Amtsblatt der Gemeinde Heidesee
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<strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />
Nr. 01/2014<br />
21. Jahrgang<br />
<strong>Heidesee</strong>,<br />
15. Januar 2014<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Beschlüsse <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretersitzung<br />
am 10.12.2013.................................................................... Seite 1<br />
Wahlbekanntmachung <strong>der</strong> Wahlleiterin<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>...................................................... Seite 1<br />
Öffentliche Bekanntmachung <strong>der</strong> Wahlleiterin <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> zum Verlust <strong>der</strong> Rechtsstellung<br />
als Mitglied im Ortsbeirat Frie<strong>der</strong>sdorf.............................. Seite 5<br />
Information zur SEPA Einführung..................................... Seite 5<br />
Schöffenwahl 2013............................................................. Seite 5<br />
Bekanntmachung <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft Bindow............ Seite 5<br />
Informationen..................................................................... Seite 7-13<br />
Amtliches - BEKANNTMACHUNGEN<br />
<strong>Gemeinde</strong>vertretersitzung am 10.12.2013<br />
Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />
062/13 Berufung sachkundige Einwohner – Ausschuss für Finanzen,<br />
Haushalt und Liegenschaften – berufen wurde Marcel Simon.<br />
063/13 80. Jubiläum <strong>der</strong> Ortswehr Dolgenbrodt<br />
064/13 Bauprogramm Verbindungsweg Bindow – Frie<strong>der</strong>sdorf für<br />
Fußgänger und Radfahrer<br />
065/13 Bauprogramm Verbindungsweg Wolzig – Frie<strong>der</strong>sdorf für<br />
Fußgänger und Radfahrer<br />
066/13 Befreiung von den Festsetzungen <strong>der</strong> Ergänzungssatzung<br />
„Frauensee“ im OT Gräbendorf<br />
067/13 Widmung Platanenweg im OT Gräbendorf als öffentliche<br />
Straße<br />
068/13 Zustimmung zum Gebietsän<strong>der</strong>ungsvertrag zwischen <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> und <strong>der</strong> Stadt Storkow<br />
069/13 Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe zur Beauftragung<br />
von Planungsleistungen für den Bau des Verbindungsweges<br />
Bindow – Frie<strong>der</strong>sdorf<br />
070/13 Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe zur Beauftragung<br />
von Planungsleistungen für den Bau des Verbindungsweges<br />
Wolzig – Frie<strong>der</strong>sdorf<br />
I. Wahltermine für die Haupt- und Nachwahlen sowie die<br />
Wahlzeit<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeit <strong>der</strong><br />
landesweiten Kommunalwahlen 2014 vom 4. September 2013<br />
finden die Wahlen (Hauptwahlen)<br />
- <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>,<br />
- <strong>der</strong> Ortsbeiräte <strong>der</strong> Ortsteile Bindow, Blossin, Dannenreich,<br />
Dolgenbrodt, Frie<strong>der</strong>sdorf, Gräbendorf, Gussow, Kolberg,<br />
Prieros, Streganz und Wolzig<br />
am Sonntag, dem 25. Mai 2014 in <strong>der</strong> Zeit von 8 bis 18 Uhr<br />
sowie die etwa notwendig werdenden Nachwahlen<br />
am Sonntag, dem 15. Juni 2014 in <strong>der</strong> Zeit von 8 bis 18 Uhr<br />
statt.<br />
II. Auffor<strong>der</strong>ung zur Einreichung von Wahlvorschlägen<br />
Nachdem <strong>der</strong> Minister des Innern die Wahltermine für die vorgenannten<br />
Haupt- und Stichwahlen durch Rechtsverordnung bestimmt<br />
hat, for<strong>der</strong>e ich gemäß § 31 Absatz 2 Satz 3 BbgKWahlV auf, die<br />
Wahlvorschläge für diese Wahlen möglichst frühzeitig einzureichen.<br />
Ergänzend hierzu weise ich auf Folgendes hin:<br />
A. Wahl zur <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />
1. Anzahl <strong>der</strong> zu wählenden <strong>Gemeinde</strong>vertreterinnen und <strong>Gemeinde</strong>vertreter<br />
Es sind insgesamt 18 <strong>Gemeinde</strong>vertreterinnen und <strong>Gemeinde</strong>vertreter<br />
zu wählen.<br />
2. Wahlkreise<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>Heidesee</strong> hat durch Beschluss das Wahlgebiet<br />
nicht in Wahlkreise eingeteilt.<br />
Wahlbekanntmachung <strong>der</strong> Wahlleiterin<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />
Wahlen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>,<br />
<strong>der</strong> Ortsbeiräte <strong>der</strong> Ortsteile Bindow, Blossin, Dannenreich,<br />
Dolgenbrodt, Frie<strong>der</strong>sdorf, Gräbendorf, Gussow, Kolberg,<br />
Prieros, Streganz und Wolzig<br />
am 25. Mai 2014<br />
Gemäß §§ 26 und 64 Absatz 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes<br />
(BbgKWahlG) und § 31 Absatz 2 und 3 <strong>der</strong> Brandenburgischen<br />
Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) mache ich<br />
Folgendes bekannt:<br />
3. Wahlvorschlagsrecht und Einreichungsfrist<br />
3.1 Wahlvorschläge können von Parteien, politischen Vereinigungen und<br />
Wählergruppen sowie Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern<br />
eingereicht werden. Daneben können Parteien, politische Vereinigungen<br />
und Wählergruppen auch gemeinsam einen Wahlvorschlag als<br />
Listenvereinigung einreichen. Sie dürfen sich jedoch bei je<strong>der</strong> Wahl<br />
nur an einer Listenvereinigung beteiligen; die Beteiligung an einer<br />
Listenvereinigung schließt einen eigenständigen Wahlvorschlag für<br />
dieselbe Wahl aus.<br />
3.2 Die Wahlvorschläge sollten möglichst frühzeitig eingereicht werden.<br />
Sie müssen spätestens bis zum<br />
Donnerstag, dem 20. März 2014, 12 Uhr,<br />
bei <strong>der</strong><br />
Wahlleiterin <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>, Lindenstraße 14b, 15754 <strong>Heidesee</strong><br />
schriftlich eingereicht werden.<br />
1
2<br />
4. Beson<strong>der</strong>e Anzeigepflicht für Listenvereinigungen<br />
Die Absicht, sich zu einer Listenvereinigung zusammenzuschließen,<br />
ist <strong>der</strong> Wahlleiterin <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> durch die für<br />
das Wahlgebiet zuständigen Organe aller am Zusammenschluss<br />
Beteiligten spätestens bis zum Donnerstag, dem 20. März 2014,<br />
12 Uhr, schriftlich anzuzeigen. Die Erklärung <strong>der</strong> an dem Zusammenschluss<br />
beteiligten Gruppierungen muss bei Parteien o<strong>der</strong><br />
politischen Vereinigungen von mindestens zwei Mitglie<strong>der</strong>n des<br />
für das Wahlgebiet zuständigen Vorstands, darunter <strong>der</strong> o<strong>der</strong> dem<br />
Vorsitzenden o<strong>der</strong> einer Stellvertreterin o<strong>der</strong> einem Stellvertreter,<br />
bei Wählergruppen von <strong>der</strong> o<strong>der</strong> dem Vertretungsberechtigten <strong>der</strong><br />
Wählergruppe unterzeichnet sein.<br />
5. Einreichung von einem wahlgebietsbezogenen Wahlvorschlag<br />
o<strong>der</strong> mehreren wahlkreisbezogenen Wahlvorschlägen<br />
Eine Partei, politische Vereinigung, Wählergruppe o<strong>der</strong> Listenvereinigung<br />
kann entwe<strong>der</strong> einen wahlgebietsbezogenen Wahlvorschlag<br />
(Liste für alle Wahlkreise) o<strong>der</strong> mehrere wahlkreisbezogene Wahlvorschläge<br />
(je eine Liste für die einzelnen Wahlkreise) einreichen.<br />
Die Entscheidung über die Einreichung eines wahlgebietsbezogenen<br />
Wahlvorschlages o<strong>der</strong> von wahlkreisbezogenen Wahlvorschlägen<br />
trifft bei einer Partei o<strong>der</strong> politischen Vereinigung <strong>der</strong> für das Wahlgebiet<br />
zuständige Gebietsvorstand (o<strong>der</strong> wenn ein solcher Vorstand<br />
nicht besteht, <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> nächsthöheren Glie<strong>der</strong>ung) und bei<br />
Wählergruppen die o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vertretungsberechtigte.<br />
Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber können nur einen wahlgebietsbezogenen<br />
o<strong>der</strong> einen wahlkreisbezogenen Wahlvorschlag<br />
einreichen, wobei sie nur mit einem wahlgebietsbezogenen Wahlvorschlag<br />
im gesamten Wahlgebiet zur Wahl stehen.<br />
6. Inhalt <strong>der</strong> Wahlvorschläge<br />
6.1 Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster <strong>der</strong> Anlage 5a zu<br />
§ 32 Absatz 1 Satz 1 BbgKWahlV eingereicht werden. Sie müssen<br />
enthalten:<br />
a) den Familiennamen, die Vornamen, den Beruf o<strong>der</strong> die Tätigkeit,<br />
den Tag <strong>der</strong> Geburt, den Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und<br />
die Anschrift einer jeden Bewerberin und eines jeden Bewerbers<br />
in erkennbarer Reihenfolge,<br />
b) als Wahlvorschlag einer Partei o<strong>der</strong> politischen Vereinigung den<br />
vollständigen Namen <strong>der</strong> einreichenden Partei o<strong>der</strong> politischen<br />
Vereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch<br />
diese; <strong>der</strong> im Wahlvorschlag angegebene Name <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong><br />
politischen Vereinigung muss mit dem Namen übereinstimmen,<br />
den diese im Lande führt,<br />
c) als Wahlvorschlag einer Wählergruppe den Namen <strong>der</strong> einreichenden<br />
Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung<br />
verwendet, auch diese; aus dem Namen muss hervorgehen, dass<br />
es sich um eine Wählergruppe handelt; <strong>der</strong> Name und die etwaige<br />
Kurzbezeichnung dürfen nicht den Namen von Parteien o<strong>der</strong> politischen<br />
Vereinigungen o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Kurzbezeichnung enthalten,<br />
d) als Wahlvorschlag einer Listenvereinigung den Namen <strong>der</strong> Listenvereinigung<br />
und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet,<br />
auch diese; zusätzlich sind die Namen und, sofern vorhanden, auch<br />
die Kurzbezeichnungen <strong>der</strong> an ihr beteiligten Parteien, politischen<br />
Vereinigungen und Wählergruppen, anzugeben,<br />
e) den Namen des Wahlgebietes.<br />
Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin o<strong>der</strong> eines Einzelbewerbers<br />
darf nur die unter Buchstabe a) und e) bezeichneten Angaben<br />
enthalten.<br />
6.2 Je<strong>der</strong> Wahlvorschlag muss mindestens eine Bewerberin o<strong>der</strong> einen<br />
Bewerber enthalten.<br />
Ein wahlgebietsbezogener Wahlvorschlag darf höchstens insgesamt<br />
27 Bewerberinnen und Bewerber enthalten.<br />
6.3 Daneben soll <strong>der</strong> Wahlvorschlag Namen, Anschrift und Telekommunikationsanschluss<br />
<strong>der</strong> Vertrauensperson und <strong>der</strong> stellvertretenden<br />
Vertrauensperson enthalten. Als Vertrauensperson kann auch eine<br />
Bewerberin o<strong>der</strong> ein Bewerber benannt werden. Soweit gesetzlich<br />
nichts an<strong>der</strong>es bestimmt ist, sind nur die Vertrauensperson und<br />
die stellvertretende Vertrauensperson, jede für sich, berechtigt,<br />
verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und<br />
entgegenzunehmen.<br />
6.4 Der Wahlvorschlag einer Partei o<strong>der</strong> politischen Vereinigung muss<br />
von mindestens zwei Mitglie<strong>der</strong>n des für das Wahlgebiet zuständigen<br />
