Amtsblatt der Gemeinde Heidesee
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<strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Bekanntmachung <strong>der</strong> Hauptsatzung<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> ......................................... Seite 1 bis 3<br />
Nr. 01/2009<br />
16. Jahrgang<br />
<strong>Heidesee</strong>,<br />
den 11. Februar 2009<br />
Beschlüsse <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretersitzung<br />
am 27.01.2009 ........................................................ Seite 4<br />
Festsetzung <strong>der</strong> Grundsteuer<br />
für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />
für das Kalen<strong>der</strong>jahr 2009 ...................................... Seite 4<br />
Ersatzbekanntmachung des Bebauungsplan<br />
„Fährwinkel“ im Ortsteil Dolgenbrodt .................. Seite 4<br />
Information ............................................................. Seite 5 bis 6<br />
AMTLICHES - BEKANNTMACHUNGEN<br />
BEKANNTMACHUNG<br />
HAUPTSATZUNG DER GEMEINDE HEIDESEE<br />
Aufgrund <strong>der</strong> §§ 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 <strong>der</strong> Kommunalverfassung<br />
des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember<br />
2007 (GVBl. I S. 286), hat die <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Heidesee</strong> in ihrer Sitzung am 27.01.2009 folgende<br />
Hauptsatzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Name und Rechtsstellung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
(1) Die <strong>Gemeinde</strong> führt den Namen „<strong>Heidesee</strong>“.<br />
(2) Sie hat die Rechtsstellung einer amtsfreien <strong>Gemeinde</strong>.<br />
(3) Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung hat ihren Sitz im Ortsteil Frie<strong>der</strong>sdorf,<br />
Lindenstraße 14b.<br />
§ 2<br />
Wappen, Flagge und Dienstsiegel<br />
(1) Das Wappen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> ist schräg geteilt von Gold und<br />
Blau, oben ein geä<strong>der</strong>tes, grünes Eichenblatt mit Frucht unten<br />
ein stehen<strong>der</strong>, silberner Reiher.<br />
(2) Die Flagge <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> ist zweistreifig Grün-Weiß, <strong>der</strong><br />
Wappenschild vollständig im oberen Teil des in Draufsicht<br />
rechten weißen Streifens.<br />
(3) Das Dienstsiegel <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> zeigt das Wappen und den<br />
umlaufenden Schriftzug *GEMEINDE HEIDESEE* LAND-<br />
KREIS DAHME-SPREEWALD.<br />
§ 3<br />
Bildung von Ortsteilen<br />
In <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> bestehen die folgenden Ortsteile im<br />
Sinne von §§ 45 ff. BbgKVerf: Bindow, Blossin, Dannenreich,<br />
Dolgenbrodt, Frie<strong>der</strong>sdorf, Gräbendorf, Gussow, Kolberg, Prieros,<br />
Streganz und Wolzig.<br />
§ 4<br />
Ortsbeiräte<br />
(1) In den Ortsteilen werden Ortsbeiräte gewählt, welche aus 3<br />
Mitglie<strong>der</strong>n bestehen. In den Ortsteilen Frie<strong>der</strong>sdorf und Prieros<br />
bestehen die Ortsbeiräte aus 5 Mitglie<strong>der</strong>n.<br />
(2) Die Ortsbeiräte sind vor <strong>der</strong> Beschlussfassung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
o<strong>der</strong> des Hauptausschusses in folgenden Angelegenheiten<br />
zu hören:<br />
1. Planung von Investitionsvorhaben in dem Ortsteil,<br />
2. Aufstellung, Än<strong>der</strong>ung und Aufhebung des Flächennutzungsplanes<br />
sowie von Satzungen nach dem Baugesetzbuch<br />
und bauordnungsrechtlichen Satzungen, soweit<br />
sie sich auf den Ortsteil beziehen,<br />
3. Planung, Errichtung, Übernahme, wesentliche Än<strong>der</strong>ungen<br />
und Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen<br />
in dem Ortsteil,<br />
4. Aus- und Umbau sowie Benennung von Straßen, Wegen<br />
und Plätzen in dem Ortsteil,<br />
5. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grenzen des Ortsteils,<br />
6. Erstellung des Haushaltsplans und<br />
7. Grundstücksveräußerungen in dem Ortsteil, sofern ein<br />
öffentliches Interesse besteht.<br />
(3) Soweit es sich nicht um ein Geschäft laufen<strong>der</strong> Verwaltung<br />
handelt, entscheiden die Ortsbeiräte gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1<br />
BbgKVerf über folgende Angelegenheiten:<br />
1. Reihenfolge von Unterhaltung, Instandsetzung und<br />
Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen einschließlich<br />
<strong>der</strong> Nebenanlagen, <strong>der</strong>en Bedeutung nicht über den<br />
eigenen Ortsteil hinausgeht,<br />
2. Pflege des Ortsbildes, Pflege und Ausgestaltung von<br />
öffentlichen Park- und Grünanlagen, Friedhöfen, Badestellen<br />
sowie Boots- und Kahnanlegestellen in dem<br />
Ortsteil,<br />
3. Unterhaltung, Nutzung und Ausstattung von öffentlichen<br />
Einrichtungen, <strong>der</strong>en Bedeutung nicht über den<br />
Ortsteil hinausgeht.<br />
(4) Auf die Mitglie<strong>der</strong> des Ortsbeirates und das Verfahren im<br />
Ortsbeirat finden die im § 46 Abs. 5 BbGKVerf genannten<br />
Vorschriften entsprechende Anwendung.<br />
1
2<br />
§ 5<br />
Förmliche Einwohnerbeteiligung<br />
(1) Neben Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden<br />
beteiligt die <strong>Gemeinde</strong> ihre betroffenen Einwohner<br />
in wichtigen <strong>Gemeinde</strong>angelegenheiten förmlich mit folgenden<br />
Mitteln:<br />
1. Einwohnerfragestunden <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
2. Einwohnerversammlungen.<br />
(2) Ein Einwohnerantrag muss von mindestens 3 von Hun<strong>der</strong>t<br />
<strong>der</strong> Antragsberechtigten unterzeichnet sein.<br />
(3) Die Einzelheiten <strong>der</strong> in Abs. 1 Nr. 1 und 2 genannten<br />
Formen <strong>der</strong> Einwohnerbeteiligung werden in einer Satzung<br />
über die Einzelheiten <strong>der</strong> förmlichen Einwohnerbeteiligung in<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> näher geregelt.<br />
(4) Unmittelbar geltende Vorschriften des Landes- o<strong>der</strong> Bundesrechts,<br />
die die förmliche Einwohnerbeteiligung regeln, bleiben<br />
unberührt.<br />
§ 6<br />
Ausschluss <strong>der</strong> Briefabstimmung bei Bürgerentscheiden<br />
Abweichend von § 15 Abs. 6 Satz 1 BbgKVerf wird für die<br />
Durchführung eines Bürgerentscheides im Sinne von § 15<br />
BbgKVerf die Möglichkeit <strong>der</strong> Briefabstimmung ausgeschlossen.<br />
§ 7<br />
Gleichstellungsbeauftragte<br />
(1) Der Gleichstellungsbeauftragten ist Gelegenheit zu geben,<br />
zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkungen auf die<br />
Gleichstellung von Frau und Mann haben, Stellung zu nehmen.<br />
Weicht ihre Auffassung von <strong>der</strong> des Hauptverwaltungsbeamten<br />
ab, hat sie das Recht, sich an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung o<strong>der</strong><br />
ihre Ausschüsse zu wenden.<br />
(2) Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt das Recht wahr,<br />
indem sie sich an den Vorsitzenden <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
o<strong>der</strong> des Ausschusses wendet und den abweichenden Standpunkt<br />
schriftlich darlegt. Der Vorsitzende unterrichtet die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
o<strong>der</strong> den Ausschuss hierüber in geeigneter<br />
Weise und kann <strong>der</strong> Gleichstellungsbeauftragten Gelegenheit<br />
geben, den abweichenden Standpunkt in einer <strong>der</strong> nächsten<br />
Sitzungen persönlich vorzutragen.<br />
(3) Die Gleichstellungsbeauftragte ist durch die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
auf Vorschlag des Hauptverwaltungsbeamten durch<br />
Abstimmung zu benennen.<br />
(4) Soweit in dieser Satzung Funktionen mit einem geschlechtsspezifischen<br />
Begriff beschrieben werden, gilt die jeweilige<br />
