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KGV-Rundbrief 3+4/2003<br />

Novellierung der Großfeuerungsanlagenverordnung<br />

BUND hat erhebliche Bedenken<br />

Der Bundesarbeitskreis Immissionsschutz des Bund<br />

für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. hat<br />

erhebliche Bedenken gegen die derzeit vom Bundesrat<br />

vorgesehene Aufweichung der Staubgrenzwerte<br />

bei der Novellierung der Großfeuerungsanlagenverordnung<br />

(13. BImSchV). Er hat sich deshalb<br />

mit einem Schreiben an die Wirtschafts- und Umweltminister<br />

der Länder gewandt, mit der Bitte, der<br />

weiteren Aushöhlung des Entwurfs der 13. BImSchV<br />

entgegen zu treten. Zur Begründung wurde dem<br />

Schreiben ein eigenes Kurzgutachten beigefügt, das<br />

die Machbarkeit der im Entwurf vorgesehenen<br />

Staubgrenzwerte belegt. Schreiben und Kurzgutachten<br />

sind im folgenden abgedruckt.<br />

1 Schreiben an die Wirtschafts- und<br />

Umweltminister der Länder<br />

(...)<br />

im September soll der Bundesrat über die Novellierung<br />

der Großfeuerungsanlagenverordnung (13.<br />

BImSchV) beschließen. Mit sehr großer Sorge sehe<br />

ich die derzeitigen Bemühungen seitens verschiedener<br />

Industrieverbände, die über den Bundesrat<br />

einen erheblichen Rückschritt gegenüber den bei<br />

den Novellierungsbemühungen bisher erreichten<br />

Standards für die Staubemissionen erreichen wollen.<br />

Ich wende mich daher mit der großen Bitte an Sie,<br />

dass Sie sich für die dringend notwendige Fortentwicklung<br />

der Großfeuerungsanlagenverordnung<br />

einsetzen und verhindern, dass die bereits im Regierungsentwurf<br />

erreichten Minimalstandards nicht<br />

noch weiter ausgehöhlt werden:<br />

Unabhängig von den noch wesentlich<br />

weitergehenden Forderungen des BUND<br />

auf Emissionsbegrenzung nach dem<br />

heute bereits erreichbaren Stand der<br />

Technik (z. B. gemäß der 17. BImSchV),<br />

muss an den generellen Emissionsgrenzwerten<br />

(insbesondere in §§ 3 und 4) für<br />

Staub bei 10 mg/m 3 und für Altanlagen<br />

bei 20 mg/m 3 festgehalten werden (sowohl<br />

für feste als auch für flüssige Brennstoffe).<br />

Dies folgt nicht nur dem nach BImSchG gebotenen<br />

"hohen Schutzniveau für die Umwelt insgesamt",<br />

sondern ist vor allem zur Sicherstellung des zwingend<br />

notwendigen Gesundheitsschutzes für die<br />

Bürgerinnen und Bürger dringend erforderlich und<br />

auch verhältnismäßig. Die Schwebstäube in der<br />

Umgebungsluft haben heute fast flächendeckend zu<br />

einer prekären Belastungssituation geführt. Bitte<br />

beachten Sie dabei die Tatsache, dass für Schwebstoffe<br />

in der Außenluft aufgrund der Wirkungen bei<br />

feinen Partikeln kein Schwellenwert mehr angegeben<br />

werden kann, unterhalb dessen nicht mit gesundheitlichen<br />

Wirkungen zu rechnen ist (WHO<br />

1995). Hinzu kommt, dass aufgrund der ab dem Jahr<br />

2010 anzusetzenden Stufe 2 der Richtlinie<br />

1999/30/EG eine Immissionsgrenze von 20 µg/m 3 im<br />

Jahresmittel und nur eine 7-malige Überschreitung<br />

des Kurzzeitwertes vorgesehen ist. Aufgrund des<br />

hohen Anteils der Anlagen nach Großfeuerungsanlagenverordnung<br />

an den Schwebstaubemissionen<br />

muss daher heute alles getan werden, damit dieser<br />

zukünftige Wert durch entsprechende Genehmigungsvoraussetzungen<br />

auch erreicht wird. Das<br />

beigefügte Gutachten belegt, dass dies technisch<br />

und wirtschaftlich keine Probleme aufwirft.<br />

Mit großen Hoffnungen auf eine zukunftsfähige Fortentwicklung<br />

der problematischen Staubemissionen<br />

im Rahmen der 13. BImSchV verbleibe ich (...)<br />

2 Gutachten des BUND zur Novelle der<br />

Großfeuerungsanlagenverordnung<br />

Verschärfung der Staubemissionsgrenzwerte<br />

nötig und möglich<br />

Neuere Untersuchungen zum Emissionsverhalten<br />

von Feuerungsanlagen haben gezeigt, dass die bei<br />

der Verbrennung freigesetzten Staubteilchen mehrheitlich<br />

Durchmesser < 10 µm aufweisen. Sie werden<br />

als Feinstaub bezeichnet und mit Bezug auf den<br />

sogenannten aerodynamischen Durchmesser auch<br />

in die Klassen PM 10 , PM 2.5 und PM 1 eingeteilt. Solche<br />

Staubteilchen sind so klein, dass sie am Kehlkopf<br />

vorbei bis in tiefere Lungenabschnitte vordringen<br />

und so die Atemwege beeinträchtigen und chronische<br />

Bronchitis fördern können. Ihr Anteil am Gesamtschwebestaub<br />

in der Umgebungsluft beträgt ca.<br />

55 %.<br />

Im Hinblick auf den aktuellen Handlungsbedarf im<br />

Bereich der Luftreinhaltung stehen aus diesem<br />

Grund Feinstaubemissionen im Vordergrund. Feuerungsanlagen<br />

im Allgemeinen lassen sich zukünftig<br />

mit gutem Gewissen nur noch dann als ausreichend<br />

umweltverträglich bezeichnen, wenn auch die<br />

Feinstaubemissionen so weit wie möglich vermindert<br />

werden können. Zur Staubabscheidung werden bei<br />

Großfeuerungsanlagen insbesondere Elektrofilter<br />

und Gewebefilter eingesetzt. Im Folgenden wird<br />

begründet, dass die im Regierungsentwurf angestrebten<br />

Staubemissionsgrenzwerte problemlos erreicht<br />

werden können.<br />

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