PDF-Datei - Öko-Institut eV
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KGV-Rundbrief 3+4/2003<br />
Methode 2: Behandlung wie mehrzügige Schornsteine,<br />
also Addition der Massen- und<br />
Volumenströme und Bildung eines fiktiven<br />
äquivalenten Schornsteindurchmessers.<br />
Berechnungen nach Methode 1 ergeben höhere<br />
Schornsteine als nach Methode 2. Da die Frage,<br />
welche Methode unter welchen Bedingungen angewendet<br />
werden sollte, einige Relevanz besitzt, hat<br />
sich auch der Länderausschuss für Immissionsschutz<br />
(LAI) mit dieser Frage beschäftigt. Tabelle 1<br />
zeigt eine Zusammenfassung der empfohlenen<br />
Vorgehensweisen, die vom LAI auf seiner 82. Sitzung<br />
vom 12. bis 14. Oktober 1992 zustimmend zur<br />
Kenntnis genommen wurden.<br />
Schornsteinabstand Berechnungsmethode Anmerkung<br />
1,4 H bis 5 D Methode 1 ggf. Einzelfallbetrachtung<br />
kleiner 5 D Methode 2<br />
Fall/Situation Berechnungsmethode Anmerkung<br />
Schornsteinhöhe entspricht in etwa<br />
Bebauung und Bewuchs<br />
hohe Volumenströme mit kleinen<br />
Massenkonzentrationen, auch bei<br />
Abständen größer 5 D<br />
Methode 1<br />
Methode 2 oder Methode 1<br />
H: Schornsteinhöhe D: Schornsteindurchmesser<br />
auch bei Abständen kleiner 5 D<br />
Methode 1 und Methode 2 ergeben<br />
die gleiche Schornsteinhöhe<br />
Anmerkung des Autors: Die Situation, dass die Schornsteinhöhe in etwa der Bebauung und dem Bewuchs<br />
entspricht, ist nur schwer vorstellbar, da bei der Einzelschornsteinberechnung Bewuchs und Bebauung zu<br />
berücksichtigen sind.<br />
Tab. 1:<br />
Zusammenfassung der empfohlenen Vorgehensweisen bei der Berechnung der Schornsteinhöhe<br />
Konsequenzen für die Immissionsberechnung<br />
Auch hier stellt sich die Frage, welche Schornsteinhöhe<br />
bei den Immissionsberechnungen einzusetzen<br />
ist.<br />
Soll eine Anlage mit zwei oder mehr Schornsteinen<br />
gebaut werden, ist gegen die Anwendung der nach<br />
Methode 2 ermittelten Schornsteinhöhe nichts einzuwenden.<br />
Bei Schornsteinhöhen, die nach Methode<br />
1 ermittelt wurden, ist hingegen Vorsicht geboten. Es<br />
sollte beispielsweise nicht sein, dass mit Methode 1<br />
ein höherer Schornstein ermittelt wird, weil die<br />
Schornsteinhöhe in etwa der Bebauung und dem<br />
Bewuchs entspricht, anschließend Bebauung und<br />
Bewuchs nochmals durch die Ermittlung und Addition<br />
des Wertes J in die Schornsteinhöhe einfließen,<br />
und diese sozusagen „zweimal erhöhte Schornsteinhöhe“<br />
in die Immissionsberechnungen einfließt.<br />
Bei einem geplanten Schornstein, in dessen Nähe<br />
sich bereits ein oder mehrere Schornsteine anderer<br />
Anlagen mit gleichartigen Emissionen befinden, ist<br />
die Betrachtung differenzierter durchzuführen:<br />
Die Emissionen der bereits in Betrieb befindlichen<br />
Schornsteine sind in der bestehenden Immissionsgesamtbelastung<br />
enthalten. Durch die bestehende<br />
Gesamtbelastung dürfen die Immissionswerte nicht<br />
überschritten werden.<br />
Nun kommt eine neue Anlage mit einem Schornstein<br />
hinzu. Mit den Emissionen aus diesem Schornstein<br />
darf die neue Immissionsgesamtbelastung die Immissionswerte<br />
ebenfalls nicht überschreiten. Die<br />
Einhaltung der Immissionswerte darf aber nicht<br />
vorrangig über eine Schornsteinerhöhung laufen,<br />
sondern durch Senken der Emissionen. Das heißt<br />
dann aber, dass die Ermittlung der Schornsteinhöhe<br />
erst einmal – wie oben beschrieben – für einen Einzelschornstein<br />
erfolgen muss, mit dessen Höhe<br />
dann die allgemeinen Immissionsbelastungen berechnet<br />
werden. Erst wenn damit die Immissionswerte<br />
eingehalten werden, darf eine weitere Erhöhung<br />
erfolgen, um Beeinflussungen von Emissionen<br />
aus anderen Schornsteinen zu begegnen<br />
3 Empfehlungen<br />
Bestehen Zweifel daran, ob in die Berechnung der<br />
Immissionen die nach TA Luft korrekt ermittelte<br />
Schornsteinhöhe eingeflossen ist, sollte – soweit die<br />
dafür erforderlichen Daten aus den Unterlagen hervorgehen<br />
– eine eigenständige Berechung der<br />
Schornsteinhöhe erfolgen. Stellt sich heraus, dass<br />
die nach TA Luft erforderliche Mindesthöhe geringer<br />
ist, als die bei der Immissionsberechnung verwendete<br />
Höhe, ist erst einmal einen neue Immissionsberechnung<br />
mit der niedrigeren Schornsteinhöhe zu<br />
fordern. Sollte sich dabei herausstellen, dass die<br />
Immissionswerte nicht eingehalten werden, ist darauf<br />
zu achten, dass deren Einhaltung vorrangig<br />
durch zusätzliche Maßnahmen zur Emissionsminderung<br />
erreicht wird. Werden trotz Überschreitung der<br />
Immissionswerte keine zusätzlichen Emissionsminderungsmaßnahmen<br />
durchgeführt, sollte darauf bestanden<br />
werden, dass dies plausibel und nachvollziehbar<br />
erläutert wird.<br />
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