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PDF-Datei - Öko-Institut eV

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KGV-Rundbrief 3+4/2003<br />

sem gab das Staatliche Umweltamt nach Druck<br />

durch den Regierungspräsidenten mit verschiedenen<br />

Schreiben und unterschiedlichen Begründungen<br />

(BAYER machte Betriebsgeheimnisse geltend) nur<br />

teilweise statt.<br />

Ergebnis:<br />

Über ein Jahr nach Antragstellung kam es endlich<br />

zur Einsichtnahme in sehr fraktionierte Unterlagen.<br />

Kopien waren gegen Entgelt möglich. Der Sicherheitsbericht<br />

war nur teilweise einsehbar und die<br />

Sicherheitsvorkehrungen dementsprechend unzureichend<br />

nachvollziehbar. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

war nicht durchgeführt worden. Angaben<br />

zur Phosgenanlage fehlten beinahe vollständig.<br />

Diese Einsichtnahme und ein parallel laufendes<br />

Verfahren zu einem Gefahrgutlager warfen zusätzlich<br />

Fragen nach dem Handel mit dem Kampfstoff<br />

Phosgen auf, die an das Ministerium für Umwelt und<br />

Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />

gerichtet wurden. Die Antwort steht noch aus.<br />

Fall 6<br />

Im Juli 2001 wurde ebenfalls beim Staatlichen Umweltamt<br />

Krefeld infolge eines Genehmigungsverfahrens<br />

die Einsicht in Genehmigungen, Ordnungsbescheide,<br />

Emissionserklärungen etc. der zahlreichen<br />

im Krefelder Hafen tätigen Abfall- und Recyclingfirmen<br />

beantragt.<br />

Ergebnis:<br />

In September und Oktober kam es zu einer dreiwöchigen,<br />

umfangreichen Einsichtnahme mit der Möglichkeit<br />

Kopien gegen Entgelt anzufertigen. Dieser<br />

Bereich des Staatlichen Umweltamts war sehr entgegenkommend.<br />

Die Einsicht erbrachte Kenntnisse in die umfangreichen<br />

Abfallkataloge und -umschläge, die Emissionssituation<br />

und Verstöße gegen Auflagen, die bei<br />

der weiteren Beplanung dieses Gebiets und bei<br />

Genehmigungsanträgen zu Abfall- und Sekundärrohstoffeinsätzen<br />

zukünftig eingebracht werden.<br />

Fall 7<br />

Im September 2002 wurden Anfragen nach dem<br />

Umweltinformationsgesetz zur Erstellung von externen<br />

Notfallplänen nach der Seveso-II-Richtlinie der<br />

Europäischen Gemeinschaft an die Bürgermeister<br />

der Städte Köln, Dormagen, Krefeld und Marl gerichtet.<br />

Die Antworten nahmen aufgrund unterschiedlicher<br />

Zuständigkeiten einige Zeit in Anspruch.<br />

Ergebnis (Februar 2003):<br />

Bisher lag kein Plan öffentlich aus, die Vorbereitungen<br />

und Inhalte sind in unterschiedlichen Stadien,<br />

die Antworten offenbarten eine unterschiedliche<br />

Bewertung der Notwendigkeit zur Risikokommunikation.<br />

Fall 8<br />

Im Januar 2003 wurden bei den 5 Bezirksregierungen<br />

Wasserbescheide bestimmter Direkteinleiter zur<br />

Feststellung des Status quo erfragt. Telefonisch und<br />

schriftlich kamen Rückfragen zur Konkretisierung der<br />

Anfrage.<br />

Ergebnis:<br />

Die Zusendung der Bescheide erfolgte ohne Einwand<br />

von Seiten der Behörde. Einige Bescheide<br />

wurden wegen Nicht-Zuständigkeit, einer wegen<br />

eines schwebenden Verfahrens (BAYER Wuppertal)<br />

nicht zugesandt. Die Auswertung läuft noch.<br />

Fall 9<br />

Im August 2003 erfolgte eine Anfrage an das Staatliche<br />

Umweltamt Duisburg und den Regierungspräsidenten<br />

in Düsseldorf zu den metallverarbeitenden<br />

Firmen BUS und MIM in Duisburg wegen eines Genehmigungsverfahrens<br />

und verschiedener Ordnungswidrigkeiten.<br />

Ergebnis:<br />

Teilweise liegen die Unterlagen bereits vor (besonders<br />

von BUS). Jedoch hat die Fa. MIM Betriebsgeheimnisse<br />

geltend gemacht, die eine Zusendung der<br />

gewünschten Unterlagen verzögern. Die Auswertung<br />

dauert daher noch an.<br />

Bundesweite Anfragen<br />

Fall A<br />

Im Oktober 2000 wurden bei den Bundesländern mit<br />

Hinweis auf den Sprengstoffunfall von Enschede<br />

Auskünfte zum Vollzug des Sprengstoffgesetzes und<br />

seiner Verordnungen beantragt.<br />

Bis auf ein Bundesland leiteten alle Umweltministerien<br />

das Schreiben an die zuständigen Stellen weiter,<br />

so dass in den meisten Fällen fast alle Fragen beantwortet<br />

wurden. Die Weiterleitung erforderte natürlich<br />

zusätzliche Zeit. Trotzdem bemühten sich alle<br />

um eine zeitnahe Beantwortung.<br />

Nach Sonderüberprüfungen aufgrund des Ereignisses<br />

von Enschede fielen die Antworten der Bundesländer<br />

unterschiedlich konkret aus. Für die immissionsschutzrechtlich<br />

genehmigungsbedürftigen<br />

Anlagen hatten die Umweltbehörden – bis auf eine –<br />

genaue Listen. Meist unterliegen diese Anlagen – die<br />

im wesentlichen Sprengstoffe herstellen oder in<br />

großen Mengen Be- oder Verarbeiten – auch der<br />

Störfallverordnung und damit zahlreichen Überwachungspflichten.<br />

Für die Anlagen (vor allem Läger) nach dem Sprengstoffgesetz<br />

sind die Zuständigkeiten auf Kommunen<br />

(insbesondere für die befristete Feuerwerkskörperherstellung)<br />

und verschiedene Behörden (beispielsweise<br />

auch Bergämter) verteilt. Hinzu kommt eine je<br />

nach Bundesland unterschiedliche Unterteilung nach<br />

Art und Menge des Lagerguts und des Einsatzzwecks.<br />

Dies macht einen detaillierten Überblick im<br />

Bereich der Anlagen nach dem Sprengstoffgesetz<br />

äußerst schwierig.<br />

Obwohl die verschiedenen Zuständigkeiten von<br />

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