgebastelten<br />
Geschenken.<br />
Der Kin<strong>der</strong>tag stand ganz unter dem Motto „Piratenfest“. Alle<br />
kleinen Piraten und Seeräuber konnten an verschiedenen Stationen<br />
ihre Geschicklichkeit testen und zum Abschluss fanden wir<br />
noch einen Schatz, wo für jeden Piraten etwas dabei war.<br />
Zum Rosenbaumfest des Ortes nahmen wir in diesem Jahr<br />
erstmalig mit einem Bastelstand für Groß und Klein teil und<br />
freuten uns über viele fleißige Bastelgäste.<br />
Nachdem im Juni ein lustiges Puppentheater unser Kin<strong>der</strong> mit<br />
seinem Programm erfreute, feierten wir am 01.07. unser alljährliches<br />
Sommerfest. Hier verabschiedeten wir unsere Vorschüler<br />
in ihren Start in die Schule.<br />
Nach <strong>der</strong> Sommerschließzeit folgten noch viele weitere Höhepunkte.<br />
Unsere Feier zum Namenstag <strong>der</strong> Kita, das Herbstfest mit<br />
Lampionumzug, die Feier zum Oma-Opa-Tag, unser Programmauftritt<br />
bei <strong>der</strong> Seniorenweihnachtsfeier, ein Bastelnachmittag<br />
und unsere Weihnachtsfeier mit den Eltern.<br />
An dieser Stelle möchten wir allen Eltern, Großeltern und<br />
an<strong>der</strong>en Helfern ein ganz herzliches Dankeschön sagen für all<br />
die Unterstützung und Hilfe, welche wir auch in diesem Jahr<br />
wie<strong>der</strong> erfahren durften.<br />
Durch die von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschlossenen Haushaltsmittel<br />
konnte auch unsere Ausstattung verbessert werden,<br />
z.B. erhielten wir in <strong>der</strong> Sommerschließzeit zwei neue Gruppenraumtüren.<br />
Am meisten freuten wir uns über die Mo<strong>der</strong>nisierung<br />
<strong>der</strong> Küche, die uns nun ein erleichtertes Arbeiten ermöglicht.<br />
Dank <strong>der</strong> Firma INNOVA und Herrn Heinrich, unserem Hausmeister,<br />
erfolgte ein problemloser Umbau trotz laufendem<br />
Kin<strong>der</strong>gartenbetrieb.<br />
Unsere traditionellen Höhepunkte sind auch für dieses Jahr fest<br />
eingeplant und wir hoffen auf ein erlebnisreiches Jahr 2012.<br />
Ein beson<strong>der</strong>er Höhepunkt wird unser diesjähriger 10. Namenstag<br />
am 20.09.2012 sein. Wir sammeln schon viele Ideen,<br />
um diesen Tag zu einem beson<strong>der</strong>en Erlebnis für Kin<strong>der</strong> und<br />
Eltern werden zu lassen.<br />
Das Team <strong>der</strong> „Dubrower Spatzen“<br />
7
Stellenausschreibung<br />
Für die Betreuung von Kin<strong>der</strong>n vor Öffnung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätteneinrichtungen,<br />
in den Abendstunden sowie<br />
nach Bedarf an den Wochenenden suchen wir zuverlässige<br />
Personen, die im Haushalt <strong>der</strong> Eltern die Betreuung<br />
gewährleisten.<br />
Die Vergütung erfolgt auf Honorarbasis<br />
(6,00 € je Stunde).<br />
Die Bedingungen werden vertraglich geregelt.<br />
Eine schriftliche Bewerbung kann ab sofort in <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />
OT Frie<strong>der</strong>sdorf<br />
Frau Kienast / Frau 0chotzki<br />
Lindenstr. 14 b<br />
15754 <strong>Heidesee</strong><br />
auf dem Postweg o<strong>der</strong> persönlich eingereicht werden.<br />
Mitteilung des Landesbetriebes<br />
Forst Brandenburg,<br />
Hoheitsoberförsterei Königs Wusterhausen<br />
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,<br />
sehr geehrte Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer,<br />
mit <strong>der</strong> Einnahme <strong>der</strong> neuen Struktur des Landesbetriebes Forst<br />
Brandenburg sind die Mitarbeiter <strong>der</strong> Oberförsterei Königs<br />
Wusterhausen in Ihrem Bereich nur noch für hoheitliche und<br />
waldpädagogische Aufgaben zuständig. Im Bereich des Privatwaldes<br />
sind sie für die kostenlose Beratung und Anleitung und<br />
sowie für Dienstleistungen im Wald verantwortlich.<br />
15711 Königs Wusterhausen, Potsdamer Ring 15 , Tel. 03375-<br />
252590; Fax: 03375-252598 , E-Mail Obf.Koenigswusterhausen@affwu.brandenburg.de<br />
Sprechzeit ist jeweils am Dienstag<br />
von 14:00 Uhr – 17:00 Uhr.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Im Auftrag<br />
B. Dalitz-Härter<br />
Forsträtin<br />
Mitteilung <strong>der</strong> Waldbauernschule e. V.<br />
Am 23. und 24. März 2012 veranstaltet die Waldbauernschule<br />
Brandenburg e.V. im Großraum Königs Wusterhausen eine<br />
Weiterbildung für Waldbesitzer und -besitzerinnen. Schulungsthemen<br />
sind ungepflegte + instabile Waldbestände,<br />
Methoden zur eigenen Ermittlung von Vorrat/Altersstruktur/<br />
Baumartenverteilung/Zuwachs, Aktuelles 2012 – Holzmarkt/<br />
Forstschutzsituation/Steuern/För<strong>der</strong>ung/Berufsgenossenschaft,<br />
neue Geschäftsfel<strong>der</strong> für Waldeigentümer und Edellaubholz.<br />
Abgerundet wird die Veranstaltung durch eine Wald-Exkursion<br />
zu praktischen Fragen. Alle interessierten Waldbesitzer sind<br />
herzlich eingeladen. Es wird ein Unkostenbeitrag von 30 EUR<br />
erhoben. Die Schulungen finden am 23.03.2012 von 16:00-19:30<br />
Uhr sowie am 24.03.2012 von 8:30-15:30 Uhr im Landgasthaus<br />
Bochow, Planstraße 1 in 15806 Schöneiche statt. Da die Veranstaltung<br />
nur bei mindestens 8 Teilnehmern durchgeführt werden<br />
kann, wird um vorherige Anmeldung gebeten, per Telefon unter<br />
033 920-506 10, per E-Mail waldbauern@t-online.de o<strong>der</strong> in<br />
Ihrer zuständigen Oberförsterei.<br />
Weitere Termine in an<strong>der</strong>en Orten finden Sie unter www.<br />
waldbauernschule-brandenburg.de "Schulungen".<br />
8<br />
Sie können sich bei Fragen an den aufgeführten Revierförster<br />
wenden:<br />
1. Revier <strong>Heidesee</strong><br />
Revierleiter Herr Forstoberinspektor Jürgen Grimm<br />
Dienstsitz: bis voraussichtlich Ende Februar<br />
15754 <strong>Heidesee</strong> OT Bindow, Ernst-Thälmann-Str. 90a<br />
Tel.: 033767/30687 Handy: 0152/01587554<br />