Bestimmung für das jeweils an<strong>der</strong>e Geschlecht gleichermaßen.<br />
§ 8<br />
Entscheidungen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung entscheidet bei Geschäften über Vermögensgegenstände<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>, es sei denn, es handelt sich<br />
um ein Geschäft <strong>der</strong> laufenden Verwaltung.<br />
§ 9<br />
Geschäft <strong>der</strong> laufenden Verwaltung<br />
Als Geschäfte <strong>der</strong> laufenden Verwaltung gelten sämtliche mehr<br />
o<strong>der</strong> min<strong>der</strong> regelmäßig wie<strong>der</strong>kehrende Rechtsgeschäfte o<strong>der</strong><br />
sonstige Vorgänge, die für die Verwaltung von sachlich und<br />
finanziell nicht außergewöhnlicher Bedeutung sind, sowie alle<br />
Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung eines geordneten Verwaltungsablaufs<br />
dienen. Hierzu zählen insbeson<strong>der</strong>e:<br />
a) Vergaben von Aufträgen im Rahmen <strong>der</strong> Verdingungsordnung<br />
für Leistungen (VOL) und <strong>der</strong> Verdingungsordnung<br />
für Bauleistungen (VOB) bis zu einer Höhe<br />
von 50.000 Euro,<br />
b) Vergaben von freiberuflichen Leistungen bis zu einer<br />
Höhe von 20.000 Euro,<br />
c) Führung von Rechtsstreitigkeiten,<br />
d) Abschluss von gerichtlichen und außergerichtlichen<br />
Vergleichen bis zu einem Streitwert von 50.000 Euro,<br />
e) bis zu einem Wert von 30.000 Euro:<br />
- Stundung, Nie<strong>der</strong>schlagung und Erlass <strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
zustehenden For<strong>der</strong>ungen und öffentlichen<br />
Abgaben,<br />
- Abschluss, Än<strong>der</strong>ung und Aufhebung von Grundstücks-<br />
und Vermögensgeschäften, maßgeblich ist<br />
<strong>der</strong> Wert des Grundstücks bzw. Vermögensgegenstandes,<br />
einschließlich Pacht- und Mietverträgen,<br />
maßgeblich ist <strong>der</strong> Wert des Vertragsgegenstandes<br />
bei einer Laufzeit von maximal 5 Jahren,<br />
f) Ergänzungen und Än<strong>der</strong>ungen bestehen<strong>der</strong> Darlehensverträge,<br />
insbeson<strong>der</strong>e Vereinbarungen zu Konditionsanpassungen<br />
aufgenommener Kredite. Konditionsanpassungen<br />
sind, soweit sie vorgenommen werden, unverzüglich<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung zur Kenntnis zu<br />
geben.<br />
§ 10<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>vertretung vorbehaltene Gruppen<br />
von Entscheidungen<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung behält sich folgende Gruppen von<br />
Angelegenheiten zur Entscheidung vor, wenn sie kein Geschäft<br />
<strong>der</strong> laufenden Verwaltung sind:<br />
a) Aufnahme von Krediten, Bestellung an<strong>der</strong>er Sicherheiten<br />
für Dritte sowie Rechtsgeschäfte, die den vorgenannten<br />
wirtschaftlich gleichkommen sofern <strong>der</strong> Wert<br />
30.000,00 Euro übersteigt,<br />
b) Erwerb von Grundstücken und an<strong>der</strong>en Vermögensgegenständen,<br />
sofern <strong>der</strong> Wert 30.000,00 Euro übersteigt,<br />
c) die Vergabeentscheidung bei öffentlichen Ausschreibungen,<br />
wenn die Wertgrenze von 50.000,00 Euro überschritten<br />
wird.<br />
§ 11<br />
Mitteilungspflicht von ausgeübtem Beruf<br />
o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er Tätigkeit<br />
(1) <strong>Gemeinde</strong>vertreter und sachkundige Einwohner teilen dem<br />
Vorsitzenden <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung innerhalb von vier Wochen<br />
nach <strong>der</strong> konstituierenden Sitzung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
beziehungsweise im Falle einer Berufung als Ersatzperson<br />
nach Annahme <strong>der</strong> Wahl schriftlich ihren ausgeübten Beruf sowie<br />
an<strong>der</strong>e vergütete o<strong>der</strong> ehrenamtlicheTätigkeiten mit, soweit dies<br />
für die Ausübung des Mandates von Bedeutung sein kann.
