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Amtsblatt der Gemeinde Heidesee

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<strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />

Nr. 01/2014<br />

21. Jahrgang<br />

<strong>Heidesee</strong>,<br />

15. Januar 2014<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Beschlüsse <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretersitzung<br />

am 10.12.2013.................................................................... Seite 1<br />

Wahlbekanntmachung <strong>der</strong> Wahlleiterin<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>...................................................... Seite 1<br />

Öffentliche Bekanntmachung <strong>der</strong> Wahlleiterin <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> zum Verlust <strong>der</strong> Rechtsstellung<br />

als Mitglied im Ortsbeirat Frie<strong>der</strong>sdorf.............................. Seite 5<br />

Information zur SEPA Einführung..................................... Seite 5<br />

Schöffenwahl 2013............................................................. Seite 5<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft Bindow............ Seite 5<br />

Informationen..................................................................... Seite 7-13<br />

Amtliches - BEKANNTMACHUNGEN<br />

<strong>Gemeinde</strong>vertretersitzung am 10.12.2013<br />

Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />

062/13 Berufung sachkundige Einwohner – Ausschuss für Finanzen,<br />

Haushalt und Liegenschaften – berufen wurde Marcel Simon.<br />

063/13 80. Jubiläum <strong>der</strong> Ortswehr Dolgenbrodt<br />

064/13 Bauprogramm Verbindungsweg Bindow – Frie<strong>der</strong>sdorf für<br />

Fußgänger und Radfahrer<br />

065/13 Bauprogramm Verbindungsweg Wolzig – Frie<strong>der</strong>sdorf für<br />

Fußgänger und Radfahrer<br />

066/13 Befreiung von den Festsetzungen <strong>der</strong> Ergänzungssatzung<br />

„Frauensee“ im OT Gräbendorf<br />

067/13 Widmung Platanenweg im OT Gräbendorf als öffentliche<br />

Straße<br />

068/13 Zustimmung zum Gebietsän<strong>der</strong>ungsvertrag zwischen <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> und <strong>der</strong> Stadt Storkow<br />

069/13 Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe zur Beauftragung<br />

von Planungsleistungen für den Bau des Verbindungsweges<br />

Bindow – Frie<strong>der</strong>sdorf<br />

070/13 Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe zur Beauftragung<br />

von Planungsleistungen für den Bau des Verbindungsweges<br />

Wolzig – Frie<strong>der</strong>sdorf<br />

I. Wahltermine für die Haupt- und Nachwahlen sowie die<br />

Wahlzeit<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeit <strong>der</strong><br />

landesweiten Kommunalwahlen 2014 vom 4. September 2013<br />

finden die Wahlen (Hauptwahlen)<br />

- <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>,<br />

- <strong>der</strong> Ortsbeiräte <strong>der</strong> Ortsteile Bindow, Blossin, Dannenreich,<br />

Dolgenbrodt, Frie<strong>der</strong>sdorf, Gräbendorf, Gussow, Kolberg,<br />

Prieros, Streganz und Wolzig<br />

am Sonntag, dem 25. Mai 2014 in <strong>der</strong> Zeit von 8 bis 18 Uhr<br />

sowie die etwa notwendig werdenden Nachwahlen<br />

am Sonntag, dem 15. Juni 2014 in <strong>der</strong> Zeit von 8 bis 18 Uhr<br />

statt.<br />

II. Auffor<strong>der</strong>ung zur Einreichung von Wahlvorschlägen<br />

Nachdem <strong>der</strong> Minister des Innern die Wahltermine für die vorgenannten<br />

Haupt- und Stichwahlen durch Rechtsverordnung bestimmt<br />

hat, for<strong>der</strong>e ich gemäß § 31 Absatz 2 Satz 3 BbgKWahlV auf, die<br />

Wahlvorschläge für diese Wahlen möglichst frühzeitig einzureichen.<br />

Ergänzend hierzu weise ich auf Folgendes hin:<br />

A. Wahl zur <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />

1. Anzahl <strong>der</strong> zu wählenden <strong>Gemeinde</strong>vertreterinnen und <strong>Gemeinde</strong>vertreter<br />

Es sind insgesamt 18 <strong>Gemeinde</strong>vertreterinnen und <strong>Gemeinde</strong>vertreter<br />

zu wählen.<br />

2. Wahlkreise<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>Heidesee</strong> hat durch Beschluss das Wahlgebiet<br />

nicht in Wahlkreise eingeteilt.<br />

Wahlbekanntmachung <strong>der</strong> Wahlleiterin<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />

Wahlen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>,<br />

<strong>der</strong> Ortsbeiräte <strong>der</strong> Ortsteile Bindow, Blossin, Dannenreich,<br />

Dolgenbrodt, Frie<strong>der</strong>sdorf, Gräbendorf, Gussow, Kolberg,<br />

Prieros, Streganz und Wolzig<br />

am 25. Mai 2014<br />

Gemäß §§ 26 und 64 Absatz 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes<br />

(BbgKWahlG) und § 31 Absatz 2 und 3 <strong>der</strong> Brandenburgischen<br />

Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) mache ich<br />

Folgendes bekannt:<br />

3. Wahlvorschlagsrecht und Einreichungsfrist<br />

3.1 Wahlvorschläge können von Parteien, politischen Vereinigungen und<br />

Wählergruppen sowie Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern<br />

eingereicht werden. Daneben können Parteien, politische Vereinigungen<br />

und Wählergruppen auch gemeinsam einen Wahlvorschlag als<br />

Listenvereinigung einreichen. Sie dürfen sich jedoch bei je<strong>der</strong> Wahl<br />

nur an einer Listenvereinigung beteiligen; die Beteiligung an einer<br />

Listenvereinigung schließt einen eigenständigen Wahlvorschlag für<br />

dieselbe Wahl aus.<br />

3.2 Die Wahlvorschläge sollten möglichst frühzeitig eingereicht werden.<br />

Sie müssen spätestens bis zum<br />

Donnerstag, dem 20. März 2014, 12 Uhr,<br />

bei <strong>der</strong><br />

Wahlleiterin <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>, Lindenstraße 14b, 15754 <strong>Heidesee</strong><br />

schriftlich eingereicht werden.<br />

1


2<br />

4. Beson<strong>der</strong>e Anzeigepflicht für Listenvereinigungen<br />

Die Absicht, sich zu einer Listenvereinigung zusammenzuschließen,<br />

ist <strong>der</strong> Wahlleiterin <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> durch die für<br />

das Wahlgebiet zuständigen Organe aller am Zusammenschluss<br />

Beteiligten spätestens bis zum Donnerstag, dem 20. März 2014,<br />

12 Uhr, schriftlich anzuzeigen. Die Erklärung <strong>der</strong> an dem Zusammenschluss<br />

beteiligten Gruppierungen muss bei Parteien o<strong>der</strong><br />

politischen Vereinigungen von mindestens zwei Mitglie<strong>der</strong>n des<br />

für das Wahlgebiet zuständigen Vorstands, darunter <strong>der</strong> o<strong>der</strong> dem<br />

Vorsitzenden o<strong>der</strong> einer Stellvertreterin o<strong>der</strong> einem Stellvertreter,<br />

bei Wählergruppen von <strong>der</strong> o<strong>der</strong> dem Vertretungsberechtigten <strong>der</strong><br />

Wählergruppe unterzeichnet sein.<br />

5. Einreichung von einem wahlgebietsbezogenen Wahlvorschlag<br />

o<strong>der</strong> mehreren wahlkreisbezogenen Wahlvorschlägen<br />

Eine Partei, politische Vereinigung, Wählergruppe o<strong>der</strong> Listenvereinigung<br />

kann entwe<strong>der</strong> einen wahlgebietsbezogenen Wahlvorschlag<br />

(Liste für alle Wahlkreise) o<strong>der</strong> mehrere wahlkreisbezogene Wahlvorschläge<br />

(je eine Liste für die einzelnen Wahlkreise) einreichen.<br />

Die Entscheidung über die Einreichung eines wahlgebietsbezogenen<br />

Wahlvorschlages o<strong>der</strong> von wahlkreisbezogenen Wahlvorschlägen<br />

trifft bei einer Partei o<strong>der</strong> politischen Vereinigung <strong>der</strong> für das Wahlgebiet<br />

zuständige Gebietsvorstand (o<strong>der</strong> wenn ein solcher Vorstand<br />

nicht besteht, <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> nächsthöheren Glie<strong>der</strong>ung) und bei<br />

Wählergruppen die o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vertretungsberechtigte.<br />

Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber können nur einen wahlgebietsbezogenen<br />

o<strong>der</strong> einen wahlkreisbezogenen Wahlvorschlag<br />

einreichen, wobei sie nur mit einem wahlgebietsbezogenen Wahlvorschlag<br />

im gesamten Wahlgebiet zur Wahl stehen.<br />

6. Inhalt <strong>der</strong> Wahlvorschläge<br />

6.1 Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster <strong>der</strong> Anlage 5a zu<br />

§ 32 Absatz 1 Satz 1 BbgKWahlV eingereicht werden. Sie müssen<br />

enthalten:<br />

a) den Familiennamen, die Vornamen, den Beruf o<strong>der</strong> die Tätigkeit,<br />

den Tag <strong>der</strong> Geburt, den Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und<br />

die Anschrift einer jeden Bewerberin und eines jeden Bewerbers<br />

in erkennbarer Reihenfolge,<br />

b) als Wahlvorschlag einer Partei o<strong>der</strong> politischen Vereinigung den<br />

vollständigen Namen <strong>der</strong> einreichenden Partei o<strong>der</strong> politischen<br />

Vereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch<br />

diese; <strong>der</strong> im Wahlvorschlag angegebene Name <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong><br />

politischen Vereinigung muss mit dem Namen übereinstimmen,<br />

den diese im Lande führt,<br />

c) als Wahlvorschlag einer Wählergruppe den Namen <strong>der</strong> einreichenden<br />

Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung<br />

verwendet, auch diese; aus dem Namen muss hervorgehen, dass<br />

es sich um eine Wählergruppe handelt; <strong>der</strong> Name und die etwaige<br />

Kurzbezeichnung dürfen nicht den Namen von Parteien o<strong>der</strong> politischen<br />

Vereinigungen o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Kurzbezeichnung enthalten,<br />

d) als Wahlvorschlag einer Listenvereinigung den Namen <strong>der</strong> Listenvereinigung<br />

und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet,<br />

auch diese; zusätzlich sind die Namen und, sofern vorhanden, auch<br />

die Kurzbezeichnungen <strong>der</strong> an ihr beteiligten Parteien, politischen<br />

Vereinigungen und Wählergruppen, anzugeben,<br />

e) den Namen des Wahlgebietes.<br />

Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin o<strong>der</strong> eines Einzelbewerbers<br />

darf nur die unter Buchstabe a) und e) bezeichneten Angaben<br />

enthalten.<br />

6.2 Je<strong>der</strong> Wahlvorschlag muss mindestens eine Bewerberin o<strong>der</strong> einen<br />

Bewerber enthalten.<br />

Ein wahlgebietsbezogener Wahlvorschlag darf höchstens insgesamt<br />

27 Bewerberinnen und Bewerber enthalten.<br />

6.3 Daneben soll <strong>der</strong> Wahlvorschlag Namen, Anschrift und Telekommunikationsanschluss<br />

<strong>der</strong> Vertrauensperson und <strong>der</strong> stellvertretenden<br />

Vertrauensperson enthalten. Als Vertrauensperson kann auch eine<br />

Bewerberin o<strong>der</strong> ein Bewerber benannt werden. Soweit gesetzlich<br />

nichts an<strong>der</strong>es bestimmt ist, sind nur die Vertrauensperson und<br />

die stellvertretende Vertrauensperson, jede für sich, berechtigt,<br />

verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und<br />

entgegenzunehmen.<br />

6.4 Der Wahlvorschlag einer Partei o<strong>der</strong> politischen Vereinigung muss<br />

von mindestens zwei Mitglie<strong>der</strong>n des für das Wahlgebiet zuständigen<br />

Vorstandes, darunter <strong>der</strong> o<strong>der</strong> dem Vorsitzenden o<strong>der</strong> einer<br />

Stellvertreterin o<strong>der</strong> einem Stellvertreter, unterzeichnet sein. Der<br />

Wahlvorschlag einer Wählergruppe muss von <strong>der</strong> o<strong>der</strong> dem Vertretungsberechtigten<br />

unterzeichnet sein. Die Vertretungsberechtigung<br />

ist auf mein Verlangen nachzuweisen. Der Wahlvorschlag einer Listenvereinigung<br />

muss von je<strong>der</strong> an ihr beteiligten Partei, politischen<br />

Vereinigung und Wählergruppe entsprechend unterzeichnet sein. Der<br />

Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin o<strong>der</strong> eines Einzelbewerbers<br />

muss von dieser o<strong>der</strong> diesem unterzeichnet sein.<br />

6.5 Wichtige Beschränkungen<br />

Jede Bewerberin und je<strong>der</strong> Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag<br />

für die Wahl zur <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Heidesee</strong> benannt sein. Die Bewerberin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bewerber auf dem<br />