Vorstandes, darunter <strong>der</strong> o<strong>der</strong> dem Vorsitzenden o<strong>der</strong> einer<br />
Stellvertreterin o<strong>der</strong> einem Stellvertreter, unterzeichnet sein. Der<br />
Wahlvorschlag einer Wählergruppe muss von <strong>der</strong> o<strong>der</strong> dem Vertretungsberechtigten<br />
unterzeichnet sein. Die Vertretungsberechtigung<br />
ist auf mein Verlangen nachzuweisen. Der Wahlvorschlag einer Listenvereinigung<br />
muss von je<strong>der</strong> an ihr beteiligten Partei, politischen<br />
Vereinigung und Wählergruppe entsprechend unterzeichnet sein. Der<br />
Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin o<strong>der</strong> eines Einzelbewerbers<br />
muss von dieser o<strong>der</strong> diesem unterzeichnet sein.<br />
6.5 Wichtige Beschränkungen<br />
Jede Bewerberin und je<strong>der</strong> Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag<br />
für die Wahl zur <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Heidesee</strong> benannt sein. Die Bewerberin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bewerber auf dem<br />
Wahlvorschlag einer Partei darf nicht Mitglied einer an<strong>der</strong>en Partei<br />
sein, die mit einem eigenen Wahlvorschlag zu dieser Wahl antritt.<br />
7. Voraussetzungen für die Benennung als Bewerberin o<strong>der</strong> Bewerber<br />
7.1 Die Benennung als Bewerberin o<strong>der</strong> Bewerber auf einem Wahlvorschlag<br />
einer Partei, politischen Vereinigung, Wählergruppe o<strong>der</strong><br />
Listenvereinigung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:<br />
a) Die Bewerberin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bewerber muss gemäß § 11 BbgKWahlG<br />
wählbar sein.<br />
b) Die Bewerberin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bewerber muss durch eine Versammlung<br />
zur Aufstellung <strong>der</strong> Bewerberinnen und Bewerber gemäß § 33<br />
BbgKWahlG bestimmt worden sein (siehe Nummer 8).<br />
c) Die Bewerberin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bewerber muss <strong>der</strong> Benennung auf dem<br />
Wahlvorschlag schriftlich zustimmen. Die Zustimmung ist nach dem<br />
Muster <strong>der</strong> Anlage 7a zu § 32 Absatz 5 Nummer 1 BbgKWahlV<br />
abzugeben. Wird <strong>der</strong> Wahlvorschlag von einer Partei eingereicht,<br />
hat die Bewerberin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bewerber in <strong>der</strong> Zustimmungserklärung<br />
zudem ihre o<strong>der</strong> seine Parteimitgliedschaften anzugeben o<strong>der</strong> zu<br />
erklären, dass sie o<strong>der</strong> er parteilos ist.<br />
Die in Buchstabe a und c genannten Voraussetzungen gelten ferner<br />
für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber.<br />
7.2 Zur Wählbarkeit<br />
7.2.1 Wählbarkeit von Deutschen<br />
Gemäß § 11 Absatz 1 BbgKWahlG sind wählbar alle Deutschen im<br />
Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die<br />
- am 25. Mai 2014 das 18. Lebensjahr vollendet haben und<br />
- seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen<br />
Wohnsitz o<strong>der</strong> gewöhnlichen Aufenthalt haben.<br />
Eine Deutsche o<strong>der</strong> ein Deutscher ist nach § 11 Absatz 2 BbgK-<br />
WahlG nicht wählbar, wenn sie o<strong>der</strong> er<br />
- gemäß § 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist<br />
o<strong>der</strong><br />
- infolge Richterspruchs die Wählbarkeit o<strong>der</strong> die Fähigkeit zur<br />
Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.<br />
7.2.2 Wählbarkeit von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern<br />
Gemäß § 11 Absatz 1 BbgKWahlG sind wählbar auch alle Staatsangehörigen<br />
an<strong>der</strong>er Mitgliedstaaten <strong>der</strong> Europäischen Union (Belgien,<br />
Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,<br />
Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta,<br />
Nie<strong>der</strong>lande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden,<br />
Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn,<br />
Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie<br />
Republik Zypern), die<br />
- am 25. Mai 2014 das 18. Lebensjahr vollendet haben und<br />
- seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen<br />
Wohnsitz o<strong>der</strong> gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Eine Unionsbürgerin o<strong>der</strong> ein Unionsbürger ist nach § 11 Absatz 3<br />
BbgKWahlG nicht wählbar, wenn sie o<strong>der</strong> er<br />
- gemäß § 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist<br />
o<strong>der</strong><br />
- infolge Richterspruchs in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland die<br />
Wählbarkeit o<strong>der</strong> die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter<br />
nicht besitzt o<strong>der</strong><br />
- infolge einer zivil- o<strong>der</strong> strafrechtlichen Einzelfallentscheidung<br />
im Herkunftsmitgliedsstaat die Wählbarkeit nicht besitzt.<br />
7.3 Mit dem Wahlvorschlag ist mir für jede Bewerberin und für jeden<br />
Bewerber eine Bescheinigung <strong>der</strong> Wahlbehörde nach dem Muster<br />
<strong>der</strong> Anlage 8a zu § 32 Absatz 5 Nummer 2 BbgKWahlV einzureichen,<br />
dass die vorgeschlagene Bewerberin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> vorgeschlagene<br />
Bewerber wählbar ist.<br />
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die schriftlich ihre Zustimmung<br />
zur Kandidatur erklärt haben, müssen mir mit <strong>der</strong><br />
Bescheinigung nach Satz 1 zusätzlich eine Versicherung an Eides<br />
statt nach dem Muster <strong>der</strong> Anlage 8c zu § 32 Absatz 5 Nummer 3<br />
BbgKWahlV über ihre Staatsangehörigkeit und darüber vorlegen,<br />
dass sie in ihrem Herkunftsmitgliedstaat nicht von <strong>der</strong> Wählbarkeit<br />
ausgeschlossen sind.<br />
8. Zur Aufstellung <strong>der</strong> Bewerberinnen und Bewerber gemäß § 33<br />
BbgKWahlG<br />
8.1 Die Bewerberinnen und Bewerber einer Partei o<strong>der</strong> politischen<br />
Vereinigung und ihre Reihenfolge müssen in einer Versammlung<br />
<strong>der</strong> zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet<br />
wahlberechtigten Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> politischen Vereinigung<br />
in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein (Mitglie<strong>der</strong>versammlung).<br />
Dies kann auch durch Delegierte geschehen, die von<br />
den Mitglie<strong>der</strong>n (Satz 1) aus ihrer Mitte in geheimer Wahl hierzu<br />
beson<strong>der</strong>s gewählt worden sind (Delegiertenversammlung).<br />
8.2 Wenn die Partei o<strong>der</strong> politische Vereinigung im Wahlgebiet keine<br />
Organisation hat, können die Bewerberinnen und Bewerber sowie<br />
ihre Reihenfolge auch durch die im gesamten Amtsgebiet wahlberechtigten<br />
Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> politischen Vereinigung o<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong>en Delegierte o<strong>der</strong> durch die für die Wahl zum Kreistag des<br />
Landkreises Dahme-Spreewald wahlberechtigten Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Partei o<strong>der</strong> politischen Vereinigung o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Delegierte bestimmt<br />
werden.<br />
8.3 Die Bewerberinnen und Bewerber einer Wählergruppe sowie ihre<br />
Reihenfolge müssen in einer Versammlung <strong>der</strong> zum Zeitpunkt<br />
ihres Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahlberechtigten<br />
Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wählergruppe (Mitglie<strong>der</strong>versammlung) o<strong>der</strong>, wenn<br />
die Wählergruppe nicht mitgliedschaftlich organisiert ist, in einer<br />
Versammlung <strong>der</strong> zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im gesamten<br />
Wahlgebiet wahlberechtigten Anhängerinnen und Anhänger<br />
(Anhängerinnen- und Anhängerversammlung) <strong>der</strong> Wählergruppe<br />
in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein. Dies kann auch<br />
durch Delegierte geschehen, die von den Mitglie<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> Anhängerinnen<br />
und Anhängern (Satz 1) aus ihrer Mitte in geheimer Wahl<br />
hierzu beson<strong>der</strong>s gewählt worden sind (Delegiertenversammlung).<br />
Die Ausführungen zu Nummer 8.2 gelten für mitgliedschaftlich<br />
organisierte Wählergruppen entsprechend.<br />
8.4 Die Bewerberinnen und Bewerber einer Listenvereinigung sowie<br />
ihre Reihenfolge müssen in einer gemeinsamen Mitglie<strong>der</strong>- o<strong>der</strong> Delegiertenversammlung<br />
in geheimer Abstimmung bestimmt worden<br />
sein; im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 33 BbgKWahlG<br />
sinngemäß.<br />
8.5 Zu den Versammlungen sind die Mitglie<strong>der</strong>, Anhängerinnen und<br />
Anhänger o<strong>der</strong> Delegierten von dem zuständigen Vorstand <strong>der</strong> Partei<br />
o<strong>der</strong> politischen Vereinigung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> o<strong>der</strong> dem Vertretungsberechtigten<br />
<strong>der</strong> Wählergruppe mit einer mindestens dreitägigen Frist<br />
entwe<strong>der</strong> einzeln o<strong>der</strong> durch öffentliche Ankündigung zu laden.<br />
8.6 Jede stimmberechtigte Teilnehmerin und je<strong>der</strong> stimmberechtigte<br />
Teilnehmer <strong>der</strong> Versammlung ist für die geheime Wahl <strong>der</strong> Bewerberinnen<br />
und Bewerber sowie <strong>der</strong> Delegierten für die Delegiertenversammlung<br />
vorschlagsberechtigt. Den Bewerberinnen und<br />
Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm <strong>der</strong><br />
Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. In <strong>der</strong> Versammlung<br />
müssen sich mindestens drei Mitglie<strong>der</strong>, Anhängerinnen und<br />
Anhänger o<strong>der</strong> Delegierte an <strong>der</strong> Abstimmung beteiligen.<br />
8.7 Über die Mitglie<strong>der</strong>-, Anhängerinnen- und Anhänger- o<strong>der</strong> Delegiertenversammlung<br />
ist eine Nie<strong>der</strong>schrift nach dem Muster <strong>der</strong> Anlage<br />
9a zu § 32 Absatz 5 Nummer 4 BbgKWahlV zu fertigen, die dem<br />
Wahlvorschlag beizufügen ist. Aus <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift muss die Art,<br />
<strong>der</strong> Ort und die Zeit <strong>der</strong> Versammlung, die Form <strong>der</strong> Einladung, die<br />
Anzahl <strong>der</strong> erschienenen Mitglie<strong>der</strong>, Anhängerinnen und Anhänger<br />
o<strong>der</strong> Delegierten sowie das Ergebnis <strong>der</strong> geheimen Wahl hervorgehen.<br />
Hierbei haben die Leiterin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Leiter <strong>der</strong> Versammlung<br />
und zwei von <strong>der</strong> Versammlung bestimmte Teilnehmerinnen o<strong>der</strong><br />
Teilnehmer an Eides statt zu versichern, dass die gesetzlichen<br />
Mindestanfor<strong>der</strong>ungen an eine demokratische Aufstellung <strong>der</strong><br />
Kandidatinnen und Kandidaten gemäß § 33 Absatz 5 BbgKWahlG<br />
beachtet worden sind.<br />
9. Unterstützungsunterschriften<br />
