18.11.2013 Aufrufe

PDF-Datei - Öko-Institut eV

PDF-Datei - Öko-Institut eV

PDF-Datei - Öko-Institut eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

KGV-Rundbrief 3+4/2003<br />

Diagramm zur Ermittlung des Wertes J<br />

Aus dem Diagramm ergibt sich für das Verhältnis von J zu J´ ein Wert von 1. Dies bedeutet, dass das mittlere<br />

Immissionsniveau von 15 m voll zur „Nomagrammschrornsteinhöhe“ zu addieren ist. Für den Schornstein<br />

ergibt sich damit eine Gesamthöhe H von 32,5 m (H = H´ + J). Da das Gelände eben ist, ist dies die Höhe, die<br />

in die Immissionsberechnung einfließen muss.<br />

Nichteinhaltung von EG-Richtlinien durch deutsches Recht<br />

Beschwerde des BUND an die Kommission<br />

Der Bundesarbeitskreis Immissionsschutz des Bund<br />

für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. hat die<br />

EG-Kommission mit der im folgenden abgedruckten<br />

Begründung darum gebeten, die Einhaltung von EG-<br />

Richtlinien durch das deutsche Recht zu prüfen.<br />

1. Die Richtlinien 96/61/EG, 96/62/EG, 1999/30/EG<br />

und 2000/69/EG werden durch das gesetzeskonkretisierende<br />

deutsche Regelwerk verletzt.<br />

Die Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum<br />

Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische<br />

Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) vom<br />

24. Juli 2002 (GMBl vom 30.07.2002, S. 511)<br />

enthält insbesondere in den Nrn. 4.2.2 und 4.4.3<br />

Regelungen (s. Anhang 1), die nicht konform sind<br />

mit den Bestimmungen in Art. 9 der Luftqualitäts-<br />

Rahmenrichtlinie (96/62/EG) sowie Art. 3 lit. b) i.<br />

V. m. Art. 2 Nr. 2 der IVU-Richtlinie (96/61/EG).<br />

Mit den Regelungen der TA Luft wird es nämlich<br />

generell ermöglicht, die festgelegten Immissionswerte<br />

der Richtlinie 1999/30/EG und Richtlinie<br />

2000/69/EG zu überschreiten:<br />

• 3-%ige Überschreitung bei Immissionswerten<br />

für Stoffe zum Schutz der menschlichen Gesundheit<br />

(dort Tabelle 1: Benzol, Blei, Schwebstaub<br />

PM 10 , SO 2 , NO 2 und Tetrachlorethen)<br />

• 10-%ige Überschreitung bei Immissionswerten<br />

zum Schutz vor erheblichen Nachteilen, insbesondere<br />

Schutz der Vegetation und von <strong>Öko</strong>systemen<br />

(dort Tabelle 3: SO 2 , NO 2 )<br />

Das Gesamtmaß der möglichen Überschreitung<br />

(z. B. durch mehrere Anlagen) ist dabei nicht angegeben.<br />

16

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!