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Amtsblatt der Gemeinde Heidesee

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<strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> Hauptsatzung<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> ......................................... Seite 1 bis 3<br />

Nr. 01/2009<br />

16. Jahrgang<br />

<strong>Heidesee</strong>,<br />

den 11. Februar 2009<br />

Beschlüsse <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretersitzung<br />

am 27.01.2009 ........................................................ Seite 4<br />

Festsetzung <strong>der</strong> Grundsteuer<br />

für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />

für das Kalen<strong>der</strong>jahr 2009 ...................................... Seite 4<br />

Ersatzbekanntmachung des Bebauungsplan<br />

„Fährwinkel“ im Ortsteil Dolgenbrodt .................. Seite 4<br />

Information ............................................................. Seite 5 bis 6<br />

AMTLICHES - BEKANNTMACHUNGEN<br />

BEKANNTMACHUNG<br />

HAUPTSATZUNG DER GEMEINDE HEIDESEE<br />

Aufgrund <strong>der</strong> §§ 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 <strong>der</strong> Kommunalverfassung<br />

des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember<br />

2007 (GVBl. I S. 286), hat die <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Heidesee</strong> in ihrer Sitzung am 27.01.2009 folgende<br />

Hauptsatzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Name und Rechtsstellung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> führt den Namen „<strong>Heidesee</strong>“.<br />

(2) Sie hat die Rechtsstellung einer amtsfreien <strong>Gemeinde</strong>.<br />

(3) Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung hat ihren Sitz im Ortsteil Frie<strong>der</strong>sdorf,<br />

Lindenstraße 14b.<br />

§ 2<br />

Wappen, Flagge und Dienstsiegel<br />

(1) Das Wappen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> ist schräg geteilt von Gold und<br />

Blau, oben ein geä<strong>der</strong>tes, grünes Eichenblatt mit Frucht unten<br />

ein stehen<strong>der</strong>, silberner Reiher.<br />

(2) Die Flagge <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> ist zweistreifig Grün-Weiß, <strong>der</strong><br />

Wappenschild vollständig im oberen Teil des in Draufsicht<br />

rechten weißen Streifens.<br />

(3) Das Dienstsiegel <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> zeigt das Wappen und den<br />

umlaufenden Schriftzug *GEMEINDE HEIDESEE* LAND-<br />

KREIS DAHME-SPREEWALD.<br />

§ 3<br />

Bildung von Ortsteilen<br />

In <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> bestehen die folgenden Ortsteile im<br />

Sinne von §§ 45 ff. BbgKVerf: Bindow, Blossin, Dannenreich,<br />

Dolgenbrodt, Frie<strong>der</strong>sdorf, Gräbendorf, Gussow, Kolberg, Prieros,<br />

Streganz und Wolzig.<br />

§ 4<br />

Ortsbeiräte<br />

(1) In den Ortsteilen werden Ortsbeiräte gewählt, welche aus 3<br />

Mitglie<strong>der</strong>n bestehen. In den Ortsteilen Frie<strong>der</strong>sdorf und Prieros<br />

bestehen die Ortsbeiräte aus 5 Mitglie<strong>der</strong>n.<br />

(2) Die Ortsbeiräte sind vor <strong>der</strong> Beschlussfassung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

o<strong>der</strong> des Hauptausschusses in folgenden Angelegenheiten<br />

zu hören:<br />

1. Planung von Investitionsvorhaben in dem Ortsteil,<br />

2. Aufstellung, Än<strong>der</strong>ung und Aufhebung des Flächennutzungsplanes<br />

sowie von Satzungen nach dem Baugesetzbuch<br />

und bauordnungsrechtlichen Satzungen, soweit<br />

sie sich auf den Ortsteil beziehen,<br />

3. Planung, Errichtung, Übernahme, wesentliche Än<strong>der</strong>ungen<br />

und Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen<br />

in dem Ortsteil,<br />

4. Aus- und Umbau sowie Benennung von Straßen, Wegen<br />

und Plätzen in dem Ortsteil,<br />

5. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grenzen des Ortsteils,<br />