Wahlvorschlag einer Partei darf nicht Mitglied einer an<strong>der</strong>en Partei<br />

sein, die mit einem eigenen Wahlvorschlag zu dieser Wahl antritt.<br />

7. Voraussetzungen für die Benennung als Bewerberin o<strong>der</strong> Bewerber<br />

7.1 Die Benennung als Bewerberin o<strong>der</strong> Bewerber auf einem Wahlvorschlag<br />

einer Partei, politischen Vereinigung, Wählergruppe o<strong>der</strong><br />

Listenvereinigung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:<br />

a) Die Bewerberin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bewerber muss gemäß § 11 BbgKWahlG<br />

wählbar sein.<br />

b) Die Bewerberin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bewerber muss durch eine Versammlung<br />

zur Aufstellung <strong>der</strong> Bewerberinnen und Bewerber gemäß § 33<br />

BbgKWahlG bestimmt worden sein (siehe Nummer 8).<br />

c) Die Bewerberin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bewerber muss <strong>der</strong> Benennung auf dem<br />

Wahlvorschlag schriftlich zustimmen. Die Zustimmung ist nach dem<br />

Muster <strong>der</strong> Anlage 7a zu § 32 Absatz 5 Nummer 1 BbgKWahlV<br />

abzugeben. Wird <strong>der</strong> Wahlvorschlag von einer Partei eingereicht,<br />

hat die Bewerberin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bewerber in <strong>der</strong> Zustimmungserklärung<br />

zudem ihre o<strong>der</strong> seine Parteimitgliedschaften anzugeben o<strong>der</strong> zu<br />

erklären, dass sie o<strong>der</strong> er parteilos ist.<br />

Die in Buchstabe a und c genannten Voraussetzungen gelten ferner<br />

für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber.<br />

7.2 Zur Wählbarkeit<br />

7.2.1 Wählbarkeit von Deutschen<br />

Gemäß § 11 Absatz 1 BbgKWahlG sind wählbar alle Deutschen im<br />

Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die<br />

- am 25. Mai 2014 das 18. Lebensjahr vollendet haben und<br />

- seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen<br />

Wohnsitz o<strong>der</strong> gewöhnlichen Aufenthalt haben.<br />

Eine Deutsche o<strong>der</strong> ein Deutscher ist nach § 11 Absatz 2 BbgK-<br />

WahlG nicht wählbar, wenn sie o<strong>der</strong> er<br />

- gemäß § 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist<br />

o<strong>der</strong><br />

- infolge Richterspruchs die Wählbarkeit o<strong>der</strong> die Fähigkeit zur<br />

Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.<br />

7.2.2 Wählbarkeit von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern<br />

Gemäß § 11 Absatz 1 BbgKWahlG sind wählbar auch alle Staatsangehörigen<br />

an<strong>der</strong>er Mitgliedstaaten <strong>der</strong> Europäischen Union (Belgien,<br />

Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,<br />

Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta,<br />

Nie<strong>der</strong>lande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden,<br />

Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn,<br />

Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie<br />

Republik Zypern), die<br />

- am 25. Mai 2014 das 18. Lebensjahr vollendet haben und<br />

- seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen<br />

Wohnsitz o<strong>der</strong> gewöhnlichen Aufenthalt haben.


Eine Unionsbürgerin o<strong>der</strong> ein Unionsbürger ist nach § 11 Absatz 3<br />

BbgKWahlG nicht wählbar, wenn sie o<strong>der</strong> er<br />

- gemäß § 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist<br />

o<strong>der</strong><br />

- infolge Richterspruchs in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland die<br />

Wählbarkeit o<strong>der</strong> die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter<br />

nicht besitzt o<strong>der</strong><br />

- infolge einer zivil- o<strong>der</strong> strafrechtlichen Einzelfallentscheidung<br />

im Herkunftsmitgliedsstaat die Wählbarkeit nicht besitzt.<br />

7.3 Mit dem Wahlvorschlag ist mir für jede Bewerberin und für jeden<br />

Bewerber eine Bescheinigung <strong>der</strong> Wahlbehörde nach dem Muster<br />

<strong>der</strong> Anlage 8a zu § 32 Absatz 5 Nummer 2 BbgKWahlV einzureichen,<br />

dass die vorgeschlagene Bewerberin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> vorgeschlagene<br />

Bewerber wählbar ist.<br />

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die schriftlich ihre Zustimmung<br />

zur Kandidatur erklärt haben, müssen mir mit <strong>der</strong><br />

Bescheinigung nach Satz 1 zusätzlich eine Versicherung an Eides<br />

statt nach dem Muster <strong>der</strong> Anlage 8c zu § 32 Absatz 5 Nummer 3<br />

BbgKWahlV über ihre Staatsangehörigkeit und darüber vorlegen,<br />

dass sie in ihrem Herkunftsmitgliedstaat nicht von <strong>der</strong> Wählbarkeit<br />

ausgeschlossen sind.<br />

8. Zur Aufstellung <strong>der</strong> Bewerberinnen und Bewerber gemäß § 33<br />

BbgKWahlG<br />

8.1 Die Bewerberinnen und Bewerber einer Partei o<strong>der</strong> politischen<br />

Vereinigung und ihre Reihenfolge müssen in einer Versammlung<br />

<strong>der</strong> zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet<br />

wahlberechtigten Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> politischen Vereinigung<br />

in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein (Mitglie<strong>der</strong>versammlung).<br />

Dies kann auch durch Delegierte geschehen, die von<br />

den Mitglie<strong>der</strong>n (Satz 1) aus ihrer Mitte in geheimer Wahl hierzu<br />

beson<strong>der</strong>s gewählt worden sind (Delegiertenversammlung).<br />

8.2 Wenn die Partei o<strong>der</strong> politische Vereinigung im Wahlgebiet keine<br />

Organisation hat, können die Bewerberinnen und Bewerber sowie<br />

ihre Reihenfolge auch durch die im gesamten Amtsgebiet wahlberechtigten<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> politischen Vereinigung o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong>en Delegierte o<strong>der</strong> durch die für die Wahl zum Kreistag des<br />

Landkreises Dahme-Spreewald wahlberechtigten Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Partei o<strong>der</strong> politischen Vereinigung o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Delegierte bestimmt<br />

werden.<br />

8.3 Die Bewerberinnen und Bewerber einer Wählergruppe sowie ihre<br />

Reihenfolge müssen in einer Versammlung <strong>der</strong> zum Zeitpunkt<br />

ihres Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahlberechtigten<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wählergruppe (Mitglie<strong>der</strong>versammlung) o<strong>der</strong>, wenn<br />

die Wählergruppe nicht mitgliedschaftlich organisiert ist, in einer<br />

Versammlung <strong>der</strong> zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im gesamten<br />

Wahlgebiet wahlberechtigten Anhängerinnen und Anhänger<br />

(Anhängerinnen- und Anhängerversammlung) <strong>der</strong> Wählergruppe<br />

in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein. Dies kann auch<br />

durch Delegierte geschehen, die von den Mitglie<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> Anhängerinnen<br />

und Anhängern (Satz 1) aus ihrer Mitte in geheimer Wahl<br />

hierzu beson<strong>der</strong>s gewählt worden sind (Delegiertenversammlung).<br />

Die Ausführungen zu Nummer 8.2 gelten für mitgliedschaftlich<br />

organisierte Wählergruppen entsprechend.<br />

8.4 Die Bewerberinnen und Bewerber einer Listenvereinigung sowie<br />

ihre Reihenfolge müssen in einer gemeinsamen Mitglie<strong>der</strong>- o<strong>der</strong> Delegiertenversammlung<br />

in geheimer Abstimmung bestimmt worden<br />

sein; im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 33 BbgKWahlG<br />

sinngemäß.<br />

8.5 Zu den Versammlungen sind die Mitglie<strong>der</strong>, Anhängerinnen und<br />

Anhänger o<strong>der</strong> Delegierten von dem zuständigen Vorstand <strong>der</strong> Partei<br />

o<strong>der</strong> politischen Vereinigung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> o<strong>der</strong> dem Vertretungsberechtigten<br />

<strong>der</strong> Wählergruppe mit einer mindestens dreitägigen Frist<br />

entwe<strong>der</strong> einzeln o<strong>der</strong> durch öffentliche Ankündigung zu laden.<br />

8.6 Jede stimmberechtigte Teilnehmerin und je<strong>der</strong> stimmberechtigte<br />

Teilnehmer <strong>der</strong> Versammlung ist für die geheime Wahl <strong>der</strong> Bewerberinnen<br />

und Bewerber sowie <strong>der</strong> Delegierten für die Delegiertenversammlung<br />

vorschlagsberechtigt. Den Bewerberinnen und<br />

Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm <strong>der</strong><br />

Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. In <strong>der</strong> Versammlung<br />

müssen sich mindestens drei Mitglie<strong>der</strong>, Anhängerinnen und<br />

Anhänger o<strong>der</strong> Delegierte an <strong>der</strong> Abstimmung beteiligen.<br />

8.7 Über die Mitglie<strong>der</strong>-, Anhängerinnen- und Anhänger- o<strong>der</strong> Delegiertenversammlung<br />

ist eine Nie<strong>der</strong>schrift nach dem Muster <strong>der</strong> Anlage<br />

9a zu § 32 Absatz 5 Nummer 4 BbgKWahlV zu fertigen, die dem<br />

Wahlvorschlag beizufügen ist. Aus <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift muss die Art,<br />

<strong>der</strong> Ort und die Zeit <strong>der</strong> Versammlung, die Form <strong>der</strong> Einladung, die<br />

Anzahl <strong>der</strong> erschienenen Mitglie<strong>der</strong>, Anhängerinnen und Anhänger<br />

o<strong>der</strong> Delegierten sowie das Ergebnis <strong>der</strong> geheimen Wahl hervorgehen.<br />

Hierbei haben die Leiterin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Leiter <strong>der</strong> Versammlung<br />

und zwei von <strong>der</strong> Versammlung bestimmte Teilnehmerinnen o<strong>der</strong><br />

Teilnehmer an Eides statt zu versichern, dass die gesetzlichen<br />

Mindestanfor<strong>der</strong>ungen an eine demokratische Aufstellung <strong>der</strong><br />

Kandidatinnen und Kandidaten gemäß § 33 Absatz 5 BbgKWahlG<br />

beachtet worden sind.<br />

9. Unterstützungsunterschriften<br />

9.1 Befreiung von dem Erfor<strong>der</strong>nis von Unterstützungsunterschriften<br />

9.1.1 Wahlvorschläge von Parteien und politischen Vereinigungen, die<br />

am 9. September 2013 aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags<br />

im 17. Deutschen Bundestag o<strong>der</strong> im 5. Landtag Brandenburg durch<br />

mindestens eine im Land Brandenburg gewählte Abgeordnete o<strong>der</strong><br />

durch mindestens einen im Land Brandenburg gewählten Abgeordneten<br />

o<strong>der</strong> im Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald durch<br />

mindestens eine Kreistagsabgeordnete o<strong>der</strong> durch mindestens einen<br />

Kreistagsabgeordneten o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>Heidesee</strong><br />

durch mindestens eine <strong>Gemeinde</strong>vertreterin o<strong>der</strong> durch mindestens<br />

einen <strong>Gemeinde</strong>vertreter seit <strong>der</strong> letzten Wahl ununterbrochen<br />

vertreten sind, sind von dem Erfor<strong>der</strong>nis von Unterstützungsunterschriften<br />

befreit.<br />

9.1.2 Wahlvorschläge von Wählergruppen, die am 9. September 2013<br />

aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags im Kreistag des<br />

Landkreises Dahme-Spreewald durch mindestens eine Kreistagsabgeordnete<br />

o<strong>der</strong> durch mindestens einen Kreistagsabgeordneten<br />

o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>Heidesee</strong> durch mindestens eine<br />

<strong>Gemeinde</strong>vertreterin o<strong>der</strong> durch mindestens einen <strong>Gemeinde</strong>vertreter<br />

seit <strong>der</strong> letzten Wahl ununterbrochen vertreten sind, sind von<br />

dem Erfor<strong>der</strong>nis von Unterstützungsunterschriften befreit.<br />

9.1.3 Das Erfor<strong>der</strong>nis von Unterstützungsunterschriften gilt ferner<br />

nicht für Listenvereinigungen, wenn mindestens eine <strong>der</strong> an ihr<br />

beteiligten Gruppierungen wenigstens eine <strong>der</strong> in Nummer 9.1.1<br />

o<strong>der</strong> 9.1.2 genannten Voraussetzungen für die Befreiung von diesem<br />

