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als PDF - Deutscher Fluglärmdienst eV

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Grassroute Cuttings<br />

der flugleiter 2012/02<br />

Grassroot Cuttings oder<br />

die letzte Sicht der Dinge<br />

Schadenersatzforderungen und der<br />

Kampf gegen lästige Gewerkschaften<br />

Keine Frage, es gab schon bessere Zeiten für deutsche Fluggesellschaften.<br />

Air Berlin hat seit Jahren keine schwarzen<br />

Zahlen mehr geschrieben und hat aber nun, nachdem Etihad<br />

Airways aus dem fernen Abu Dhabi bei der zweitgrößten<br />

deutschen Airline eingestiegen ist, einige Chancen, die Kurve<br />

zu kriegen. Lufthansa, der strahlende Stern am deutschen<br />

Luftfahrthimmel, musste in der letzten Zeit einige Rückschläge<br />

hinnehmen. So wurde im Oktober letzten Jahres das Experiment<br />

Lufthansa Italia zu Grabe getragen, die Tochter bmi<br />

nur wenig später an die Muttergesellschaft des Konkurrenten<br />

British Airways verkauft und nachdem sich die mit der<br />

chinesischen Shenzhen Airlines aus der Taufe gehobene<br />

Frachtfluggesellschaft Jade Cargo <strong>als</strong> etwas flügellahm erweist,<br />

fragt sich das Management des Kranichfliegers, ob es<br />

nicht sinnvoll wäre, bei der chinesischen Beteiligung wieder<br />

auszusteigen. Auch bei der österreichischen Tochter AUA<br />

steht es nicht zum besten. Inzwischen gibt es (Stand Anfang<br />

März) Gerüchte, dass sich die Lufthansa möglicherweise<br />

auch dort verabschieden könnte. Da wurde, um es salopp zu<br />

formulieren, jede Menge Geld versenkt.<br />

Interessant ist, dass die Schadenersatzforderungen nicht<br />

wegen eines Streiks gestellt wurden, sondern weil dieser<br />

Streik nicht stattgefunden hat. Denn allein die Streikandrohung<br />

der GdF, so wird von den Klägern vorgebracht, hätte die<br />

Passagiere davon abgehalten, bei Lufthansa, Air Berlin und<br />

Ryanair einen Flug zu buchen. Dadurch wäre den Fluggesellschaften<br />

ein wirtschaftlicher Schaden entstanden, für den<br />

die Gewerkschaft gerade zu stehen hätte. Schade eigentlich,<br />

dass sich solche Übeltäter wie EHEC, Vogelgrippe, Tsunamis<br />

und Vulkanasche nicht verklagen lassen. Aber vielleicht können<br />

es Lufthansa und Co. ja mal bei jenen Staaten in Nordafrika<br />

und im Nahen Osten versuchen, in denen beim „arabi-<br />

✈ ✈ Lufthansa fühlt sich zu Schadensersatzforderungen<br />

verpflichtet<br />

Photo: Harald M. Helbig<br />

Sparen ist <strong>als</strong>o angesagt und da kam man offensichtlich auf<br />

die Idee, man könnte sich ja beim Störenfried GdF schadlos<br />

halten. So wurde denn von den beiden Fluggesellschaften<br />

und der irischen Ryanair beschlossen, eine Schadenersatzforderung<br />

von insgesamt etwas mehr <strong>als</strong> 3,2 Mio. € zu erheben.<br />

Wobei auf diese etwas ungewöhnliche Allianz nicht besonders<br />

eingegangen werden soll. Bekanntlich sind sich<br />

Ryanair und Lufthansa nicht so besonders grün; Michael<br />

O’Leary, CEO des irischen Billigfliegers hat ja auch schon mal<br />

eine seiner B737 mit dem Schriftzug „Auf Wiedersehen Lufthansa“<br />

bemalen lassen. Möglichweise sah das Ryanair-<br />

Management, dessen Innovationsabteilung bekanntlich mit<br />

kuriosen Ideen wie Gebühren für die Toilettennutzung oder<br />

die Einrichtung von Stehplätzen in ihren Boeings immer wieder<br />

von sich reden macht, in der Schadenersatzforderung<br />

eine gute Chance, etwas Geld in die Kassen zu spülen. Zumal<br />

ja die EU-Kommission sich anschickt, die staatlichen Zuschüsse<br />

an diversen Airports zu überprüfen und damit auch<br />

die Frage zu beantworten, ob einige dieser Flughäfen einigen<br />

ihrer Kunden möglicherweise einen unzulässigen Rabatt<br />

eingeräumt haben. Zu diesen Airports zählen in Deutschland<br />

Lübeck, Saarbrücken und Zweibrücken sowie Klagenfurt in<br />

Österreich. Zu deren Kunden gehört natürlich auch Ryanair<br />

und wer weiß, wie die Angelegenheit ausgeht. Möglicherweise<br />

werden diese Airports verdonnert, von den von ihnen<br />

bevorzugten Airlines Geld zurückzufordern.<br />

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