PDF-Datei - Öko-Institut eV
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KGV-Rundbrief 3+4/2003<br />
Schornsteinhöhe nach TA Luft richtig berechnet?<br />
Peter Küppers<br />
In der Praxis sind immer wieder Anlagen anzutreffen,<br />
deren Schornsteine höher geplant werden, als<br />
dies nach den Bestimmungen der TA Luft 1 notwendig<br />
wäre, ohne dies näher zu begründen. Da die<br />
Schornsteinhöhe aber in die Berechnung der Immissionszusatzbelastung<br />
eingeht, wird im Folgenden die<br />
Ermittlung der Schornsteinhöhe nach TA Luft beschrieben<br />
und auf Konsequenzen für die Berechnung<br />
der Immissionen eingegangen. Dabei werden<br />
drei Fälle unterschieden, wobei die Fälle 2 und 3<br />
gemeinsam betrachtet werden.<br />
1. Anlagen mit einem Schornstein,<br />
2. Anlagen mit zwei oder mehr Schornsteinen,<br />
3. Anlagen, in deren direkter Nachbarschaft sich<br />
Schornsteine anderer Anlagen mit gleichartigen<br />
Emissionen befinden.<br />
1 Anlagen mit einem Schornstein<br />
Grundsätzlich ist die Schornsteinhöhe durch Anwendung<br />
des Nomogramms 2 in Nr. 5.5.3 der TA Luft<br />
zu ermitteln, wobei der Schornstein – von bestimmten<br />
Ausnahmen abgesehen – eine Höhe von mindestens<br />
10 m über Flur haben soll und den Dachfirst<br />
um 3 m überragen muss.<br />
Zur Anwendung des Nomogramms sind zuerst die<br />
Eingangsparameter zu bestimmen:<br />
• der Innendurchmesser d des Schornsteins in m,<br />
• die Temperatur t des Abgases an der Schornsteinmündung<br />
in °C,<br />
• der Volumenstrom R des Abgases im Normzustand<br />
nach Abzug des Feuchtegehalts in m 3 /h,<br />
• der Emissionsmassenstrom Q des emittierten<br />
Schadstoffes in kg/h und<br />
• der sich aus Anhang 7 der TA Luft ergebende<br />
Faktor S, für den von den zuständigen obersten<br />
Landesbehörden in bestimmten Fällen auch niedrigere<br />
Werte vorgeschrieben sein können.<br />
Dabei sind für die Bestimmung der Temperatur, des<br />
Volumenstroms und des Emissionsmassenstroms<br />
die beim bestimmungsgemäßen Betrieb 3 für die<br />
1 Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-<br />
Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur<br />
Reinhaltung der Luft – TA Luft) v. 24.07.2002, GMBl. S.<br />
511.<br />
2 Siehe Beispiel unten.<br />
3 Zum bestimmungsgemäßen Betrieb gehören auch An-<br />
Luftreinhaltung ungünstigsten Betriebsbedingungen<br />
zugrunde zu legen. In der Regel sind dies der maximal<br />
mögliche und zulässige Volumenstrom sowie<br />
der Emissionsmassenstrom, der sich aus dem maximalen<br />
Volumenstrom und dem für den jeweiligen<br />
Schadstoff in der TA Luft festgelegten maximal zulässigen<br />
Emissionswert ergibt. Da in vielen Fällen<br />
mehr als ein Schadstoff im Abgas enthalten sein<br />
wird, ist die Schornsteinhöhe für alle enthaltenen<br />
Schadstoffe einzeln zu ermitteln. Die sich dabei<br />
ergebende größte Höhe ist maßgebend.<br />
Berücksichtigung von Bebauung, Bewuchs<br />
und Geländerform<br />
Die Anwendung des Nomogramms setzt voraus,<br />
dass sich die Abgase aus dem Schornstein ungestört<br />
ausbreiten können. Dies wird aber häufig nicht<br />
der Fall sein, da Gebäude, Bewuchs und Geländeform<br />
den freien Abzug der Abgase behindern. In<br />
diesen Fällen muss die „Nomogramm-Schornsteinhöhe“<br />
den Gegebenheiten angepasst werden.<br />
Bebauung und Bewuchs<br />
Bebauung und Bewuchs sind dann zu berücksichtigen,<br />
wenn die geschlossene, vorhandene oder nach<br />
einem Bebauungsplan zulässige Bebauung oder der<br />
geschlossene Bewuchs mehr als 5 % der Fläche des<br />
Beurteilungsgebiets betragen. Bei der Ermittlung<br />
sind alle durch geschlossene Bebauung (Ort, Siedlung)<br />
oder geschlossenen Bewuchs (Wald) bedeckten<br />
Flächen zu addieren. Nur einzelne Gebäude<br />
oder Baumgruppen bleiben unberücksichtigt.<br />
Ergibt sich, dass die geschlossene Bebauung und/<br />
oder der geschlossene Bewuchs mehr als 5 % der<br />
Fläche des Beurteilungsgebiets bedecken, ist zunächst<br />
das mittlere Immissionsniveau J´4 zu bestimmen<br />
und anschließend unter Zuhilfenahme des<br />
Diagramms (Abbildung 3 der TA Luft) die zusätzliche<br />
Bauhöhe J für den Schornstein zu ermitteln.<br />
Konsequenzen für die Immissionsberechnung<br />
Befindet sich der Schornstein in ebenem Gelände,<br />
so dass die Geländeform unberücksichtigt bleiben<br />
kann, ist die Schornsteinhöhe, die sich aus der Addition<br />
der „Nomogramm-Schornsteinhöhe“ (H´) und<br />
und Abfahrvorgänge.<br />
4 Als Immissionsniveau wird die Höhe der Bebauung bzw.<br />
die Wipfelhöhe des Bewuchses bezeichnet.<br />
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