9.1 Befreiung von dem Erfor<strong>der</strong>nis von Unterstützungsunterschriften<br />
9.1.1 Wahlvorschläge von Parteien und politischen Vereinigungen, die<br />
am 9. September 2013 aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags<br />
im 17. Deutschen Bundestag o<strong>der</strong> im 5. Landtag Brandenburg durch<br />
mindestens eine im Land Brandenburg gewählte Abgeordnete o<strong>der</strong><br />
durch mindestens einen im Land Brandenburg gewählten Abgeordneten<br />
o<strong>der</strong> im Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald durch<br />
mindestens eine Kreistagsabgeordnete o<strong>der</strong> durch mindestens einen<br />
Kreistagsabgeordneten o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>Heidesee</strong><br />
durch mindestens eine <strong>Gemeinde</strong>vertreterin o<strong>der</strong> durch mindestens<br />
einen <strong>Gemeinde</strong>vertreter seit <strong>der</strong> letzten Wahl ununterbrochen<br />
vertreten sind, sind von dem Erfor<strong>der</strong>nis von Unterstützungsunterschriften<br />
befreit.<br />
9.1.2 Wahlvorschläge von Wählergruppen, die am 9. September 2013<br />
aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags im Kreistag des<br />
Landkreises Dahme-Spreewald durch mindestens eine Kreistagsabgeordnete<br />
o<strong>der</strong> durch mindestens einen Kreistagsabgeordneten<br />
o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>Heidesee</strong> durch mindestens eine<br />
<strong>Gemeinde</strong>vertreterin o<strong>der</strong> durch mindestens einen <strong>Gemeinde</strong>vertreter<br />
seit <strong>der</strong> letzten Wahl ununterbrochen vertreten sind, sind von<br />
dem Erfor<strong>der</strong>nis von Unterstützungsunterschriften befreit.<br />
9.1.3 Das Erfor<strong>der</strong>nis von Unterstützungsunterschriften gilt ferner<br />
nicht für Listenvereinigungen, wenn mindestens eine <strong>der</strong> an ihr<br />
beteiligten Gruppierungen wenigstens eine <strong>der</strong> in Nummer 9.1.1<br />
o<strong>der</strong> 9.1.2 genannten Voraussetzungen für die Befreiung von diesem<br />
Erfor<strong>der</strong>nis erfüllt.<br />
9.1.4 Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern,<br />
die am 9. September 2013 aufgrund eines Einzelwahlvorschlags im<br />
Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
<strong>Heidesee</strong> vertreten sind, sind von dem Erfor<strong>der</strong>nis von<br />
Unterstützungsunterschriften befreit.<br />
9.2 Wichtige Hinweise<br />
9.2.1 Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung,<br />
einer Wählergruppe, einer Listenvereinigung, einer Einzelbewerberin<br />
o<strong>der</strong> eines Einzelbewerbers, die o<strong>der</strong> <strong>der</strong> nicht nach <strong>der</strong><br />
vorstehenden Nummer 9.1 von dem Erfor<strong>der</strong>nis von Unterstützungsunterschriften<br />
befreit ist, sind<br />
- im Falle eines wahlgebietsbezogenen Wahlvorschlags mindestens<br />
10 Unterstützungsunterschriften von im Wahlgebiet wahlberechtigten<br />
Personen, beizufügen.<br />
9.2.2 Die persönliche, überprüfbare Unterstützungsunterschrift <strong>der</strong><br />
wahlberechtigten Person ist spätestens bis zum<br />
Mittwoch, dem 19. März 2014, 16 Uhr,<br />
bei <strong>der</strong><br />
Wahlbehörde, <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>,<br />
Einwohnermeldeamt (Raum 107), Lindenstraße 14b,<br />
15754 <strong>Heidesee</strong><br />
zu leisten.<br />
3
4<br />
Die Unterstützungsunterschrift kann auch bei einer ehrenamtlichen<br />
Bürgermeisterin o<strong>der</strong> einem ehrenamtlichen Bürgermeister im Land,<br />
vor einer Notarin o<strong>der</strong> einem Notar o<strong>der</strong> einer an<strong>der</strong>en zur Beglaubigung<br />
von Unterschriften ermächtigten Stelle geleistet werden. Die<br />
hierzu von mir auf Anfor<strong>der</strong>ung ausgegebenen Unterschriftenlisten<br />
(siehe Nummer 9.2.3) sind <strong>der</strong> Wahlbehörde (<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>,<br />
Lindenstraße 14b, 15754 <strong>Heidesee</strong>) spätestens bis zum<br />
Mittwoch, dem 19. März 2014, 16 Uhr,<br />
vorzulegen.<br />
Die erfor<strong>der</strong>lichen Unterstützungsunterschriften sind auf den von<br />
mir aufgelegten o<strong>der</strong> ausgegebenen amtlichen Formblättern für<br />
Unterschriftenlisten nach dem Muster <strong>der</strong> Anlage 6 zu § 32 Absatz<br />
4 Nummer 3 BbgKWahlV unter Beachtung folgen<strong>der</strong> Vorschriften<br />
zu erbringen:<br />
9.2.3 Die Formblätter werden von mir auf Anfor<strong>der</strong>ung des Wahlvorschlagsträgers<br />
sofort bei <strong>der</strong> Wahlbehörde, <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>,<br />
Einwohnermeldeamt (Raum 107), Lindenstraße 14b, 15754 <strong>Heidesee</strong><br />
aufgelegt.<br />
Bei <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung sind Familien- und Vornamen sowie Anschrift<br />
einer jeden Bewerberin und eines jeden Bewerbers in erkennbarer<br />
Reihenfolge anzugeben. Daneben ist beim Wahlvorschlag einer<br />
Partei, politischen Vereinigung, Wählergruppe o<strong>der</strong> Listenvereinigung<br />
<strong>der</strong>en Name und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet,<br />
auch diese anzugeben.<br />
Außerdem hat <strong>der</strong> Wahlvorschlagsträger durch schriftliche Erklärung<br />
zu bestätigen, dass die Bewerberinnen und Bewerber sowie<br />
ihre Reihenfolge gemäß § 33 BbgKWahlG bestimmt worden sind,<br />
o<strong>der</strong> eine Ausfertigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift über die Bestimmung <strong>der</strong><br />
Bewerberinnen und Bewerber sowie ihrer Reihenfolge vorzulegen.<br />
Beim Wahlvorschlag einer Listenvereinigung sind ferner auch die<br />
Namen und, sofern vorhanden, die Kurzbezeichnungen <strong>der</strong> an ihr<br />
beteiligten Gruppierungen anzugeben.<br />
Beim Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin o<strong>der</strong> eines Einzelbewerbers<br />
ist die Bezeichnung "Einzelwahlvorschlag" anzugeben.<br />
Auf Anfor<strong>der</strong>ung des Wahlvorschlagsträgers werde ich unter den<br />
vorgenannten Voraussetzungen auch amtliche Formblätter für die<br />
Unterzeichnung des Wahlvorschlags bei einer ehrenamtlichen<br />
Bürgermeisterin o<strong>der</strong> einem ehrenamtlichen Bürgermeister im<br />
Land, vor einer Notarin o<strong>der</strong> einem Notar o<strong>der</strong> bei einer an<strong>der</strong>en<br />
zur Beglaubigung ermächtigten Stelle ausgeben.<br />
9.2.4 Wahlvorschläge von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen<br />
o<strong>der</strong> Listenvereinigungen dürfen erst nach <strong>der</strong> Bestimmung<br />
<strong>der</strong> Bewerberinnen und Bewerber sowie ihrer Reihenfolge<br />
nach § 33 BbgKWahlG unterzeichnet werden. Vorher geleistete<br />
Unterstützungsunterschriften sind ungültig.<br />
9.2.5 Eine wahlberechtigte Person darf nur jeweils einen Wahlvorschlag<br />
für die Wahl zur <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />
unterzeichnen. Hat eine Person für diese Wahl mehr als einen<br />
Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind sämtliche von ihr für diese<br />
Wahl geleisteten Unterstützungsunterschriften ungültig.<br />
9.2.6 Wahlkreisbezogene Wahlvorschläge dürfen nur von den in dem<br />
betreffenden Wahlkreis wahlberechtigten Personen unterzeichnet<br />
werden. Hat eine Person einen wahlkreisbezogenen Wahlvorschlag<br />
unterzeichnet, <strong>der</strong> für einen Wahlkreis gilt, in dem sie nicht wahlberechtigt<br />
ist, so ist ihre Unterschriftsleistung ungültig.<br />
9.2.7 Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Unterzeichnung<br />
gegeben sein. Die Unterzeichnung des Wahlvorschlags durch die<br />
Bewerberinnen und Bewerber selbst ist unzulässig.<br />
9.2.8 Neben <strong>der</strong> Unterschrift sind Familien- und Vornamen, Tag <strong>der</strong><br />
Geburt und Anschrift <strong>der</strong> unterzeichnenden Person sowie das Datum<br />
<strong>der</strong> Unterschriftsleistung anzugeben. Die unterzeichnende Person hat<br />
sich vor <strong>der</strong> Unterschriftsleistung auszuweisen. Die Zurücknahme<br />
gültiger Unterstützungsunterschriften ist wirkungslos.<br />
9.2.9 Eine wahlberechtigte Person, die wegen einer körperlichen<br />
Behin<strong>der</strong>ung einer Hilfe bei <strong>der</strong> Unterschriftsleistung bedarf, kann<br />
eine Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) bestimmen, die die<br />
Unterschriftsleistung vornimmt. Eine wahlberechtigte Person, die<br />
wegen einer Behin<strong>der</strong>ung nicht in <strong>der</strong> Lage ist, die Wahlbehörde<br />
aufzusuchen, kann auf Antrag die Unterstützungsunterschrift durch<br />
Erklärung vor einer o<strong>der</strong> einem Beauftragten <strong>der</strong> Wahlbehörde<br />
ersetzen. Der Antrag kann bis Montag, den 17. März 2014, 16 Uhr,<br />
schriftlich bei <strong>der</strong> Wahlbehörde gestellt werden.<br />
9.2.10 Die Wahlbehörde hat für alle wahlberechtigten Unterzeichnerinnen<br />
und Unterzeichner, die die Unterstützungsunterschrift auf <strong>der</strong><br />
von mir aufgelegten o<strong>der</strong> ausgegebenen Unterschriftenliste leisten,<br />
zu vermerken, dass sie im Wahlgebiet (im Falle eines wahlgebietsbezogenen<br />
Wahlvorschlags) o<strong>der</strong> im betreffenden Wahlkreis (im<br />
Falle eines wahlkreisbezogenen Wahlvorschlags) zum Zeitpunkt<br />
ihrer Unterschriftsleistung wahlberechtigt sind.<br />
10. Mängelbeseitigung<br />
Nach Ablauf <strong>der</strong> Einreichungsfrist am 20. März 2014, 12 Uhr,<br />
können Mängel, die sich auf die Zahl und Reihenfolge <strong>der</strong> Bewerberinnen<br />
und Bewerber beziehen, nicht mehr behoben und fehlende<br />
Unterstützungsunterschriften nicht mehr beigebracht werden. Das<br />
Gleiche gilt, wenn die Bewerberin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bewerber so mangelhaft<br />
bezeichnet ist, dass ihre o<strong>der</strong> seine Identität nicht feststeht. Sonstige<br />
Mängel, die die Gültigkeit <strong>der</strong> Wahlvorschläge berühren, können<br />
bis zu <strong>der</strong> Entscheidung über die Zulassung <strong>der</strong> Wahlvorschläge<br />
(§ 37 Absatz 1 BbgKWahlG) beseitigt werden.<br />
11. Zulassung <strong>der</strong> Wahlvorschläge<br />
Der Wahlausschuss beschließt am Donnerstag, dem 27.03.2014,<br />
17 Uhr in öffentlicher Sitzung über die Zulassung <strong>der</strong> Wahlvorschläge.<br />
Im Übrigen wird auf § 37 BbgKWahlG sowie §§ 38 und<br />
39 BbgKWahlV verwiesen.<br />
B. Wahlen zu den Ortsbeiräten <strong>der</strong> Ortsteile Bindow, Blossin,<br />
Dannenreich, Dolgenbrodt, Frie<strong>der</strong>sdorf, Gräbendorf, Gussow,<br />
Kolberg, Prieros, Streganz und Wolzig<br />
Die Ausführungen zu Buchstabe A Nummer 3, 4, 6.1, 6.3 bis 6.5,<br />
7, 8.1, 8.3 bis 8.7, 10 und 11 zur Wahl <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> gelten für die Wahlen zu den Ortsbeiräten <strong>der</strong><br />
Ortsteile Bindow, Blossin, Dannenreich, Dolgenbrodt, Frie<strong>der</strong>sdorf,<br />
Gräbendorf, Gussow, Kolberg, Prieros, Streganz und Wolzig mit<br />
folgenden Maßgaben sinngemäß:<br />
1. Wahlgebiet für die Wahl zu den Ortsbeiräten <strong>der</strong> Ortsteile Bindow,<br />
