Die Großschmetterlinge Schleswig-Holsteins Rote Liste
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In der Spalte „Arealgrenze“ erfolgt die Angabe, ob und<br />
in welchem Landesteil eine Art eine natürliche Verbreitungsgrenze<br />
besitzt. So ist eine Art mit der Angabe<br />
„SO“ bisher nur im Lauenburger und/oder Lübecker<br />
Raum nachgewiesen worden, beispielsweise der Silbermönch<br />
(Cucullia argentea).<br />
Damit die Gründe für eine abweichende Einstufung<br />
zur <strong>Rote</strong>n <strong>Liste</strong> von 1998 nachvollziehbar sind, werden<br />
diese in der letzten Spalte der <strong>Liste</strong> aufgeschlüsselt<br />
(Tabelle 1).<br />
<strong>Die</strong> genauen Definitionen mit detaillierten Informationen<br />
zur Anwendung des neuen Bewertungssystems sind auf<br />
der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz<br />
(www.BfN.de) zu finden.<br />
Weibchen des Braunen Feuerfalters (Lycaena tityrus). <strong>Die</strong>se Art erreicht in <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />
ihre nordwestliche Verbreitungsgrenze und ist im Norden des Landes nur noch spärlich<br />
vertreten.<br />
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