Anzugeben sind:<br />
1. <strong>der</strong> ausgeübte Beruf mit Angabe des Arbeitgebers beziehungsweise<br />
Dienstherrn und <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> Beschäftigung<br />
o<strong>der</strong> Tätigkeit. Bei mehreren ausgeübten Berufen<br />
ist <strong>der</strong> Schwerpunkt <strong>der</strong> Tätigkeit anzugeben.<br />
2. jede Mitgliedschaft im Vorstand, Aufsichtsrat o<strong>der</strong> einem<br />
gleichartigen Organ einer juristischen Person mit<br />
Sitz o<strong>der</strong> Tätigkeitsschwerpunkt in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>.<br />
(2) Jede Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> nach Absatz 1 gemachten Angaben ist<br />
dem Vorsitzenden <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung innerhalb von vier<br />
Wochen nach ihrem Eintritt schriftlich mitzuteilen.<br />
§ 12<br />
Öffentlichkeit <strong>der</strong> Sitzungen<br />
(1) Zeit, Ort und Tagesordnung <strong>der</strong> Sitzung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
werden spätestens 7 Tage vor <strong>der</strong> Sitzung nach § 13<br />
Abs. 4 dieser Hauptsatzung, öffentlich bekannt gemacht. Die<br />
öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung<br />
<strong>der</strong> Sitzung des Hauptausschusses erfolgt spätestens 5 Tage vor<br />
<strong>der</strong> Sitzung nach § 13 Abs. 5 dieser Hauptsatzung.<br />
(2) Die Sitzungen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung und ihrer Ausschüsse<br />
sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn<br />
überwiegende Belange des öffentlichen Wohls o<strong>der</strong> berechtigte<br />
Interessen Einzelner es erfor<strong>der</strong>n. Dies ist regelmäßig bei<br />
folgenden Gruppen von Angelegenheiten <strong>der</strong> Fall:<br />
1. Personal- und Disziplinarangelegenheiten,<br />
2. Grundstücksgeschäfte und Vergaben,<br />
3. Abgaben- und Wirtschaftsangelegenheiten Einzelner,<br />
4. Aushandlungen von Verträgen mit Dritten.<br />
§ 13<br />
Bekanntmachungen<br />
(1) Bekanntmachungen erfolgen durch den Bürgermeister.<br />
(2) Soweit keine son<strong>der</strong>gesetzlichen Vorschriften bestehen,<br />
erfolgen öffentliche Bekanntmachungen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>, die<br />
durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, durch Veröffentlichung<br />
des vollen Wortlautes im „<strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Heidesee</strong>“. Dies umfasst auch durch Rechtsvorschrift vorgeschriebene<br />
ortsübliche Bekanntmachungen.<br />
(3) Sind Pläne, Karten o<strong>der</strong> Zeichnungen Bestandteil einer<br />
Satzung o<strong>der</strong> eines sonstigen Schriftstückes, so kann die öffentliche<br />
Bekanntmachung dieser Teile in <strong>der</strong> Form des Absatzes 2<br />
dadurch ersetzt werden, dass sie zu je<strong>der</strong>manns Einsicht während<br />
<strong>der</strong> öffentlichen Sprechzeiten ausgelegt werden (Ersatzbekanntmachung).<br />
Die Ersatzbekanntmachung wird vom Hauptverwaltungsbeamten<br />
angeordnet. Die Anordnung muss die<br />
genauen Angaben über Ort und Dauer <strong>der</strong> Auslegung enthalten<br />
und ist zusammen mit <strong>der</strong> Satzung nach Absatz 2 zu<br />
veröffentlichen. Die Dauer <strong>der</strong> Auslegung beträgt 14 Tage.<br />
Beginn und Ende <strong>der</strong> Auslegung sind aktenkundig zu machen.<br />
(4) Abweichend von Absatz 2 werden Zeit, Ort und Tagesordnung<br />
<strong>der</strong> Sitzungen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung in die Märkische<br />
Allgemeine / Zeitung für das Land Brandenburg, KWH-A<br />
Dahme-Kurier öffentlich bekannt gemacht.<br />
(5) Abweichend von Absatz 2 werden Zeit, Ort und Tagesordnung<br />
<strong>der</strong> Sitzungen <strong>der</strong> Ortsbeiräte und des Hauptausschusses<br />