6. Erstellung des Haushaltsplans und<br />

7. Grundstücksveräußerungen in dem Ortsteil, sofern ein<br />

öffentliches Interesse besteht.<br />

(3) Soweit es sich nicht um ein Geschäft laufen<strong>der</strong> Verwaltung<br />

handelt, entscheiden die Ortsbeiräte gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1<br />

BbgKVerf über folgende Angelegenheiten:<br />

1. Reihenfolge von Unterhaltung, Instandsetzung und<br />

Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen einschließlich<br />

<strong>der</strong> Nebenanlagen, <strong>der</strong>en Bedeutung nicht über den<br />

eigenen Ortsteil hinausgeht,<br />

2. Pflege des Ortsbildes, Pflege und Ausgestaltung von<br />

öffentlichen Park- und Grünanlagen, Friedhöfen, Badestellen<br />

sowie Boots- und Kahnanlegestellen in dem<br />

Ortsteil,<br />

3. Unterhaltung, Nutzung und Ausstattung von öffentlichen<br />

Einrichtungen, <strong>der</strong>en Bedeutung nicht über den<br />

Ortsteil hinausgeht.<br />

(4) Auf die Mitglie<strong>der</strong> des Ortsbeirates und das Verfahren im<br />

Ortsbeirat finden die im § 46 Abs. 5 BbGKVerf genannten<br />

Vorschriften entsprechende Anwendung.<br />

1


2<br />

§ 5<br />

Förmliche Einwohnerbeteiligung<br />

(1) Neben Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden<br />

beteiligt die <strong>Gemeinde</strong> ihre betroffenen Einwohner<br />

in wichtigen <strong>Gemeinde</strong>angelegenheiten förmlich mit folgenden<br />

Mitteln:<br />

1. Einwohnerfragestunden <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

2. Einwohnerversammlungen.<br />

(2) Ein Einwohnerantrag muss von mindestens 3 von Hun<strong>der</strong>t<br />

<strong>der</strong> Antragsberechtigten unterzeichnet sein.<br />

(3) Die Einzelheiten <strong>der</strong> in Abs. 1 Nr. 1 und 2 genannten<br />

Formen <strong>der</strong> Einwohnerbeteiligung werden in einer Satzung<br />

über die Einzelheiten <strong>der</strong> förmlichen Einwohnerbeteiligung in<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> näher geregelt.<br />

(4) Unmittelbar geltende Vorschriften des Landes- o<strong>der</strong> Bundesrechts,<br />

die die förmliche Einwohnerbeteiligung regeln, bleiben<br />

unberührt.<br />

§ 6<br />

Ausschluss <strong>der</strong> Briefabstimmung bei Bürgerentscheiden<br />

Abweichend von § 15 Abs. 6 Satz 1 BbgKVerf wird für die<br />

Durchführung eines Bürgerentscheides im Sinne von § 15<br />

BbgKVerf die Möglichkeit <strong>der</strong> Briefabstimmung ausgeschlossen.<br />

§ 7<br />

Gleichstellungsbeauftragte<br />

(1) Der Gleichstellungsbeauftragten ist Gelegenheit zu geben,<br />

zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkungen auf die<br />

Gleichstellung von Frau und Mann haben, Stellung zu nehmen.<br />

Weicht ihre Auffassung von <strong>der</strong> des Hauptverwaltungsbeamten<br />

ab, hat sie das Recht, sich an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung o<strong>der</strong><br />

ihre Ausschüsse zu wenden.<br />

(2) Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt das Recht wahr,<br />

indem sie sich an den Vorsitzenden <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

o<strong>der</strong> des Ausschusses wendet und den abweichenden Standpunkt<br />

schriftlich darlegt. Der Vorsitzende unterrichtet die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

o<strong>der</strong> den Ausschuss hierüber in geeigneter<br />

Weise und kann <strong>der</strong> Gleichstellungsbeauftragten Gelegenheit<br />

geben, den abweichenden Standpunkt in einer <strong>der</strong> nächsten<br />

Sitzungen persönlich vorzutragen.<br />

(3) Die Gleichstellungsbeauftragte ist durch die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

auf Vorschlag des Hauptverwaltungsbeamten durch<br />

Abstimmung zu benennen.<br />

(4) Soweit in dieser Satzung Funktionen mit einem geschlechtsspezifischen<br />

Begriff beschrieben werden, gilt die jeweilige<br />

Bestimmung für das jeweils an<strong>der</strong>e Geschlecht gleichermaßen.<br />

