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l 15 Jahre Kindergarten Arriach l Ferien- und Urlaubszeit l ASVÖ ...

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2 A R R I A C H – M I T T E L P U N K T K Ä R N T E N S<br />

Präsident Petscher Ewald, hockend: Ebner Gunrich <strong>und</strong> Ebner<br />

Michael.<br />

machstationen ihre Sportarten <strong>und</strong> -angebote<br />

präsentierten.<br />

Die Kinder konnten Karate, Tennis, Judo,<br />

Fußball kennen lernen <strong>und</strong> ihr Gleichgewicht<br />

bei der Slackline Station unter Beweis<br />

stellen. Tischtennis, Kendo, Mountainbiken,<br />

Sportstacking <strong>und</strong> die Airtrackbahn vom<br />

Turnverein, eine Kletterrutsche, Reiten <strong>und</strong><br />

vieles mehr konnte am Sportplatz in Afritz<br />

am See ausprobiert werden.<br />

Ein absolutes Highlight war der Kletterturm, an dem die Kinder<br />

luftige Höhen erklommen.<br />

Ein herzliches Dankeschön an alle Vereine <strong>und</strong> ihre freiwilligen<br />

Helfer, die diesen tollen Sporttag möglich gemacht haben<br />

sowie dem Sportministerium <strong>und</strong> den zahlreichen Sponsoren<br />

für die tolle Unterstützung.<br />

Alle Infos <strong>und</strong> Fotos zum Familiensporttag finden Sie auch auf<br />

www.asvoe-familiensporttag.at.<br />

l <strong>Arriach</strong>er Pfingstturnier<br />

Beim traditionellen <strong>Arriach</strong>er Pfingstturnier des SC-<strong>Arriach</strong><br />

(Robert Leeb-Gedenkturnier) stellten sich zehn Mannschaften<br />

dem sportlichen Wettkampf. Das Finale zwischen den Ringern<br />

<strong>und</strong> der Trachtenkapelle entschieden die Ringer im Elfmeterschießen<br />

für sich. Dritter wurde die Mannschaft der Feuerwehr.<br />

Bürgermeister Karl Gerfried Müller <strong>und</strong> Vzbgm. Gerald Ebner<br />

stellten sich als Gratulanten ein. Den Wanderpokal überreichte<br />

die Sponsorin Ida Leeb. Veranstalter war der SC <strong>Arriach</strong> mit<br />

Präsident Ewald Petscher. Foto v.l.: Bürgermeister Müller,<br />

Lassnig Manuel, Unterköfler Andreas, Ebner Markus, Ebner<br />

Josef, Unterköfler Josef, Leeb Ida, 1.Vzbgm. Gerald Ebner,<br />

Die Mannschaft der Trachtenkapelle: – Müller Jan, Eder<br />

Heinz, Plattner Daniel, Plattner Stefan, Tabojer Michael, hockend:<br />

Maier Friedhelm <strong>und</strong> Zuder Christopher.<br />

l Kärntner Veranstaltungsgesetz 2010<br />

Seit 1. April 2011 gilt das Kärntner Veranstaltungsgesetz 2010<br />

<strong>und</strong> dieses enthält wesentliche Bestimmungen, die jeder Veranstalter<br />

zu beachten hat. Das gegenständliche Gesetz wurde<br />

im Landesgesetzblatt Nr. 27/2011 verlautbart. Wir geben Ihnen<br />

einen kleinen Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen:<br />

Um eine Veranstaltung durchführen zu können, ist die Erfüllung<br />

allgemeiner Erfordernisse Voraussetzung <strong>und</strong> zwar<br />

-Veranstalter muss eigenberechtigt <strong>und</strong> verlässlich sein;<br />

-Veranstaltung <strong>und</strong> Veranstaltungsstätte müssen Stand der<br />

Technik <strong>und</strong> hygienischen Erfordernissen entsprechen;<br />

-es darf keine Gefährdung des Lebens oder der Ges<strong>und</strong>heit von<br />

Menschen oder der Sicherheit von Sachen eintreten;<br />

-keine unzumutbare Beeinträchtigungen durch Immissionen<br />

(Lärm, Geruch, Licht, Erschütterung) gegeben sein;<br />

-keine Störung der öffentlichen Ruhe, Ordnung <strong>und</strong> Sicherheit<br />

oder Verletzung sonstiger öffentlicher Interessen vorliegen;<br />

-es muss ein Ordnerdienst eingerichtet werden, wenn eine Gefährdung<br />

zu erwarten ist;<br />

-schriftliche Ankündigungen müssen Daten des Veranstalters<br />

enthalten.<br />

Freie Veranstaltungen sind nicht bewilligungspflichtig! – „Frei“<br />

heißt, dass sie im Sinne von Verfahrensfreiheit frei sind – kein<br />

Bewilligungs-, Anmelde- oder Mitteilungsverfahren erforderlich<br />

ist. Meldungen nach dem Vergnügungssteuergesetz sind<br />

aber vom Veranstalter vorzunehmen <strong>und</strong> dessen Bestimmungen<br />

bleiben bestehen. Freie Veranstaltungen liegen dann vor,<br />

wenn diese vor 24.00 Uhr enden <strong>und</strong> auf einer bewilligten<br />

Veranstaltungsstätte (Gaststätte, Gastgarten, genehmigter Veranstaltungsplatz)<br />

stattfinden.<br />

Bewilligungspflichtige Veranstaltungen sind Veranstaltungen,<br />

die die Voraussetzung der freien Veranstaltung nicht erfüllen<br />

<strong>und</strong> die länger als bis 24.00 Uhr dauern.<br />

Anträge auf Bewilligung einer Veranstaltung haben jedenfalls<br />

zu enthalten:<br />

-Den Vornamen <strong>und</strong> Familien- oder Nachnamen, die Anschrift<br />

(Hauptwohnsitz oder Firmensitz) <strong>und</strong> Telefonnummer, gegebenenfalls<br />

auch die Email-Adresse des Veranstalters.

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