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Nachrichten<br />
Kurznachrichten<br />
Bundesrichter stärken Schwerbehinderten-Vertretungen<br />
Erfurt/Berlin (dpa) – Vertrauenspersonen<br />
von Schwerbehinderten in Betrieben<br />
müssen bei einer Neubesetzung einer<br />
Stelle immer gefragt werden. Einzige<br />
Ausnahme sei der ausdrückliche Verzicht<br />
des Bewerbers. Dies geht aus einem<br />
Urteil des Bundesarbeitsgerichtes in<br />
Erfurt (Az: 8 AZR 574/12) hervor. In<br />
dem aktuellen Fall hatte eine Spielbank<br />
in Berlin zwei Stellen als „Tischchef“<br />
ausgeschrieben. Daraufhin bewarben<br />
sich der Vertreter der schwerbehinderten<br />
Angestellten in dem Unternehmen sowie<br />
dessen Stellvertreter auf die Positionen.<br />
Wegen eines möglichen Interessenkonfliktes<br />
entschied sich der Arbeitgeber<br />
schließlich, beide Beauftragten nicht<br />
hinzuziehen. Die Stellen bekamen<br />
schließlich andere Bewerber.<br />
Der stellvertretende Schwerbehindertenbeauftragte<br />
klagte daraufhin wegen<br />
Diskriminierung gegen die Entscheidung.<br />
Die Bundesrichter hätten Indizien dafür<br />
gesehen, dass die Vertretung nicht beteiligt<br />
worden sei, sagte eine Gerichtssprecherin.<br />
Demnach hätte ein Konflikt<br />
nur dann verhindert werden können,<br />
wenn der Kläger darauf verzichtet hätte,<br />
den Schwerbehindertenvertreter hinzuziehen.<br />
Selbst eine Konkurrenzsituation<br />
erlaube es dem Arbeitgeber nicht, eigenständig<br />
auf eine Anhörung zu verzichten.<br />
Das BAG verwies den Rechtsstreit<br />
zurück an das Landesarbeitsgericht<br />
Berlin-Brandenburg. Dort müsse nun<br />
geklärt werden, ob die verpflichtende<br />
Förderung schwerbehinderter Menschen<br />
verletzt worden sei und eine Entschädigung<br />
gezahlt werden müsse.<br />
Rollstuhlfahrer vor Feuer aus<br />
Wohnhaus gerettet<br />
Berlin (dpa) – Die Berliner Feuerwehr<br />
hat zwei Rollstuhlfahrer vor einem<br />
Brand in Berlin-Schöneberg in Sicherheit<br />
gebracht. Das Feuer war in einer<br />
Wohnung im sechsten Stock eines<br />
Wohnhauses in der Kolonnenstraße ausgebrochen,<br />
wie die Feuerwehr mitteilte.<br />
Sieben Menschen, darunter die beiden<br />
Rollstuhlfahrer, wurden von der Feuerwehr<br />
gerettet. Zwei Menschen kamen<br />
ins Krankenhaus.<br />
Urteil: Mensch mit Behinderung darf in<br />
WG wohnen – Stadt muss zahlen<br />
Oldenburg (dpa) – Ein Mensch mit<br />
Behinderung hat auch dann Anspruch<br />
auf Übernahme der Betreuungskosten,<br />
wenn er statt im günstigen Heim<br />
in einer Wohngemeinschaft lebt. Das<br />
hat das Sozialgericht Oldenburg nach<br />
einem langen Rechtsstreit entschieden<br />
und damit dem klagenden WG-Bewohner<br />
recht gegeben. Die Stadt Oldenburg<br />
als zuständiger Sozialhilfeträger<br />
muss die Kosten für die ambulante<br />
Betreuung vollständig übernehmen,<br />
obwohl diese monatlich mehr als 1000<br />
Euro höher sind als die Kosten einer<br />
Betreuung in einem Heim.<br />
Das Urteil gilt rückwirkend zum<br />
Einzug des Mannes in der WG im Februar<br />
2007. Die Entscheidung ist rechtskräftig<br />
(S 21 SO 15/08).<br />
Trotz höherer Kosten, können nach einem<br />
Urteil Menschen mit Behinderung in einer<br />
Wohngemeinschaft statt im Heim leben.<br />
© Karin Jung/pixelio.de<br />
Der 46 Jahre alte Kläger ist nach<br />
Angaben des Gerichts aufgrund eines<br />
frühkindlichen Hirnschadens körperlich<br />
und geistig behindert. Seit mehr<br />
als 20 Jahren arbeitet er in einer Behindertenwerkstatt.<br />
Bis zum Tod seines Vaters im Jahr<br />
2006 lebte er bei seinen Eltern, 2007<br />
zog er gemeinsam mit drei anderen<br />
Behinderten in eine neu geschaffene<br />
Wohngruppe mit ambulanter Betreuung.<br />
Die Übernahme dieser Kosten<br />
lehnte die Stadt seit 2007 stets mit<br />
Hinweis auf die erheblichen Mehrkosten<br />
ab. Dem Kläger sei zumutbar, in<br />
einem Heim stationär untergebracht zu<br />
werden, argumentierte die Stadt.<br />
Seit 2007 wurden beim Sozialgericht<br />
in dem Fall mehr als zehn Eilund<br />
Klageverfahren geführt. Eine<br />
gütliche Einigung zwischen den Beteiligten<br />
sei in der ganzen Zeit nicht<br />
gelungen, sagte ein Gerichtssprecher.<br />
Den Einwand der Stadt, der Kläger<br />
habe durch seinen Einzug in die WG<br />
und die vielen Verfahren Fakten geschaffen,<br />
wies das Gericht zurück. Der<br />
Kläger habe sich keine Rechtsposition<br />
erkämpft, die ihm nach dem Gesetz<br />
nicht zustehe, sondern den Anspruch<br />
auf Übernahme der Kosten für die WG<br />
schon seit vielen Jahren gehabt.<br />
8 LEBEN&WEG 5/2013