Erfor<strong>der</strong>nis erfüllt.<br />

9.1.4 Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern,<br />

die am 9. September 2013 aufgrund eines Einzelwahlvorschlags im<br />

Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

<strong>Heidesee</strong> vertreten sind, sind von dem Erfor<strong>der</strong>nis von<br />

Unterstützungsunterschriften befreit.<br />

9.2 Wichtige Hinweise<br />

9.2.1 Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung,<br />

einer Wählergruppe, einer Listenvereinigung, einer Einzelbewerberin<br />

o<strong>der</strong> eines Einzelbewerbers, die o<strong>der</strong> <strong>der</strong> nicht nach <strong>der</strong><br />

vorstehenden Nummer 9.1 von dem Erfor<strong>der</strong>nis von Unterstützungsunterschriften<br />

befreit ist, sind<br />

- im Falle eines wahlgebietsbezogenen Wahlvorschlags mindestens<br />

10 Unterstützungsunterschriften von im Wahlgebiet wahlberechtigten<br />

Personen, beizufügen.<br />

9.2.2 Die persönliche, überprüfbare Unterstützungsunterschrift <strong>der</strong><br />

wahlberechtigten Person ist spätestens bis zum<br />

Mittwoch, dem 19. März 2014, 16 Uhr,<br />

bei <strong>der</strong><br />

Wahlbehörde, <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>,<br />

Einwohnermeldeamt (Raum 107), Lindenstraße 14b,<br />

15754 <strong>Heidesee</strong><br />

zu leisten.<br />

3


4<br />

Die Unterstützungsunterschrift kann auch bei einer ehrenamtlichen<br />

Bürgermeisterin o<strong>der</strong> einem ehrenamtlichen Bürgermeister im Land,<br />

vor einer Notarin o<strong>der</strong> einem Notar o<strong>der</strong> einer an<strong>der</strong>en zur Beglaubigung<br />

von Unterschriften ermächtigten Stelle geleistet werden. Die<br />

hierzu von mir auf Anfor<strong>der</strong>ung ausgegebenen Unterschriftenlisten<br />

(siehe Nummer 9.2.3) sind <strong>der</strong> Wahlbehörde (<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>,<br />

Lindenstraße 14b, 15754 <strong>Heidesee</strong>) spätestens bis zum<br />

Mittwoch, dem 19. März 2014, 16 Uhr,<br />

vorzulegen.<br />

Die erfor<strong>der</strong>lichen Unterstützungsunterschriften sind auf den von<br />

mir aufgelegten o<strong>der</strong> ausgegebenen amtlichen Formblättern für<br />

Unterschriftenlisten nach dem Muster <strong>der</strong> Anlage 6 zu § 32 Absatz<br />

4 Nummer 3 BbgKWahlV unter Beachtung folgen<strong>der</strong> Vorschriften<br />

zu erbringen:<br />

9.2.3 Die Formblätter werden von mir auf Anfor<strong>der</strong>ung des Wahlvorschlagsträgers<br />

sofort bei <strong>der</strong> Wahlbehörde, <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>,<br />

Einwohnermeldeamt (Raum 107), Lindenstraße 14b, 15754 <strong>Heidesee</strong><br />

aufgelegt.<br />

Bei <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung sind Familien- und Vornamen sowie Anschrift<br />

einer jeden Bewerberin und eines jeden Bewerbers in erkennbarer<br />

Reihenfolge anzugeben. Daneben ist beim Wahlvorschlag einer<br />

Partei, politischen Vereinigung, Wählergruppe o<strong>der</strong> Listenvereinigung<br />

<strong>der</strong>en Name und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet,<br />

auch diese anzugeben.<br />

Außerdem hat <strong>der</strong> Wahlvorschlagsträger durch schriftliche Erklärung<br />

zu bestätigen, dass die Bewerberinnen und Bewerber sowie<br />

ihre Reihenfolge gemäß § 33 BbgKWahlG bestimmt worden sind,<br />

o<strong>der</strong> eine Ausfertigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift über die Bestimmung <strong>der</strong><br />

Bewerberinnen und Bewerber sowie ihrer Reihenfolge vorzulegen.<br />

Beim Wahlvorschlag einer Listenvereinigung sind ferner auch die<br />

Namen und, sofern vorhanden, die Kurzbezeichnungen <strong>der</strong> an ihr<br />

beteiligten Gruppierungen anzugeben.<br />

Beim Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin o<strong>der</strong> eines Einzelbewerbers<br />

ist die Bezeichnung "Einzelwahlvorschlag" anzugeben.<br />

Auf Anfor<strong>der</strong>ung des Wahlvorschlagsträgers werde ich unter den<br />

vorgenannten Voraussetzungen auch amtliche Formblätter für die<br />

Unterzeichnung des Wahlvorschlags bei einer ehrenamtlichen<br />

Bürgermeisterin o<strong>der</strong> einem ehrenamtlichen Bürgermeister im<br />

Land, vor einer Notarin o<strong>der</strong> einem Notar o<strong>der</strong> bei einer an<strong>der</strong>en<br />

zur Beglaubigung ermächtigten Stelle ausgeben.<br />

9.2.4 Wahlvorschläge von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen<br />

o<strong>der</strong> Listenvereinigungen dürfen erst nach <strong>der</strong> Bestimmung<br />

<strong>der</strong> Bewerberinnen und Bewerber sowie ihrer Reihenfolge<br />

nach § 33 BbgKWahlG unterzeichnet werden. Vorher geleistete<br />

Unterstützungsunterschriften sind ungültig.<br />

9.2.5 Eine wahlberechtigte Person darf nur jeweils einen Wahlvorschlag<br />

für die Wahl zur <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />

unterzeichnen. Hat eine Person für diese Wahl mehr als einen<br />

Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind sämtliche von ihr für diese<br />

Wahl geleisteten Unterstützungsunterschriften ungültig.<br />

9.2.6 Wahlkreisbezogene Wahlvorschläge dürfen nur von den in dem<br />

betreffenden Wahlkreis wahlberechtigten Personen unterzeichnet<br />

werden. Hat eine Person einen wahlkreisbezogenen Wahlvorschlag<br />

unterzeichnet, <strong>der</strong> für einen Wahlkreis gilt, in dem sie nicht wahlberechtigt<br />

ist, so ist ihre Unterschriftsleistung ungültig.<br />

9.2.7 Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Unterzeichnung<br />

gegeben sein. Die Unterzeichnung des Wahlvorschlags durch die<br />

Bewerberinnen und Bewerber selbst ist unzulässig.<br />

9.2.8 Neben <strong>der</strong> Unterschrift sind Familien- und Vornamen, Tag <strong>der</strong><br />

Geburt und Anschrift <strong>der</strong> unterzeichnenden Person sowie das Datum<br />

<strong>der</strong> Unterschriftsleistung anzugeben. Die unterzeichnende Person hat<br />

sich vor <strong>der</strong> Unterschriftsleistung auszuweisen. Die Zurücknahme<br />

gültiger Unterstützungsunterschriften ist wirkungslos.<br />

9.2.9 Eine wahlberechtigte Person, die wegen einer körperlichen<br />

Behin<strong>der</strong>ung einer Hilfe bei <strong>der</strong> Unterschriftsleistung bedarf, kann<br />

eine Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) bestimmen, die die<br />

Unterschriftsleistung vornimmt. Eine wahlberechtigte Person, die<br />

wegen einer Behin<strong>der</strong>ung nicht in <strong>der</strong> Lage ist, die Wahlbehörde<br />

aufzusuchen, kann auf Antrag die Unterstützungsunterschrift durch<br />

Erklärung vor einer o<strong>der</strong> einem Beauftragten <strong>der</strong> Wahlbehörde<br />

ersetzen. Der Antrag kann bis Montag, den 17. März 2014, 16 Uhr,<br />

schriftlich bei <strong>der</strong> Wahlbehörde gestellt werden.<br />

9.2.10 Die Wahlbehörde hat für alle wahlberechtigten Unterzeichnerinnen<br />

und Unterzeichner, die die Unterstützungsunterschrift auf <strong>der</strong><br />

von mir aufgelegten o<strong>der</strong> ausgegebenen Unterschriftenliste leisten,<br />

zu vermerken, dass sie im Wahlgebiet (im Falle eines wahlgebietsbezogenen<br />

Wahlvorschlags) o<strong>der</strong> im betreffenden Wahlkreis (im<br />

Falle eines wahlkreisbezogenen Wahlvorschlags) zum Zeitpunkt<br />

ihrer Unterschriftsleistung wahlberechtigt sind.<br />

10. Mängelbeseitigung<br />

Nach Ablauf <strong>der</strong> Einreichungsfrist am 20. März 2014, 12 Uhr,<br />

können Mängel, die sich auf die Zahl und Reihenfolge <strong>der</strong> Bewerberinnen<br />

und Bewerber beziehen, nicht mehr behoben und fehlende<br />

Unterstützungsunterschriften nicht mehr beigebracht werden. Das<br />

Gleiche gilt, wenn die Bewerberin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bewerber so mangelhaft<br />

bezeichnet ist, dass ihre o<strong>der</strong> seine Identität nicht feststeht. Sonstige<br />

Mängel, die die Gültigkeit <strong>der</strong> Wahlvorschläge berühren, können<br />

bis zu <strong>der</strong> Entscheidung über die Zulassung <strong>der</strong> Wahlvorschläge<br />

(§ 37 Absatz 1 BbgKWahlG) beseitigt werden.<br />

11. Zulassung <strong>der</strong> Wahlvorschläge<br />

Der Wahlausschuss beschließt am Donnerstag, dem 27.03.2014,<br />

17 Uhr in öffentlicher Sitzung über die Zulassung <strong>der</strong> Wahlvorschläge.<br />

Im Übrigen wird auf § 37 BbgKWahlG sowie §§ 38 und<br />

39 BbgKWahlV verwiesen.<br />

B. Wahlen zu den Ortsbeiräten <strong>der</strong> Ortsteile Bindow, Blossin,<br />

Dannenreich, Dolgenbrodt, Frie<strong>der</strong>sdorf, Gräbendorf, Gussow,<br />

Kolberg, Prieros, Streganz und Wolzig<br />

Die Ausführungen zu Buchstabe A Nummer 3, 4, 6.1, 6.3 bis 6.5,<br />

7, 8.1, 8.3 bis 8.7, 10 und 11 zur Wahl <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> gelten für die Wahlen zu den Ortsbeiräten <strong>der</strong><br />

Ortsteile Bindow, Blossin, Dannenreich, Dolgenbrodt, Frie<strong>der</strong>sdorf,<br />

Gräbendorf, Gussow, Kolberg, Prieros, Streganz und Wolzig mit<br />

folgenden Maßgaben sinngemäß:<br />

1. Wahlgebiet für die Wahl zu den Ortsbeiräten <strong>der</strong> Ortsteile Bindow,<br />

Blossin, Dannenreich, Dolgenbrodt, Frie<strong>der</strong>sdorf, Gräbendorf,<br />

Gussow, Kolberg, Prieros, Streganz und Wolzig ist das Gebiet des<br />

jeweiligen Ortsteils. Das jeweilige Wahlgebiet bildet einen Wahlkreis.<br />

2. Es sind für den Ortsteil Bindow insgesamt drei Mitglie<strong>der</strong> des<br />

Ortsbeirats zu wählen.<br />

Es sind für den Ortsteil Dannenreich insgesamt drei Mitglie<strong>der</strong> des<br />

Ortsbeirats zu wählen.<br />

Es sind für den Ortsteil Dolgenbrodt insgesamt drei Mitglie<strong>der</strong> des<br />

Ortsbeirats zu wählen.<br />

Es sind für den Ortsteil Frie<strong>der</strong>sdorf insgesamt fünf Mitglie<strong>der</strong> des<br />

Ortsbeirats zu wählen.<br />

Es sind für den Ortsteil Dolgenbrodt insgesamt drei Mitglie<strong>der</strong> des<br />

Ortsbeirats zu wählen.<br />

Es sind für den Ortsteil Gräbendorf insgesamt drei Mitglie<strong>der</strong> des<br />

Ortsbeirats zu wählen.<br />

Es sind für den Ortsteil Gussow insgesamt drei Mitglie<strong>der</strong> des<br />

Ortsbeirats zu wählen.<br />

Es sind für den Ortsteil Kolberg insgesamt drei Mitglie<strong>der</strong> des<br />

Ortsbeirats zu wählen.<br />

Es sind für den Ortsteil Prieros insgesamt fünf Mitglie<strong>der</strong> des<br />

Ortsbeirats zu wählen.<br />

Es sind für den Ortsteil Streganz insgesamt drei Mitglie<strong>der</strong> des<br />

Ortsbeirats zu wählen.<br />

Es sind für den Ortsteil Wolzig insgesamt drei Mitglie<strong>der</strong> des<br />