Blossin, Dannenreich, Dolgenbrodt, Frie<strong>der</strong>sdorf, Gräbendorf,<br />
Gussow, Kolberg, Prieros, Streganz und Wolzig ist das Gebiet des<br />
jeweiligen Ortsteils. Das jeweilige Wahlgebiet bildet einen Wahlkreis.<br />
2. Es sind für den Ortsteil Bindow insgesamt drei Mitglie<strong>der</strong> des<br />
Ortsbeirats zu wählen.<br />
Es sind für den Ortsteil Dannenreich insgesamt drei Mitglie<strong>der</strong> des<br />
Ortsbeirats zu wählen.<br />
Es sind für den Ortsteil Dolgenbrodt insgesamt drei Mitglie<strong>der</strong> des<br />
Ortsbeirats zu wählen.<br />
Es sind für den Ortsteil Frie<strong>der</strong>sdorf insgesamt fünf Mitglie<strong>der</strong> des<br />
Ortsbeirats zu wählen.<br />
Es sind für den Ortsteil Dolgenbrodt insgesamt drei Mitglie<strong>der</strong> des<br />
Ortsbeirats zu wählen.<br />
Es sind für den Ortsteil Gräbendorf insgesamt drei Mitglie<strong>der</strong> des<br />
Ortsbeirats zu wählen.<br />
Es sind für den Ortsteil Gussow insgesamt drei Mitglie<strong>der</strong> des<br />
Ortsbeirats zu wählen.<br />
Es sind für den Ortsteil Kolberg insgesamt drei Mitglie<strong>der</strong> des<br />
Ortsbeirats zu wählen.<br />
Es sind für den Ortsteil Prieros insgesamt fünf Mitglie<strong>der</strong> des<br />
Ortsbeirats zu wählen.<br />
Es sind für den Ortsteil Streganz insgesamt drei Mitglie<strong>der</strong> des<br />
Ortsbeirats zu wählen.<br />
Es sind für den Ortsteil Wolzig insgesamt drei Mitglie<strong>der</strong> des<br />
Ortsbeirats zu wählen.<br />
3. Die Wahlvorschläge für die Ortsteile Bindow, Blossin, Dannenreich,<br />
Dolgenbrodt, Gräbendorf, Gussow, Kolberg, Streganz und Wolzig<br />
dürfen jeweils insgesamt höchstens 4 Bewerberinnen und Bewerber<br />
enthalten. Die Wahlvorschläge für die Ortsteile Frie<strong>der</strong>sdorf und
Prieros dürfen jeweils höchstens 7 Bewerberinnen und Bewerber<br />
enthalten.<br />
4. Wählbar sind alle Personen, die nach § 11 BbgKWahlG wählbar<br />
sind und im jeweiligen Ortsteil ihren ständigen Wohnsitz o<strong>der</strong><br />
gewöhnlichen Aufenthalt haben.<br />
5. Die in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> wahlberechtigten Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Partei, politischen Vereinigung o<strong>der</strong> Wählergruppe o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en<br />
Delegierte können auch die Bewerberinnen und Bewerber sowie<br />
ihre Reihenfolge für die Wahl zum Ortsbeirat des jeweiligen<br />
Ortsteils bestimmen, sofern die Anzahl <strong>der</strong> im jeweiligen Ortsteil<br />
wahlberechtigten Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Partei, politischen Vereinigung o<strong>der</strong><br />
Wählergruppe nicht zur Durchführung einer Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
ausreicht.<br />
In dem Falle, dass selbst die Anzahl <strong>der</strong> in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />
wahlberechtigten Mitglie<strong>der</strong> nicht für die Durchführung einer<br />
Mitglie<strong>der</strong>versammlung ausreicht, gelten die Ausführungen zu<br />
Buchstabe A Nummer 8.2 entsprechend.<br />
6. Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer<br />
Wählergruppe, einer Listenvereinigung, einer Einzelbewerberin<br />
o<strong>der</strong> eines Einzelbewerbers, die o<strong>der</strong> <strong>der</strong> nicht von dem Erfor<strong>der</strong>nis<br />
von Unterstützungsunterschriften befreit ist, sind mindestens<br />
3 (bis 700 Einwohner) o<strong>der</strong> mindestens 5 (bis 2.500 Einwohner)<br />
Unterstützungsunterschriften beizufügen.<br />
Von dem Erfor<strong>der</strong>nis von Unterstützungsunterschriften sind auch<br />
die Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen befreit,<br />
die am 9. September 2013 aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags<br />
im Ortsbeirat des jeweiligen Ortsteils durch mindestens<br />
ein Mitglied seit <strong>der</strong> letzten Wahl ununterbrochen vertreten sind;<br />
Entsprechendes gilt für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber,<br />
die aufgrund eines Einzelwahlvorschlags im jeweiligen Ortsbeirat<br />
vertreten sind, sowie für Listenvereinigungen, wenn mindestens<br />
eine <strong>der</strong> an ihr beteiligten Gruppierungen die eingangs genannte<br />
Voraussetzung erfüllt.<br />
Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nummer 9.1.1<br />
bis 9.1.4, 9.2.2 bis 9.2.5 und 9.2.7 bis 9.2.10 sinngemäß.<br />
III.<br />
Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen<br />
Die für die Einreichung von Wahlvorschlägen erfor<strong>der</strong>lichen Vordrucke<br />
werden von mir beschafft und können bei mir angefor<strong>der</strong>t<br />
werden.<br />
<strong>Heidesee</strong>, 09.01.2014<br />
Martina Dümke<br />
Wahlleiterin <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />
Öffentliche Bekanntmachung <strong>der</strong><br />
Wahlleiterin <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />
Verlust <strong>der</strong> Rechtsstellung als Mitglied<br />
im Ortsbeirat Frie<strong>der</strong>sdorf<br />
Herr Karsten Horn hat seinen Rücktritt als Mitglied des Ortsbeirates<br />
Frie<strong>der</strong>sdorf erklärt.<br />
Durch Verzicht verliert Herr Horn die Rechtsstellung als Mitglied im<br />
Ortsbeirates Frie<strong>der</strong>sdorf mit Wirkung vom 12.11.2013.<br />
Der neu zu besetzende Sitz im Ortsbeirat Frie<strong>der</strong>sdorf würde gemäß<br />
§ 60 Absatz 3 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbKWahlG)<br />
auf die in <strong>der</strong> Reihenfolge nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages<br />
übergehen. Da keine Ersatzperson vorhanden ist, bleibt <strong>der</strong> Sitz bis<br />
zum Ablauf <strong>der</strong> Wahlperiode unbesetzt.<br />
Die gesetzliche Mitglie<strong>der</strong>zahl des Ortsbeirates Frie<strong>der</strong>sdorf vermin<strong>der</strong>t<br />
sich in <strong>der</strong> Wahlperiode auf vier.<br />
Martina Dümke<br />
Wahlleiterin<br />
Information zur SEPA Einführung<br />
Mit <strong>der</strong> Einführung von SEPA (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum)<br />
än<strong>der</strong>n sich zum 1. Februar 2014 die Bedingungen für den<br />
Zahlungsverkehr.<br />
Soll nach dem 1. Februar 2014 ein Betrag z.B. aus einem Steuer- o<strong>der</strong><br />
Gebührenbescheid o<strong>der</strong> eine Rechnung per Überweisung beglichen<br />
werden, so wird dann anstelle <strong>der</strong> bisherigen Kombination aus Kontonummer<br />
und Bankleitzahl die internationale Bankkontonummer<br />
(IBAN) und das Bankkennzeichen (BIC) angegeben.<br />
Für alle Überweisungen bzw. Zahlungen an die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />
verwenden Sie bitte folgende Daten unter Angabe Ihres Kassenzeichens:<br />
IBAN: DE14 1605 0000 3670 0202 32<br />
BIC: WELADED1PMB<br />
Schöffenwahl 2013<br />
Das Amtsgericht Königs Wusterhausen hat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />
mit Schreiben vom 21.11.2013 mitgeteilt, dass<br />
Frau Daniele Mantke und Frau Andrea Dubiel<br />
aus <strong>der</strong> Vorschlagsliste <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> zur Wahl <strong>der</strong> ehrenamtlichen<br />
Richterinnen und Richter berücksichtigt werden konnten.<br />
Wir wünschen ihnen viel Erfolg und möchten uns gleichzeitig bei<br />
allen Bewerberinnen und Bewerbern, die sich für die Schöffenwahl<br />
zur Verfügung gestellt haben, für ihr Interesse an diesem Ehrenamt<br />
bedanken.<br />
Bekanntmachung <strong>der</strong><br />
Jagdgenossenschaft Bindow<br />
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung von Bindow<br />
Hiermit berufe ich die Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft Bindow<br />
ein am:<br />
Datum: 07.03.14<br />
Uhrzeit: 19:00 Uhr<br />
Ort: Dorfgemeinschaftshaus „Alte Schule“ Bindow<br />
Rudolf-Breitscheid-Str. 13<br />
15754 <strong>Heidesee</strong><br />
Tagesordnung<br />
1. Begrüßung<br />
2. Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2014<br />
3. Kassenbericht<br />
4. Verschiedenes<br />
Als Nachweis für die Mitgliedschaft sind die Vorlage des Personalausweises<br />
und ein aktueller Grundbuchauszug notwendig.<br />
Aus dem Grundbuchauszug müssen ersichtlich sein:<br />
- Gemarkung<br />
- Flur<br />
- Flurstück<br />
- Eigentümer<br />
- Nutzungsart<br />
Sind mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen, so ist eine Person<br />
zur Wahrnehmung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.<br />
<strong>Heidesee</strong>, 07.01.14<br />
Der Vorstand<br />
5
iNFORmAtiONeN<br />
HÖHePunkte Am ende des JAHres 2013<br />
Im Laufe eines Jahres gibt es viel zu entdecken, Altes wird abgelegt,<br />
Neues wird erschaffen.<br />
So erlebten es auch die Anwohner in Bindow und Dolgenbrodt, die für<br />
eine Weile eine Baustelle vor <strong>der</strong> Tür aushalten mussten. Grund war <strong>der</strong><br />
grundhafte Ausbau eines Teils <strong>der</strong> Mariannenstraße, <strong>der</strong> verlängerten<br />
Mariannenstraße und <strong>der</strong> Straße Am Ahornweg in den Ortsteilen mit<br />
einer Gesamtlänge von 1.385 m und Gesamtkosten von 570.000 €, die<br />
bisher mit 150.000 € geför<strong>der</strong>t wurden.<br />
Am 16.November feierten die Anwohner den Ausbau bei einem „Straßenfest“,<br />
gemeinsam mit dem Bürgermeister, Siegbert Nimtz, dem<br />
Ortsvorsteher von Bindow, Bernd Schauer, dem Vertreter <strong>der</strong> ausführenden<br />
Baufirma Oevermann, Herrn Haake, und dem Baubetreuuer,<br />
Rainer Krüger, <strong>der</strong> auch für Getränke und Erbsensuppe sorgte.<br />
feuerWeHrbAll 2013<br />
Etwa einhun<strong>der</strong>tsechzig Gäste feierten am Samstag, dem 23.November<br />
2013 den Feuerwehrball, zu dem <strong>der</strong> Bürgermeister <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Heidesee</strong>, Siegbert Nimtz, geladen hatte.<br />
Für ihn ist es wichtig, dass die Kameraden gefeiert werden. Neben ihren<br />
beruflichen Tätigkeiten sind sie Tag und Nacht in Bereitschaft und stets<br />
zur Stelle, wenn es um Gefahrenabwehr und -beseitigung geht. Zu<br />
spüren war dies auch zum Einweihungstermin <strong>der</strong> neuen Feuerwache<br />
in Frie<strong>der</strong>sdorf am 16./17.08.13, als fast alle Kameraden zum Einsatz<br />
gerufen wurden und <strong>der</strong> Feier fern bleiben mussten.<br />
Viele Anwohner kamen und hörten aufmerksam dem Bürgermeister<br />
zu, <strong>der</strong> auch auf die Reinigungspflicht hinwies. Den Winterdienst<br />
übernimmt allerdings die <strong>Gemeinde</strong>.<br />
Auch zum Feuerwehrball 2013 wurden wie<strong>der</strong> die Ehrungen gemeinsam<br />
mit dem Bürgermeister durch den <strong>Gemeinde</strong>brandmeister, Volkmar<br />
An<strong>der</strong>s und seinen Stellvertreter, Ronny Teßmann, vorgenommen.<br />
Das Band wurde durchschnitten und man sah den Beteiligten die Freude<br />
über die neue Straße an.<br />
Herr Briesenick bedankte sich bei den Kameraden. Auch auf den Festen,<br />
wie Erntefest und Nacht <strong>der</strong> Pferde, sichert die Freiwillige Feuerwehr<br />
die Veranstaltungen ab.<br />
6<br />
Bevor es für den Bürgermeister weiterging zum nächsten Termin<br />
nach Frie<strong>der</strong>sdorf, stärkte auch er sich während <strong>der</strong> Gespräche mit<br />
den Bürgern.
