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KGV-Rundbrief 3+4/2003<br />

Schornsteinhöhe nach TA Luft richtig berechnet?<br />

Peter Küppers<br />

In der Praxis sind immer wieder Anlagen anzutreffen,<br />

deren Schornsteine höher geplant werden, als<br />

dies nach den Bestimmungen der TA Luft 1 notwendig<br />

wäre, ohne dies näher zu begründen. Da die<br />

Schornsteinhöhe aber in die Berechnung der Immissionszusatzbelastung<br />

eingeht, wird im Folgenden die<br />

Ermittlung der Schornsteinhöhe nach TA Luft beschrieben<br />

und auf Konsequenzen für die Berechnung<br />

der Immissionen eingegangen. Dabei werden<br />

drei Fälle unterschieden, wobei die Fälle 2 und 3<br />

gemeinsam betrachtet werden.<br />

1. Anlagen mit einem Schornstein,<br />

2. Anlagen mit zwei oder mehr Schornsteinen,<br />

3. Anlagen, in deren direkter Nachbarschaft sich<br />

Schornsteine anderer Anlagen mit gleichartigen<br />

Emissionen befinden.<br />

1 Anlagen mit einem Schornstein<br />

Grundsätzlich ist die Schornsteinhöhe durch Anwendung<br />

des Nomogramms 2 in Nr. 5.5.3 der TA Luft<br />

zu ermitteln, wobei der Schornstein – von bestimmten<br />

Ausnahmen abgesehen – eine Höhe von mindestens<br />

10 m über Flur haben soll und den Dachfirst<br />

um 3 m überragen muss.<br />

Zur Anwendung des Nomogramms sind zuerst die<br />

Eingangsparameter zu bestimmen:<br />

• der Innendurchmesser d des Schornsteins in m,<br />

• die Temperatur t des Abgases an der Schornsteinmündung<br />

in °C,<br />

• der Volumenstrom R des Abgases im Normzustand<br />

nach Abzug des Feuchtegehalts in m 3 /h,<br />

• der Emissionsmassenstrom Q des emittierten<br />

Schadstoffes in kg/h und<br />

• der sich aus Anhang 7 der TA Luft ergebende<br />

Faktor S, für den von den zuständigen obersten<br />

Landesbehörden in bestimmten Fällen auch niedrigere<br />

Werte vorgeschrieben sein können.<br />

Dabei sind für die Bestimmung der Temperatur, des<br />

Volumenstroms und des Emissionsmassenstroms<br />

die beim bestimmungsgemäßen Betrieb 3 für die<br />

1 Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-<br />

Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur<br />

Reinhaltung der Luft – TA Luft) v. 24.07.2002, GMBl. S.<br />

511.<br />

2 Siehe Beispiel unten.<br />

3 Zum bestimmungsgemäßen Betrieb gehören auch An-<br />

Luftreinhaltung ungünstigsten Betriebsbedingungen<br />

zugrunde zu legen. In der Regel sind dies der maximal<br />

mögliche und zulässige Volumenstrom sowie<br />

der Emissionsmassenstrom, der sich aus dem maximalen<br />

Volumenstrom und dem für den jeweiligen<br />

Schadstoff in der TA Luft festgelegten maximal zulässigen<br />

Emissionswert ergibt. Da in vielen Fällen<br />

mehr als ein Schadstoff im Abgas enthalten sein<br />

wird, ist die Schornsteinhöhe für alle enthaltenen<br />

Schadstoffe einzeln zu ermitteln. Die sich dabei<br />

ergebende größte Höhe ist maßgebend.<br />

Berücksichtigung von Bebauung, Bewuchs<br />

und Geländerform<br />

Die Anwendung des Nomogramms setzt voraus,<br />

dass sich die Abgase aus dem Schornstein ungestört<br />

ausbreiten können. Dies wird aber häufig nicht<br />

der Fall sein, da Gebäude, Bewuchs und Geländeform<br />

den freien Abzug der Abgase behindern. In<br />

diesen Fällen muss die „Nomogramm-Schornsteinhöhe“<br />

den Gegebenheiten angepasst werden.<br />

Bebauung und Bewuchs<br />

Bebauung und Bewuchs sind dann zu berücksichtigen,<br />

wenn die geschlossene, vorhandene oder nach<br />

einem Bebauungsplan zulässige Bebauung oder der<br />

geschlossene Bewuchs mehr als 5 % der Fläche des<br />

Beurteilungsgebiets betragen. Bei der Ermittlung<br />

sind alle durch geschlossene Bebauung (Ort, Siedlung)<br />

oder geschlossenen Bewuchs (Wald) bedeckten<br />

Flächen zu addieren. Nur einzelne Gebäude<br />

oder Baumgruppen bleiben unberücksichtigt.<br />

Ergibt sich, dass die geschlossene Bebauung und/<br />

oder der geschlossene Bewuchs mehr als 5 % der<br />

Fläche des Beurteilungsgebiets bedecken, ist zunächst<br />

das mittlere Immissionsniveau J´4 zu bestimmen<br />

und anschließend unter Zuhilfenahme des<br />

Diagramms (Abbildung 3 der TA Luft) die zusätzliche<br />

Bauhöhe J für den Schornstein zu ermitteln.<br />

Konsequenzen für die Immissionsberechnung<br />

Befindet sich der Schornstein in ebenem Gelände,<br />

so dass die Geländeform unberücksichtigt bleiben<br />

kann, ist die Schornsteinhöhe, die sich aus der Addition<br />

der „Nomogramm-Schornsteinhöhe“ (H´) und<br />

und Abfahrvorgänge.<br />

4 Als Immissionsniveau wird die Höhe der Bebauung bzw.<br />

die Wipfelhöhe des Bewuchses bezeichnet.<br />

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