Ortsbeirats zu wählen.<br />

3. Die Wahlvorschläge für die Ortsteile Bindow, Blossin, Dannenreich,<br />

Dolgenbrodt, Gräbendorf, Gussow, Kolberg, Streganz und Wolzig<br />

dürfen jeweils insgesamt höchstens 4 Bewerberinnen und Bewerber<br />

enthalten. Die Wahlvorschläge für die Ortsteile Frie<strong>der</strong>sdorf und


Prieros dürfen jeweils höchstens 7 Bewerberinnen und Bewerber<br />

enthalten.<br />

4. Wählbar sind alle Personen, die nach § 11 BbgKWahlG wählbar<br />

sind und im jeweiligen Ortsteil ihren ständigen Wohnsitz o<strong>der</strong><br />

gewöhnlichen Aufenthalt haben.<br />

5. Die in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> wahlberechtigten Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Partei, politischen Vereinigung o<strong>der</strong> Wählergruppe o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en<br />

Delegierte können auch die Bewerberinnen und Bewerber sowie<br />

ihre Reihenfolge für die Wahl zum Ortsbeirat des jeweiligen<br />

Ortsteils bestimmen, sofern die Anzahl <strong>der</strong> im jeweiligen Ortsteil<br />

wahlberechtigten Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Partei, politischen Vereinigung o<strong>der</strong><br />

Wählergruppe nicht zur Durchführung einer Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

ausreicht.<br />

In dem Falle, dass selbst die Anzahl <strong>der</strong> in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />

wahlberechtigten Mitglie<strong>der</strong> nicht für die Durchführung einer<br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung ausreicht, gelten die Ausführungen zu<br />

Buchstabe A Nummer 8.2 entsprechend.<br />

6. Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer<br />

Wählergruppe, einer Listenvereinigung, einer Einzelbewerberin<br />

o<strong>der</strong> eines Einzelbewerbers, die o<strong>der</strong> <strong>der</strong> nicht von dem Erfor<strong>der</strong>nis<br />

von Unterstützungsunterschriften befreit ist, sind mindestens<br />

3 (bis 700 Einwohner) o<strong>der</strong> mindestens 5 (bis 2.500 Einwohner)<br />

Unterstützungsunterschriften beizufügen.<br />

Von dem Erfor<strong>der</strong>nis von Unterstützungsunterschriften sind auch<br />

die Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen befreit,<br />

die am 9. September 2013 aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags<br />

im Ortsbeirat des jeweiligen Ortsteils durch mindestens<br />

ein Mitglied seit <strong>der</strong> letzten Wahl ununterbrochen vertreten sind;<br />

Entsprechendes gilt für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber,<br />

die aufgrund eines Einzelwahlvorschlags im jeweiligen Ortsbeirat<br />

vertreten sind, sowie für Listenvereinigungen, wenn mindestens<br />

eine <strong>der</strong> an ihr beteiligten Gruppierungen die eingangs genannte<br />

Voraussetzung erfüllt.<br />

Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nummer 9.1.1<br />

bis 9.1.4, 9.2.2 bis 9.2.5 und 9.2.7 bis 9.2.10 sinngemäß.<br />

III.<br />

Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen<br />

Die für die Einreichung von Wahlvorschlägen erfor<strong>der</strong>lichen Vordrucke<br />

werden von mir beschafft und können bei mir angefor<strong>der</strong>t<br />

werden.<br />

<strong>Heidesee</strong>, 09.01.2014<br />

Martina Dümke<br />

Wahlleiterin <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />

Öffentliche Bekanntmachung <strong>der</strong><br />

Wahlleiterin <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />

Verlust <strong>der</strong> Rechtsstellung als Mitglied<br />

im Ortsbeirat Frie<strong>der</strong>sdorf<br />

Herr Karsten Horn hat seinen Rücktritt als Mitglied des Ortsbeirates<br />

Frie<strong>der</strong>sdorf erklärt.<br />

Durch Verzicht verliert Herr Horn die Rechtsstellung als Mitglied im<br />

Ortsbeirates Frie<strong>der</strong>sdorf mit Wirkung vom 12.11.2013.<br />

Der neu zu besetzende Sitz im Ortsbeirat Frie<strong>der</strong>sdorf würde gemäß<br />

§ 60 Absatz 3 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbKWahlG)<br />

auf die in <strong>der</strong> Reihenfolge nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages<br />

übergehen. Da keine Ersatzperson vorhanden ist, bleibt <strong>der</strong> Sitz bis<br />

zum Ablauf <strong>der</strong> Wahlperiode unbesetzt.<br />

Die gesetzliche Mitglie<strong>der</strong>zahl des Ortsbeirates Frie<strong>der</strong>sdorf vermin<strong>der</strong>t<br />

sich in <strong>der</strong> Wahlperiode auf vier.<br />

Martina Dümke<br />

Wahlleiterin<br />

Information zur SEPA Einführung<br />

Mit <strong>der</strong> Einführung von SEPA (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum)<br />

än<strong>der</strong>n sich zum 1. Februar 2014 die Bedingungen für den<br />

Zahlungsverkehr.<br />

Soll nach dem 1. Februar 2014 ein Betrag z.B. aus einem Steuer- o<strong>der</strong><br />

Gebührenbescheid o<strong>der</strong> eine Rechnung per Überweisung beglichen<br />

werden, so wird dann anstelle <strong>der</strong> bisherigen Kombination aus Kontonummer<br />

und Bankleitzahl die internationale Bankkontonummer<br />

(IBAN) und das Bankkennzeichen (BIC) angegeben.<br />

Für alle Überweisungen bzw. Zahlungen an die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />

verwenden Sie bitte folgende Daten unter Angabe Ihres Kassenzeichens:<br />

IBAN: DE14 1605 0000 3670 0202 32<br />

BIC: WELADED1PMB<br />

Schöffenwahl 2013<br />

Das Amtsgericht Königs Wusterhausen hat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />

mit Schreiben vom 21.11.2013 mitgeteilt, dass<br />

Frau Daniele Mantke und Frau Andrea Dubiel<br />

aus <strong>der</strong> Vorschlagsliste <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> zur Wahl <strong>der</strong> ehrenamtlichen<br />

Richterinnen und Richter berücksichtigt werden konnten.<br />

Wir wünschen ihnen viel Erfolg und möchten uns gleichzeitig bei<br />

allen Bewerberinnen und Bewerbern, die sich für die Schöffenwahl<br />

zur Verfügung gestellt haben, für ihr Interesse an diesem Ehrenamt<br />

bedanken.<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong><br />

Jagdgenossenschaft Bindow<br />

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung von Bindow<br />

Hiermit berufe ich die Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft Bindow<br />

ein am:<br />

Datum: 07.03.14<br />

Uhrzeit: 19:00 Uhr<br />

Ort: Dorfgemeinschaftshaus „Alte Schule“ Bindow<br />

Rudolf-Breitscheid-Str. 13<br />

15754 <strong>Heidesee</strong><br />

Tagesordnung<br />

1. Begrüßung<br />

2. Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2014<br />

3. Kassenbericht<br />

4. Verschiedenes<br />

Als Nachweis für die Mitgliedschaft sind die Vorlage des Personalausweises<br />

und ein aktueller Grundbuchauszug notwendig.<br />

Aus dem Grundbuchauszug müssen ersichtlich sein:<br />

- Gemarkung<br />

- Flur<br />

- Flurstück<br />

- Eigentümer<br />

- Nutzungsart<br />

Sind mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen, so ist eine Person<br />

zur Wahrnehmung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.<br />

<strong>Heidesee</strong>, 07.01.14<br />

Der Vorstand<br />

5


iNFORmAtiONeN<br />

HÖHePunkte Am ende des JAHres 2013<br />

Im Laufe eines Jahres gibt es viel zu entdecken, Altes wird abgelegt,<br />

Neues wird erschaffen.<br />

So erlebten es auch die Anwohner in Bindow und Dolgenbrodt, die für<br />

eine Weile eine Baustelle vor <strong>der</strong> Tür aushalten mussten. Grund war <strong>der</strong><br />

grundhafte Ausbau eines Teils <strong>der</strong> Mariannenstraße, <strong>der</strong> verlängerten<br />

Mariannenstraße und <strong>der</strong> Straße Am Ahornweg in den Ortsteilen mit<br />

einer Gesamtlänge von 1.385 m und Gesamtkosten von 570.000 €, die<br />

bisher mit 150.000 € geför<strong>der</strong>t wurden.<br />

Am 16.November feierten die Anwohner den Ausbau bei einem „Straßenfest“,<br />

gemeinsam mit dem Bürgermeister, Siegbert Nimtz, dem<br />

Ortsvorsteher von Bindow, Bernd Schauer, dem Vertreter <strong>der</strong> ausführenden<br />

Baufirma Oevermann, Herrn Haake, und dem Baubetreuuer,<br />

Rainer Krüger, <strong>der</strong> auch für Getränke und Erbsensuppe sorgte.<br />

feuerWeHrbAll 2013<br />

Etwa einhun<strong>der</strong>tsechzig Gäste feierten am Samstag, dem 23.November<br />

2013 den Feuerwehrball, zu dem <strong>der</strong> Bürgermeister <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Heidesee</strong>, Siegbert Nimtz, geladen hatte.<br />

Für ihn ist es wichtig, dass die Kameraden gefeiert werden. Neben ihren<br />

beruflichen Tätigkeiten sind sie Tag und Nacht in Bereitschaft und stets<br />

zur Stelle, wenn es um Gefahrenabwehr und -beseitigung geht. Zu<br />

spüren war dies auch zum Einweihungstermin <strong>der</strong> neuen Feuerwache<br />

in Frie<strong>der</strong>sdorf am 16./17.08.13, als fast alle Kameraden zum Einsatz<br />

gerufen wurden und <strong>der</strong> Feier fern bleiben mussten.<br />

Viele Anwohner kamen und hörten aufmerksam dem Bürgermeister<br />

zu, <strong>der</strong> auch auf die Reinigungspflicht hinwies. Den Winterdienst<br />

übernimmt allerdings die <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Auch zum Feuerwehrball 2013 wurden wie<strong>der</strong> die Ehrungen gemeinsam<br />

mit dem Bürgermeister durch den <strong>Gemeinde</strong>brandmeister, Volkmar<br />

An<strong>der</strong>s und seinen Stellvertreter, Ronny Teßmann, vorgenommen.<br />

Das Band wurde durchschnitten und man sah den Beteiligten die Freude<br />

über die neue Straße an.<br />

Herr Briesenick bedankte sich bei den Kameraden. Auch auf den Festen,<br />

wie Erntefest und Nacht <strong>der</strong> Pferde, sichert die Freiwillige Feuerwehr<br />

die Veranstaltungen ab.<br />

6<br />

Bevor es für den Bürgermeister weiterging zum nächsten Termin<br />

nach Frie<strong>der</strong>sdorf, stärkte auch er sich während <strong>der</strong> Gespräche mit<br />

den Bürgern.


Nach dem Essen am reichhaltigen Buffet erfreuten sich alle Gäste an<br />

den Darbietungen des Männerballetts des Karnevalsvereins Markgraf-<br />

Pieske, das <strong>der</strong> Vorsitzende des Vereins und Ortsvorsteher, Erhard<br />

Mietke, stimmungsvoll ankündigte.<br />

hinten v.l.n.r.: Peter Beyer (EWE), Norbert Guse (Schulleiter),<br />

Jürgen Dusel (Beauftragter <strong>der</strong> Landesregierung für die Belange<br />

<strong>der</strong> Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen) und Rainer Janßen (EWE)<br />

Auch die <strong>Gemeinde</strong>vertreter und Sponsoren nutzten an dem Abend<br />

die Gelegenheit zu Gesprächen mit den Kameraden und erwiesen<br />

ihnen damit ihre Anerkennung, denn auch zu den Ortsteilfesten ist die<br />

Feuerwehr immer präsent.<br />

eWe mitArbeiter sPenden<br />

für inklusiOnsscHule<br />

Brandenburger Pilotschule Frie<strong>der</strong>sdorf will<br />

Unterichtsmaterialien für differenzierten Unterricht anschaffen<br />

Strausberg, 04. Dezember 2013. Der regionale Energiedienstleister<br />

EWE verhilft <strong>der</strong> Grundschule Frie<strong>der</strong>sdorf zu neuem Unterrichtsmaterial.<br />

Rainer Janßen, Vorsitzen<strong>der</strong> des EWE Gesamtbetriebsrates, und<br />

Peter Beyer als Vertreter des Betriebsrates <strong>der</strong> EWE Geschäftsregion<br />

Brandenburg/Rügen überreichten heute im Beisein von Jürgen Dusel,<br />

Beauftragter <strong>der</strong> Landesregierung für die Belange <strong>der</strong> Menschen mit<br />

Behin<strong>der</strong>ungen, einen Scheck über 3.600 Euro an Bürgermeister Siegbert<br />