§ 8<br />

Entscheidungen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung entscheidet bei Geschäften über Vermögensgegenstände<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>, es sei denn, es handelt sich<br />

um ein Geschäft <strong>der</strong> laufenden Verwaltung.<br />

§ 9<br />

Geschäft <strong>der</strong> laufenden Verwaltung<br />

Als Geschäfte <strong>der</strong> laufenden Verwaltung gelten sämtliche mehr<br />

o<strong>der</strong> min<strong>der</strong> regelmäßig wie<strong>der</strong>kehrende Rechtsgeschäfte o<strong>der</strong><br />

sonstige Vorgänge, die für die Verwaltung von sachlich und<br />

finanziell nicht außergewöhnlicher Bedeutung sind, sowie alle<br />

Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung eines geordneten Verwaltungsablaufs<br />

dienen. Hierzu zählen insbeson<strong>der</strong>e:<br />

a) Vergaben von Aufträgen im Rahmen <strong>der</strong> Verdingungsordnung<br />

für Leistungen (VOL) und <strong>der</strong> Verdingungsordnung<br />

für Bauleistungen (VOB) bis zu einer Höhe<br />

von 50.000 Euro,<br />

b) Vergaben von freiberuflichen Leistungen bis zu einer<br />

Höhe von 20.000 Euro,<br />

c) Führung von Rechtsstreitigkeiten,<br />

d) Abschluss von gerichtlichen und außergerichtlichen<br />

Vergleichen bis zu einem Streitwert von 50.000 Euro,<br />

e) bis zu einem Wert von 30.000 Euro:<br />

- Stundung, Nie<strong>der</strong>schlagung und Erlass <strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

zustehenden For<strong>der</strong>ungen und öffentlichen<br />

Abgaben,<br />

- Abschluss, Än<strong>der</strong>ung und Aufhebung von Grundstücks-<br />

und Vermögensgeschäften, maßgeblich ist<br />

<strong>der</strong> Wert des Grundstücks bzw. Vermögensgegenstandes,<br />

einschließlich Pacht- und Mietverträgen,<br />

maßgeblich ist <strong>der</strong> Wert des Vertragsgegenstandes<br />

bei einer Laufzeit von maximal 5 Jahren,<br />

f) Ergänzungen und Än<strong>der</strong>ungen bestehen<strong>der</strong> Darlehensverträge,<br />

insbeson<strong>der</strong>e Vereinbarungen zu Konditionsanpassungen<br />

aufgenommener Kredite. Konditionsanpassungen<br />

sind, soweit sie vorgenommen werden, unverzüglich<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung zur Kenntnis zu<br />

geben.<br />

§ 10<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>vertretung vorbehaltene Gruppen<br />

von Entscheidungen<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung behält sich folgende Gruppen von<br />

Angelegenheiten zur Entscheidung vor, wenn sie kein Geschäft<br />

<strong>der</strong> laufenden Verwaltung sind:<br />

a) Aufnahme von Krediten, Bestellung an<strong>der</strong>er Sicherheiten<br />

für Dritte sowie Rechtsgeschäfte, die den vorgenannten<br />

wirtschaftlich gleichkommen sofern <strong>der</strong> Wert<br />

30.000,00 Euro übersteigt,<br />

b) Erwerb von Grundstücken und an<strong>der</strong>en Vermögensgegenständen,<br />

sofern <strong>der</strong> Wert 30.000,00 Euro übersteigt,<br />

c) die Vergabeentscheidung bei öffentlichen Ausschreibungen,<br />

wenn die Wertgrenze von 50.000,00 Euro überschritten<br />

wird.<br />

§ 11<br />

Mitteilungspflicht von ausgeübtem Beruf<br />

o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er Tätigkeit<br />

(1) <strong>Gemeinde</strong>vertreter und sachkundige Einwohner teilen dem<br />

Vorsitzenden <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung innerhalb von vier Wochen<br />

nach <strong>der</strong> konstituierenden Sitzung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

beziehungsweise im Falle einer Berufung als Ersatzperson<br />

nach Annahme <strong>der</strong> Wahl schriftlich ihren ausgeübten Beruf sowie<br />

an<strong>der</strong>e vergütete o<strong>der</strong> ehrenamtlicheTätigkeiten mit, soweit dies<br />

für die Ausübung des Mandates von Bedeutung sein kann.


