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l 15 Jahre Kindergarten Arriach l Ferien- und Urlaubszeit l ASVÖ ...

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4 A R R I A C H – M I T T E L P U N K T K Ä R N T E N S<br />

l Mamma Mia, Du <strong>und</strong> i<br />

Hallo liebe Eltern <strong>und</strong> Kinder aus der<br />

„Mamma Mia, Du <strong>und</strong> i“ – EKiGruppe!<br />

Wir treffen uns am Dienstag, dem 5. Juli 2011, 9.00 Uhr, zur<br />

Abschlussst<strong>und</strong>e im <strong>Kindergarten</strong>.<br />

Bedanken möchten wir uns auch beim Hr. Bürgermeister, der<br />

Caritas, dem Katholischen Bildungswerk <strong>und</strong> der <strong>Kindergarten</strong>leiterin<br />

Judith Kienzer für die Unterstützung <strong>und</strong> Raumbenützung.<br />

Wir möchten uns für euer Kommen bedanken <strong>und</strong> wünschen<br />

allen Kindern <strong>und</strong> Eltern schöne <strong>und</strong> erholsame <strong>Ferien</strong>.<br />

Margit Kraßnitzer <strong>und</strong> Ingrid Winkler<br />

l Familienwandertag 2011<br />

Am Pfingstmontag fand der traditionelle Familienwandertag<br />

der Gemeinde <strong>Arriach</strong> statt. Leider waren die Wetterprognosen<br />

für eine Wanderung nicht besonders gut <strong>und</strong> auch am Vorabend<br />

haben starke Regenfälle dazu geführt, dass die Anzahl der<br />

wanderlustigen Gemeindebürger nicht besonders hoch war.<br />

All diese Widrigkeiten konnten letztlich der guten Laune <strong>und</strong><br />

der Geselligkeit nichts anhaben. Die Wanderer marschierten<br />

vom Dorfplatz über vlg. Meißlitzer, Emer bis zum vlg. Oberegger.<br />

Dort war eine Labestation <strong>und</strong> die Wanderer konnten sich<br />

etwas ausruhen. Danach ging es weiter bis zum vlg. Steinacher.<br />

Dort endete der offizielle Teil des Familienwandertages. Die<br />

Geselligkeit hat je nachdem noch einige Zeit gedauert.<br />

Die Obfrau des Familienausschusses, Frau GR Roswitha Reiner,<br />

bedankt sich bei allen Wanderern <strong>und</strong> Unterstützern<br />

l Das Verbrennen im Freien<br />

Das flächenhafte als auch das punktuelle Verbrennen von biogenen<br />

<strong>und</strong> nicht biogenen Materialien ist laut den gesetzlichen<br />

Bestimmungen generell verboten. Es gibt nur wenige gesetzliche<br />

Ausnahmen <strong>und</strong> zwar folgende:<br />

1.Brand- <strong>und</strong> Katastrophenübungen im Freien (B<strong>und</strong>esheer,<br />

Feuerwehr, Zivilpersonen mit Selbstschutzausbildung)<br />

- Erlaubt in unverbauten Gebieten.<br />

-Im Wald verboten.<br />

-Wenn im verbauten Gebiet – Genehmigungsverfahren der Gemeinde<br />

erforderlich.<br />

2. Lager- <strong>und</strong> Grillfeuer<br />

-Erlaubt in unverbauten Gebieten.<br />

-Im Wald verboten.<br />

-Wenn im verbauten Gebiet – Genehmigungsverfahren der Gemeinde.<br />

3. Abflammen im Rahmen der integrierten Produktion bzw. biologischen<br />

Wirtschaftsweise<br />

4. Punktuelles Verbrennen von geschwendeten Material in<br />

schwer zugänglichen, alpinen Lagen zur Verhinderung der<br />

Verbuschung. Dies ist nur möglich, wenn die Weidefläche im<br />

Almkataster eingetragen oder als Hutweide, Dauerweide bzw.<br />

Lärchenwiese im INVEKOS geführt <strong>und</strong> diese dort als Futterfläche<br />

ausgewiesen ist. Die Fläche muss weiters mehr als 50<br />

Meter von der Stelle des möglichen, motorisierten Abtransports<br />

entfernt liegen oder der Einsatz einer Seilwinde technisch<br />

nicht möglich sein <strong>und</strong> in alpiner Lage liegen. Das Verbrennen<br />