Nimtz und Schulleiter Norbert Guse. „Das Geld kommt unserer Schule<br />

sehr gelegen. Wir werden damit Unterrichtsmaterialien anschaffen<br />

können, die bei <strong>der</strong> Integration von Schülern mit speziellen Handicaps<br />

unverzichtbar, aber sehr teuer sind “, so Guse.<br />

Die Grundschule Frie<strong>der</strong>sdorf ist im zweiten Schuljahr Pilotschule<br />

für Inklusion im Land Brandenburg. Schüler mit Lernbehin<strong>der</strong>ungen,<br />

mit emotional-sozialen Problemen und mit Sprachproblemen werden<br />

seitdem in Regelklassen eingeglie<strong>der</strong>t und unterrichtet. „In diesen<br />

heterogenen Klassen versuchen wir, alle Kin<strong>der</strong> entsprechend <strong>der</strong><br />

individuellen Voraussetzungen zu for<strong>der</strong>n und zu för<strong>der</strong>n“, so Guse.<br />

Jedes Kind soll seine individuellen Stärken einbringen können. Der<br />

Unterricht müsse aber sehr differenziert aufgebaut werden. Die Schule<br />

beschäftigt inzwischen zwei Son<strong>der</strong>pädagoginnen. Gleichzeitig<br />

stehen den Schülern Räumlichkeiten für Inklusion zur Verfügung.<br />

„Problematisch ist dagegen die Bereitstellung von differenzierenden<br />

Unterrichtsmaterialien, die wir Dank EWE jetzt anschaffen können“,<br />

freut sich Guse. Die Materialien seien kostspielig, entlasten aber die<br />

Lehrer in <strong>der</strong> Vorbereitung <strong>der</strong> Unterrichtsstunden erheblich. „Wir hoffen,<br />

dass wir durch die gewonnene Zeit allen Schülern gerecht werden<br />

können“, zeigt sich Guse zuversichtlich. Jürgen Dusel freut sich über<br />

das Engagement von Schule und EWE und sagte: „Die Frie<strong>der</strong>sdorfer<br />

Grundschule geht mit großen Schritten und mutig voran. Es ist ein<br />

großes Glück, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von EWE<br />

die Schule dabei unterstützen. Das sollte Schule machen.“<br />

Die Mittel stammen aus <strong>der</strong> EWE Gesamtbetriebsvereinbarung „Rest-<br />

Cent-Spende“ von Mitarbeitern. „Sie verzichteten zugunsten des Hilfsfonds<br />

auf die Auszahlung <strong>der</strong> Cent-Beträge ihres monatlichen Nettogehaltes“,<br />

so Beyer. „Mit dem Hilfefond unterstützen wir gemeinnützige<br />

Projekte in unseren Versorgungsgebieten zwischen Ems, Weser und<br />

Elbe, in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.“ Die Vorschläge<br />

für die Verwendung <strong>der</strong> Spendenmittel kämen normalerweise aus <strong>der</strong><br />

Belegschaft. „In diesem Jahr haben wir die Brandenburger Kommunen<br />

gebeten, sich mit einem ihrer sozialen Projekte bei uns zu bewerben.“<br />

Bürgermeister Siegbert Nimtz freut sich, dass das Frie<strong>der</strong>sdorfer<br />

Konzept den EWE Gesamtbetriebsrat überzeugt hat.<br />

Nadine Auras, Unternehmenskommunikation/Energiepolitik<br />

Freude bei den Grundschülern: Rainer Janßen (h.l.) und Peter Beyer (h.2.v.l.) überreichen im Beisein von Bürgermeister Siegbert Nimtz<br />

(h.3.v.l.) die Spende <strong>der</strong> EWE-Belegschaft an die Frie<strong>der</strong>sdorfer Inklusionsgrundschule<br />

7


DIE GEMEINDE HEIDESEE IM 10. JAHR (FOLGE 9 1 )<br />

KOLBERG - AUF EINEM BERG AUS SAND WOHNE ICH ODER DER BERG LOCKT<br />

8<br />

Die <strong>der</strong>zeit 336 Kolberger, die die Lage ihres Wohnsitzes am 92 m hohen<br />

Kolberg mit den Worten des Dichters und ehemaligen Mitbewohners<br />

Henryk Bereska „auf einem Berg aus Sand wohne ich …“ beschreiben<br />

könnten, verweisen mit Recht darauf, dass ihre Vergangenheit und<br />

Gegenwart nun aber wirklich nicht auf dem (eiszeitlich entstandenen)<br />

sprichwörtlichen Sand gebaut ist. Bereits in ferner Vergangenheit, vor<br />

4000 Jahren, lebte hier - belegt durch einen Grabfund - eine berühmte<br />

Stammesfürstin. Siedlungsentwicklungen in <strong>der</strong> Urgeschichte, <strong>der</strong><br />

römischen Kaiserzeit und <strong>der</strong> mittelalterliche Dorfkern (Platzeckdorf)<br />

sind als Bodendenkmal geschützt. Kolbergs Bewohner gingen seit jeher<br />

ehrbaren, meist mit <strong>der</strong> schönen Natur <strong>der</strong> Umgebung verbundenen<br />

Berufen wie dem Fischen, Jagen, Vieh- und Bienenzüchten o<strong>der</strong> Ziegelbrennen<br />

nach. Immer aber - so berichten Chronisten und Zeitzeugen<br />

seit <strong>der</strong> ersten urkundlichen Erwähnung „Kalbergs“ im Jahre 1321 -<br />

weckte die höchste Erhebung weit und breit die Lust aller Bewohner<br />

und Berufsgruppen am Fabulieren o<strong>der</strong> kreativen Arbeiten. Auch Kolbergs<br />

Ortsvorsteher, Peter Borchart, erzählt gern von dem legendären<br />

Riesen auf dem Berg, <strong>der</strong> seinem übermütigen steinewerfenden Sohn<br />

mit dem lauten Ruf „Lass bloss sin“ zum Einhalten bewegte und so<br />

den Blossinern zu ihrem Ortsnamen verholfen hätte. Keine Legende<br />

ist, dass sich seit den Zwanzigerjahren des letzten Jahrhun<strong>der</strong>ts bis zur<br />

heutigen Zeit vom Kolberg eine für die Region ungewöhnlich große<br />

Vorbote o<strong>der</strong> Hoffnung: Baustellenmaulwürfe<br />

Schar von dichtenden, schreibenden, schauspielernden, musizierenden,<br />

malenden o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>weitig schöpferisch gestaltenden „Geistern“ locken<br />

ließ und sich zeitweilig o<strong>der</strong> für immer um ihn versammelte. Manche<br />

nennen Kolberg daher ein Dichter- o<strong>der</strong> Künstlerdorf. Für die ersten<br />

„Gelockten“ stehen <strong>der</strong> Tanzmusiker und Orchesterleiter des legendären<br />

Adlon-Hotels Marek Weber, <strong>der</strong> 20er-Jahre-Filmstar und Opernregisseur<br />

Hans Stüwe (lud des Öfteren Hans Albers zu sich ein), Verlagsdirektor<br />

Wilhelm Zuschneid (Ullstein) o<strong>der</strong> die englische Schauspielerin und<br />

zeitweilige Schlosseigentümerin Jeassy Vierog. Nach 1945 kamen u. a.<br />

Dramatiker Alfred Matusche, Dichter und Übersetzer Henryk Bereska,<br />

Schriftsteller Eberhard Panitz („Unheilige Sophia“) o<strong>der</strong> Malerin Renate<br />

Niethammer („Landbriefträger aus Kolberg“). Die „Rufertradition“<br />

<strong>der</strong> legendären Riesen setzen heute Künstler wie Fotograf Dietrich<br />

Bertram, Schauspieler, Maler und Schriftsteller Peter Reusse o<strong>der</strong><br />

Keramikerin Dr. Hendrikje Zuschneid-Bertram fort: Mit ihrem Wirken<br />

und <strong>der</strong> Teilnahme an „Tagen des Offenen Ateliers“ künden sie von<br />

Kolberg. Auch die über 100-jährige Tradition als Berliner Erholungsgebiet<br />

(mitbegründet durch die Gastwirtfamilie Hensel und <strong>der</strong>en<br />

Nachkommen im Alten Dorfkrug, durch den Dampferanleger und das<br />

kin<strong>der</strong>freundliche Bad am Wolziger See) und Kolbergs Wahrzeichen<br />

seit den 50er Jahren, <strong>der</strong> 30 m hohe Turm des damaligen Instituts für<br />

Funktechnik <strong>der</strong> Deutschen Post, funken den Ruf ins Land. Kolbergs<br />

Gewerbetreibende tun dies ebenso mit <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> Produkte und<br />

Leistungen in den Branchen Autohandel und -reparaturen, Beherbergung,<br />

Fischerei und Fischhandel, Gastronomie, Immobilienservice,<br />

IT, Land- und Forstwirtschaft, Rechtsberatung, Veranstaltungsservice<br />

(darunter auch die öffentlichkeitswirksamen Floßbaurekorde von<br />

Teamgeist) und Wassersportdienstleistungen. Mit einer Dependance<br />

<strong>der</strong> Bundesnetzagentur ist Kolberg auch mit dem Bund vernetzt.<br />

Baden mit Fischlegende<br />

Peter Borchart, gebürtiger Kolberger, seit 1998 an <strong>der</strong> Ortsspitze, war<br />

einer <strong>der</strong> ersten Befürworter des Zusammenschlusses zur Großgemeinde<br />

<strong>Heidesee</strong> (2002/2003). Seit dem hat er gemeinsam mit <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung,<br />

<strong>der</strong> er seit ihrem Bestehen ununterbrochen angehört, so einiges<br />

für und mit den Einwohnern bewirkt: Zu dem Wichtigsten zählt er den<br />

Zusammenhalt, dokumentiert in zahllosen Gemeinschaftsaktionen zur<br />

Ortsverschönerung (jährlicher „Frühjahrsputz“) und den zusammen mit<br />

seinem Ortsbeiratskollegen Axel Ebermann und dem Festkomitee um<br />

Hayat Pabst initiierten Dorfveranstaltungen zu Ostern, im Sommer und<br />

Herbst und <strong>der</strong> Seniorenweihnachtsfeier sowie die Gastgeberschaft von<br />

bisher 2 <strong>Heidesee</strong>sportfesten o<strong>der</strong> die Wagenteilnahme am Erntefest in<br />

Frie<strong>der</strong>sdorf. Zu den großen und mit hohem finanziellen Aufwand realisierten<br />

Projekten zählt die Neugestaltung des Badestrandes am Wolziger<br />

See (2006) mit Sanitäreinrichtungen, Sonnen-bzw. Regenunterstand<br />

und großer Liegewiese. Der an einen Riesenwels erinnernde Fisch in<br />

Strandnähe sei dagegen schon lange dort und hätte es vor noch längerer<br />

Zeit wegen plötzlich einsetzen<strong>der</strong> Ebbe nicht mehr ins Wasser zurückgeschafft<br />

und sei zu Stein geworden. Noch Fragen zur Fabulierkunst<br />

<strong>der</strong> Kolberger? Gleichzeitig wurde ein gepflasterter Verbindungsweg<br />

(„Badeweg“) zum alten Dorfplatz und über die feuchten Wiesen zum<br />

gemeindeeigenen Hafen angelegt. Ende 2006 ging ein weiteres Großvorhaben<br />

in Betrieb. Mit dem 250-m3-Wasserspeicher, den neu verlegten<br />

kilometerlangen Wasserleitungen auf dem Kolberg und dem Anschluss<br />

an den „Wasser- und Abwasserzweckverband Scharmützelsee/Storkow“<br />

sind auch die „Bergbewohner“ (2/3 <strong>der</strong> Einwohner Kolbergs)<br />

mit sauberem Trinkwasser stabil versorgt. Dies sei, so Borchart, eine<br />

echte Bereicherung, auch wenn es für manchen Wochenendler mit<br />

eigenem Brunnenanschluss finanziell sehr schmerzhaft gewesen sei.<br />

Auch die Teilsanierung verschiedener Bergstraßen (2012/2013) habe<br />

zu wesentlichen Verbesserungen für Bürger geführt.<br />

Badeweg am Dorfplatz mit 600- jähriger Eiche


als sozial engagierte Einwohner<br />

im Rahmen <strong>der</strong> konzertierten<br />

Aktion Kriminalitätsverhütung<br />

des brandenburgischen Innenministeriums<br />

in Kolberg tätig).<br />

Beson<strong>der</strong>er Dank gelte den<br />

Kameraden <strong>der</strong> Freiwilligen<br />

Feuerwehr Kolberg um Ortswehrführer<br />

Carsten Hönigk<br />

für ihre aufopferungsvolle ehrenamtliche<br />

Tätigkeit und die<br />

Unterstützung bei Dorffesten.<br />

Dankbar ist Peter Borchart auch<br />

für die konstruktive Begleitung<br />

des Ortsgeschehens durch die<br />

Gruppe „Pro Kolberg“, die er als<br />

Unterstützung seiner Aktivitäten<br />

in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung zum<br />

Wohle des Ortes sieht.<br />

Kolbergs Wahrzeichen: Der Turm<br />

Beson<strong>der</strong>s freut sich <strong>der</strong> Ortsvorsteher zusammen mit vielen Eltern,<br />

nicht nur aus Kolberg, dass „Brandenburgs größter Spielplatz“ 2013<br />

komplett neue Spielgeräte von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> erhalten hat - vom Klettergerüst<br />

