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Die Großschmetterlinge Schleswig-Holsteins Rote Liste

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In der Spalte „Arealgrenze“ erfolgt die Angabe, ob und<br />

in welchem Landesteil eine Art eine natürliche Verbreitungsgrenze<br />

besitzt. So ist eine Art mit der Angabe<br />

„SO“ bisher nur im Lauenburger und/oder Lübecker<br />

Raum nachgewiesen worden, beispielsweise der Silbermönch<br />

(Cucullia argentea).<br />

Damit die Gründe für eine abweichende Einstufung<br />

zur <strong>Rote</strong>n <strong>Liste</strong> von 1998 nachvollziehbar sind, werden<br />

diese in der letzten Spalte der <strong>Liste</strong> aufgeschlüsselt<br />

(Tabelle 1).<br />

<strong>Die</strong> genauen Definitionen mit detaillierten Informationen<br />

zur Anwendung des neuen Bewertungssystems sind auf<br />

der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz<br />

(www.BfN.de) zu finden.<br />

Weibchen des Braunen Feuerfalters (Lycaena tityrus). <strong>Die</strong>se Art erreicht in <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />

ihre nordwestliche Verbreitungsgrenze und ist im Norden des Landes nur noch spärlich<br />

vertreten.<br />

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