durch Aushang in den nachstehend aufgeführten Bekanntmachungskästen<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> im jeweiligen Ortsteil öffentlich<br />
bekannt gemacht:<br />
1. Ortsbeirat des Ortsteils Bindow:<br />
Dorfaue, Rudolf-Breitscheid-Straße,<br />
Bindow-Siedlung, Ernst-Thälmann-Straße/Bushaltestelle<br />
„Tante Anna“<br />
2. Ortsbeirat des Ortsteils Blossin:<br />
Blossiner Hauptstraße 29<br />
3. Ortsbeirat des Ortsteils Dannenreich:<br />
Kablow-Ziegeleier-Straße 1<br />
Dannenreich-Friedrichshof, Eichenweg/Ecke Chausseestraße<br />
4. Ortsbeirat des Ortsteils Dolgenbrodt:<br />
Bindower Allee/Ecke An <strong>der</strong> Dorfaue<br />
5. Ortsbeirat des Ortsteils Frie<strong>der</strong>sdorf:<br />
Lindenstraße, Kreuzungsbereich Berliner Straße<br />
6. Ortsbeirat des Ortsteils Gräbendorf:<br />
Dorfanger 2<br />
7. Ortsbeirat des Ortsteils Gussow:<br />
Schulstraße 10,<br />
Gussow-Friedrichsbauhof, Dahmestraße 15<br />
8. Ortsbeirat des Ortsteils Kolberg:<br />
Platz <strong>der</strong> Einheit, am „Alten Dorfkrug“<br />
9. Ortsbeirat des Ortsteils Prieros:<br />
Tourismuszentrum Prieroser Dorfstraße 18 a<br />
10. Ortsbeirat des Ortsteils Streganz:<br />
Streganzer Dorfstraße,<br />
Streganz/Klein-Eichholz, Klein-Eichholzer-Straße<br />
11. Ortsbeirat des Ortsteils Wolzig:<br />
Klein-Schauener-Straße 7/Ecke Wolziger Hauptstraße<br />
(6) Ist eine Satzung unter Verletzung von landesrechtlichen<br />
Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften zustande gekommen, so ist<br />
diese Verletzung gemäß § 3 Abs. 4 BbgKVerf unbeachtlich,<br />
wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit <strong>der</strong> öffentlichen<br />
Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung gegenüber <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
unter Bezeichnung <strong>der</strong> verletzten Vorschrift und <strong>der</strong> Tatsache,<br />
die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt<br />
nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung verletzt<br />
worden sind. Satz 1 gilt auch für die Verletzung von landesrechtlichen<br />
Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften über die öffentliche<br />
Bekanntmachung, jedoch nur dann, wenn sich die Betroffenen<br />
aufgrund <strong>der</strong> tatsächlich bewirkten Bekanntmachung in<br />
zumutbarer Weise verlässlich Kenntnis von dem Satzungsinhalt<br />
verschaffen konnten. Dies gilt entsprechend für den Flächennutzungsplan<br />
und für Verordnungen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>.<br />
§ 14<br />
Inkrafttreten<br />
(1) Diese Hauptsatzung tritt mit dem Tage nach <strong>der</strong> öffentlichen<br />
Bekanntmachung in Kraft.<br />
Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 26. November 2003<br />
außer Kraft.<br />
(2) Sollten einzelne Regelungen dieser Hauptsatzung nichtig<br />
o<strong>der</strong> unwirksam sein, soll dies die Wirksamkeit <strong>der</strong> übrigen<br />
Regelungen nicht berühren.<br />
<strong>Heidesee</strong>, den 28.01.2009<br />
Nimtz, Bürgermeister<br />
3
4<br />
BEKANNTMACHTUNG<br />
<strong>Gemeinde</strong>vertretersitzung am 27.01.2009<br />
Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />
001/09 Berufung sachkundige Einwohner in den Ausschuss<br />
Finanzen, Haushalt und Liegenschaften<br />
002/09 Berufung sachkundige Einwohner in den Ausschuss<br />
für Bau und Wirtschaft<br />
003/09 Berufung sachkundige Einwohner in den Ausschuss<br />
für Soziales, Kultur, Bildung und Sport<br />
004/09 Berufung sachkundige Einwohner in den Ausschuss<br />
für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Tourismus<br />
005/09 Aufnahme einer Stelle in den Stellenplan 2009,<br />
Kita Prieros<br />
006/09 Aufnahme einer Stelle in den Stellenplan 2009,<br />
Hort Frie<strong>der</strong>sdorf<br />
007/09 Aufnahme einer Stelle in den Stellenplan 2009,<br />
Kita Gussow<br />
008/09 Abwägung B-Planentwurf „Fährwinkel“<br />