Anzugeben sind:<br />

1. <strong>der</strong> ausgeübte Beruf mit Angabe des Arbeitgebers beziehungsweise<br />

Dienstherrn und <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> Beschäftigung<br />

o<strong>der</strong> Tätigkeit. Bei mehreren ausgeübten Berufen<br />

ist <strong>der</strong> Schwerpunkt <strong>der</strong> Tätigkeit anzugeben.<br />

2. jede Mitgliedschaft im Vorstand, Aufsichtsrat o<strong>der</strong> einem<br />

gleichartigen Organ einer juristischen Person mit<br />

Sitz o<strong>der</strong> Tätigkeitsschwerpunkt in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>.<br />

(2) Jede Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> nach Absatz 1 gemachten Angaben ist<br />

dem Vorsitzenden <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung innerhalb von vier<br />

Wochen nach ihrem Eintritt schriftlich mitzuteilen.<br />

§ 12<br />

Öffentlichkeit <strong>der</strong> Sitzungen<br />

(1) Zeit, Ort und Tagesordnung <strong>der</strong> Sitzung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

werden spätestens 7 Tage vor <strong>der</strong> Sitzung nach § 13<br />

Abs. 4 dieser Hauptsatzung, öffentlich bekannt gemacht. Die<br />

öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung<br />

<strong>der</strong> Sitzung des Hauptausschusses erfolgt spätestens 5 Tage vor<br />

<strong>der</strong> Sitzung nach § 13 Abs. 5 dieser Hauptsatzung.<br />

(2) Die Sitzungen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung und ihrer Ausschüsse<br />

sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn<br />

überwiegende Belange des öffentlichen Wohls o<strong>der</strong> berechtigte<br />

Interessen Einzelner es erfor<strong>der</strong>n. Dies ist regelmäßig bei<br />

folgenden Gruppen von Angelegenheiten <strong>der</strong> Fall:<br />

1. Personal- und Disziplinarangelegenheiten,<br />

2. Grundstücksgeschäfte und Vergaben,<br />

3. Abgaben- und Wirtschaftsangelegenheiten Einzelner,<br />

4. Aushandlungen von Verträgen mit Dritten.<br />

§ 13<br />

Bekanntmachungen<br />

(1) Bekanntmachungen erfolgen durch den Bürgermeister.<br />

(2) Soweit keine son<strong>der</strong>gesetzlichen Vorschriften bestehen,<br />

erfolgen öffentliche Bekanntmachungen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>, die<br />

durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, durch Veröffentlichung<br />

des vollen Wortlautes im „<strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Heidesee</strong>“. Dies umfasst auch durch Rechtsvorschrift vorgeschriebene<br />

ortsübliche Bekanntmachungen.<br />

(3) Sind Pläne, Karten o<strong>der</strong> Zeichnungen Bestandteil einer<br />

Satzung o<strong>der</strong> eines sonstigen Schriftstückes, so kann die öffentliche<br />

Bekanntmachung dieser Teile in <strong>der</strong> Form des Absatzes 2<br />

dadurch ersetzt werden, dass sie zu je<strong>der</strong>manns Einsicht während<br />

<strong>der</strong> öffentlichen Sprechzeiten ausgelegt werden (Ersatzbekanntmachung).<br />

Die Ersatzbekanntmachung wird vom Hauptverwaltungsbeamten<br />

angeordnet. Die Anordnung muss die<br />

genauen Angaben über Ort und Dauer <strong>der</strong> Auslegung enthalten<br />

und ist zusammen mit <strong>der</strong> Satzung nach Absatz 2 zu<br />

veröffentlichen. Die Dauer <strong>der</strong> Auslegung beträgt 14 Tage.<br />

Beginn und Ende <strong>der</strong> Auslegung sind aktenkundig zu machen.<br />

(4) Abweichend von Absatz 2 werden Zeit, Ort und Tagesordnung<br />

<strong>der</strong> Sitzungen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung in die Märkische<br />

