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als PDF - Deutscher Fluglärmdienst eV

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der flugleiter 2012/02<br />

Recht<br />

Perfekt passend zu unserem Artikel „Die FRAPORT-CONNECTION“ in dieser Ausgabe entnehmen<br />

wir dem LH-Politikbrief vom April den nachstehenden Text. Unschwer zu erkennen, dass<br />

der Kampf gegen die Kleingewerkschaften noch lange nicht vorbei ist. (die Red.)<br />

Arbeitskonflikte: Tarifautonomie<br />

durch neue Ergänzungsregeln sichern<br />

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen ihre Tarifkonflikte effizient und mit möglichst wenig<br />

Schäden für unbeteiligte Dritte lösen. Der jüngste Streik am Frankfurter Flughafen entsprach<br />

diesem Gebot nicht. Klare Spielregeln sind unabdingbar, um die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie<br />

zu sichern – gerade für Unternehmen in der Daseinsvorsorge.<br />

Zunehmende Zersplitterung<br />

Immer mehr Mini-Spartengewerkschaften haben in den<br />

vergangenen Jahren eigene Tarifabschlüsse erstritten. Dies<br />

gilt insbesondere für Organisationen bzw. Berufsverbände,<br />

deren Mitglieder in den Betrieben Schlüsselstellungen einnehmen<br />

wie Piloten, Lokführer oder Fluglotsen. Beispiel<br />

Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF): Nur 200 streikende<br />

GdF-Mitglieder sorgten im Februar dafür, dass über 800<br />

Flüge mit zehntausenden betroffenen Passagieren am Frankfurter<br />

Flughafen abgesagt werden mussten. Getroffen wurde<br />

damit nicht nur der Airport-Betreiber Fraport <strong>als</strong> Tarifpartner<br />

der GdF, sondern unbeteiligte Kunden sowie Unternehmen,<br />

die im weltweiten Wettbewerb stehen – und im besonderen<br />

Maße unter Reise- und Frachtverzögerungen leiden.<br />

Entsolidarisierung droht<br />

Das Vorgehen findet Nachahmer: Unter den 121000 Lufthanseaten<br />

haben sich etwa 100 Mitarbeiter, sogenannte Dispatcher<br />

und Verkehrsleiter, ebenfalls bei der GdF organisiert<br />

und drohen inzwischen mit Arbeitskampfmaßnahmen. Dabei<br />

ist für diese Mitarbeitergruppe über ver.di ein gültiger Tarifvertrag<br />

in Kraft. Ein bedrohliches Szenario: Übergreifende<br />

Friedenszeiten bleiben zunehmend auf der Strecke, im nicht<br />

unwahrscheinlichen Fall rufen verschiedene Gewerkschaften<br />

nacheinander zum Streik auf. Bedenklich ist zudem, dass<br />

für diese Vereinigungen nicht das Wohl der gesamten Belegschaft,<br />

sondern das der eigenen Gruppe immer im Vordergrund<br />

steht. Damit droht die Entsolidarisierung der Arbeitnehmer<br />

untereinander.<br />

Neuer Ordnungsrahmen unabdingbar<br />

Über Jahrzehnte galt in Deutschland: ein Betrieb – ein Tarifvertrag.<br />

Seitdem das Bundesarbeitsgericht (BAG) diesen<br />

Grundsatz aufgehoben hat, besteht Handlungsbedarf. Durch<br />

eine gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit könnte die Sicherung<br />

der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie auch in Zukunft<br />

branchenübergreifend erreicht werden. Darüber hinaus<br />

sind insbesondere für den Bereich der infrastrukturellen<br />

Daseinsvorsorge wie dem Schienen- und Luftverkehr Sonderregelungen<br />

beim Arbeitskampf nunmehr dringend notwendig.<br />

Grund ist, dass die Unternehmen oftm<strong>als</strong> von Monopolstrukturen<br />

abhängig sind und Streiks sehr kleiner<br />

Gruppen – wie in FRA geschehen – über einen Dominoeffekt<br />

eine extrem hohe Zahl unbeteiligter Dritter schädigt.<br />

Mögliche Ansätze wären zum Beispiel:<br />

• Quorum bei Tarifpluralität: Tarifverträge kleinerer Gewerkschaften<br />

dürfen nur dann gelten, wenn sie einen wesentlichen<br />

Teil der Gesamtbelegschaft eines Unternehmens erfassen.<br />

• Außergerichtliche Einigungsformen: Obligatorische<br />

Schlich tungsverfahren, verbunden mit sogenannten Abkühlungsphasen,<br />

schaffen neue Handlungsoptionen.<br />

• Vorankündigung: Um unbeteiligte Dritte zu schützen,<br />

muss eine Pflicht zur rechtzeitigen Ankündigung von<br />

Streikvorhaben eingeführt werden.<br />

• Notdienstvereinbarungen: Die Grundversorgung der Bevölkerung<br />

ist jederzeit sicherzustellen. Verpflichtende Abschlüsse<br />

von Notdienstvereinbarungen sind unabdingbar.<br />

Verhältnismäßigkeit wahren<br />

Bei Streiks im Bereich der infrastrukturellen Daseinsvorsorge<br />

wie dem Luftverkehr sind regelmäßig nicht nur das bestreikte<br />

Unternehmen (haupt-)betroffen, sondern vor allem<br />

auch völlig Unbeteiligte und letztlich die Allgemeinheit. Umso<br />

wichtiger ist es hier, unverhältnismäßig hohe volkswirtschaftliche<br />

Schäden und schwere Beeinträchtigungen der<br />

Allgemeinheit abzuwenden. Vor allem dann, wenn Minderheiten<br />

– organisiert in Spartengewerkschaften – gegen das<br />

eindeutig bekundete Interesse der Belegschaftsmehrheit in<br />

einem Unternehmen handeln. Klar ist: Je kleiner die Spartengewerkschaft,<br />

desto höher müssen die Streikhürden sein.<br />

Klares Bekenntnis zur Tarifautonomie<br />

Zielsetzung ist nicht, das Streikrecht in wesentlichen Teilen<br />

und die in einigen Unternehmen wie der Lufthansa seit vielen<br />

Jahren existierende Gewerkschaftspluralität zu beschränken.<br />

Ziel ist es, Tarifkonflikte mit weniger Drittschäden zu<br />

lösen und damit die Tarifautonomie zu stärken. Übrigens<br />

gelingt es Ländern wie Frankreich, Italien, Spanien, Kanada<br />

oder den USA, durch besondere Streikregelungen in der Daseinsvorsorge<br />

einen angemessenen Ausgleich zwischen den<br />

Interessen der Allgemeinheit und dem Streikrecht zu finden.<br />

Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, warum das nicht<br />

auch am Wirtschaftsstandort Deutschland gelingen sollte.<br />

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