OT Dolgenbrodt<br />
009/09 Satzungsbeschluss B-Plan „Fährwinkel“<br />
OT Dolgenbrodt<br />
010/09 Zuschuss für die Restaurierung <strong>der</strong> Orgel<br />
in <strong>der</strong> Dorfkirche Prieros<br />
011/09 Hauptsatzung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />
012/09 Geschäftsordnung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />
BEKANNTMACHUNG<br />
Festsetzung <strong>der</strong> Grundsteuer<br />
für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> für das Kalen<strong>der</strong>jahr 2009<br />
durch öffentliche Bekanntmachung<br />
Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft<br />
alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalen<strong>der</strong>jahr 2009 die<br />
gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für<br />
sie wird die Grundsteuer für das Kalen<strong>der</strong>jahr 2009 gem.<br />
§ 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) durch diese öffentliche<br />
Bekanntmachung mit dem zuletzt für das Kalen<strong>der</strong>jahr 2008<br />
veranlagten Betrag festgesetzt.<br />
Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag <strong>der</strong> öffentlichen<br />
Bekanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheids.<br />
Die Grundsteuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr<br />
unverän<strong>der</strong>t.<br />
Sie betragen:<br />
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />
– Grundsteuer A – 232 v. H.<br />
b) für die Grundstücke<br />
– Grundsteuer B – 349 v. H.<br />
<strong>der</strong> Steuermessbeträge.<br />
Soweit Än<strong>der</strong>ungen in den Besteuerungsgrundlagen o<strong>der</strong> durch<br />
Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechen<strong>der</strong><br />
Grundsteuerbescheid erteilt.<br />
Zahlungsauffor<strong>der</strong>ung:<br />
Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung<br />
<strong>der</strong> Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer<br />
für das Jahr 2009 - wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt<br />
- zu entrichten.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats<br />
nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Wi<strong>der</strong>spruch erhoben<br />
werden. Der Wi<strong>der</strong>spruch ist bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>,<br />
OT Frie<strong>der</strong>sdorf, Lindenstr. 14b, 15754 <strong>Heidesee</strong> schriftlich<br />
o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift einzulegen.<br />
Nimtz<br />
Bürgermeister<br />
Bitte beachten Sie:<br />
Die Einlegung eines Wi<strong>der</strong>spruchs än<strong>der</strong>t nichts an <strong>der</strong> fristgerechten<br />
Zahlungspflicht.<br />
Für die Einzahlung von Steuern gilt folgende Kontoverbindung<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />
Konto Nr. 367 002 02 32<br />
BLZ 160 500 00<br />
Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam<br />
Geben Sie bitte bei Zahlung stets das Kassenzeichen mit an.<br />
ERSATZBEKANNTMACHUNG<br />
Bebauungsplan „Fährwinkel“, OT Dolgenbrodt<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>Heidesee</strong> hat mit Beschluss Nr.009/<br />
09 vom 27.01.2009 den Entwurf des Bebauungsplanes „Fährwinkel“<br />
OT Dolgenbrodt in <strong>der</strong> Fassung vom Juni 2008, bestehend<br />
aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen als Satzung<br />
beschlossen.<br />
Die Satzung liegt ab dem 17.02.2009 im Bauamt <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Heidesee</strong>, OT Frie<strong>der</strong>sdorf, Lindenstraße 14b,<br />
Zimmer Nr. 210 zu den Öffnungszeiten<br />
Dienstag von 09.00-12.00 Uhr und 13.00-19.00 Uhr<br />
Donnerstag von 13.00-16.30 Uhr und<br />
Freitag von 09.00-11.30 Uhr<br />
für Je<strong>der</strong>mann zur Einsicht aus. Die Lage des Plangebietes ist<br />
in <strong>der</strong> Abbildung dargestellt.
