Die Großschmetterlinge Schleswig-Holsteins Rote Liste
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ten, da eine Vergleichbarkeit zu der <strong>Rote</strong>n <strong>Liste</strong> von 1998 aufgrund der veränderten<br />
Bewertungsmethodik nur bedingt gegeben ist. Allein 135 (53%) der<br />
insgesamt 251 durchgeführten Kategorieänderungen sind auf die neuen Einstufungskriterien<br />
zurückzuführen (Abbildung 3). Dennoch mussten 7 weitere<br />
Arten nun als ausgestorben oder verschollen und 23 Arten aufgrund einer<br />
anhaltend negativen Bestandsentwicklung in eine höhere Gefährdungskategorie<br />
eingestuft werden. <strong>Die</strong> Arten mit positiver Bestandsentwicklung sind<br />
allesamt keine streng eingenischten Habitatspezialisten mit hohen ökologischen<br />
Ansprüchen. Viele dieser 32 Arten profitieren momentan vermutlich<br />
von den veränderten klimatischen Bedingungen, ohne dass hier ein Erfolg<br />
von Schutzbemühungen zu erkennen wäre (siehe Kapitel 6).<br />
Das Land <strong>Schleswig</strong>-Holstein trägt eine bundesweite Verantwortung für die exklusiv an<br />
Küstenlebensräume gebundenen Arten. Das Foto zeigt einen ungestörten Strandabschnitt<br />
als Lebensraum des an Strandhafer gebundenen Eulenfalters Mythimna litoralis und des<br />
an Sand- und Geröllstrand gebundenen Eulenfalters Agrotis ripae. <strong>Die</strong> Raupen beider Arten<br />
verbergen sich tagsüber im Sand und kommen nachts zum Fressen hervor.<br />
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