Nach dem Essen am reichhaltigen Buffet erfreuten sich alle Gäste an<br />
den Darbietungen des Männerballetts des Karnevalsvereins Markgraf-<br />
Pieske, das <strong>der</strong> Vorsitzende des Vereins und Ortsvorsteher, Erhard<br />
Mietke, stimmungsvoll ankündigte.<br />
hinten v.l.n.r.: Peter Beyer (EWE), Norbert Guse (Schulleiter),<br />
Jürgen Dusel (Beauftragter <strong>der</strong> Landesregierung für die Belange<br />
<strong>der</strong> Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen) und Rainer Janßen (EWE)<br />
Auch die <strong>Gemeinde</strong>vertreter und Sponsoren nutzten an dem Abend<br />
die Gelegenheit zu Gesprächen mit den Kameraden und erwiesen<br />
ihnen damit ihre Anerkennung, denn auch zu den Ortsteilfesten ist die<br />
Feuerwehr immer präsent.<br />
eWe mitArbeiter sPenden<br />
für inklusiOnsscHule<br />
Brandenburger Pilotschule Frie<strong>der</strong>sdorf will<br />
Unterichtsmaterialien für differenzierten Unterricht anschaffen<br />
Strausberg, 04. Dezember 2013. Der regionale Energiedienstleister<br />
EWE verhilft <strong>der</strong> Grundschule Frie<strong>der</strong>sdorf zu neuem Unterrichtsmaterial.<br />
Rainer Janßen, Vorsitzen<strong>der</strong> des EWE Gesamtbetriebsrates, und<br />
Peter Beyer als Vertreter des Betriebsrates <strong>der</strong> EWE Geschäftsregion<br />
Brandenburg/Rügen überreichten heute im Beisein von Jürgen Dusel,<br />
Beauftragter <strong>der</strong> Landesregierung für die Belange <strong>der</strong> Menschen mit<br />
Behin<strong>der</strong>ungen, einen Scheck über 3.600 Euro an Bürgermeister Siegbert<br />
Nimtz und Schulleiter Norbert Guse. „Das Geld kommt unserer Schule<br />
sehr gelegen. Wir werden damit Unterrichtsmaterialien anschaffen<br />
können, die bei <strong>der</strong> Integration von Schülern mit speziellen Handicaps<br />
unverzichtbar, aber sehr teuer sind “, so Guse.<br />
Die Grundschule Frie<strong>der</strong>sdorf ist im zweiten Schuljahr Pilotschule<br />
für Inklusion im Land Brandenburg. Schüler mit Lernbehin<strong>der</strong>ungen,<br />
mit emotional-sozialen Problemen und mit Sprachproblemen werden<br />
seitdem in Regelklassen eingeglie<strong>der</strong>t und unterrichtet. „In diesen<br />
heterogenen Klassen versuchen wir, alle Kin<strong>der</strong> entsprechend <strong>der</strong><br />
individuellen Voraussetzungen zu for<strong>der</strong>n und zu för<strong>der</strong>n“, so Guse.<br />
Jedes Kind soll seine individuellen Stärken einbringen können. Der<br />
Unterricht müsse aber sehr differenziert aufgebaut werden. Die Schule<br />
beschäftigt inzwischen zwei Son<strong>der</strong>pädagoginnen. Gleichzeitig<br />
stehen den Schülern Räumlichkeiten für Inklusion zur Verfügung.<br />
„Problematisch ist dagegen die Bereitstellung von differenzierenden<br />
Unterrichtsmaterialien, die wir Dank EWE jetzt anschaffen können“,<br />
freut sich Guse. Die Materialien seien kostspielig, entlasten aber die<br />
Lehrer in <strong>der</strong> Vorbereitung <strong>der</strong> Unterrichtsstunden erheblich. „Wir hoffen,<br />
dass wir durch die gewonnene Zeit allen Schülern gerecht werden<br />
können“, zeigt sich Guse zuversichtlich. Jürgen Dusel freut sich über<br />
das Engagement von Schule und EWE und sagte: „Die Frie<strong>der</strong>sdorfer<br />
Grundschule geht mit großen Schritten und mutig voran. Es ist ein<br />
großes Glück, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von EWE<br />
die Schule dabei unterstützen. Das sollte Schule machen.“<br />
Die Mittel stammen aus <strong>der</strong> EWE Gesamtbetriebsvereinbarung „Rest-<br />
Cent-Spende“ von Mitarbeitern. „Sie verzichteten zugunsten des Hilfsfonds<br />
auf die Auszahlung <strong>der</strong> Cent-Beträge ihres monatlichen Nettogehaltes“,<br />
so Beyer. „Mit dem Hilfefond unterstützen wir gemeinnützige<br />
Projekte in unseren Versorgungsgebieten zwischen Ems, Weser und<br />
Elbe, in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.“ Die Vorschläge<br />
für die Verwendung <strong>der</strong> Spendenmittel kämen normalerweise aus <strong>der</strong><br />
Belegschaft. „In diesem Jahr haben wir die Brandenburger Kommunen<br />
gebeten, sich mit einem ihrer sozialen Projekte bei uns zu bewerben.“<br />
Bürgermeister Siegbert Nimtz freut sich, dass das Frie<strong>der</strong>sdorfer<br />
Konzept den EWE Gesamtbetriebsrat überzeugt hat.<br />
Nadine Auras, Unternehmenskommunikation/Energiepolitik<br />
Freude bei den Grundschülern: Rainer Janßen (h.l.) und Peter Beyer (h.2.v.l.) überreichen im Beisein von Bürgermeister Siegbert Nimtz<br />
(h.3.v.l.) die Spende <strong>der</strong> EWE-Belegschaft an die Frie<strong>der</strong>sdorfer Inklusionsgrundschule<br />
7
DIE GEMEINDE HEIDESEE IM 10. JAHR (FOLGE 9 1 )<br />
KOLBERG - AUF EINEM BERG AUS SAND WOHNE ICH ODER DER BERG LOCKT<br />
8<br />
Die <strong>der</strong>zeit 336 Kolberger, die die Lage ihres Wohnsitzes am 92 m hohen<br />
Kolberg mit den Worten des Dichters und ehemaligen Mitbewohners<br />
Henryk Bereska „auf einem Berg aus Sand wohne ich …“ beschreiben<br />
könnten, verweisen mit Recht darauf, dass ihre Vergangenheit und<br />
Gegenwart nun aber wirklich nicht auf dem (eiszeitlich entstandenen)<br />
sprichwörtlichen Sand gebaut ist. Bereits in ferner Vergangenheit, vor<br />
4000 Jahren, lebte hier - belegt durch einen Grabfund - eine berühmte<br />
Stammesfürstin. Siedlungsentwicklungen in <strong>der</strong> Urgeschichte, <strong>der</strong><br />
römischen Kaiserzeit und <strong>der</strong> mittelalterliche Dorfkern (Platzeckdorf)<br />
sind als Bodendenkmal geschützt. Kolbergs Bewohner gingen seit jeher<br />
ehrbaren, meist mit <strong>der</strong> schönen Natur <strong>der</strong> Umgebung verbundenen<br />
Berufen wie dem Fischen, Jagen, Vieh- und Bienenzüchten o<strong>der</strong> Ziegelbrennen<br />
nach. Immer aber - so berichten Chronisten und Zeitzeugen<br />
seit <strong>der</strong> ersten urkundlichen Erwähnung „Kalbergs“ im Jahre 1321 -<br />
weckte die höchste Erhebung weit und breit die Lust aller Bewohner<br />
und Berufsgruppen am Fabulieren o<strong>der</strong> kreativen Arbeiten. Auch Kolbergs<br />
Ortsvorsteher, Peter Borchart, erzählt gern von dem legendären<br />
Riesen auf dem Berg, <strong>der</strong> seinem übermütigen steinewerfenden Sohn<br />
mit dem lauten Ruf „Lass bloss sin“ zum Einhalten bewegte und so<br />
den Blossinern zu ihrem Ortsnamen verholfen hätte. Keine Legende<br />
ist, dass sich seit den Zwanzigerjahren des letzten Jahrhun<strong>der</strong>ts bis zur<br />
heutigen Zeit vom Kolberg eine für die Region ungewöhnlich große<br />
Vorbote o<strong>der</strong> Hoffnung: Baustellenmaulwürfe<br />
Schar von dichtenden, schreibenden, schauspielernden, musizierenden,<br />
malenden o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>weitig schöpferisch gestaltenden „Geistern“ locken<br />
ließ und sich zeitweilig o<strong>der</strong> für immer um ihn versammelte. Manche<br />
nennen Kolberg daher ein Dichter- o<strong>der</strong> Künstlerdorf. Für die ersten<br />
„Gelockten“ stehen <strong>der</strong> Tanzmusiker und Orchesterleiter des legendären<br />
Adlon-Hotels Marek Weber, <strong>der</strong> 20er-Jahre-Filmstar und Opernregisseur<br />
Hans Stüwe (lud des Öfteren Hans Albers zu sich ein), Verlagsdirektor<br />
Wilhelm Zuschneid (Ullstein) o<strong>der</strong> die englische Schauspielerin und<br />
zeitweilige Schlosseigentümerin Jeassy Vierog. Nach 1945 kamen u. a.<br />
Dramatiker Alfred Matusche, Dichter und Übersetzer Henryk Bereska,<br />
Schriftsteller Eberhard Panitz („Unheilige Sophia“) o<strong>der</strong> Malerin Renate<br />
Niethammer („Landbriefträger aus Kolberg“). Die „Rufertradition“<br />
<strong>der</strong> legendären Riesen setzen heute Künstler wie Fotograf Dietrich<br />
Bertram, Schauspieler, Maler und Schriftsteller Peter Reusse o<strong>der</strong><br />
Keramikerin Dr. Hendrikje Zuschneid-Bertram fort: Mit ihrem Wirken<br />
und <strong>der</strong> Teilnahme an „Tagen des Offenen Ateliers“ künden sie von<br />
Kolberg. Auch die über 100-jährige Tradition als Berliner Erholungsgebiet<br />
(mitbegründet durch die Gastwirtfamilie Hensel und <strong>der</strong>en<br />
Nachkommen im Alten Dorfkrug, durch den Dampferanleger und das<br />
kin<strong>der</strong>freundliche Bad am Wolziger See) und Kolbergs Wahrzeichen<br />
seit den 50er Jahren, <strong>der</strong> 30 m hohe Turm des damaligen Instituts für<br />
Funktechnik <strong>der</strong> Deutschen Post, funken den Ruf ins Land. Kolbergs<br />
Gewerbetreibende tun dies ebenso mit <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> Produkte und<br />
Leistungen in den Branchen Autohandel und -reparaturen, Beherbergung,<br />
Fischerei und Fischhandel, Gastronomie, Immobilienservice,<br />
IT, Land- und Forstwirtschaft, Rechtsberatung, Veranstaltungsservice<br />
(darunter auch die öffentlichkeitswirksamen Floßbaurekorde von<br />
Teamgeist) und Wassersportdienstleistungen. Mit einer Dependance<br />
<strong>der</strong> Bundesnetzagentur ist Kolberg auch mit dem Bund vernetzt.<br />
Baden mit Fischlegende<br />
Peter Borchart, gebürtiger Kolberger, seit 1998 an <strong>der</strong> Ortsspitze, war<br />
einer <strong>der</strong> ersten Befürworter des Zusammenschlusses zur Großgemeinde<br />
<strong>Heidesee</strong> (2002/2003). Seit dem hat er gemeinsam mit <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung,<br />
<strong>der</strong> er seit ihrem Bestehen ununterbrochen angehört, so einiges<br />
für und mit den Einwohnern bewirkt: Zu dem Wichtigsten zählt er den<br />
Zusammenhalt, dokumentiert in zahllosen Gemeinschaftsaktionen zur<br />
Ortsverschönerung (jährlicher „Frühjahrsputz“) und den zusammen mit<br />
seinem Ortsbeiratskollegen Axel Ebermann und dem Festkomitee um<br />
Hayat Pabst initiierten Dorfveranstaltungen zu Ostern, im Sommer und<br />
Herbst und <strong>der</strong> Seniorenweihnachtsfeier sowie die Gastgeberschaft von<br />
bisher 2 <strong>Heidesee</strong>sportfesten o<strong>der</strong> die Wagenteilnahme am Erntefest in<br />
