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PDF-Datei - Öko-Institut eV

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KGV-Rundbrief 3+4/2003<br />

Methode 2: Behandlung wie mehrzügige Schornsteine,<br />

also Addition der Massen- und<br />

Volumenströme und Bildung eines fiktiven<br />

äquivalenten Schornsteindurchmessers.<br />

Berechnungen nach Methode 1 ergeben höhere<br />

Schornsteine als nach Methode 2. Da die Frage,<br />

welche Methode unter welchen Bedingungen angewendet<br />

werden sollte, einige Relevanz besitzt, hat<br />

sich auch der Länderausschuss für Immissionsschutz<br />

(LAI) mit dieser Frage beschäftigt. Tabelle 1<br />

zeigt eine Zusammenfassung der empfohlenen<br />

Vorgehensweisen, die vom LAI auf seiner 82. Sitzung<br />

vom 12. bis 14. Oktober 1992 zustimmend zur<br />

Kenntnis genommen wurden.<br />

Schornsteinabstand Berechnungsmethode Anmerkung<br />

1,4 H bis 5 D Methode 1 ggf. Einzelfallbetrachtung<br />

kleiner 5 D Methode 2<br />

Fall/Situation Berechnungsmethode Anmerkung<br />

Schornsteinhöhe entspricht in etwa<br />

Bebauung und Bewuchs<br />

hohe Volumenströme mit kleinen<br />

Massenkonzentrationen, auch bei<br />

Abständen größer 5 D<br />

Methode 1<br />

Methode 2 oder Methode 1<br />

H: Schornsteinhöhe D: Schornsteindurchmesser<br />

auch bei Abständen kleiner 5 D<br />

Methode 1 und Methode 2 ergeben<br />

die gleiche Schornsteinhöhe<br />

Anmerkung des Autors: Die Situation, dass die Schornsteinhöhe in etwa der Bebauung und dem Bewuchs<br />

entspricht, ist nur schwer vorstellbar, da bei der Einzelschornsteinberechnung Bewuchs und Bebauung zu<br />

berücksichtigen sind.<br />

Tab. 1:<br />

Zusammenfassung der empfohlenen Vorgehensweisen bei der Berechnung der Schornsteinhöhe<br />

Konsequenzen für die Immissionsberechnung<br />

Auch hier stellt sich die Frage, welche Schornsteinhöhe<br />

bei den Immissionsberechnungen einzusetzen<br />

ist.<br />

Soll eine Anlage mit zwei oder mehr Schornsteinen<br />

gebaut werden, ist gegen die Anwendung der nach<br />

Methode 2 ermittelten Schornsteinhöhe nichts einzuwenden.<br />

Bei Schornsteinhöhen, die nach Methode<br />

1 ermittelt wurden, ist hingegen Vorsicht geboten. Es<br />

sollte beispielsweise nicht sein, dass mit Methode 1<br />

ein höherer Schornstein ermittelt wird, weil die<br />

Schornsteinhöhe in etwa der Bebauung und dem<br />

Bewuchs entspricht, anschließend Bebauung und<br />

Bewuchs nochmals durch die Ermittlung und Addition<br />

des Wertes J in die Schornsteinhöhe einfließen,<br />

und diese sozusagen „zweimal erhöhte Schornsteinhöhe“<br />

in die Immissionsberechnungen einfließt.<br />

Bei einem geplanten Schornstein, in dessen Nähe<br />

sich bereits ein oder mehrere Schornsteine anderer<br />

Anlagen mit gleichartigen Emissionen befinden, ist<br />

die Betrachtung differenzierter durchzuführen:<br />

Die Emissionen der bereits in Betrieb befindlichen<br />

Schornsteine sind in der bestehenden Immissionsgesamtbelastung<br />

enthalten. Durch die bestehende<br />

Gesamtbelastung dürfen die Immissionswerte nicht<br />

überschritten werden.<br />

Nun kommt eine neue Anlage mit einem Schornstein<br />

hinzu. Mit den Emissionen aus diesem Schornstein<br />

darf die neue Immissionsgesamtbelastung die Immissionswerte<br />

ebenfalls nicht überschreiten. Die<br />

Einhaltung der Immissionswerte darf aber nicht<br />

vorrangig über eine Schornsteinerhöhung laufen,<br />

sondern durch Senken der Emissionen. Das heißt<br />

dann aber, dass die Ermittlung der Schornsteinhöhe<br />

erst einmal – wie oben beschrieben – für einen Einzelschornstein<br />

erfolgen muss, mit dessen Höhe<br />

dann die allgemeinen Immissionsbelastungen berechnet<br />

werden. Erst wenn damit die Immissionswerte<br />

eingehalten werden, darf eine weitere Erhöhung<br />

erfolgen, um Beeinflussungen von Emissionen<br />

aus anderen Schornsteinen zu begegnen<br />

3 Empfehlungen<br />

Bestehen Zweifel daran, ob in die Berechnung der<br />

Immissionen die nach TA Luft korrekt ermittelte<br />

Schornsteinhöhe eingeflossen ist, sollte – soweit die<br />

dafür erforderlichen Daten aus den Unterlagen hervorgehen<br />

– eine eigenständige Berechung der<br />

Schornsteinhöhe erfolgen. Stellt sich heraus, dass<br />

die nach TA Luft erforderliche Mindesthöhe geringer<br />

ist, als die bei der Immissionsberechnung verwendete<br />

Höhe, ist erst einmal einen neue Immissionsberechnung<br />

mit der niedrigeren Schornsteinhöhe zu<br />

fordern. Sollte sich dabei herausstellen, dass die<br />

Immissionswerte nicht eingehalten werden, ist darauf<br />

zu achten, dass deren Einhaltung vorrangig<br />

durch zusätzliche Maßnahmen zur Emissionsminderung<br />

erreicht wird. Werden trotz Überschreitung der<br />

Immissionswerte keine zusätzlichen Emissionsminderungsmaßnahmen<br />

durchgeführt, sollte darauf bestanden<br />

werden, dass dies plausibel und nachvollziehbar<br />

erläutert wird.<br />

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