über die Wippe bis zur nur mit Muskelkraft und Schwung zu<br />

betreibenden Seilbahn. Gleichzeitig hofft er, dass die neue private Bebauung<br />

auf einem Teilbereich des bisherigen Spielplatzes nicht künftig<br />

zu Problemen für die Spielplatznutzung führen wird. Hier hatte er sich<br />

in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung vergeblich für einen Kauf <strong>der</strong> Fläche durch<br />

die <strong>Gemeinde</strong> eingesetzt. Vor Kurzem erhielt Kolberg neue Fenster und<br />

Türen für die bürgeroffenen Gemein<strong>der</strong>äume, die regelmäßig durch den<br />

Jugendklub, die Seniorensportgruppe und den Ortsbeirat im Gebäude<br />

des zentralen Bauhofes genutzt werden. Für die Tätigkeit des Bauhofes<br />

<strong>Heidesee</strong> und dessen Ansiedlung in Kolberg hat Peter Borchart wie<br />

seine an<strong>der</strong>en Ortsvorsteherkollegen ausschließlich lobende Worte zu<br />

Engagement, Akkuratesse und schnellem, unbürokratischem Reagieren<br />

auf Bürgeranliegen parat.<br />

Peter Borchart gehört nicht zu<br />

denen, die mit dem Erreichten<br />

zufrieden sind. Hauptärgernis<br />

für ihn und viele Kolberger ist<br />

<strong>der</strong> Holperpistenabschnitt <strong>der</strong><br />

sonst asphaltierten Ortsdurchfahrt<br />

zwischen Alter Dorfkrug<br />

und Abzweig nach Görsdorf/<br />

Storkow. Hier kämpfen die Kolberger seit seiner Amtsübernahme 1998<br />

bisher vergeblich für eine zufriedenstellende Lösung, die das Geschirr<br />

bei durchfahrendem Verkehr nicht mehr aus den Schränken <strong>der</strong> Anlieger<br />

fallen lässt. Dass hier keine Lösung auf absehbare Zeit zu erwarten ist,<br />

musste er erst kürzlich wie<strong>der</strong> zur Kenntnis nehmen. Immer wie<strong>der</strong><br />

dient neben Geldmangel auch als Argument, dass für manche seiner<br />

Neues auf Brandenburgs größtem Spielplatz<br />

Freuen könne sich <strong>der</strong> Ortsbeirat auch über das ehrenamtliche Engagement<br />

<strong>der</strong> im Ort ansässigen Vereine, Interessengruppen und die<br />

Völker verbindende Tätigkeit des Europäischen Begegnungszentrums<br />

Pfauenhof mit Unternehmer Werner Reimann. Zu den seit Langem<br />

aktiven Kolberger Vereinen gehören die Schützengilde Kolberg e. V.<br />

(Vorsitzen<strong>der</strong>: Reinhard Köllnick; Traditionspflege), <strong>der</strong> Wassersportverein<br />

Kolberg e. V. (Vorsitzen<strong>der</strong>: Uwe Noack; u. a. Uferbefestigung,<br />

Sanierung Bootshaus, Hafenfeste), <strong>der</strong> Verein <strong>der</strong> Camping- und<br />

Wassersportfreunde Kolberg e. V. (Vorsitzen<strong>der</strong>: Manfred Starke, u. a.<br />

Unterstützung Ortsbeirat bei <strong>Heidesee</strong>sportfesten), die Seniorensportgruppe<br />

mit Andrea Münzberger als Leiterin (wöchentliche Trainings),<br />

die Gruppe Sicherheitspartner <strong>der</strong> Polizei um Christian Stüwe (seit 1996<br />

Gelobt: Bauhof <strong>Heidesee</strong><br />

Vorgänger im Amt das Pflaster <strong>der</strong> Dorfstraße als Ausdruck dörflichen<br />

Charakters und Heimatgefühls bewahrt werden sollte. Peter Borchart<br />

denkt in solchen Momenten manchmal, dass er sich vom Zusammenschluss<br />

zur Großgemeinde mehr versprochen hätte. Bevor sich dieses<br />

Gefühl festsetzt, „flüchtet“ er dann manchmal zum Hochseeangeln nach<br />

Norwegen o<strong>der</strong> Afrika (Kenia), wo er dann nervengestärkt zurückgekehrt<br />

von meterlangen und tonnenschweren Kingfischfängen im Alten<br />

Dorfkrug erzählt, wenn nicht gerade ein schwerer LKW die Verständigung<br />

unterbricht. Für ihn wäre das schönste Geschenk zum 20-jährigen<br />

Dienstjubiläum im Jahre 2018, wenn die Baustellenmaulwürfe (siehe<br />

Foto) bis dahin das Ärgernis beseitigt hätten und Wege nach Prieros und<br />

Blossin für Fußgänger und Radfahrer gebaut wären. Dann könnte er die<br />

von ihm so geliebte Kolberger Wald- und Seeluft beim Pilzesammeln<br />

noch entspannter zusammen mit seiner Ehefrau genießen o<strong>der</strong> seinen<br />

zwei Kin<strong>der</strong>n unbehelligt vom Straßenlärm von seiner Zeit als einer <strong>der</strong><br />

letzten Schüler in <strong>der</strong> Schlossschule o<strong>der</strong> seinen Erlebnissen als Fahrer<br />

von Berlins schönster Buslinie („100er“) erzählen.<br />

Peter Hartwig<br />

1<br />

Folge 1 (Entstehung): <strong>Amtsblatt</strong> 05/2012; Folge 2 (Bindow): <strong>Amtsblatt</strong> 06/2012; Folge 3 (Blossin):<br />

<strong>Amtsblatt</strong> 02/2013; Folge 4 (Dannenreich) <strong>Amtsblatt</strong> 03/2013; Folge 5 (Dolgenbrodt) <strong>Amtsblatt</strong> 04/2013;<br />

Folge 6 (Frie<strong>der</strong>sdorf) <strong>Amtsblatt</strong> 05/2013; Folge 7 (Gräbendorf) <strong>Amtsblatt</strong> 06/2013; Folge 8 (Gussow)<br />

<strong>Amtsblatt</strong> 07/2013<br />

9


SPRECHZEITEN DER SCHIEDSPERSON<br />

Die Schiedsfrau <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>, Frau Schramm, führt ihre<br />

Sprechstunden<br />

jeden 1. Dienstag im Monat von 16:30 Uhr-18:30 Uhr<br />

in <strong>der</strong> Verwaltung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>, OT Frie<strong>der</strong>sdorf,<br />

Lindenstr. 14 b, Zimmer 305 (Dachgeschoss) durch.<br />

Anfragen nimmt Frau Schramm unter <strong>der</strong> Telefonnummer<br />

033767 79553 o<strong>der</strong> unter 0172 9597928 entgegen.<br />

Aktuelles von <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Heidesee</strong><br />

18 x Jugendflamme erfolgreich absolviert!<br />

Am 16. November 2013 war es für einige Mitglie<strong>der</strong> unserer Jugendfeuerwehr<br />

spannend. Sieben Kameraden haben den Leistungsnachweis für<br />

die Jugendflamme Stufe 1 und elf Kameraden den Leistungsnachweis<br />

für die Jugendflamme Stufe 2 erfolgreich abgelegt. Den Jugendlichen<br />

wurde an mehreren Stationen ihr erlerntes Wissen abgeprüft. Gefragt<br />

war hier nicht nur das richtige Absetzen eines Notrufes. Der Nachwuchs<br />

musste auch die eine o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e knifflige Frage zu verwendeten Knoten<br />

und Geräten <strong>der</strong> Feuerwehr beantworten und praktisch anwenden. So<br />

wurden von den Teilnehmern das richtige Auslegen von Feuerwehrschläuchen<br />

und die richtige Verwendung von Strahlrohren gezeigt.<br />

Allen Teilnehmern möchten wir gratulieren. Macht weiter so!<br />

Aus <strong>der</strong> Region<br />

Bekanntmachung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes<br />

"Scharmützelsee-Storkow/Mark" für abflusslose Gruben gem.<br />

Satzung für die öffentliche Fäkalschlammentsorgung durch die<br />

Fa. Lidzba Reinigungsgesellschaft mhH<br />

Fäkalienabfuhrplan für das Jahr 2014<br />

Montag: Ahrensdorf Philadelphia<br />

Diensdorf-Radlow Prieros<br />

Görsdorf<br />

Sauen<br />

Kolberg<br />

Wolzig<br />

Kummersdorf<br />

Dienstag: Alt Stahnsdorf Sauen<br />

Görsdorf<br />

Streganz<br />

Kolberg<br />

Storkow<br />

Lebbin<br />

Wendisch Rietz<br />

Neu Golm Willmersdorf<br />

Pfaffendorf Wochowsee<br />

Prieros<br />

Mittwoch: Blossin Streganz<br />

Kolberg<br />

Streganz-Pechhütte<br />

Neu Stahnsdorf Wilmersdorf<br />

Schwerin<br />

Donnerstag: Bad Saarow Kolpin<br />

Dahmsdorf Neu Reichenwalde<br />

Gr. Eichholz Pfaffendorf<br />

Kolberg<br />

Reichenwalde<br />

Freitag: Alt Golm Kolberg<br />

Bad Saarow Lindenberg<br />

Behrensdorf Storkow<br />

Dahmsdorf Wendisch Rietz<br />

Herzberg<br />

Telefon: 0355-58290 • Fax: 0355-582931<br />

Bild: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong><br />

Du willst Mitglied werden? Du bist bei uns ab dem 6ten Lebensjahr<br />

willkommen! Engagiere dich in einer starken Gemeinschaft, die stets<br />

bereit ist, ihr Bestes für An<strong>der</strong>e zu geben. Weitere Informationen rund<br />

um die Freiwillige Feuerwehr <strong>Heidesee</strong> und wie DU Mitglied werden<br />

kannst, findest du wie immer im Internet unter www feuerwehrheidesee.de.<br />

(SBo)<br />

Deine Freiwillige Feuerwehr <strong>Heidesee</strong><br />

10<br />

IMPRESSUM<br />

Das <strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> erscheint nach Bedarf o<strong>der</strong> in Son<strong>der</strong>ausgaben.<br />

Herausgegeben von <strong>der</strong>:<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong>, OT Frie<strong>der</strong>sdorf, Lindenstr. 14 b, 15754 <strong>Heidesee</strong>,<br />

Telefon 033767/795-0, Telefax 033767/79510<br />

Verantwortlich: Carla Tannert<br />

Anzeigenannahme: ELRO-Verlag, Eichenallee 8,<br />

15711 Königs Wusterhausen, Tel.: 03375/2425-0<br />

Gesamtherstellung: ELRO-Verlagsgesellschaft mbH<br />

Vertrieb:<br />

VA Schilling<br />

Waldpromenade 100<br />

15738 Zeuthen<br />

Bezugsmöglichkeit: Bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heidesee</strong> für die Bürger <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> kostenlos,<br />

ansonsten gegen Entgelt. Die Weiterverwendung <strong>der</strong> Anzeigen bedarf <strong>der</strong><br />

Genehmigung des Verlages.<br />

Namentliche Beiträge entsprechen nicht in jedem Fall <strong>der</strong> Meinung des Herausgebers.<br />

Das <strong>Amtsblatt</strong> Nr. 02/2014 erscheint voraussichtlich<br />

am 16.04.2014<br />

Redaktionsschluss: 07.04. 2014


$<br />

Veranstaltungskalen<strong>der</strong> 2014<br />

Datum Art <strong>der</strong> Veranstaltung Uhrzeit Veranstalter Ortsteil Veranstaltungsort<br />

Januar<br />

01.01.2014 Katerbrunch 11:00 Bäckerei Schüren Gräbendorf Cafe Bienenhaus, Prieroser Landstr. 18<br />

04.01.2013 Spuren- und Fährtenwan<strong>der</strong>ung 15:00 Haus des Waldes Gräbendorf Haus des Waldes<br />

04.01.2014 Festjahreseröffnung, Neujahrslauf 10:00 SV Prieros Prieros<br />

09.01.2014 Tag <strong>der</strong> offenen Tür für Lernanfänger,<br />

inkl. Grundschulanmeldung 15:00 - 18:00 Grundschule Frie<strong>der</strong>sdorf Frie<strong>der</strong>sdorf Grundschule Frie<strong>der</strong>sdorf, Kastanienallee 9a<br />

11.01.2014 Knutfest 17:00 Heimatverein Wolzig e.V. Wolzig Bürgerhaus "Alte Kaufhalle" Frie<strong>der</strong>sdorfer Str. 50<br />