ab März 2012 15754 <strong>Heidesee</strong> OT Gräbendorf , Frauenseestr.<br />
18a<br />
Tel.: 033763/64444 Handy: 0152/01587554<br />
Herr Grimm ist zuständig für die Gemarkung Bindow, Blossin,<br />
Dannenreich, Dolgenbrodt, Frie<strong>der</strong>sdorf, Gräbendorf, Gussow,<br />
Kolberg, Prieros, Streganz und Wolzig.<br />
2. Hoheitsoberförsterei Königs Wusterhausen<br />
Leiterin Frau Forsträtin Beate Dalitz-Härter<br />
Dienstsitz: LB Forst Brandenburg, Oberförsterei Königs<br />
Wusterhausen,<br />
IMPRESSUM<br />
Das <strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> erscheint nach Bedarf o<strong>der</strong> in Son<strong>der</strong>ausgaben. Herausgegeben<br />
von <strong>der</strong>:<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>, OT Frie<strong>der</strong>sdorf, Lindenstr. 14 b, 15754 <strong>Heidesee</strong>,<br />
Telefon 033767/795-0, Telefax 033767/79510<br />
Verantwortlich:<br />
Frau Hahn<br />
Redaktion und Anzeigenannahme: ELRO-Verlag, Eichenallee 8,<br />
15711 Königs Wusterhausen, Tel.: 03375/2425-0<br />
Gestaltung: ELRO-Verlag<br />
Druck: Druckhaus Schöneweide<br />
Vertrieb: VA Schilling<br />
Waldpromenade 100<br />
15738 Zeuthen<br />
Bezugsmöglichkeit: Bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> für die Bürger <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> kostenlos, ansonsten<br />
gegen Entgelt. Die Weiterverwendung <strong>der</strong> Anzeigen bedarf <strong>der</strong> Genehmigung des Verlages.<br />
Namentliche Beiträge entsprechen nicht in jedem Fall <strong>der</strong> Meinung des Herausgebers.
DER BÜRGERMEISTER GRATULIERT<br />
allen Jubilaren im Dezember 2011 und Januar 2012 und wünscht alles Gute,<br />
Zufriedenheit und vor allem Gesundheit. *<br />
In Bindow<br />
am 13.12. Christa Paetel zum 75. Geburtstag<br />
am 24.12. Elisabeth An<strong>der</strong>son zum 75. Geburtstag<br />
am 27.12. Irmgard Heinrich zum 80. Geburtstag<br />
am 02.01. Margret Beyer zum 70. Geburtstag<br />
am 28.01. Hans-Joachim Heinrich zum 70. Geburtstag<br />
In Dolgenbrodt<br />
am 04.12. Sieglinde Henning zum 75. Geburtstag<br />
am 18.12. Karin Boschnakow zum 70. Geburtstag<br />
In Blossin<br />
am 28.01. Heidi-Marie Trampe zum 70. Geburtstag<br />
In Dannenreich<br />
am 09.01. Magdalena Völzke zum 92. Geburtstag<br />
am 30.01. Vera Weller zum 75. Geburtstag<br />
In Gräbendorf<br />
am 04.12. Hilda Zweigart zum 70. Geburtstag<br />
am 11.12. Waltraut Kie<strong>der</strong>ley zum 80. Geburtstag<br />
am 29.12. Ute Handke zum 75. Geburtstag<br />
am 01.02. Eva Simon zum 75. Geburtstag<br />
am 03.02. Herbert Kietz zum 75. Geburtstag<br />
am 16.02. Eva Kretschmer zum 75. Geburtstag<br />
am 21.02. Karin Barz zum 70. Geburtstag<br />
am 21.02. Joachim Ruff zum 70. Geburtstag<br />
In Kolberg<br />
am 03.12. Lonni Schulze zum 85. Geburtstag<br />
am 18.12. Elisabeth Hensel zum 85. Geburtstag<br />
am 23.12. Siegfried Schupeta zum 75. Geburtstag<br />
