PDF-Datei - Öko-Institut eV
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KGV-Rundbrief 3+4/2003<br />
sem gab das Staatliche Umweltamt nach Druck<br />
durch den Regierungspräsidenten mit verschiedenen<br />
Schreiben und unterschiedlichen Begründungen<br />
(BAYER machte Betriebsgeheimnisse geltend) nur<br />
teilweise statt.<br />
Ergebnis:<br />
Über ein Jahr nach Antragstellung kam es endlich<br />
zur Einsichtnahme in sehr fraktionierte Unterlagen.<br />
Kopien waren gegen Entgelt möglich. Der Sicherheitsbericht<br />
war nur teilweise einsehbar und die<br />
Sicherheitsvorkehrungen dementsprechend unzureichend<br />
nachvollziehbar. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
war nicht durchgeführt worden. Angaben<br />
zur Phosgenanlage fehlten beinahe vollständig.<br />
Diese Einsichtnahme und ein parallel laufendes<br />
Verfahren zu einem Gefahrgutlager warfen zusätzlich<br />
Fragen nach dem Handel mit dem Kampfstoff<br />
Phosgen auf, die an das Ministerium für Umwelt und<br />
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />
gerichtet wurden. Die Antwort steht noch aus.<br />
Fall 6<br />
Im Juli 2001 wurde ebenfalls beim Staatlichen Umweltamt<br />
Krefeld infolge eines Genehmigungsverfahrens<br />
die Einsicht in Genehmigungen, Ordnungsbescheide,<br />
Emissionserklärungen etc. der zahlreichen<br />
im Krefelder Hafen tätigen Abfall- und Recyclingfirmen<br />
beantragt.<br />
Ergebnis:<br />
In September und Oktober kam es zu einer dreiwöchigen,<br />
umfangreichen Einsichtnahme mit der Möglichkeit<br />
Kopien gegen Entgelt anzufertigen. Dieser<br />
Bereich des Staatlichen Umweltamts war sehr entgegenkommend.<br />
Die Einsicht erbrachte Kenntnisse in die umfangreichen<br />
Abfallkataloge und -umschläge, die Emissionssituation<br />
und Verstöße gegen Auflagen, die bei<br />
der weiteren Beplanung dieses Gebiets und bei<br />
Genehmigungsanträgen zu Abfall- und Sekundärrohstoffeinsätzen<br />
zukünftig eingebracht werden.<br />
Fall 7<br />
Im September 2002 wurden Anfragen nach dem<br />
Umweltinformationsgesetz zur Erstellung von externen<br />
Notfallplänen nach der Seveso-II-Richtlinie der<br />
Europäischen Gemeinschaft an die Bürgermeister<br />
der Städte Köln, Dormagen, Krefeld und Marl gerichtet.<br />
Die Antworten nahmen aufgrund unterschiedlicher<br />
Zuständigkeiten einige Zeit in Anspruch.<br />
Ergebnis (Februar 2003):<br />
Bisher lag kein Plan öffentlich aus, die Vorbereitungen<br />
und Inhalte sind in unterschiedlichen Stadien,<br />
die Antworten offenbarten eine unterschiedliche<br />
Bewertung der Notwendigkeit zur Risikokommunikation.<br />
Fall 8<br />
Im Januar 2003 wurden bei den 5 Bezirksregierungen<br />
Wasserbescheide bestimmter Direkteinleiter zur<br />
Feststellung des Status quo erfragt. Telefonisch und<br />
schriftlich kamen Rückfragen zur Konkretisierung der<br />
Anfrage.<br />
Ergebnis:<br />
Die Zusendung der Bescheide erfolgte ohne Einwand<br />
von Seiten der Behörde. Einige Bescheide<br />
wurden wegen Nicht-Zuständigkeit, einer wegen<br />
eines schwebenden Verfahrens (BAYER Wuppertal)<br />
nicht zugesandt. Die Auswertung läuft noch.<br />
Fall 9<br />
Im August 2003 erfolgte eine Anfrage an das Staatliche<br />
Umweltamt Duisburg und den Regierungspräsidenten<br />
in Düsseldorf zu den metallverarbeitenden<br />
Firmen BUS und MIM in Duisburg wegen eines Genehmigungsverfahrens<br />
und verschiedener Ordnungswidrigkeiten.<br />
Ergebnis:<br />
Teilweise liegen die Unterlagen bereits vor (besonders<br />
von BUS). Jedoch hat die Fa. MIM Betriebsgeheimnisse<br />
geltend gemacht, die eine Zusendung der<br />
gewünschten Unterlagen verzögern. Die Auswertung<br />
dauert daher noch an.<br />
Bundesweite Anfragen<br />
Fall A<br />
Im Oktober 2000 wurden bei den Bundesländern mit<br />
Hinweis auf den Sprengstoffunfall von Enschede<br />
Auskünfte zum Vollzug des Sprengstoffgesetzes und<br />
seiner Verordnungen beantragt.<br />
Bis auf ein Bundesland leiteten alle Umweltministerien<br />
das Schreiben an die zuständigen Stellen weiter,<br />
so dass in den meisten Fällen fast alle Fragen beantwortet<br />
wurden. Die Weiterleitung erforderte natürlich<br />
zusätzliche Zeit. Trotzdem bemühten sich alle<br />
um eine zeitnahe Beantwortung.<br />
Nach Sonderüberprüfungen aufgrund des Ereignisses<br />
von Enschede fielen die Antworten der Bundesländer<br />
unterschiedlich konkret aus. Für die immissionsschutzrechtlich<br />
genehmigungsbedürftigen<br />
Anlagen hatten die Umweltbehörden – bis auf eine –<br />
genaue Listen. Meist unterliegen diese Anlagen – die<br />
im wesentlichen Sprengstoffe herstellen oder in<br />
großen Mengen Be- oder Verarbeiten – auch der<br />
Störfallverordnung und damit zahlreichen Überwachungspflichten.<br />
Für die Anlagen (vor allem Läger) nach dem Sprengstoffgesetz<br />
sind die Zuständigkeiten auf Kommunen<br />
(insbesondere für die befristete Feuerwerkskörperherstellung)<br />
und verschiedene Behörden (beispielsweise<br />
auch Bergämter) verteilt. Hinzu kommt eine je<br />
nach Bundesland unterschiedliche Unterteilung nach<br />
Art und Menge des Lagerguts und des Einsatzzwecks.<br />
Dies macht einen detaillierten Überblick im<br />
Bereich der Anlagen nach dem Sprengstoffgesetz<br />
äußerst schwierig.<br />
Obwohl die verschiedenen Zuständigkeiten von<br />
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