18.01.2014 Theaterstück: Räuber Hotzenplotz 15:00 Heimatverein Prieros Tourismuszentrum<br />

18.01.2014 Zampern 9:00 Karnevalsverein e.V. Frie<strong>der</strong>sdorf Ortslage<br />

25.01.2014 Abendveranstaltung Kabarett Traditionsverein Gussow e.V. Gussow Gemeinschaftshaus Gussow<br />

Februar<br />

01.02.2014 Preisskat 17:00 Anglerfreunde Bindow e.V. Bindow<br />

01.02.2014 Großer Fasching 20:00 Karnevalsverein e.V. Frie<strong>der</strong>sdorf Köpenicker Str. 31<br />

08.02.2014 Zampern Bindower Narren e.V. Bindow<br />

08.02.2014 Rentnerfasching 15:00 Karnevalsverein e.V. Frie<strong>der</strong>sdorf Köpenicker Str. 31<br />

08.02.2014 Nistkastenbau 15:00 Haus des Waldes Gräbendorf Haus des Waldes<br />

09.02.2014 Kin<strong>der</strong>fasching 15:00 Karnevalsverein e.V. Frie<strong>der</strong>sdorf Köpenicker Str. 31<br />

15.02.2014 Karneval 20:00 Wolzig Bürgerhaus "Alte Kaufhalle" Frie<strong>der</strong>sdorfer Str. 51<br />

16.02.2014 Kin<strong>der</strong>karneval 15:00 Wolzig Bürgerhaus "Alte Kaufhalle" Frie<strong>der</strong>sdorfer Str. 52<br />

21.02.2014 Februarwan<strong>der</strong>ung " Sehnsucht nach Licht" 19:00 - ca. 21:15 Fr. Poppelbaum Prieros Treffpunkt am KjF, An <strong>der</strong> Dubrow 21<br />

März<br />

01.03.2014 Karneval Bindower Narren e.V. Bindow<br />

01.03.2014 Fastnachten - Zampern mit Eggis Blasmusikanten 8:00 Dorfclub Gräbendorf e.V. Gräbendorf Beginn: Bäckerei Schüren<br />

02.03.2014 Kin<strong>der</strong>karneval Bindower Narren e.V. Bindow<br />

02.03.2014 Frauenseelauf <strong>der</strong> WSG 81 10:00 KiEZ Frauensee Gräbendorf KiEZ Frauensee, Weg zum Frauensee 1<br />

07.03.2014 Weltgebetstag 2014 -"Ströme in <strong>der</strong> Wüste"- 17:00 Ev. Kirchengemeinde Frie<strong>der</strong>sdorf Ev. Kirche, Lindenstr. 17<br />

08.03.2014 Frauentagsfahrt Volkssolidarität-Bürgerhilfe e.V. Frie<strong>der</strong>sdorf<br />

08.03.2014 Tanz zum Frauentag 18:00 Wolzig Bürgerhaus "Alte Kaufhalle" Frie<strong>der</strong>sdorfer Str. 53<br />

08.- 10:00 - 18:00<br />

09.03.2014 Kin<strong>der</strong>fest mit Schlittenhunden, Eintritt frei 10:00 - 16:00 KiEZ Frauensee Gräbendorf KiEZ Frauensee, Weg zum Frauensee 1<br />

14.03.2014 Filmvorführung: " Der erste Frühling 1991 von Martin Graf Kunstpause e.V. Prieros Tourismuszentrum<br />

22.03.2014 Tag <strong>der</strong> Musik (Musikschulkonzerte <strong>der</strong> Musikschule Fröhlich) 10:00 KiEZ Frauensee Gräbendorf KiEZ Frauensee, Weg zum Frauensee 1<br />

22.03.2014 "Internationaler Weltwassertag" 13:00 - 17:00 KiEZ Hölzerner See Gräbendorf KiEZ Hölzerner See, Weg zum Hölzernen See 1<br />

22.03.2014 Aktivitäten anlässlich Tag des Waldes 15:00 Haus des Waldes Gräbendorf Haus des Waldes<br />

April<br />

05.04.2014 Anangeln (Hegefischen) 08.00 - 11:00 Angelfreunde Bindow e.V. Bindow An <strong>der</strong> Dahme<br />

07.04.2014 Aprilwan<strong>der</strong>ung "Den Tagesanbruch erleben" 05:30 - ca. 07:45 Fr. Poppelbaum Prieros Treffpunkt am KjF, An <strong>der</strong> Dubrow 21<br />

12.04.2014 Kirchenputz 9:00 Ev. Kirchengemeinde Frie<strong>der</strong>sdorf Ev. Kirche, Lindenstr. 17<br />

12.04.2014 12. Frühlingsfest - ein zauberhaftes Kin<strong>der</strong>fest<br />

mit Straßenzauberei 11:00 - 18:00 KiEZ Hölzerner See Gräbendorf KiEZ Hölzerner See, Weg zum Hölzernen See 1<br />

13.04.2014 Frühlingsmarkt 12:00 - 20:00 Heimatverein Prieros e.V. Prieros An <strong>der</strong> Kirche<br />

17.04.2014 Osterfeuer OT Dannenreich<br />

17.04.2014 Osterfeuer Dolgenbrodt<br />

17.04.2014 Osterfeuer ab 19:00 Feuerwehrverein Prieros 1926 e.V. Prieros Auf <strong>der</strong> Festwiese<br />

18.04.2014 Gottesdienst zu Karfreitag 09.00 Ev. Kirchengemeinde Frie<strong>der</strong>sdorf Ev. Kirche, Lindenstr. 17<br />

19.04.2014 Osterfeuer Ortsbeirat Bindow Bindow<br />

19.04.2014 Osterfeuer 18:00 Feuerwehrverein Frie<strong>der</strong>sdorf Reitplatzgelände Frie<strong>der</strong>sdorf, Fürstenwal<strong>der</strong> Str.<br />

19.04.2014 Osterfeuer 19:00 Wolzig Badestrand, Blossiner Weg 1<br />

19.04.2014 Osterfeuer Streganz<br />

20.04.2014 Ostergottesdienst 9:00 Ev. Kirchengemeinde Gräbendorf Gräbendorf Ev. Kirche, Karl-Woitschach-Str. 13<br />

21.04.2014 Ostersparziergang Dolgenbrodt<br />

26.04.2014 Frühlingsfest 10:00 Raiffeisengenossenschaft Frie<strong>der</strong>sdorf e.G. Frie<strong>der</strong>sdorf Hauptstr. 6 - 8<br />

28.04.2014 Jahreshauptversammlung 9:30 Campingclub Huschte See Gräbendorf Campingplatz D66<br />

30.04.2014 Großes Lagerfeuer zur Walpurgisnacht - Dorfclub Gräbendorf e.V.<br />

am Sportplatz mit Liveband Gruppe "Keinfisch" 18:00 und Ortsbeirat Gräbendorf Gräbendorf Sportplatz, Schulstr.<br />

30.04.- "Dubrow bei Nacht" eine märchenhafte Nachtwan<strong>der</strong>ung Start: KiEZ Hölzerner See<br />

01.05.2014 mit vielen Naturerlebnissen 19:00 - 02:00 KiEZ Hölzerner See / KiEZ Frauensee Gräbendorf Ziel: KiEZ Frauensee<br />

Mai<br />

01.05.2014 Chorkonzert Frie<strong>der</strong>sdorf Grundschule Frie<strong>der</strong>sdorf, Turnhalle<br />

01.05.2014 Fußballfreizeitturnier 10:00 HSV Fortuna Frie<strong>der</strong>sdorf/Gussow e.v Frie<strong>der</strong>sdorf Gussow<br />

01.05.2014 Radtour 10:00 Wolzig Feuerwehr, Klein-Schauener Str.<br />

01.05.2014 Eröffnung Biogarten/ Vernissage Ausstellung Biogarten Prieros Biogarten, Mühlendamm 14<br />

03.05.2014 Eröffnung <strong>der</strong> Raubfischsaison (Hegefischen) 08:00 - 16:00 Anglerfreunde Bindow e.V. Bindow<br />

03.05.2014 Eröffnungsdisco Campingclub Huschte See 19:00 - 01:00 Campingclub Huschte See Gräbendorf Campingplatz D66<br />

03. u. 04.05.14 Tag <strong>der</strong> offenen Tür <strong>der</strong> Abt. Fußball in Frie<strong>der</strong>sdorf 10:00 HSV Fortuna Frie<strong>der</strong>sdorf/Gussow e.V. Frie<strong>der</strong>sdorf Sportplatz Frie<strong>der</strong>sdorf<br />

10.05.2014 "Hirschkäfer-Erlebniswelt" für Familien 15:00 Haus des Waldes Gräbendorf Haus des Waldes<br />

10.05.2014 Skatturnier 14:00 Campingclub Huschte See Gräbendorf Campingplatz D66, (Startgeld. 5,00 / 7.50 €)<br />

15.05.2014 "BeziehungsWeisen" 19:00 Fr. Poppelbaum Prieros Hotel Cellino, Storkower Allee 4<br />

23.05.2014 Trödelmarkt 14:00 Hort Frie<strong>der</strong>sdorf Frie<strong>der</strong>sdorf Hort Frie<strong>der</strong>sdorf, Hauptstr. 42<br />

23. - 14:00 - 18:00<br />

25.05.14 Reitturnier 08:00 - 17:00 HSV Fortuna Frie<strong>der</strong>sdorf/Gussow e.V. Frie<strong>der</strong>sdorf Reitplatzgelände Frie<strong>der</strong>sdorf, Fürstenwal<strong>der</strong> Str.<br />

25.05.2014 Frühkonzert Ortsbeirat Bindow Bindow<br />

29.05.2014 Himmelfahrtspokal 08:00 - 11:00 Anglerfreunde Bindow e.V. Bindow<br />

29.05.2014 Himmelfahrt 10:00 Wolzig Badestrand, Blossiner Weg 1<br />

29.05.2014 Himmelfahrt - Eisbein essen (bitte vorbestellen) 13:00 Campingclub Huschte See Gräbendorf Campingplatz D66<br />

Juni<br />

04.06.2014 Fahrt nach Magdeburg Schiff Ahoi Volkssolidarität-Bürgerhilfe e.V. Frie<strong>der</strong>sdorf Magdeburg<br />

07.06.2014 Ziestseepokal Friedfisch 08:00 - 11:00 Anglerfreunde Bindow e.V. Bindow<br />

07.06.2014 Grillveranstaltung Feuerwehrverein Bindow e.V. Bindow<br />

07.06.2014 Kin<strong>der</strong>tag 14:00 Wolzig Badestrand, Blossiner Weg 1<br />

07.06.2014 Straßenfest Friedrichsbauhof Wenzlow Dolgenbrodt<br />

08.06.2014 Rosenbaumfest mit großen Festumzug 13:00 Dorfclub Gräbendorf e.V.<br />

und Ortsbeirat Gräbendorf Gräbendorf Dorfanger<br />

08.06.2014 Pfingstkonzert / Eisbeinessen / Tanz Liveband Keinfisch 11:00 / 13:00 / Campingclub<br />

19:00 - 01:00 Huschte See Gräbendorf Campingplatz D66<br />

12.06.2014 Hortfest 13:30 Hort Frie<strong>der</strong>sdorf Frie<strong>der</strong>sdorf Hort Frie<strong>der</strong>sdorf, Hauptstr. 42<br />

14.06.2014 Straßenfest OT Dannenreich Friedrichshof<br />

14.06.2014 Tag <strong>der</strong> offenen Tür zur Brandenburger Landpartie 13:00 Haus des Waldes Gräbendorf Haus des Waldes<br />

14.06.2014 <strong>Heidesee</strong>sportfest Prieros Auf dem Sportplatz<br />

19.06.2014 Grillnachmittag 17:00 Volkssolidarität-Bürgerhilfe e.V. Frie<strong>der</strong>sdorf<br />

21.06.2014 Würfelturnier (Startgeld: 2,50 / 5,00 €) 14:00 Campingclub Huschte See Gräbendorf Campingplatz D66<br />

27.06.2014 Schulfest 16:00 - 19:00 Frie<strong>der</strong>sdorf Grundschule Frie<strong>der</strong>sdorf, Kastanienallee 9a<br />

28.06.2014 Skatturnier (Startgeld. 5,00 / 7.50 €) 14:00 Campingclub Huschte See Gräbendorf Campingplatz D66<br />

Juni bis<br />

August 2014 Ausstellung Prierosbil<strong>der</strong> Heimatverein Prieros e.V. Prieros Tourismuszentrum<br />

11


Veranstaltungskalen<strong>der</strong> 2014<br />

Datum Art <strong>der</strong> Veranstaltung Uhrzeit Veranstalter Ortsteil Veranstaltungsort<br />