Frie<strong>der</strong>sdorf. Zu den großen und mit hohem finanziellen Aufwand realisierten<br />
Projekten zählt die Neugestaltung des Badestrandes am Wolziger<br />
See (2006) mit Sanitäreinrichtungen, Sonnen-bzw. Regenunterstand<br />
und großer Liegewiese. Der an einen Riesenwels erinnernde Fisch in<br />
Strandnähe sei dagegen schon lange dort und hätte es vor noch längerer<br />
Zeit wegen plötzlich einsetzen<strong>der</strong> Ebbe nicht mehr ins Wasser zurückgeschafft<br />
und sei zu Stein geworden. Noch Fragen zur Fabulierkunst<br />
<strong>der</strong> Kolberger? Gleichzeitig wurde ein gepflasterter Verbindungsweg<br />
(„Badeweg“) zum alten Dorfplatz und über die feuchten Wiesen zum<br />
gemeindeeigenen Hafen angelegt. Ende 2006 ging ein weiteres Großvorhaben<br />
in Betrieb. Mit dem 250-m3-Wasserspeicher, den neu verlegten<br />
kilometerlangen Wasserleitungen auf dem Kolberg und dem Anschluss<br />
an den „Wasser- und Abwasserzweckverband Scharmützelsee/Storkow“<br />
sind auch die „Bergbewohner“ (2/3 <strong>der</strong> Einwohner Kolbergs)<br />
mit sauberem Trinkwasser stabil versorgt. Dies sei, so Borchart, eine<br />
echte Bereicherung, auch wenn es für manchen Wochenendler mit<br />
eigenem Brunnenanschluss finanziell sehr schmerzhaft gewesen sei.<br />
Auch die Teilsanierung verschiedener Bergstraßen (2012/2013) habe<br />
zu wesentlichen Verbesserungen für Bürger geführt.<br />
Badeweg am Dorfplatz mit 600- jähriger Eiche
als sozial engagierte Einwohner<br />
im Rahmen <strong>der</strong> konzertierten<br />
Aktion Kriminalitätsverhütung<br />
des brandenburgischen Innenministeriums<br />
in Kolberg tätig).<br />
Beson<strong>der</strong>er Dank gelte den<br />
Kameraden <strong>der</strong> Freiwilligen<br />
Feuerwehr Kolberg um Ortswehrführer<br />
Carsten Hönigk<br />
für ihre aufopferungsvolle ehrenamtliche<br />
Tätigkeit und die<br />
Unterstützung bei Dorffesten.<br />
Dankbar ist Peter Borchart auch<br />
für die konstruktive Begleitung<br />
des Ortsgeschehens durch die<br />
Gruppe „Pro Kolberg“, die er als<br />
Unterstützung seiner Aktivitäten<br />
in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung zum<br />
Wohle des Ortes sieht.<br />
Kolbergs Wahrzeichen: Der Turm<br />
Beson<strong>der</strong>s freut sich <strong>der</strong> Ortsvorsteher zusammen mit vielen Eltern,<br />
nicht nur aus Kolberg, dass „Brandenburgs größter Spielplatz“ 2013<br />
komplett neue Spielgeräte von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> erhalten hat - vom Klettergerüst<br />
über die Wippe bis zur nur mit Muskelkraft und Schwung zu<br />
betreibenden Seilbahn. Gleichzeitig hofft er, dass die neue private Bebauung<br />
auf einem Teilbereich des bisherigen Spielplatzes nicht künftig<br />
zu Problemen für die Spielplatznutzung führen wird. Hier hatte er sich<br />
in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung vergeblich für einen Kauf <strong>der</strong> Fläche durch<br />
die <strong>Gemeinde</strong> eingesetzt. Vor Kurzem erhielt Kolberg neue Fenster und<br />
Türen für die bürgeroffenen Gemein<strong>der</strong>äume, die regelmäßig durch den<br />
Jugendklub, die Seniorensportgruppe und den Ortsbeirat im Gebäude<br />
des zentralen Bauhofes genutzt werden. Für die Tätigkeit des Bauhofes<br />
<strong>Heidesee</strong> und dessen Ansiedlung in Kolberg hat Peter Borchart wie<br />
seine an<strong>der</strong>en Ortsvorsteherkollegen ausschließlich lobende Worte zu<br />
Engagement, Akkuratesse und schnellem, unbürokratischem Reagieren<br />
auf Bürgeranliegen parat.<br />
Peter Borchart gehört nicht zu<br />
denen, die mit dem Erreichten<br />
zufrieden sind. Hauptärgernis<br />
für ihn und viele Kolberger ist<br />
<strong>der</strong> Holperpistenabschnitt <strong>der</strong><br />
sonst asphaltierten Ortsdurchfahrt<br />
zwischen Alter Dorfkrug<br />
und Abzweig nach Görsdorf/<br />
Storkow. Hier kämpfen die Kolberger seit seiner Amtsübernahme 1998<br />
bisher vergeblich für eine zufriedenstellende Lösung, die das Geschirr<br />
bei durchfahrendem Verkehr nicht mehr aus den Schränken <strong>der</strong> Anlieger<br />
fallen lässt. Dass hier keine Lösung auf absehbare Zeit zu erwarten ist,<br />
musste er erst kürzlich wie<strong>der</strong> zur Kenntnis nehmen. Immer wie<strong>der</strong><br />
dient neben Geldmangel auch als Argument, dass für manche seiner<br />
Neues auf Brandenburgs größtem Spielplatz<br />
Freuen könne sich <strong>der</strong> Ortsbeirat auch über das ehrenamtliche Engagement<br />
<strong>der</strong> im Ort ansässigen Vereine, Interessengruppen und die<br />
Völker verbindende Tätigkeit des Europäischen Begegnungszentrums<br />
Pfauenhof mit Unternehmer Werner Reimann. Zu den seit Langem<br />
aktiven Kolberger Vereinen gehören die Schützengilde Kolberg e. V.<br />
(Vorsitzen<strong>der</strong>: Reinhard Köllnick; Traditionspflege), <strong>der</strong> Wassersportverein<br />
Kolberg e. V. (Vorsitzen<strong>der</strong>: Uwe Noack; u. a. Uferbefestigung,<br />
Sanierung Bootshaus, Hafenfeste), <strong>der</strong> Verein <strong>der</strong> Camping- und<br />
Wassersportfreunde Kolberg e. V. (Vorsitzen<strong>der</strong>: Manfred Starke, u. a.<br />
Unterstützung Ortsbeirat bei <strong>Heidesee</strong>sportfesten), die Seniorensportgruppe<br />
mit Andrea Münzberger als Leiterin (wöchentliche Trainings),<br />
die Gruppe Sicherheitspartner <strong>der</strong> Polizei um Christian Stüwe (seit 1996<br />
Gelobt: Bauhof <strong>Heidesee</strong><br />
Vorgänger im Amt das Pflaster <strong>der</strong> Dorfstraße als Ausdruck dörflichen<br />
Charakters und Heimatgefühls bewahrt werden sollte. Peter Borchart<br />
denkt in solchen Momenten manchmal, dass er sich vom Zusammenschluss<br />
zur Großgemeinde mehr versprochen hätte. Bevor sich dieses<br />
Gefühl festsetzt, „flüchtet“ er dann manchmal zum Hochseeangeln nach<br />
Norwegen o<strong>der</strong> Afrika (Kenia), wo er dann nervengestärkt zurückgekehrt<br />
von meterlangen und tonnenschweren Kingfischfängen im Alten<br />
Dorfkrug erzählt, wenn nicht gerade ein schwerer LKW die Verständigung<br />
unterbricht. Für ihn wäre das schönste Geschenk zum 20-jährigen<br />
Dienstjubiläum im Jahre 2018, wenn die Baustellenmaulwürfe (siehe<br />
Foto) bis dahin das Ärgernis beseitigt hätten und Wege nach Prieros und<br />
Blossin für Fußgänger und Radfahrer gebaut wären. Dann könnte er die<br />
von ihm so geliebte Kolberger Wald- und Seeluft beim Pilzesammeln<br />
noch entspannter zusammen mit seiner Ehefrau genießen o<strong>der</strong> seinen<br />
zwei Kin<strong>der</strong>n unbehelligt vom Straßenlärm von seiner Zeit als einer <strong>der</strong><br />
letzten Schüler in <strong>der</strong> Schlossschule o<strong>der</strong> seinen Erlebnissen als Fahrer<br />
von Berlins schönster Buslinie („100er“) erzählen.<br />
Peter Hartwig<br />
1<br />
Folge 1 (Entstehung): <strong>Amtsblatt</strong> 05/2012; Folge 2 (Bindow): <strong>Amtsblatt</strong> 06/2012; Folge 3 (Blossin):<br />
<strong>Amtsblatt</strong> 02/2013; Folge 4 (Dannenreich) <strong>Amtsblatt</strong> 03/2013; Folge 5 (Dolgenbrodt) <strong>Amtsblatt</strong> 04/2013;<br />
Folge 6 (Frie<strong>der</strong>sdorf) <strong>Amtsblatt</strong> 05/2013; Folge 7 (Gräbendorf) <strong>Amtsblatt</strong> 06/2013; Folge 8 (Gussow)<br />
<strong>Amtsblatt</strong> 07/2013<br />
9
SPRECHZEITEN DER SCHIEDSPERSON<br />
Die Schiedsfrau <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>, Frau Schramm, führt ihre<br />
Sprechstunden<br />
jeden 1. Dienstag im Monat von 16:30 Uhr-18:30 Uhr<br />
in <strong>der</strong> Verwaltung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>, OT Frie<strong>der</strong>sdorf,<br />
Lindenstr. 14 b, Zimmer 305 (Dachgeschoss) durch.<br />
Anfragen nimmt Frau Schramm unter <strong>der</strong> Telefonnummer<br />
033767 79553 o<strong>der</strong> unter 0172 9597928 entgegen.<br />
Aktuelles von <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Heidesee</strong><br />
18 x Jugendflamme erfolgreich absolviert!<br />
Am 16. November 2013 war es für einige Mitglie<strong>der</strong> unserer Jugendfeuerwehr<br />
spannend. Sieben Kameraden haben den Leistungsnachweis für<br />
die Jugendflamme Stufe 1 und elf Kameraden den Leistungsnachweis<br />
für die Jugendflamme Stufe 2 erfolgreich abgelegt. Den Jugendlichen<br />
wurde an mehreren Stationen ihr erlerntes Wissen abgeprüft. Gefragt<br />
war hier nicht nur das richtige Absetzen eines Notrufes. Der Nachwuchs<br />
musste auch die eine o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e knifflige Frage zu verwendeten Knoten<br />
und Geräten <strong>der</strong> Feuerwehr beantworten und praktisch anwenden. So<br />
wurden von den Teilnehmern das richtige Auslegen von Feuerwehrschläuchen<br />
und die richtige Verwendung von Strahlrohren gezeigt.<br />
Allen Teilnehmern möchten wir gratulieren. Macht weiter so!<br />
Aus <strong>der</strong> Region<br />
Bekanntmachung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes<br />
"Scharmützelsee-Storkow/Mark" für abflusslose Gruben gem.<br />
Satzung für die öffentliche Fäkalschlammentsorgung durch die<br />
Fa. Lidzba Reinigungsgesellschaft mhH<br />
Fäkalienabfuhrplan für das Jahr 2014<br />
Montag: Ahrensdorf Philadelphia<br />
Diensdorf-Radlow Prieros<br />
Görsdorf<br />
Sauen<br />
Kolberg<br />
Wolzig<br />
Kummersdorf<br />
Dienstag: Alt Stahnsdorf Sauen<br />
Görsdorf<br />
Streganz<br />
Kolberg<br />
Storkow<br />
Lebbin<br />
Wendisch Rietz<br />
Neu Golm Willmersdorf<br />
Pfaffendorf Wochowsee<br />
Prieros<br />
Mittwoch: Blossin Streganz<br />
Kolberg<br />
Streganz-Pechhütte<br />
Neu Stahnsdorf Wilmersdorf<br />
Schwerin<br />
Donnerstag: Bad Saarow Kolpin<br />
Dahmsdorf Neu Reichenwalde<br />
Gr. Eichholz Pfaffendorf<br />
Kolberg<br />
Reichenwalde<br />
Freitag: Alt Golm Kolberg<br />
Bad Saarow Lindenberg<br />
Behrensdorf Storkow<br />
Dahmsdorf Wendisch Rietz<br />
Herzberg<br />
Telefon: 0355-58290 • Fax: 0355-582931<br />
Bild: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />
Du willst Mitglied werden? Du bist bei uns ab dem 6ten Lebensjahr<br />