am 24.12. Bernhard Wirsdorf zum 70. Geburtstag<br />
am 13.01. Manfred Hahn zum 75. Geburtstag<br />
am 12.02. Dr. Hannelore Rademacher zum 70. Geburtstag<br />
In Prieros<br />
In Frie<strong>der</strong>sdorf<br />
am 02.12. Helma Klost zum 75. Geburtstag<br />
am 04.12. Christa Wengler zum 75. Geburtstag<br />
am 21.12. Renate Gelbrecht zum 70. Geburtstag<br />
am 22.12. Fritz Zock zum 70. Geburtstag<br />
am 24.12. Karl-Heinz Henkel zum 75. Geburtstag<br />
am 24.12. Hannelore Schade zum 85. Geburtstag<br />
am 30.12. Renate Schwagerick zum 75. Geburtstag<br />
am 11.01. Elsbeth Briesenick zum 80. Geburtstag<br />
am 12.01. Hans-Joachim Rau zum 80. Geburtstag<br />
am 16.01. Gertraud Stoll zum 80. Geburtstag<br />
am 18.01. Manfred Dürrast zum 70. Geburtstag<br />
am 18.01. Helgard-Helene Rau zum 75. Geburtstag<br />
am 19.01. Kurt Kehrberg zum 80. Geburtstag<br />
am 20.01. Helga Hönow zum 80. Geburtstag<br />
am 30.01. Charlotte Briesenick zum 95. Geburtstag<br />
am 18.02. Eberhard Krüger zum 75. Geburtstag<br />
am 18.02. Marianne Linke zum 70. Geburtstag<br />
am 21.02. Irene Thiele zum 85. Geburtstag<br />
In Gussow<br />
am 20.12. Christa Piater zum 75. Geburtstag<br />
am 21.01. Elisabeth Schlomm zum 80. Geburtstag<br />
am 22.01. Astrid Ludwig zum 70. Geburtstag<br />
am 25.01. Joachim Schnei<strong>der</strong> zum 90. Geburtstag<br />
am 29.01. Doris Krefeldt zum 70. Geburtstag<br />
am 01.02. Hans Greisiger zum 70. Geburtstag<br />
am 09.02. Agnes Jakob zum 85. Geburtstag<br />
am 14.02. Elisabeth Höppe zum 75. Geburtstag<br />
am 13.12. Lothar Groth zum 75. Geburtstag<br />
am 22.12. Werner Roth zum 80. Geburtstag<br />
am 30.12. Gerda Augustin zum 80. Geburtstag<br />
am 02.01. Gertrud Schulz zum 94. Geburtstag<br />
am 04.01. Manfred Bluhm zum 70. Geburtstag<br />
am 06.01. Else Enters zum 91. Geburtstag<br />
am 09.01. Horst Seewald zum 80. Geburtstag<br />
am 17.01. Armin Wothe zum 75. Geburtstag<br />
am 11.02. Roland Benda zum 80. Geburtstag<br />
am 13.02. Helga Lützkendorf zum 75. Geburtstag<br />
am 17.02. Helene Händler zum 92. Geburtstag<br />
am 18.02. Gerhard mAugstein zum 70. Geburtstag<br />
am 23.02. Bernhard Petschelt zum 70. Geburtstag<br />
am 24.02. Klaus Frehe zum 70. Geburtstag<br />
In Streganz<br />
*Bürger ab dem 70.Lebensjahr alle 5 Jahre – Bürger ab dem 90. Lebensjahr jährlich<br />
am 02.12. Dieter Schulz zum 70. Geburtstag<br />
am 03.02. Helga Cramer zum 75. Geburtstag<br />
am 22.02. Peter Grünberg zum 70. Geburtstag<br />
am 26.02. Gertrud Kochan zum 91. Geburtstag<br />
In Wolzig<br />
am 08.12. Renate Pieth zum 70. Geburtstag<br />
am 19.12. Christa Weickert zum 75. Geburtstag<br />
am 24.12. Günter Lü<strong>der</strong> zum 75. Geburtstag<br />
am 26.01. Ilse Linke zum 75. Geburtstag<br />
am 06.02. Monika Bourgun zum 70. Geburtstag<br />
am 14.02. Horst Weickert zum 75. Geburtstag<br />
am 22.02. Ursula Braunß zum 85. Geburtstag<br />
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