Juli<br />

05.07.2014 Volleyballturnier Anglerfreunde Bindow e.V. Bindow Ziestsee am Badestrand<br />

06.07.2014 Sommerfest <strong>der</strong> Kirchengemeinde 14:00 Ev. Kirchengemeinde Frie<strong>der</strong>sdorf Lindenstr. 17<br />

08.07.2014 Spielfest Frie<strong>der</strong>sdorf Grundschule Frie<strong>der</strong>sdorf, Kastanienallee 9a<br />

11. - 18:00;<br />

13.07.14 16. Country- und Truckerfest 12:00; 11:00 Countryteam Frie<strong>der</strong>sdorf Frie<strong>der</strong>sdorf Reitplatzgelände Frie<strong>der</strong>sdorf, Fürstenwal<strong>der</strong> Str.<br />

12.07.2014 Sommerball Ortsbeirat Bindow Bindow<br />

12.07.2014 Dartturnier 13:00 Campingclub Huschte See Gräbendorf Campingplatz D66 (Startgeld: 2,50 / 5,00 )<br />

12.07.2014 Familienfest 15:00 Kolberg Spielplatz Kolberg<br />

19.07.2014 Beach-Volleyball 09.00 Wolzig Badestrand, Blossiner Weg 1<br />

19.07.2014 Sommerfest & Preiskegeln & Disco 19:00 - 01:00 Uhr 15:00 Campingclub Huschte See Gräbendorf Campingplatz D66<br />

August<br />

02.08.2014 Dorffest Streganz Streganz<br />

02.08.2014 Würfelturnier 15:00 Campingclub Huschte See Gräbendorf Campingplatz D66<br />

04.08.2014 Seniorenfeier Ortsbeirat Bindow Bindow<br />

09.08.2014 Anglerfest Anglerfreunde Bindow e.V. Bindow am Ziestsee<br />

09.08.2014 Bernhard-Gavron-Gedenkturnier 12:00 HSV Fortuna Frie<strong>der</strong>sdorf/Gussow e.V. Frie<strong>der</strong>sdorf Gussow, Sportplatz<br />

16.08.2014 Dartturnier 15:00 Campingclub Huschte See Gräbendorf Campingplatz D66<br />

16.08.2014 Dorffest Dolgenbrodt Dolgenbrodt<br />

23.08.2014 Skatturnier 14:00 Campingclub Huschte See Gräbendorf Campingplatz D66<br />

29. - 31.08.14 Jubiläumsfest Heimatverein Prieros e.V. Prieros Auf dem Sportplatz<br />

30.08.2014 10. Nacht <strong>der</strong> Pferde 20:00 HSV Fortuna Frie<strong>der</strong>sdorf/Gussow e.V. Frie<strong>der</strong>sdorf Reitplatzgelände Frie<strong>der</strong>sdorf, Fürstenwal<strong>der</strong> Str.<br />

Dorffest Dannenreich<br />

OT Dannenreich<br />

September<br />

05.09.2014 Skat- und Romméturnier<br />

06.09.2014 Herbstwerkfest 14:00 Gewerbetreibende & Ortsbeirat Gräbendorf Gräbendorf Dorfanger<br />

06.09.2014 Aktivitäten rund ums Holz (Beteiligung am Herbstwerkfest) 15:00 Haus des Waldes Gräbendorf Dorfanger<br />

06.09.2014 Dorffest Gussow ab 14:00 Ortsbeirat Gussow/Traditionsverein Gussow e.V. Gussow<br />

13.09.2014 Eisbeinessen (Nicht vergessen: Vorbestellung!!!) 13:00 Campingclub Huschte See Gräbendorf Campingplatz D66<br />

13.09.2014 Abschlussdisco 19:00 - 01:00 Campingclub Huschte See Gräbendorf Campingplatz D66<br />

19.09.2014 Konzert mit Antonio Fonseca Maravi Ev. Kirchengemeinde Frie<strong>der</strong>sdorf Ev. Kirche, Lindenstr. 17<br />

20.09.2014 Abangeln (Hegefischen) 15:00 - 18:00 Anglerfreunde Bindow e.V. Bindow<br />

20.09.2014 Pilz-Veranstaltung 15:00 Haus des Waldes Gräbendorf Haus des Waldes<br />

20.09.2014 22. Erntefest mit großem Festumzug Erntefestverein Frie<strong>der</strong>sdorf e.V. Frie<strong>der</strong>sdorf Reitplatzgelände Frie<strong>der</strong>sdorf, Fürstenwal<strong>der</strong> Str.<br />

Oktober<br />

01.10.2014 Herbstfeuer ab 19:00 Heimatverein Prieros e.V. Prieros Auf <strong>der</strong> Festwiese<br />

02.10.2014 Oktoberfeuer mit Lampionumzug 18:00 Dorfclub Gräbendorf e.V. und Ortsbeirat Gräbendorf Gräbendorf Sportplatz, Schulstr.<br />

03.10.2014 Feuerwehrfest - großes Kin<strong>der</strong>fest mit Programm 13:00 - 18:00 KiEZ Frauensee Gräbendorf KiEZ Frauensee, Weg zum Frauensee 1<br />

04.10.2014 Freundschaftsangeln Anglerfreunde Bindow e.V. Bindow<br />

04.10.2014 Hoffest 10:00 - 18:00 Kleintierbedarf E. Hertel/Inh. Nicole Pirke Frie<strong>der</strong>sdorf Frie<strong>der</strong>sdorfer Hofladen, Berliner Str. Siedlung 1,<br />

15754 <strong>Heidesee</strong><br />

05.10.2014 Erntedankgottesdienst 9:00 Ev. Kirchengemeinde Frie<strong>der</strong>sdorf Ev. Kirche, Lindenstr. 17<br />

05.10.2014 Erntedankgottesdienst 10:30 Pfarrhof Gräbendorf Pfarrscheune, Karl-Woitschach-Str.<br />

18.10.2014 Herbstliche Märchenwaldwan<strong>der</strong>ung 15:00 Haus des Waldes Gräbendorf Haus des Waldes<br />

25.10.2014 Raubfischangeln (Hegefischen) 08:00 - 16:00 Anglerfreunde Bindow e.V. Bindow<br />

26.10.2014 Raubfischangeln (Hegefischen) 08:00 - 12:00 Anglerfreunde Bindow e.V. Bindow<br />

26.10.2014 Wan<strong>der</strong>ung "Mit allen Sinnen" 10:00 Fr. Poppelbaum Prieros Treffpunkt am Parkplatz Mühlendamm,<br />

Bootswerft Wendisch<br />

31.10.2014 Halloween 18:00 Wolzig Badestrand, Blossiner Weg 1<br />

31.10.2014 Saisonende 15:00 Campingclub Huschte See Gräbendorf Campingplatz D66<br />

November<br />

jeden Sa & So<br />

im November Martinsgansessen 12:00 Bäckerei Schüren Gräbendorf Cafe Bienenhaus Prieroser Landstraße 18<br />

05.11.2014 Herbstfeuer Dolgenbrodt Dolgenbrodt<br />

08.11.2014 Waldaktion zum Hubertustag 15:00 Haus des Waldes Gräbendorf Haus des Waldes<br />

11.11.2014 Martinsumzug mit <strong>der</strong> Kita Frechdachs 17:00 Ev. Kirchengemeinschaft/ Kita "Frechdachs" Frie<strong>der</strong>sdorf Ev. Kirche, Lindenstr. 17,<br />

anschließend Laternenumzug<br />

11.11.2014 Laternenumzug Traditionsverein Gussow e.V. Gussow<br />

15.11.2014 Karneval Bindower Narren e.V. Bindow<br />

15.11.2014 Preisskat 17:00 Anglerfreunde Bindow e.V. Bindow<br />

15.11.2014 Herbstfeuer mit Laubharken<br />

15.11.2014 Faschingstanz 20:00 Wolzig Bürgerhaus "Alte Kaufhalle" Frie<strong>der</strong>sdorfer Str. 50<br />

15.11.2014 Futterhäuschen bauen 15:00 Haus des Waldes Gräbendorf Haus des Waldes<br />

16.11.2014 Karnevalseröffnung Karnevalsverein e.V. Frie<strong>der</strong>sdorf<br />

20.11.2014 Basteln für Weihnachtsfeier 15:00 Volkssolidarität-Bürgerhilfe e.V. Frie<strong>der</strong>sdorf<br />

28.11.2014 Tannenbaum Schmücken Traditionsverein Gussow e.V. Gussow<br />

29.11.2014 Nikolausfest 10:00 Raiffeisengenossenschaft Frie<strong>der</strong>sdorf e.G. Frie<strong>der</strong>sdorf Hauptstr. 6 - 8<br />

29.11.2014 Adventsgestecke fertigen 15:00 Haus des Waldes Gräbendorf Haus des Waldes<br />

29.11.2014 Weihnachtsspektakel - großes Kin<strong>der</strong>fest<br />

mit vielen Bastelständen und Puppentheater 11:00 - 18:00 KiEZ Hölzerner See Gräbendorf KiEZ Hölzerner See<br />

29.11.2014 Tag des Ehrenamtes 15:00 Ortsbeirat Frie<strong>der</strong>sdorf Frie<strong>der</strong>sdorf "Alte Scheune" Frie<strong>der</strong>sdorf<br />

Dezember<br />

05.12.2014 Seniorenweihnachtsfeier 14:00 - 21:30 Ortsbeirat Gräbendorf Gräbendorf KiEZ Hölzerner See<br />

06.12.2014 Seniorenweihnachtsfeier Bindower Narren e.V. Bindow<br />

06.12.2014 Preisskat 17:00 Anglerfreunde Bindow e.V. Bindow<br />

05.12.2014 Nikolausfeuer ab 17:00 Grundschule Prieros Prieros An <strong>der</strong> Schule<br />

06.12.2014 Weihnachtsmarkt 14:00 Erntefestverein Frie<strong>der</strong>sdorf e.V./ Ev. Kirche/Ortsbeirat Frie<strong>der</strong>sdorf in und um <strong>der</strong> Ev. Kirche<br />

07.12.2014 Adventsmarkt 14:30 Wolzig Bürgerhaus "Alte Kaufhalle" Frie<strong>der</strong>sdorfer Str. 50<br />

11.12.2014 Weihnachtsfeier 15:00 Volkssolidarität-Bürgerhilfe e.V. Frie<strong>der</strong>sdorf im OT Blossin<br />

12.12.2014 Seniorenweihnachtsfeier Traditionsverein Gussow e.V./ Ortsbeirat Gussow Gussow<br />

12.12.2014 Rentnerweihnachtsfeier 15:00 Wolzig Bürgerhaus "Alte Kaufhalle" Frie<strong>der</strong>sdorfer Str. 50<br />

12.12.2014 Rentnerweihnachtsfeier Streganz<br />

13.12.2014 Santas Weihnachtsmarkt 11:00 - 18:00 KiEZ Frauensee Gräbendorf KiEZ Frauensee, Weg zum Frauensee 1<br />

13.12.2014 Weihnachtsfeier Senioren 16:00 OT Kolberg Dorfkrug in Kolberg<br />

13.12.2014 Weihnachtsmarkt 12:00 - 20:00 Heimatverein Prieros e.V. Prieros Am Tourismuszentrum<br />

14.12.2014 Rentnerweihnachtsfeier OT Dannenreich<br />

14.12.2014 Rentnerweihnachtsfeier Dolgenbrodt<br />

24.12.2014 Christvesper mit Krippenspiel 16:00 Ev. Kirchengemeinde Frie<strong>der</strong>sdorf Ev. Kirche, Lindenstr. 17<br />

24.12.2014 Gottesdienst zum Heiligen Abend mit Krippenspiel 18:30 Kirche Gräbendorf Gräbendorf Kirche Gräbendorf<br />

25.12.2014 Weihnachtsgottesdienst 11:00 Ev. Kirchengemeinde Frie<strong>der</strong>sdorf Ev. Kirche, Lindenstr. 17<br />

31.12.2014 Silvesterparty 20:00 Wolzig Bürgerhaus " Alte Kaufhalle" Frie<strong>der</strong>sdorfer Str. 50<br />

31.12.2014 Gottesdienst 16:00 Ev. Kirchengemeinde Frie<strong>der</strong>sdorf E. Kirche, Lindenstr. 17<br />

12<br />

Lei<strong>der</strong> können nicht alle kleineren Veranstaltungen aufgenommen werden. Wir möchten Sie bitten, sich ebenfalls bei den ortsansässigen Vereinen bzw. Gruppierungen,<br />

z.B. in <strong>der</strong> örtlichen Seniorenarbeit, den Schulen, KITA's, Kirchen und privaten Veranstaltern zu informieren.<br />

Für Ergänzungen zum Veranstaltungskalen<strong>der</strong> sind wir dankbar. Diese werden in unseren Veranstaltungskalen<strong>der</strong> eingearbeitet und sind aktuell unter unserer Internetseite www.gemeinde-heidesee.de einzusehen.

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