als PDF - Deutscher Fluglärmdienst eV
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Grassroute Cuttings<br />
der flugleiter 2012/02<br />
Grassroot Cuttings oder<br />
die letzte Sicht der Dinge<br />
Schadenersatzforderungen und der<br />
Kampf gegen lästige Gewerkschaften<br />
Keine Frage, es gab schon bessere Zeiten für deutsche Fluggesellschaften.<br />
Air Berlin hat seit Jahren keine schwarzen<br />
Zahlen mehr geschrieben und hat aber nun, nachdem Etihad<br />
Airways aus dem fernen Abu Dhabi bei der zweitgrößten<br />
deutschen Airline eingestiegen ist, einige Chancen, die Kurve<br />
zu kriegen. Lufthansa, der strahlende Stern am deutschen<br />
Luftfahrthimmel, musste in der letzten Zeit einige Rückschläge<br />
hinnehmen. So wurde im Oktober letzten Jahres das Experiment<br />
Lufthansa Italia zu Grabe getragen, die Tochter bmi<br />
nur wenig später an die Muttergesellschaft des Konkurrenten<br />
British Airways verkauft und nachdem sich die mit der<br />
chinesischen Shenzhen Airlines aus der Taufe gehobene<br />
Frachtfluggesellschaft Jade Cargo <strong>als</strong> etwas flügellahm erweist,<br />
fragt sich das Management des Kranichfliegers, ob es<br />
nicht sinnvoll wäre, bei der chinesischen Beteiligung wieder<br />
auszusteigen. Auch bei der österreichischen Tochter AUA<br />
steht es nicht zum besten. Inzwischen gibt es (Stand Anfang<br />
März) Gerüchte, dass sich die Lufthansa möglicherweise<br />
auch dort verabschieden könnte. Da wurde, um es salopp zu<br />
formulieren, jede Menge Geld versenkt.<br />
Interessant ist, dass die Schadenersatzforderungen nicht<br />
wegen eines Streiks gestellt wurden, sondern weil dieser<br />
Streik nicht stattgefunden hat. Denn allein die Streikandrohung<br />
der GdF, so wird von den Klägern vorgebracht, hätte die<br />
Passagiere davon abgehalten, bei Lufthansa, Air Berlin und<br />
Ryanair einen Flug zu buchen. Dadurch wäre den Fluggesellschaften<br />
ein wirtschaftlicher Schaden entstanden, für den<br />
die Gewerkschaft gerade zu stehen hätte. Schade eigentlich,<br />
dass sich solche Übeltäter wie EHEC, Vogelgrippe, Tsunamis<br />
und Vulkanasche nicht verklagen lassen. Aber vielleicht können<br />
es Lufthansa und Co. ja mal bei jenen Staaten in Nordafrika<br />
und im Nahen Osten versuchen, in denen beim „arabi-<br />
✈ ✈ Lufthansa fühlt sich zu Schadensersatzforderungen<br />
verpflichtet<br />
Photo: Harald M. Helbig<br />
Sparen ist <strong>als</strong>o angesagt und da kam man offensichtlich auf<br />
die Idee, man könnte sich ja beim Störenfried GdF schadlos<br />
halten. So wurde denn von den beiden Fluggesellschaften<br />
und der irischen Ryanair beschlossen, eine Schadenersatzforderung<br />
von insgesamt etwas mehr <strong>als</strong> 3,2 Mio. € zu erheben.<br />
Wobei auf diese etwas ungewöhnliche Allianz nicht besonders<br />
eingegangen werden soll. Bekanntlich sind sich<br />
Ryanair und Lufthansa nicht so besonders grün; Michael<br />
O’Leary, CEO des irischen Billigfliegers hat ja auch schon mal<br />
eine seiner B737 mit dem Schriftzug „Auf Wiedersehen Lufthansa“<br />
bemalen lassen. Möglichweise sah das Ryanair-<br />
Management, dessen Innovationsabteilung bekanntlich mit<br />
kuriosen Ideen wie Gebühren für die Toilettennutzung oder<br />
die Einrichtung von Stehplätzen in ihren Boeings immer wieder<br />
von sich reden macht, in der Schadenersatzforderung<br />
eine gute Chance, etwas Geld in die Kassen zu spülen. Zumal<br />
ja die EU-Kommission sich anschickt, die staatlichen Zuschüsse<br />
an diversen Airports zu überprüfen und damit auch<br />
die Frage zu beantworten, ob einige dieser Flughäfen einigen<br />
ihrer Kunden möglicherweise einen unzulässigen Rabatt<br />
eingeräumt haben. Zu diesen Airports zählen in Deutschland<br />
Lübeck, Saarbrücken und Zweibrücken sowie Klagenfurt in<br />
Österreich. Zu deren Kunden gehört natürlich auch Ryanair<br />
und wer weiß, wie die Angelegenheit ausgeht. Möglicherweise<br />
werden diese Airports verdonnert, von den von ihnen<br />
bevorzugten Airlines Geld zurückzufordern.<br />
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