INFORMATIONEN<br />
ANSCHAFFUNG NEUER<br />
MANNSCHAFTSTRANSPORTFAHRZEUGE<br />
FÜR DIE FEUERWEHR ABGESCHLOSSEN<br />
Durch den Bürgermeister wurden am 16.01.2009 bei <strong>der</strong> Jahreshauptversammlung<br />
<strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr <strong>Heidesee</strong> 4<br />
neue Mannschaftstransportfahrzeuge und ein Einsatzleitfahrzeug<br />
an die Kameraden übergeben. Die Mannschaftstransportfahrzeuge<br />
stehen in den Ortswehren Dolgenbrodt, Streganz,<br />
Prieros und Wolzig. Das Einsatzleitfahrzeug wurde in <strong>der</strong><br />
Feuerwehr Frie<strong>der</strong>sdorf stationiert. Insgesamt wurden rund<br />
200.000 € für die Beschaffung investiert. Damit steht das neue<br />
Fahrzeugkonzept <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr <strong>Heidesee</strong> kurz<br />
vor <strong>der</strong> Vollendung. Die Kameraden <strong>der</strong> Feuerwehr sind sehr<br />
zufrieden über ihre neuen Fahrzeuge und bedanken sich beim<br />
Bürgermeister sowie bei allen <strong>Gemeinde</strong>vertretern für die<br />
Unterstützung.<br />
DANKSAGUNG AN DIE FIRMA KARP GmbH<br />
KÖNIGS WUSTERHAUSEN<br />
Der Bürgermeister <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> sowie die Kameraden<br />
<strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehren Prieros und Frie<strong>der</strong>sdorf<br />
bedanken sich bei <strong>der</strong> Firma Karp GmbH für die Spende von 2<br />
Mobiltelefonen sowie den dazugehörigen KfZ- Ladeerhaltungen<br />
für die neu angeschafften Mannschaftstransportfahrzeuge.<br />
GLÜCKWÜNSCHE ZUR DIAMANTENEN HOCHZEIT<br />
Herr Nimtz gratulierte persönlich den Eheleuten Helmut und<br />
Olga Lehmpuhl, wohnhaft in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>, OT<br />
Streganz, Neue Str. 2, zum Fest <strong>der</strong> diamantenen Hochzeit am<br />
22.01.2009.<br />
IMPRESSUM<br />
Das <strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> erscheint nach Bedarf o<strong>der</strong> in Son<strong>der</strong>ausgaben.<br />
Herausgegeben von <strong>der</strong>:<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>, OT Frie<strong>der</strong>sdorf, Lindenstr. 14 b, 15754 <strong>Heidesee</strong>,<br />
Telefon 033767/795-0, Telefax 033767/79510<br />
Verantwortlich:<br />
Frau Hahn<br />
Redaktion und Anzeigenannahme: ELRO-Verlag, Eichenallee 8,<br />
15711 Königs Wusterhausen, Tel.: 03375/2425-0<br />
Gestaltung:<br />
ELRO-Verlag<br />
Druck:<br />
Druckhaus Schöneweide<br />
Vertrieb:<br />
TNT Post Direktwerbung Nord GmbH<br />
Nie<strong>der</strong>lassung Berlin<br />
Albert-Einstein-Ring 33, 14532 Kleinmachnow<br />
Bezugsmöglichkeit: Bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> für die Bürger <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> kostenlos,<br />
ansonsten gegen Entgelt. Die Weiterverwendung <strong>der</strong> Anzeigen bedarf <strong>der</strong> Genehmigung<br />
des Verlages.<br />
Namentliche Beiträge entsprechen nicht in jedem Fall <strong>der</strong> Meinung des Herausgebers.<br />