Allgemeine / Zeitung für das Land Brandenburg, KWH-A<br />

Dahme-Kurier öffentlich bekannt gemacht.<br />

(5) Abweichend von Absatz 2 werden Zeit, Ort und Tagesordnung<br />

<strong>der</strong> Sitzungen <strong>der</strong> Ortsbeiräte und des Hauptausschusses<br />

durch Aushang in den nachstehend aufgeführten Bekanntmachungskästen<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> im jeweiligen Ortsteil öffentlich<br />

bekannt gemacht:<br />

1. Ortsbeirat des Ortsteils Bindow:<br />

Dorfaue, Rudolf-Breitscheid-Straße,<br />

Bindow-Siedlung, Ernst-Thälmann-Straße/Bushaltestelle<br />

„Tante Anna“<br />

2. Ortsbeirat des Ortsteils Blossin:<br />

Blossiner Hauptstraße 29<br />

3. Ortsbeirat des Ortsteils Dannenreich:<br />

Kablow-Ziegeleier-Straße 1<br />

Dannenreich-Friedrichshof, Eichenweg/Ecke Chausseestraße<br />

4. Ortsbeirat des Ortsteils Dolgenbrodt:<br />

Bindower Allee/Ecke An <strong>der</strong> Dorfaue<br />

5. Ortsbeirat des Ortsteils Frie<strong>der</strong>sdorf:<br />

Lindenstraße, Kreuzungsbereich Berliner Straße<br />

6. Ortsbeirat des Ortsteils Gräbendorf:<br />

Dorfanger 2<br />

7. Ortsbeirat des Ortsteils Gussow:<br />

Schulstraße 10,<br />

Gussow-Friedrichsbauhof, Dahmestraße 15<br />

8. Ortsbeirat des Ortsteils Kolberg:<br />

Platz <strong>der</strong> Einheit, am „Alten Dorfkrug“<br />

9. Ortsbeirat des Ortsteils Prieros:<br />

Tourismuszentrum Prieroser Dorfstraße 18 a<br />

10. Ortsbeirat des Ortsteils Streganz:<br />

Streganzer Dorfstraße,<br />

Streganz/Klein-Eichholz, Klein-Eichholzer-Straße<br />

11. Ortsbeirat des Ortsteils Wolzig:<br />

Klein-Schauener-Straße 7/Ecke Wolziger Hauptstraße<br />

(6) Ist eine Satzung unter Verletzung von landesrechtlichen<br />

Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften zustande gekommen, so ist<br />

diese Verletzung gemäß § 3 Abs. 4 BbgKVerf unbeachtlich,<br />

wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung gegenüber <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

unter Bezeichnung <strong>der</strong> verletzten Vorschrift und <strong>der</strong> Tatsache,<br />

die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt<br />

nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung verletzt<br />

worden sind. Satz 1 gilt auch für die Verletzung von landesrechtlichen<br />

Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften über die öffentliche<br />

Bekanntmachung, jedoch nur dann, wenn sich die Betroffenen<br />

aufgrund <strong>der</strong> tatsächlich bewirkten Bekanntmachung in<br />

zumutbarer Weise verlässlich Kenntnis von dem Satzungsinhalt<br />

verschaffen konnten. Dies gilt entsprechend für den Flächennutzungsplan<br />

und für Verordnungen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>.<br />

§ 14<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese Hauptsatzung tritt mit dem Tage nach <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Bekanntmachung in Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 26. November 2003<br />

außer Kraft.<br />

(2) Sollten einzelne Regelungen dieser Hauptsatzung nichtig<br />

o<strong>der</strong> unwirksam sein, soll dies die Wirksamkeit <strong>der</strong> übrigen<br />