willkommen! Engagiere dich in einer starken Gemeinschaft, die stets<br />
bereit ist, ihr Bestes für An<strong>der</strong>e zu geben. Weitere Informationen rund<br />
um die Freiwillige Feuerwehr <strong>Heidesee</strong> und wie DU Mitglied werden<br />
kannst, findest du wie immer im Internet unter www feuerwehrheidesee.de.<br />
(SBo)<br />
Deine Freiwillige Feuerwehr <strong>Heidesee</strong><br />
10<br />
IMPRESSUM<br />
Das <strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> erscheint nach Bedarf o<strong>der</strong> in Son<strong>der</strong>ausgaben.<br />
Herausgegeben von <strong>der</strong>:<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>, OT Frie<strong>der</strong>sdorf, Lindenstr. 14 b, 15754 <strong>Heidesee</strong>,<br />
Telefon 033767/795-0, Telefax 033767/79510<br />
Verantwortlich: Carla Tannert<br />
Anzeigenannahme: ELRO-Verlag, Eichenallee 8,<br />
15711 Königs Wusterhausen, Tel.: 03375/2425-0<br />
Gesamtherstellung: ELRO-Verlagsgesellschaft mbH<br />
Vertrieb:<br />
VA Schilling<br />
Waldpromenade 100<br />
15738 Zeuthen<br />
Bezugsmöglichkeit: Bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> für die Bürger <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> kostenlos,<br />
ansonsten gegen Entgelt. Die Weiterverwendung <strong>der</strong> Anzeigen bedarf <strong>der</strong><br />
Genehmigung des Verlages.<br />
Namentliche Beiträge entsprechen nicht in jedem Fall <strong>der</strong> Meinung des Herausgebers.<br />
Das <strong>Amtsblatt</strong> Nr. 02/2014 erscheint voraussichtlich<br />
am 16.04.2014<br />
Redaktionsschluss: 07.04. 2014
$<br />
Veranstaltungskalen<strong>der</strong> 2014<br />
Datum Art <strong>der</strong> Veranstaltung Uhrzeit Veranstalter Ortsteil Veranstaltungsort<br />
Januar<br />
01.01.2014 Katerbrunch 11:00 Bäckerei Schüren Gräbendorf Cafe Bienenhaus, Prieroser Landstr. 18<br />
04.01.2013 Spuren- und Fährtenwan<strong>der</strong>ung 15:00 Haus des Waldes Gräbendorf Haus des Waldes<br />
04.01.2014 Festjahreseröffnung, Neujahrslauf 10:00 SV Prieros Prieros<br />
09.01.2014 Tag <strong>der</strong> offenen Tür für Lernanfänger,<br />
inkl. Grundschulanmeldung 15:00 - 18:00 Grundschule Frie<strong>der</strong>sdorf Frie<strong>der</strong>sdorf Grundschule Frie<strong>der</strong>sdorf, Kastanienallee 9a<br />
11.01.2014 Knutfest 17:00 Heimatverein Wolzig e.V. Wolzig Bürgerhaus "Alte Kaufhalle" Frie<strong>der</strong>sdorfer Str. 50<br />
18.01.2014 Theaterstück: Räuber Hotzenplotz 15:00 Heimatverein Prieros Tourismuszentrum<br />
18.01.2014 Zampern 9:00 Karnevalsverein e.V. Frie<strong>der</strong>sdorf Ortslage<br />
25.01.2014 Abendveranstaltung Kabarett Traditionsverein Gussow e.V. Gussow Gemeinschaftshaus Gussow<br />
Februar<br />
01.02.2014 Preisskat 17:00 Anglerfreunde Bindow e.V. Bindow<br />
01.02.2014 Großer Fasching 20:00 Karnevalsverein e.V. Frie<strong>der</strong>sdorf Köpenicker Str. 31<br />
08.02.2014 Zampern Bindower Narren e.V. Bindow<br />
08.02.2014 Rentnerfasching 15:00 Karnevalsverein e.V. Frie<strong>der</strong>sdorf Köpenicker Str. 31<br />
08.02.2014 Nistkastenbau 15:00 Haus des Waldes Gräbendorf Haus des Waldes<br />
09.02.2014 Kin<strong>der</strong>fasching 15:00 Karnevalsverein e.V. Frie<strong>der</strong>sdorf Köpenicker Str. 31<br />
15.02.2014 Karneval 20:00 Wolzig Bürgerhaus "Alte Kaufhalle" Frie<strong>der</strong>sdorfer Str. 51<br />
16.02.2014 Kin<strong>der</strong>karneval 15:00 Wolzig Bürgerhaus "Alte Kaufhalle" Frie<strong>der</strong>sdorfer Str. 52<br />
21.02.2014 Februarwan<strong>der</strong>ung " Sehnsucht nach Licht" 19:00 - ca. 21:15 Fr. Poppelbaum Prieros Treffpunkt am KjF, An <strong>der</strong> Dubrow 21<br />
März<br />
01.03.2014 Karneval Bindower Narren e.V. Bindow<br />
01.03.2014 Fastnachten - Zampern mit Eggis Blasmusikanten 8:00 Dorfclub Gräbendorf e.V. Gräbendorf Beginn: Bäckerei Schüren<br />
02.03.2014 Kin<strong>der</strong>karneval Bindower Narren e.V. Bindow<br />
02.03.2014 Frauenseelauf <strong>der</strong> WSG 81 10:00 KiEZ Frauensee Gräbendorf KiEZ Frauensee, Weg zum Frauensee 1<br />
07.03.2014 Weltgebetstag 2014 -"Ströme in <strong>der</strong> Wüste"- 17:00 Ev. Kirchengemeinde Frie<strong>der</strong>sdorf Ev. Kirche, Lindenstr. 17<br />
08.03.2014 Frauentagsfahrt Volkssolidarität-Bürgerhilfe e.V. Frie<strong>der</strong>sdorf<br />
08.03.2014 Tanz zum Frauentag 18:00 Wolzig Bürgerhaus "Alte Kaufhalle" Frie<strong>der</strong>sdorfer Str. 53<br />
08.- 10:00 - 18:00<br />
09.03.2014 Kin<strong>der</strong>fest mit Schlittenhunden, Eintritt frei 10:00 - 16:00 KiEZ Frauensee Gräbendorf KiEZ Frauensee, Weg zum Frauensee 1<br />
14.03.2014 Filmvorführung: " Der erste Frühling 1991 von Martin Graf Kunstpause e.V. Prieros Tourismuszentrum<br />
22.03.2014 Tag <strong>der</strong> Musik (Musikschulkonzerte <strong>der</strong> Musikschule Fröhlich) 10:00 KiEZ Frauensee Gräbendorf KiEZ Frauensee, Weg zum Frauensee 1<br />
22.03.2014 "Internationaler Weltwassertag" 13:00 - 17:00 KiEZ Hölzerner See Gräbendorf KiEZ Hölzerner See, Weg zum Hölzernen See 1<br />
22.03.2014 Aktivitäten anlässlich Tag des Waldes 15:00 Haus des Waldes Gräbendorf Haus des Waldes<br />
April<br />
05.04.2014 Anangeln (Hegefischen) 08.00 - 11:00 Angelfreunde Bindow e.V. Bindow An <strong>der</strong> Dahme<br />
07.04.2014 Aprilwan<strong>der</strong>ung "Den Tagesanbruch erleben" 05:30 - ca. 07:45 Fr. Poppelbaum Prieros Treffpunkt am KjF, An <strong>der</strong> Dubrow 21<br />
12.04.2014 Kirchenputz 9:00 Ev. Kirchengemeinde Frie<strong>der</strong>sdorf Ev. Kirche, Lindenstr. 17<br />
12.04.2014 12. Frühlingsfest - ein zauberhaftes Kin<strong>der</strong>fest<br />
mit Straßenzauberei 11:00 - 18:00 KiEZ Hölzerner See Gräbendorf KiEZ Hölzerner See, Weg zum Hölzernen See 1<br />
13.04.2014 Frühlingsmarkt 12:00 - 20:00 Heimatverein Prieros e.V. Prieros An <strong>der</strong> Kirche<br />
17.04.2014 Osterfeuer OT Dannenreich<br />
17.04.2014 Osterfeuer Dolgenbrodt<br />
17.04.2014 Osterfeuer ab 19:00 Feuerwehrverein Prieros 1926 e.V. Prieros Auf <strong>der</strong> Festwiese<br />
18.04.2014 Gottesdienst zu Karfreitag 09.00 Ev. Kirchengemeinde Frie<strong>der</strong>sdorf Ev. Kirche, Lindenstr. 17<br />
19.04.2014 Osterfeuer Ortsbeirat Bindow Bindow<br />
19.04.2014 Osterfeuer 18:00 Feuerwehrverein Frie<strong>der</strong>sdorf Reitplatzgelände Frie<strong>der</strong>sdorf, Fürstenwal<strong>der</strong> Str.<br />
19.04.2014 Osterfeuer 19:00 Wolzig Badestrand, Blossiner Weg 1<br />
19.04.2014 Osterfeuer Streganz<br />
20.04.2014 Ostergottesdienst 9:00 Ev. Kirchengemeinde Gräbendorf Gräbendorf Ev. Kirche, Karl-Woitschach-Str. 13<br />
21.04.2014 Ostersparziergang Dolgenbrodt<br />
26.04.2014 Frühlingsfest 10:00 Raiffeisengenossenschaft Frie<strong>der</strong>sdorf e.G. Frie<strong>der</strong>sdorf Hauptstr. 6 - 8<br />
28.04.2014 Jahreshauptversammlung 9:30 Campingclub Huschte See Gräbendorf Campingplatz D66<br />
30.04.2014 Großes Lagerfeuer zur Walpurgisnacht - Dorfclub Gräbendorf e.V.<br />
am Sportplatz mit Liveband Gruppe "Keinfisch" 18:00 und Ortsbeirat Gräbendorf Gräbendorf Sportplatz, Schulstr.<br />
30.04.- "Dubrow bei Nacht" eine märchenhafte Nachtwan<strong>der</strong>ung Start: KiEZ Hölzerner See<br />
01.05.2014 mit vielen Naturerlebnissen 19:00 - 02:00 KiEZ Hölzerner See / KiEZ Frauensee Gräbendorf Ziel: KiEZ Frauensee<br />
Mai<br />
01.05.2014 Chorkonzert Frie<strong>der</strong>sdorf Grundschule Frie<strong>der</strong>sdorf, Turnhalle<br />
01.05.2014 Fußballfreizeitturnier 10:00 HSV Fortuna Frie<strong>der</strong>sdorf/Gussow e.v Frie<strong>der</strong>sdorf Gussow<br />
01.05.2014 Radtour 10:00 Wolzig Feuerwehr, Klein-Schauener Str.<br />
01.05.2014 Eröffnung Biogarten/ Vernissage Ausstellung Biogarten Prieros Biogarten, Mühlendamm 14<br />
03.05.2014 Eröffnung <strong>der</strong> Raubfischsaison (Hegefischen) 08:00 - 16:00 Anglerfreunde Bindow e.V. Bindow<br />
03.05.2014 Eröffnungsdisco Campingclub Huschte See 19:00 - 01:00 Campingclub Huschte See Gräbendorf Campingplatz D66<br />
03. u. 04.05.14 Tag <strong>der</strong> offenen Tür <strong>der</strong> Abt. Fußball in Frie<strong>der</strong>sdorf 10:00 HSV Fortuna Frie<strong>der</strong>sdorf/Gussow e.V. Frie<strong>der</strong>sdorf Sportplatz Frie<strong>der</strong>sdorf<br />
10.05.2014 "Hirschkäfer-Erlebniswelt" für Familien 15:00 Haus des Waldes Gräbendorf Haus des Waldes<br />
10.05.2014 Skatturnier 14:00 Campingclub Huschte See Gräbendorf Campingplatz D66, (Startgeld. 5,00 / 7.50 €)<br />
15.05.2014 "BeziehungsWeisen" 19:00 Fr. Poppelbaum Prieros Hotel Cellino, Storkower Allee 4<br />
23.05.2014 Trödelmarkt 14:00 Hort Frie<strong>der</strong>sdorf Frie<strong>der</strong>sdorf Hort Frie<strong>der</strong>sdorf, Hauptstr. 42<br />
23. - 14:00 - 18:00<br />
25.05.14 Reitturnier 08:00 - 17:00 HSV Fortuna Frie<strong>der</strong>sdorf/Gussow e.V. Frie<strong>der</strong>sdorf Reitplatzgelände Frie<strong>der</strong>sdorf, Fürstenwal<strong>der</strong> Str.<br />
25.05.2014 Frühkonzert Ortsbeirat Bindow Bindow<br />
29.05.2014 Himmelfahrtspokal 08:00 - 11:00 Anglerfreunde Bindow e.V. Bindow<br />
29.05.2014 Himmelfahrt 10:00 Wolzig Badestrand, Blossiner Weg 1<br />
29.05.2014 Himmelfahrt - Eisbein essen (bitte vorbestellen) 13:00 Campingclub Huschte See Gräbendorf Campingplatz D66<br />
Juni<br />
04.06.2014 Fahrt nach Magdeburg Schiff Ahoi Volkssolidarität-Bürgerhilfe e.V. Frie<strong>der</strong>sdorf Magdeburg<br />
07.06.2014 Ziestseepokal Friedfisch 08:00 - 11:00 Anglerfreunde Bindow e.V. Bindow<br />
07.06.2014 Grillveranstaltung Feuerwehrverein Bindow e.V. Bindow<br />
07.06.2014 Kin<strong>der</strong>tag 14:00 Wolzig Badestrand, Blossiner Weg 1<br />
07.06.2014 Straßenfest Friedrichsbauhof Wenzlow Dolgenbrodt<br />
08.06.2014 Rosenbaumfest mit großen Festumzug 13:00 Dorfclub Gräbendorf e.V.<br />
und Ortsbeirat Gräbendorf Gräbendorf Dorfanger<br />
08.06.2014 Pfingstkonzert / Eisbeinessen / Tanz Liveband Keinfisch 11:00 / 13:00 / Campingclub<br />
19:00 - 01:00 Huschte See Gräbendorf Campingplatz D66<br />
