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werte s durch - Boehringer Ingelheim

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geschäftsjahr 2011 konzernabschluss<br />

In internen Richtlinien sind der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten sowie die organi satorische Abwicklung<br />

festgelegt. Es besteht eine strikte Trennung zwischen Han del, Abwick lung, Dokumen tation und<br />

Kontrolle.<br />

Die Risikopositionen werden regelmäßig in einer speziellen, konzernweiten Finanzberichter stattung erfasst,<br />

analysiert und be<strong>werte</strong>t. Die eingegangenen Positionen werden periodisch neu be<strong>werte</strong>t und überwacht. Die<br />

am Bilanzstichtag beizulegenden Zeit<strong>werte</strong> der derivativen Finanzinstrumente wurden mit marktüblichen<br />

Bewertungsmethoden (Devisen- und Zinstermingeschäfte nach der Barwertmethode, Devisen- und Zinsoptionen<br />

nach anerkannten Optionspreismodellen) unter Berücksichtigung der am Bilanzstichtag vorliegenden<br />

Marktdaten ermittelt.<br />

Die Devisen- und Zinsoptionen sind jeweils zum beizulegenden Zeitwert, höchstens aber in Höhe der gezahlten<br />

bzw. vereinnahmten Optionsprämie bilanziert und werden erst zum Ende der Laufzeit ausgebucht.<br />

Für Devisentermingeschäfte, die nicht in Bewertungseinheiten einbezogen wurden und zum Bilanzstichtag<br />

einen negativen beizulegenden Zeitwert innerhalb einer Währung aufwiesen, wurden Rückstellungen in<br />

Höhe von 42 Mio. EUR gebildet. Positive beizulegende Zeit<strong>werte</strong> innerhalb einer Währung blieben entsprechend<br />

dem Imparitätsprinzip außer Ansatz.<br />

Am Bilanzstichtag bestanden folgende, nicht in Bewertungseinheiten einbezogene derivative Finanzinstrumente:<br />

Nominalvolumen beizulegender Zeitwert<br />

(in Mio. EUR) 31.12.2011 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2010<br />

Devisentermingeschäfte 1.866 1.892 — 42 — 1<br />

Zinsoptionen 0 1 0 0<br />

Soweit die Voraussetzungen zur Einbeziehung der Sicherungsgeschäfte in Bewertungseinheiten mit hoher<br />

Wahrscheinlichkeit erwarteter Transaktionen gemäß § 254 HGB gegeben waren, erfolgte unter Anwendung<br />

der Einfrierungsmethode keine buchhalterische Erfassung der Devisentermingeschäfte in der Bilanz.<br />

Bei Bildung von Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB kommen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />

zur Anwendung:<br />

Ökonomische Sicherungsbeziehungen werden <strong>durch</strong> die Bildung von Bewertungseinheiten bilanziell nachvollzogen.<br />

Die Bewertungseinheiten werden je Fremdwährung aus dem Nettobetrag von mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />

erwarteten Transaktionen und Devisentermingeschäften gebildet, die bezüglich ihrer Laufzeit,<br />

Nominalbetrag und Fremdwährung dem erwarteten Nettozahlungsstrom entsprechen (Macro Hedge). Die<br />

mit hoher Wahrscheinlichkeit geplanten Transaktionen (Ein- und Auszahlungen aus geplanten Absatz- und<br />

Beschaffungsgeschäften) sind aus der Unternehmensplanung abgeleitet. Die vergangenheitsorientierte Überprüfung<br />

der Planung hat gezeigt, dass die geplanten Transaktionen hoch wahrscheinlich sind.<br />

Konzernanhang 2011<br />

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