des Schwendgutes ist nur im trockenem Zustand erlaubt.<br />

Brauchtumsfeuer (Osterfeuer – Nacht von Karsamstag auf<br />

Ostersonntag <strong>und</strong> Wochenende darauf bei Schlechtwetter;<br />

Sommersonnwendfeuer – Nacht vom 21. auf 22.6. <strong>und</strong> Wochenende<br />

davor <strong>und</strong> danach, 10. Oktoberfeuer – Nacht vom 9.<br />

auf 10. Oktober) sind erlaubt in unverbauten Gebiet. Im Wald<br />

ist das Abbrennen verboten. Im verbauten Gebiet ist ein Genehmigungsverfahren<br />

durch die Gemeinde erforderlich.<br />

Das Verbrennen im Freien wird durch das B<strong>und</strong>esluftreinhaltegesetz<br />

– BLRG 2002, Forstgesetz – ForstG 1975, Naturschutzgesetz<br />

– K-NSG 2002 <strong>und</strong> der Gefahren- <strong>und</strong> Feuerpolizeiordnung<br />

– K-GFPO 2000 geregelt. Daher sind allgemeine<br />

Aussagen sehr schwer möglich <strong>und</strong> es ist jeder Einzelfall zu<br />

prüfen.<br />

l Ordination Dr. Bayer<br />

Ende Juni 2011 wird nach dem tragischen <strong>und</strong> bedauerlichen<br />

Tod von Herrn Dr. Stefan Bayer die Ordination in <strong>Arriach</strong> endgültig<br />

geschlossen. Eine neue Arztordination wird es frühestens<br />

ab 1. Oktober 2011 in <strong>Arriach</strong> geben. Wo <strong>und</strong> wann tatsächlich<br />

eine neue Arztordination eingerichtet wird, kann derzeit noch<br />

nicht genau gesagt werden. Sobald wir etwas Konkretes in diese<br />

Richtung bekanntgeben können, werden wir die Gemeindebevölkerung<br />

darüber informieren. Die Nachfolge von Herrn Dr.<br />

Bayer wird durch die Ärztekammer festgelegt. Gr<strong>und</strong>lage ist<br />

ein festverbindliches Reihungssystem. In diesem System sind<br />

die Interessenten nach Datum der Vormerkung <strong>und</strong> Zusatzausbildung<br />

gereiht. Eine Aufweichung oder Vorreihung sowie eine<br />

Einflussnahme durch die Gemeindevertretung ist nicht möglich.<br />

Der an der ersten Stelle gereihte Interessent wird von der<br />

Ärztekammer über die freie Stelle informiert. Danach hat er<br />

oder sie die Möglichkeit ihr Interesse zu bek<strong>und</strong>en. Wenn die<br />

freie Stelle nicht angenommen wird, wird der nächstgereihte<br />

Bewerber gefragt usw.. Einige gereihte Bewerber sind bereits<br />

auf einer Kassenstelle oder sonst beruflich situiert, sodass die<br />

Annahme einer angebotenen Arztstelle nicht immer wirtschaftlich<br />

<strong>und</strong> sonst für die jeweilige Person bzw. dessen Familie vorteilhaft<br />

ist. In der Gemeindebevölkerung ist immer wieder zu<br />

hören, dass die Gemeinde bzw. der Bürgermeister mitentscheiden<br />

kann, wer als Gemeindearzt kommt. Diese Behauptungen<br />

sind, wie im vorangeführten Absatz erklärt, unrichtig. Letztlich<br />

entscheidet der Interessent selbst, ob er die Stelle annimmt.<br />

Dabei spielen natürlich die wirtschaftlichen Überlegungen eine<br />

wichtige Rolle. Der neue Arzt muss auch in eine Ordination<br />

investieren <strong>und</strong> daher hängt die Annahme einer Arztstelle von<br />

vielen Faktoren ab, die jeder für sich selbst abwiegen muss.<br />

In der Zeit bis zur Neueröffnung einer Arztpraxis in <strong>Arriach</strong><br />

stehen den Gemeindebürgern <strong>und</strong> Patienten die umliegenden<br />

Ärzte in den Nachbargemeinden zur Verfügung:<br />

Dr. Eder – Afritz am See – 04247/29922<br />

Dr. Oitzinger – Treffen – 04248 / 2056<br />

Dr. Müller-Gietler – Treffen – 04248 / 2298<br />

Dr. Adlassnig – Radenthein – 04246/29019<br />

Dr. Kern – Radenthein – 04246 / 2059<br />

Dr. Dorfinger – Radenthein – 04246 / 5000

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