l 15 Jahre Kindergarten Arriach l Ferien- und Urlaubszeit l ASVÖ ...
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2 A R R I A C H – M I T T E L P U N K T K Ä R N T E N S<br />
Präsident Petscher Ewald, hockend: Ebner Gunrich <strong>und</strong> Ebner<br />
Michael.<br />
machstationen ihre Sportarten <strong>und</strong> -angebote<br />
präsentierten.<br />
Die Kinder konnten Karate, Tennis, Judo,<br />
Fußball kennen lernen <strong>und</strong> ihr Gleichgewicht<br />
bei der Slackline Station unter Beweis<br />
stellen. Tischtennis, Kendo, Mountainbiken,<br />
Sportstacking <strong>und</strong> die Airtrackbahn vom<br />
Turnverein, eine Kletterrutsche, Reiten <strong>und</strong><br />
vieles mehr konnte am Sportplatz in Afritz<br />
am See ausprobiert werden.<br />
Ein absolutes Highlight war der Kletterturm, an dem die Kinder<br />
luftige Höhen erklommen.<br />
Ein herzliches Dankeschön an alle Vereine <strong>und</strong> ihre freiwilligen<br />
Helfer, die diesen tollen Sporttag möglich gemacht haben<br />
sowie dem Sportministerium <strong>und</strong> den zahlreichen Sponsoren<br />
für die tolle Unterstützung.<br />
Alle Infos <strong>und</strong> Fotos zum Familiensporttag finden Sie auch auf<br />
www.asvoe-familiensporttag.at.<br />
l <strong>Arriach</strong>er Pfingstturnier<br />
Beim traditionellen <strong>Arriach</strong>er Pfingstturnier des SC-<strong>Arriach</strong><br />
(Robert Leeb-Gedenkturnier) stellten sich zehn Mannschaften<br />
dem sportlichen Wettkampf. Das Finale zwischen den Ringern<br />
<strong>und</strong> der Trachtenkapelle entschieden die Ringer im Elfmeterschießen<br />
für sich. Dritter wurde die Mannschaft der Feuerwehr.<br />
Bürgermeister Karl Gerfried Müller <strong>und</strong> Vzbgm. Gerald Ebner<br />
stellten sich als Gratulanten ein. Den Wanderpokal überreichte<br />
die Sponsorin Ida Leeb. Veranstalter war der SC <strong>Arriach</strong> mit<br />
Präsident Ewald Petscher. Foto v.l.: Bürgermeister Müller,<br />
Lassnig Manuel, Unterköfler Andreas, Ebner Markus, Ebner<br />
Josef, Unterköfler Josef, Leeb Ida, 1.Vzbgm. Gerald Ebner,<br />
Die Mannschaft der Trachtenkapelle: – Müller Jan, Eder<br />
Heinz, Plattner Daniel, Plattner Stefan, Tabojer Michael, hockend:<br />
Maier Friedhelm <strong>und</strong> Zuder Christopher.<br />
l Kärntner Veranstaltungsgesetz 2010<br />
Seit 1. April 2011 gilt das Kärntner Veranstaltungsgesetz 2010<br />
<strong>und</strong> dieses enthält wesentliche Bestimmungen, die jeder Veranstalter<br />
zu beachten hat. Das gegenständliche Gesetz wurde<br />
im Landesgesetzblatt Nr. 27/2011 verlautbart. Wir geben Ihnen<br />
einen kleinen Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen:<br />
Um eine Veranstaltung durchführen zu können, ist die Erfüllung<br />
allgemeiner Erfordernisse Voraussetzung <strong>und</strong> zwar<br />
-Veranstalter muss eigenberechtigt <strong>und</strong> verlässlich sein;<br />
-Veranstaltung <strong>und</strong> Veranstaltungsstätte müssen Stand der<br />
Technik <strong>und</strong> hygienischen Erfordernissen entsprechen;<br />
-es darf keine Gefährdung des Lebens oder der Ges<strong>und</strong>heit von<br />
Menschen oder der Sicherheit von Sachen eintreten;<br />
-keine unzumutbare Beeinträchtigungen durch Immissionen<br />
(Lärm, Geruch, Licht, Erschütterung) gegeben sein;<br />
-keine Störung der öffentlichen Ruhe, Ordnung <strong>und</strong> Sicherheit<br />
oder Verletzung sonstiger öffentlicher Interessen vorliegen;<br />
-es muss ein Ordnerdienst eingerichtet werden, wenn eine Gefährdung<br />
zu erwarten ist;<br />
-schriftliche Ankündigungen müssen Daten des Veranstalters<br />
enthalten.<br />
Freie Veranstaltungen sind nicht bewilligungspflichtig! – „Frei“<br />
heißt, dass sie im Sinne von Verfahrensfreiheit frei sind – kein<br />
Bewilligungs-, Anmelde- oder Mitteilungsverfahren erforderlich<br />
ist. Meldungen nach dem Vergnügungssteuergesetz sind<br />
aber vom Veranstalter vorzunehmen <strong>und</strong> dessen Bestimmungen<br />
bleiben bestehen. Freie Veranstaltungen liegen dann vor,<br />
wenn diese vor 24.00 Uhr enden <strong>und</strong> auf einer bewilligten<br />
Veranstaltungsstätte (Gaststätte, Gastgarten, genehmigter Veranstaltungsplatz)<br />
stattfinden.<br />
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen sind Veranstaltungen,<br />
die die Voraussetzung der freien Veranstaltung nicht erfüllen<br />
<strong>und</strong> die länger als bis 24.00 Uhr dauern.<br />
Anträge auf Bewilligung einer Veranstaltung haben jedenfalls<br />
zu enthalten:<br />
-Den Vornamen <strong>und</strong> Familien- oder Nachnamen, die Anschrift<br />
(Hauptwohnsitz oder Firmensitz) <strong>und</strong> Telefonnummer, gegebenenfalls<br />
auch die Email-Adresse des Veranstalters.