Regelungen nicht berühren.<br />

<strong>Heidesee</strong>, den 28.01.2009<br />

Nimtz, Bürgermeister<br />

3


4<br />

BEKANNTMACHTUNG<br />

<strong>Gemeinde</strong>vertretersitzung am 27.01.2009<br />

Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />

001/09 Berufung sachkundige Einwohner in den Ausschuss<br />

Finanzen, Haushalt und Liegenschaften<br />

002/09 Berufung sachkundige Einwohner in den Ausschuss<br />

für Bau und Wirtschaft<br />

003/09 Berufung sachkundige Einwohner in den Ausschuss<br />

für Soziales, Kultur, Bildung und Sport<br />

004/09 Berufung sachkundige Einwohner in den Ausschuss<br />

für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Tourismus<br />

005/09 Aufnahme einer Stelle in den Stellenplan 2009,<br />

Kita Prieros<br />

006/09 Aufnahme einer Stelle in den Stellenplan 2009,<br />

Hort Frie<strong>der</strong>sdorf<br />

007/09 Aufnahme einer Stelle in den Stellenplan 2009,<br />

Kita Gussow<br />

008/09 Abwägung B-Planentwurf „Fährwinkel“<br />

OT Dolgenbrodt<br />

009/09 Satzungsbeschluss B-Plan „Fährwinkel“<br />

OT Dolgenbrodt<br />

010/09 Zuschuss für die Restaurierung <strong>der</strong> Orgel<br />

in <strong>der</strong> Dorfkirche Prieros<br />

011/09 Hauptsatzung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />

012/09 Geschäftsordnung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />

BEKANNTMACHUNG<br />

Festsetzung <strong>der</strong> Grundsteuer<br />

für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> für das Kalen<strong>der</strong>jahr 2009<br />

durch öffentliche Bekanntmachung<br />

Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft<br />

alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalen<strong>der</strong>jahr 2009 die<br />

gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für<br />

sie wird die Grundsteuer für das Kalen<strong>der</strong>jahr 2009 gem.<br />

§ 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) durch diese öffentliche<br />

Bekanntmachung mit dem zuletzt für das Kalen<strong>der</strong>jahr 2008<br />

veranlagten Betrag festgesetzt.<br />

Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Bekanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheids.<br />

Die Grundsteuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr<br />

unverän<strong>der</strong>t.<br />

Sie betragen:<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />

– Grundsteuer A – 232 v. H.<br />

b) für die Grundstücke<br />

– Grundsteuer B – 349 v. H.<br />

<strong>der</strong> Steuermessbeträge.<br />

Soweit Än<strong>der</strong>ungen in den Besteuerungsgrundlagen o<strong>der</strong> durch<br />

Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechen<strong>der</strong><br />

Grundsteuerbescheid erteilt.<br />

Zahlungsauffor<strong>der</strong>ung:<br />

Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung<br />

<strong>der</strong> Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer<br />

für das Jahr 2009 - wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt<br />

- zu entrichten.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats<br />

nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Wi<strong>der</strong>spruch erhoben<br />

werden. Der Wi<strong>der</strong>spruch ist bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>,<br />

OT Frie<strong>der</strong>sdorf, Lindenstr. 14b, 15754 <strong>Heidesee</strong> schriftlich<br />

o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift einzulegen.<br />

Nimtz<br />

Bürgermeister<br />

Bitte beachten Sie:<br />

Die Einlegung eines Wi<strong>der</strong>spruchs än<strong>der</strong>t nichts an <strong>der</strong> fristgerechten<br />

Zahlungspflicht.<br />

Für die Einzahlung von Steuern gilt folgende Kontoverbindung<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />

Konto Nr. 367 002 02 32<br />

BLZ 160 500 00<br />

Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam<br />

Geben Sie bitte bei Zahlung stets das Kassenzeichen mit an.<br />

ERSATZBEKANNTMACHUNG<br />

Bebauungsplan „Fährwinkel“, OT Dolgenbrodt<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>Heidesee</strong> hat mit Beschluss Nr.009/<br />

09 vom 27.01.2009 den Entwurf des Bebauungsplanes „Fährwinkel“<br />

OT Dolgenbrodt in <strong>der</strong> Fassung vom Juni 2008, bestehend<br />

aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen als Satzung<br />

beschlossen.<br />

Die Satzung liegt ab dem 17.02.2009 im Bauamt <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Heidesee</strong>, OT Frie<strong>der</strong>sdorf, Lindenstraße 14b,<br />

Zimmer Nr. 210 zu den Öffnungszeiten<br />

Dienstag von 09.00-12.00 Uhr und 13.00-19.00 Uhr<br />

Donnerstag von 13.00-16.30 Uhr und<br />

Freitag von 09.00-11.30 Uhr<br />

für Je<strong>der</strong>mann zur Einsicht aus. Die Lage des Plangebietes ist<br />

in <strong>der</strong> Abbildung dargestellt.