5
JUBILARE<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung gratuliert allen<br />
<strong>Gemeinde</strong>bürgern ab dem 70. Lebensalter,<br />
die im Monat J A N U A R ihren Geburtstag<br />
feierten und wünscht alles Gute, Zufriedenheit<br />
und vor allem Gesundheit.<br />
in Bindow<br />
02.01. Herrn Ernst Kolb zum 85. Geburtstag<br />
08.01. Frau Käte Kaschube zum 70. Geburtstag<br />
16.01. Frau Walltraud Kasch zum 70. Geburtstag<br />
in Blossin<br />
02.01. Herrn Eberhard Hunger zum 75. Geburtstag<br />
15.01. Frau Brunhilde Zahn zum 75. Geburtstag<br />
25.01. Herrn Joachim Koßatz zum 70. Geburtstag<br />
in Dannenreich<br />
13.01. Herrn Max Walz zum 75. Geburtstag<br />
in Dolgenbrodt<br />
13.01. Herrn Burkhard Lehmann zum 70. Geburtstag<br />
in Frie<strong>der</strong>sdorf<br />
07.01. Frau Maria Schultze zum 75. Geburtstag<br />
15.01. Frau Johanna König zum 85. Geburtstag<br />
22.01. Herrn Willi Potzgalski zum 80. Geburtstag<br />
23.01. Herrn Julius Wutzke zum 70. Geburtstag<br />
30.01. Frau Charlotte Briesenick zum 92. Geburtstag<br />
SPRECHSTUNDE DES VERSICHERTENÄLTESTEN<br />
DER DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG<br />
DER GEMEINDE HEIDESEE<br />
Die Rentenberatung und Aufnahme von Rentenanträgen führt<br />
Herr Scheibe in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Heidesee</strong>, OT Frie<strong>der</strong>sdorf,<br />
Lindenstraße 14b am<br />
Dienstag, 17. Februar 2009<br />
Dienstag, 24. März 2009<br />
Dienstag, 21. April 2009<br />
jeweils ab 14:00 Uhr nach telefonischer Terminabsprache unter<br />
03375/202557 durch.<br />
SPRECHZEITEN DER SCHIEDSPERSON<br />
DER GEMEINDE HEIDESEE<br />
Die Schiedsfrau <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> Frau Schramm führt<br />
ihre Sprechstunden<br />
jeden 1. Dienstag im Monat von 16:30 Uhr – 18:30 Uhr<br />
in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>, OT Frie<strong>der</strong>sdorf, Lindenstraße 14b,<br />
Zimmer 305 (Dachgeschoss) durch.<br />
Anfragen nimmt Frau Schramm unter <strong>der</strong> Telefonnummer<br />
0172/9597928 entgegen.<br />
in Gräbendorf<br />
04.01. Frau Gisela Neujahr zum 75. Geburtstag<br />
09.01. Frau Christa Rahmel zum 70. Geburtstag<br />
19.01. Herrn Karl Heiland zum 85. Geburtstag<br />
21.01. Frau Anneliese Podszuweit zum 70. Geburtstag<br />
in Gussow<br />
16.01. Frau Anna Günther zum 75. Geburtstag<br />
in Kolberg<br />
11.01. Herrn Johannes Klose zum 80. Geburtstag<br />
27.01. Frau Renate Schmidtke zum 70. Geburtstag<br />
in Prieros<br />
02.01. Frau Gertrud Schulz zum 91. Geburtstag<br />
09.01. Frau Christdore Wonde zum 70. Geburtstag<br />
12.01. Herrn Dietrich Schmidt zum 70. Geburtstag<br />
14.01. Frau Rosemarie Suchan zum 80. Geburtstag<br />
22.01. Frau Maria Krüger zum 75. Geburtstag<br />
in Streganz<br />
02.01. Frau Ida Schulze zum 75. Geburtstag<br />
6<br />
in Wolzig<br />
24.01. Frau Hildegard Krüger zum 94. Geburtstag<br />
29.01. Frau Käthe Hoppe zum 70. Geburtstag