12.06.2014 Hortfest 13:30 Hort Frie<strong>der</strong>sdorf Frie<strong>der</strong>sdorf Hort Frie<strong>der</strong>sdorf, Hauptstr. 42<br />
14.06.2014 Straßenfest OT Dannenreich Friedrichshof<br />
14.06.2014 Tag <strong>der</strong> offenen Tür zur Brandenburger Landpartie 13:00 Haus des Waldes Gräbendorf Haus des Waldes<br />
14.06.2014 <strong>Heidesee</strong>sportfest Prieros Auf dem Sportplatz<br />
19.06.2014 Grillnachmittag 17:00 Volkssolidarität-Bürgerhilfe e.V. Frie<strong>der</strong>sdorf<br />
21.06.2014 Würfelturnier (Startgeld: 2,50 / 5,00 €) 14:00 Campingclub Huschte See Gräbendorf Campingplatz D66<br />
27.06.2014 Schulfest 16:00 - 19:00 Frie<strong>der</strong>sdorf Grundschule Frie<strong>der</strong>sdorf, Kastanienallee 9a<br />
28.06.2014 Skatturnier (Startgeld. 5,00 / 7.50 €) 14:00 Campingclub Huschte See Gräbendorf Campingplatz D66<br />
Juni bis<br />
August 2014 Ausstellung Prierosbil<strong>der</strong> Heimatverein Prieros e.V. Prieros Tourismuszentrum<br />
11
Veranstaltungskalen<strong>der</strong> 2014<br />
Datum Art <strong>der</strong> Veranstaltung Uhrzeit Veranstalter Ortsteil Veranstaltungsort<br />
Juli<br />
05.07.2014 Volleyballturnier Anglerfreunde Bindow e.V. Bindow Ziestsee am Badestrand<br />
06.07.2014 Sommerfest <strong>der</strong> Kirchengemeinde 14:00 Ev. Kirchengemeinde Frie<strong>der</strong>sdorf Lindenstr. 17<br />
08.07.2014 Spielfest Frie<strong>der</strong>sdorf Grundschule Frie<strong>der</strong>sdorf, Kastanienallee 9a<br />
11. - 18:00;<br />
13.07.14 16. Country- und Truckerfest 12:00; 11:00 Countryteam Frie<strong>der</strong>sdorf Frie<strong>der</strong>sdorf Reitplatzgelände Frie<strong>der</strong>sdorf, Fürstenwal<strong>der</strong> Str.<br />
12.07.2014 Sommerball Ortsbeirat Bindow Bindow<br />
12.07.2014 Dartturnier 13:00 Campingclub Huschte See Gräbendorf Campingplatz D66 (Startgeld: 2,50 / 5,00 )<br />
12.07.2014 Familienfest 15:00 Kolberg Spielplatz Kolberg<br />
19.07.2014 Beach-Volleyball 09.00 Wolzig Badestrand, Blossiner Weg 1<br />
19.07.2014 Sommerfest & Preiskegeln & Disco 19:00 - 01:00 Uhr 15:00 Campingclub Huschte See Gräbendorf Campingplatz D66<br />
August<br />
02.08.2014 Dorffest Streganz Streganz<br />
02.08.2014 Würfelturnier 15:00 Campingclub Huschte See Gräbendorf Campingplatz D66<br />
04.08.2014 Seniorenfeier Ortsbeirat Bindow Bindow<br />
09.08.2014 Anglerfest Anglerfreunde Bindow e.V. Bindow am Ziestsee<br />
09.08.2014 Bernhard-Gavron-Gedenkturnier 12:00 HSV Fortuna Frie<strong>der</strong>sdorf/Gussow e.V. Frie<strong>der</strong>sdorf Gussow, Sportplatz<br />
16.08.2014 Dartturnier 15:00 Campingclub Huschte See Gräbendorf Campingplatz D66<br />
16.08.2014 Dorffest Dolgenbrodt Dolgenbrodt<br />
23.08.2014 Skatturnier 14:00 Campingclub Huschte See Gräbendorf Campingplatz D66<br />
29. - 31.08.14 Jubiläumsfest Heimatverein Prieros e.V. Prieros Auf dem Sportplatz<br />
30.08.2014 10. Nacht <strong>der</strong> Pferde 20:00 HSV Fortuna Frie<strong>der</strong>sdorf/Gussow e.V. Frie<strong>der</strong>sdorf Reitplatzgelände Frie<strong>der</strong>sdorf, Fürstenwal<strong>der</strong> Str.<br />
Dorffest Dannenreich<br />
OT Dannenreich<br />
September<br />
05.09.2014 Skat- und Romméturnier<br />
06.09.2014 Herbstwerkfest 14:00 Gewerbetreibende & Ortsbeirat Gräbendorf Gräbendorf Dorfanger<br />
06.09.2014 Aktivitäten rund ums Holz (Beteiligung am Herbstwerkfest) 15:00 Haus des Waldes Gräbendorf Dorfanger<br />
06.09.2014 Dorffest Gussow ab 14:00 Ortsbeirat Gussow/Traditionsverein Gussow e.V. Gussow<br />
13.09.2014 Eisbeinessen (Nicht vergessen: Vorbestellung!!!) 13:00 Campingclub Huschte See Gräbendorf Campingplatz D66<br />
13.09.2014 Abschlussdisco 19:00 - 01:00 Campingclub Huschte See Gräbendorf Campingplatz D66<br />
19.09.2014 Konzert mit Antonio Fonseca Maravi Ev. Kirchengemeinde Frie<strong>der</strong>sdorf Ev. Kirche, Lindenstr. 17<br />
20.09.2014 Abangeln (Hegefischen) 15:00 - 18:00 Anglerfreunde Bindow e.V. Bindow<br />
20.09.2014 Pilz-Veranstaltung 15:00 Haus des Waldes Gräbendorf Haus des Waldes<br />
20.09.2014 22. Erntefest mit großem Festumzug Erntefestverein Frie<strong>der</strong>sdorf e.V. Frie<strong>der</strong>sdorf Reitplatzgelände Frie<strong>der</strong>sdorf, Fürstenwal<strong>der</strong> Str.<br />
Oktober<br />
01.10.2014 Herbstfeuer ab 19:00 Heimatverein Prieros e.V. Prieros Auf <strong>der</strong> Festwiese<br />
02.10.2014 Oktoberfeuer mit Lampionumzug 18:00 Dorfclub Gräbendorf e.V. und Ortsbeirat Gräbendorf Gräbendorf Sportplatz, Schulstr.<br />
03.10.2014 Feuerwehrfest - großes Kin<strong>der</strong>fest mit Programm 13:00 - 18:00 KiEZ Frauensee Gräbendorf KiEZ Frauensee, Weg zum Frauensee 1<br />
04.10.2014 Freundschaftsangeln Anglerfreunde Bindow e.V. Bindow<br />
04.10.2014 Hoffest 10:00 - 18:00 Kleintierbedarf E. Hertel/Inh. Nicole Pirke Frie<strong>der</strong>sdorf Frie<strong>der</strong>sdorfer Hofladen, Berliner Str. Siedlung 1,<br />
15754 <strong>Heidesee</strong><br />
05.10.2014 Erntedankgottesdienst 9:00 Ev. Kirchengemeinde Frie<strong>der</strong>sdorf Ev. Kirche, Lindenstr. 17<br />
05.10.2014 Erntedankgottesdienst 10:30 Pfarrhof Gräbendorf Pfarrscheune, Karl-Woitschach-Str.<br />
18.10.2014 Herbstliche Märchenwaldwan<strong>der</strong>ung 15:00 Haus des Waldes Gräbendorf Haus des Waldes<br />
25.10.2014 Raubfischangeln (Hegefischen) 08:00 - 16:00 Anglerfreunde Bindow e.V. Bindow<br />
26.10.2014 Raubfischangeln (Hegefischen) 08:00 - 12:00 Anglerfreunde Bindow e.V. Bindow<br />
26.10.2014 Wan<strong>der</strong>ung "Mit allen Sinnen" 10:00 Fr. Poppelbaum Prieros Treffpunkt am Parkplatz Mühlendamm,<br />
Bootswerft Wendisch<br />
31.10.2014 Halloween 18:00 Wolzig Badestrand, Blossiner Weg 1<br />
31.10.2014 Saisonende 15:00 Campingclub Huschte See Gräbendorf Campingplatz D66<br />
November<br />
jeden Sa & So<br />
im November Martinsgansessen 12:00 Bäckerei Schüren Gräbendorf Cafe Bienenhaus Prieroser Landstraße 18<br />
05.11.2014 Herbstfeuer Dolgenbrodt Dolgenbrodt<br />
08.11.2014 Waldaktion zum Hubertustag 15:00 Haus des Waldes Gräbendorf Haus des Waldes<br />
11.11.2014 Martinsumzug mit <strong>der</strong> Kita Frechdachs 17:00 Ev. Kirchengemeinschaft/ Kita "Frechdachs" Frie<strong>der</strong>sdorf Ev. Kirche, Lindenstr. 17,<br />
anschließend Laternenumzug<br />
11.11.2014 Laternenumzug Traditionsverein Gussow e.V. Gussow<br />
15.11.2014 Karneval Bindower Narren e.V. Bindow<br />
15.11.2014 Preisskat 17:00 Anglerfreunde Bindow e.V. Bindow<br />
15.11.2014 Herbstfeuer mit Laubharken<br />
15.11.2014 Faschingstanz 20:00 Wolzig Bürgerhaus "Alte Kaufhalle" Frie<strong>der</strong>sdorfer Str. 50<br />
15.11.2014 Futterhäuschen bauen 15:00 Haus des Waldes Gräbendorf Haus des Waldes<br />
16.11.2014 Karnevalseröffnung Karnevalsverein e.V. Frie<strong>der</strong>sdorf<br />
20.11.2014 Basteln für Weihnachtsfeier 15:00 Volkssolidarität-Bürgerhilfe e.V. Frie<strong>der</strong>sdorf<br />
28.11.2014 Tannenbaum Schmücken Traditionsverein Gussow e.V. Gussow<br />
29.11.2014 Nikolausfest 10:00 Raiffeisengenossenschaft Frie<strong>der</strong>sdorf e.G. Frie<strong>der</strong>sdorf Hauptstr. 6 - 8<br />
29.11.2014 Adventsgestecke fertigen 15:00 Haus des Waldes Gräbendorf Haus des Waldes<br />
29.11.2014 Weihnachtsspektakel - großes Kin<strong>der</strong>fest<br />
mit vielen Bastelständen und Puppentheater 11:00 - 18:00 KiEZ Hölzerner See Gräbendorf KiEZ Hölzerner See<br />
29.11.2014 Tag des Ehrenamtes 15:00 Ortsbeirat Frie<strong>der</strong>sdorf Frie<strong>der</strong>sdorf "Alte Scheune" Frie<strong>der</strong>sdorf<br />
Dezember<br />
05.12.2014 Seniorenweihnachtsfeier 14:00 - 21:30 Ortsbeirat Gräbendorf Gräbendorf KiEZ Hölzerner See<br />
06.12.2014 Seniorenweihnachtsfeier Bindower Narren e.V. Bindow<br />
06.12.2014 Preisskat 17:00 Anglerfreunde Bindow e.V. Bindow<br />
05.12.2014 Nikolausfeuer ab 17:00 Grundschule Prieros Prieros An <strong>der</strong> Schule<br />
06.12.2014 Weihnachtsmarkt 14:00 Erntefestverein Frie<strong>der</strong>sdorf e.V./ Ev. Kirche/Ortsbeirat Frie<strong>der</strong>sdorf in und um <strong>der</strong> Ev. Kirche<br />
07.12.2014 Adventsmarkt 14:30 Wolzig Bürgerhaus "Alte Kaufhalle" Frie<strong>der</strong>sdorfer Str. 50<br />
11.12.2014 Weihnachtsfeier 15:00 Volkssolidarität-Bürgerhilfe e.V. Frie<strong>der</strong>sdorf im OT Blossin<br />
12.12.2014 Seniorenweihnachtsfeier Traditionsverein Gussow e.V./ Ortsbeirat Gussow Gussow<br />
12.12.2014 Rentnerweihnachtsfeier 15:00 Wolzig Bürgerhaus "Alte Kaufhalle" Frie<strong>der</strong>sdorfer Str. 50<br />
12.12.2014 Rentnerweihnachtsfeier Streganz<br />
13.12.2014 Santas Weihnachtsmarkt 11:00 - 18:00 KiEZ Frauensee Gräbendorf KiEZ Frauensee, Weg zum Frauensee 1<br />
13.12.2014 Weihnachtsfeier Senioren 16:00 OT Kolberg Dorfkrug in Kolberg<br />
13.12.2014 Weihnachtsmarkt 12:00 - 20:00 Heimatverein Prieros e.V. Prieros Am Tourismuszentrum<br />
14.12.2014 Rentnerweihnachtsfeier OT Dannenreich<br />
14.12.2014 Rentnerweihnachtsfeier Dolgenbrodt<br />
24.12.2014 Christvesper mit Krippenspiel 16:00 Ev. Kirchengemeinde Frie<strong>der</strong>sdorf Ev. Kirche, Lindenstr. 17<br />
24.12.2014 Gottesdienst zum Heiligen Abend mit Krippenspiel 18:30 Kirche Gräbendorf Gräbendorf Kirche Gräbendorf<br />
25.12.2014 Weihnachtsgottesdienst 11:00 Ev. Kirchengemeinde Frie<strong>der</strong>sdorf Ev. Kirche, Lindenstr. 17<br />
31.12.2014 Silvesterparty 20:00 Wolzig Bürgerhaus " Alte Kaufhalle" Frie<strong>der</strong>sdorfer Str. 50<br />
31.12.2014 Gottesdienst 16:00 Ev. Kirchengemeinde Frie<strong>der</strong>sdorf E. Kirche, Lindenstr. 17<br />
12<br />
Lei<strong>der</strong> können nicht alle kleineren Veranstaltungen aufgenommen werden. Wir möchten Sie bitten, sich ebenfalls bei den ortsansässigen Vereinen bzw. Gruppierungen,<br />
z.B. in <strong>der</strong> örtlichen Seniorenarbeit, den Schulen, KITA's, Kirchen und privaten Veranstaltern zu informieren.<br />
Für Ergänzungen zum Veranstaltungskalen<strong>der</strong> sind wir dankbar. Diese werden in unseren Veranstaltungskalen<strong>der</strong> eingearbeitet und sind aktuell unter unserer Internetseite www.gemeinde-heidesee.de einzusehen.