INFORMATIONEN<br />

ANSCHAFFUNG NEUER<br />

MANNSCHAFTSTRANSPORTFAHRZEUGE<br />

FÜR DIE FEUERWEHR ABGESCHLOSSEN<br />

Durch den Bürgermeister wurden am 16.01.2009 bei <strong>der</strong> Jahreshauptversammlung<br />

<strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr <strong>Heidesee</strong> 4<br />

neue Mannschaftstransportfahrzeuge und ein Einsatzleitfahrzeug<br />

an die Kameraden übergeben. Die Mannschaftstransportfahrzeuge<br />

stehen in den Ortswehren Dolgenbrodt, Streganz,<br />

Prieros und Wolzig. Das Einsatzleitfahrzeug wurde in <strong>der</strong><br />

Feuerwehr Frie<strong>der</strong>sdorf stationiert. Insgesamt wurden rund<br />

200.000 € für die Beschaffung investiert. Damit steht das neue<br />

Fahrzeugkonzept <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr <strong>Heidesee</strong> kurz<br />

vor <strong>der</strong> Vollendung. Die Kameraden <strong>der</strong> Feuerwehr sind sehr<br />

zufrieden über ihre neuen Fahrzeuge und bedanken sich beim<br />

Bürgermeister sowie bei allen <strong>Gemeinde</strong>vertretern für die<br />

Unterstützung.<br />

DANKSAGUNG AN DIE FIRMA KARP GmbH<br />

KÖNIGS WUSTERHAUSEN<br />

Der Bürgermeister <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> sowie die Kameraden<br />

<strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehren Prieros und Frie<strong>der</strong>sdorf<br />

bedanken sich bei <strong>der</strong> Firma Karp GmbH für die Spende von 2<br />

Mobiltelefonen sowie den dazugehörigen KfZ- Ladeerhaltungen<br />

für die neu angeschafften Mannschaftstransportfahrzeuge.<br />

GLÜCKWÜNSCHE ZUR DIAMANTENEN HOCHZEIT<br />

Herr Nimtz gratulierte persönlich den Eheleuten Helmut und<br />

Olga Lehmpuhl, wohnhaft in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>, OT<br />

Streganz, Neue Str. 2, zum Fest <strong>der</strong> diamantenen Hochzeit am<br />

22.01.2009.<br />

IMPRESSUM<br />

Das <strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> erscheint nach Bedarf o<strong>der</strong> in Son<strong>der</strong>ausgaben.<br />

Herausgegeben von <strong>der</strong>:<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>, OT Frie<strong>der</strong>sdorf, Lindenstr. 14 b, 15754 <strong>Heidesee</strong>,<br />

Telefon 033767/795-0, Telefax 033767/79510<br />

Verantwortlich:<br />

Frau Hahn<br />

Redaktion und Anzeigenannahme: ELRO-Verlag, Eichenallee 8,<br />

15711 Königs Wusterhausen, Tel.: 03375/2425-0<br />

Gestaltung:<br />

ELRO-Verlag<br />

Druck:<br />

Druckhaus Schöneweide<br />

Vertrieb:<br />

TNT Post Direktwerbung Nord GmbH<br />

Nie<strong>der</strong>lassung Berlin<br />

Albert-Einstein-Ring 33, 14532 Kleinmachnow<br />

Bezugsmöglichkeit: Bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> für die Bürger <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> kostenlos,<br />

ansonsten gegen Entgelt. Die Weiterverwendung <strong>der</strong> Anzeigen bedarf <strong>der</strong> Genehmigung<br />

des Verlages.<br />

Namentliche Beiträge entsprechen nicht in jedem Fall <strong>der</strong> Meinung des Herausgebers.<br />

