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Die Großschmetterlinge Schleswig-Holsteins Rote Liste

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ten, da eine Vergleichbarkeit zu der <strong>Rote</strong>n <strong>Liste</strong> von 1998 aufgrund der veränderten<br />

Bewertungsmethodik nur bedingt gegeben ist. Allein 135 (53%) der<br />

insgesamt 251 durchgeführten Kategorieänderungen sind auf die neuen Einstufungskriterien<br />

zurückzuführen (Abbildung 3). Dennoch mussten 7 weitere<br />

Arten nun als ausgestorben oder verschollen und 23 Arten aufgrund einer<br />

anhaltend negativen Bestandsentwicklung in eine höhere Gefährdungskategorie<br />

eingestuft werden. <strong>Die</strong> Arten mit positiver Bestandsentwicklung sind<br />

allesamt keine streng eingenischten Habitatspezialisten mit hohen ökologischen<br />

Ansprüchen. Viele dieser 32 Arten profitieren momentan vermutlich<br />

von den veränderten klimatischen Bedingungen, ohne dass hier ein Erfolg<br />

von Schutzbemühungen zu erkennen wäre (siehe Kapitel 6).<br />

Das Land <strong>Schleswig</strong>-Holstein trägt eine bundesweite Verantwortung für die exklusiv an<br />

Küstenlebensräume gebundenen Arten. Das Foto zeigt einen ungestörten Strandabschnitt<br />

als Lebensraum des an Strandhafer gebundenen Eulenfalters Mythimna litoralis und des<br />

an Sand- und Geröllstrand gebundenen Eulenfalters Agrotis ripae. <strong>Die</strong> Raupen beider Arten<br />

verbergen sich tagsüber im Sand und kommen nachts zum Fressen hervor.<br />

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