PDF-Datei - Öko-Institut eV
PDF-Datei - Öko-Institut eV
PDF-Datei - Öko-Institut eV
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
KGV-Rundbrief 3+4/2003<br />
Novellierung der Großfeuerungsanlagenverordnung<br />
BUND hat erhebliche Bedenken<br />
Der Bundesarbeitskreis Immissionsschutz des Bund<br />
für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. hat<br />
erhebliche Bedenken gegen die derzeit vom Bundesrat<br />
vorgesehene Aufweichung der Staubgrenzwerte<br />
bei der Novellierung der Großfeuerungsanlagenverordnung<br />
(13. BImSchV). Er hat sich deshalb<br />
mit einem Schreiben an die Wirtschafts- und Umweltminister<br />
der Länder gewandt, mit der Bitte, der<br />
weiteren Aushöhlung des Entwurfs der 13. BImSchV<br />
entgegen zu treten. Zur Begründung wurde dem<br />
Schreiben ein eigenes Kurzgutachten beigefügt, das<br />
die Machbarkeit der im Entwurf vorgesehenen<br />
Staubgrenzwerte belegt. Schreiben und Kurzgutachten<br />
sind im folgenden abgedruckt.<br />
1 Schreiben an die Wirtschafts- und<br />
Umweltminister der Länder<br />
(...)<br />
im September soll der Bundesrat über die Novellierung<br />
der Großfeuerungsanlagenverordnung (13.<br />
BImSchV) beschließen. Mit sehr großer Sorge sehe<br />
ich die derzeitigen Bemühungen seitens verschiedener<br />
Industrieverbände, die über den Bundesrat<br />
einen erheblichen Rückschritt gegenüber den bei<br />
den Novellierungsbemühungen bisher erreichten<br />
Standards für die Staubemissionen erreichen wollen.<br />
Ich wende mich daher mit der großen Bitte an Sie,<br />
dass Sie sich für die dringend notwendige Fortentwicklung<br />
der Großfeuerungsanlagenverordnung<br />
einsetzen und verhindern, dass die bereits im Regierungsentwurf<br />
erreichten Minimalstandards nicht<br />
noch weiter ausgehöhlt werden:<br />
Unabhängig von den noch wesentlich<br />
weitergehenden Forderungen des BUND<br />
auf Emissionsbegrenzung nach dem<br />
heute bereits erreichbaren Stand der<br />
Technik (z. B. gemäß der 17. BImSchV),<br />
muss an den generellen Emissionsgrenzwerten<br />
(insbesondere in §§ 3 und 4) für<br />
Staub bei 10 mg/m 3 und für Altanlagen<br />
bei 20 mg/m 3 festgehalten werden (sowohl<br />
für feste als auch für flüssige Brennstoffe).<br />
Dies folgt nicht nur dem nach BImSchG gebotenen<br />
"hohen Schutzniveau für die Umwelt insgesamt",<br />
sondern ist vor allem zur Sicherstellung des zwingend<br />
notwendigen Gesundheitsschutzes für die<br />
Bürgerinnen und Bürger dringend erforderlich und<br />
auch verhältnismäßig. Die Schwebstäube in der<br />
Umgebungsluft haben heute fast flächendeckend zu<br />
einer prekären Belastungssituation geführt. Bitte<br />
beachten Sie dabei die Tatsache, dass für Schwebstoffe<br />
in der Außenluft aufgrund der Wirkungen bei<br />
feinen Partikeln kein Schwellenwert mehr angegeben<br />
werden kann, unterhalb dessen nicht mit gesundheitlichen<br />
Wirkungen zu rechnen ist (WHO<br />
1995). Hinzu kommt, dass aufgrund der ab dem Jahr<br />
2010 anzusetzenden Stufe 2 der Richtlinie<br />
1999/30/EG eine Immissionsgrenze von 20 µg/m 3 im<br />
Jahresmittel und nur eine 7-malige Überschreitung<br />
des Kurzzeitwertes vorgesehen ist. Aufgrund des<br />
hohen Anteils der Anlagen nach Großfeuerungsanlagenverordnung<br />
an den Schwebstaubemissionen<br />
muss daher heute alles getan werden, damit dieser<br />
zukünftige Wert durch entsprechende Genehmigungsvoraussetzungen<br />
auch erreicht wird. Das<br />
beigefügte Gutachten belegt, dass dies technisch<br />
und wirtschaftlich keine Probleme aufwirft.<br />
Mit großen Hoffnungen auf eine zukunftsfähige Fortentwicklung<br />
der problematischen Staubemissionen<br />
im Rahmen der 13. BImSchV verbleibe ich (...)<br />
2 Gutachten des BUND zur Novelle der<br />
Großfeuerungsanlagenverordnung<br />
Verschärfung der Staubemissionsgrenzwerte<br />
nötig und möglich<br />
Neuere Untersuchungen zum Emissionsverhalten<br />
von Feuerungsanlagen haben gezeigt, dass die bei<br />
der Verbrennung freigesetzten Staubteilchen mehrheitlich<br />
Durchmesser < 10 µm aufweisen. Sie werden<br />
als Feinstaub bezeichnet und mit Bezug auf den<br />
sogenannten aerodynamischen Durchmesser auch<br />
in die Klassen PM 10 , PM 2.5 und PM 1 eingeteilt. Solche<br />
Staubteilchen sind so klein, dass sie am Kehlkopf<br />
vorbei bis in tiefere Lungenabschnitte vordringen<br />
und so die Atemwege beeinträchtigen und chronische<br />
Bronchitis fördern können. Ihr Anteil am Gesamtschwebestaub<br />
in der Umgebungsluft beträgt ca.<br />
55 %.<br />
Im Hinblick auf den aktuellen Handlungsbedarf im<br />
Bereich der Luftreinhaltung stehen aus diesem<br />
Grund Feinstaubemissionen im Vordergrund. Feuerungsanlagen<br />
im Allgemeinen lassen sich zukünftig<br />
mit gutem Gewissen nur noch dann als ausreichend<br />
umweltverträglich bezeichnen, wenn auch die<br />
Feinstaubemissionen so weit wie möglich vermindert<br />
werden können. Zur Staubabscheidung werden bei<br />
Großfeuerungsanlagen insbesondere Elektrofilter<br />
und Gewebefilter eingesetzt. Im Folgenden wird<br />
begründet, dass die im Regierungsentwurf angestrebten<br />
Staubemissionsgrenzwerte problemlos erreicht<br />
werden können.<br />
18