5


JUBILARE<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung gratuliert allen<br />

<strong>Gemeinde</strong>bürgern ab dem 70. Lebensalter,<br />

die im Monat J A N U A R ihren Geburtstag<br />

feierten und wünscht alles Gute, Zufriedenheit<br />

und vor allem Gesundheit.<br />

in Bindow<br />

02.01. Herrn Ernst Kolb zum 85. Geburtstag<br />

08.01. Frau Käte Kaschube zum 70. Geburtstag<br />

16.01. Frau Walltraud Kasch zum 70. Geburtstag<br />

in Blossin<br />

02.01. Herrn Eberhard Hunger zum 75. Geburtstag<br />

15.01. Frau Brunhilde Zahn zum 75. Geburtstag<br />

25.01. Herrn Joachim Koßatz zum 70. Geburtstag<br />

in Dannenreich<br />

13.01. Herrn Max Walz zum 75. Geburtstag<br />

in Dolgenbrodt<br />

13.01. Herrn Burkhard Lehmann zum 70. Geburtstag<br />

in Frie<strong>der</strong>sdorf<br />

07.01. Frau Maria Schultze zum 75. Geburtstag<br />

15.01. Frau Johanna König zum 85. Geburtstag<br />

22.01. Herrn Willi Potzgalski zum 80. Geburtstag<br />

23.01. Herrn Julius Wutzke zum 70. Geburtstag<br />

30.01. Frau Charlotte Briesenick zum 92. Geburtstag<br />

SPRECHSTUNDE DES VERSICHERTENÄLTESTEN<br />

DER DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG<br />

DER GEMEINDE HEIDESEE<br />

Die Rentenberatung und Aufnahme von Rentenanträgen führt<br />

Herr Scheibe in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Heidesee</strong>, OT Frie<strong>der</strong>sdorf,<br />

Lindenstraße 14b am<br />

Dienstag, 17. Februar 2009<br />

Dienstag, 24. März 2009<br />

Dienstag, 21. April 2009<br />

jeweils ab 14:00 Uhr nach telefonischer Terminabsprache unter<br />

03375/202557 durch.<br />

SPRECHZEITEN DER SCHIEDSPERSON<br />

DER GEMEINDE HEIDESEE<br />

Die Schiedsfrau <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> Frau Schramm führt<br />

ihre Sprechstunden<br />

jeden 1. Dienstag im Monat von 16:30 Uhr – 18:30 Uhr<br />

in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>, OT Frie<strong>der</strong>sdorf, Lindenstraße 14b,<br />

Zimmer 305 (Dachgeschoss) durch.<br />

Anfragen nimmt Frau Schramm unter <strong>der</strong> Telefonnummer<br />

0172/9597928 entgegen.<br />

in Gräbendorf<br />

04.01. Frau Gisela Neujahr zum 75. Geburtstag<br />

09.01. Frau Christa Rahmel zum 70. Geburtstag<br />

19.01. Herrn Karl Heiland zum 85. Geburtstag<br />

21.01. Frau Anneliese Podszuweit zum 70. Geburtstag<br />

in Gussow<br />

16.01. Frau Anna Günther zum 75. Geburtstag<br />

in Kolberg<br />

11.01. Herrn Johannes Klose zum 80. Geburtstag<br />

27.01. Frau Renate Schmidtke zum 70. Geburtstag<br />

in Prieros<br />

02.01. Frau Gertrud Schulz zum 91. Geburtstag<br />

09.01. Frau Christdore Wonde zum 70. Geburtstag<br />

12.01. Herrn Dietrich Schmidt zum 70. Geburtstag<br />

14.01. Frau Rosemarie Suchan zum 80. Geburtstag<br />

22.01. Frau Maria Krüger zum 75. Geburtstag<br />

in Streganz<br />

02.01. Frau Ida Schulze zum 75. Geburtstag<br />

6<br />

in Wolzig<br />

24.01. Frau Hildegard Krüger zum 94. Geburtstag<br />

29.01. Frau Käthe Hoppe zum 70. Geburtstag

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