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Nachrichten<br />

Kurznachrichten<br />

Bundesrichter stärken Schwerbehinderten-Vertretungen<br />

Erfurt/Berlin (dpa) – Vertrauenspersonen<br />

von Schwerbehinderten in Betrieben<br />

müssen bei einer Neubesetzung einer<br />

Stelle immer gefragt werden. Einzige<br />

Ausnahme sei der ausdrückliche Verzicht<br />

des Bewerbers. Dies geht aus einem<br />

Urteil des Bundesarbeitsgerichtes in<br />

Erfurt (Az: 8 AZR 574/12) hervor. In<br />

dem aktuellen Fall hatte eine Spielbank<br />

in Berlin zwei Stellen als „Tischchef“<br />

ausgeschrieben. Daraufhin bewarben<br />

sich der Vertreter der schwerbehinderten<br />

Angestellten in dem Unternehmen sowie<br />

dessen Stellvertreter auf die Positionen.<br />

Wegen eines möglichen Interessenkonfliktes<br />

entschied sich der Arbeitgeber<br />

schließlich, beide Beauftragten nicht<br />

hinzuziehen. Die Stellen bekamen<br />

schließlich andere Bewerber.<br />

Der stellvertretende Schwerbehindertenbeauftragte<br />

klagte daraufhin wegen<br />

Diskriminierung gegen die Entscheidung.<br />

Die Bundesrichter hätten Indizien dafür<br />

gesehen, dass die Vertretung nicht beteiligt<br />

worden sei, sagte eine Gerichtssprecherin.<br />

Demnach hätte ein Konflikt<br />

nur dann verhindert werden können,<br />

wenn der Kläger darauf verzichtet hätte,<br />

den Schwerbehindertenvertreter hinzuziehen.<br />

Selbst eine Konkurrenzsituation<br />

erlaube es dem Arbeitgeber nicht, eigenständig<br />

auf eine Anhörung zu verzichten.<br />

Das BAG verwies den Rechtsstreit<br />

zurück an das Landesarbeitsgericht<br />

Berlin-Brandenburg. Dort müsse nun<br />

geklärt werden, ob die verpflichtende<br />

Förderung schwerbehinderter Menschen<br />

verletzt worden sei und eine Entschädigung<br />

gezahlt werden müsse.<br />

Rollstuhlfahrer vor Feuer aus<br />

Wohnhaus gerettet<br />

Berlin (dpa) – Die Berliner Feuerwehr<br />

hat zwei Rollstuhlfahrer vor einem<br />

Brand in Berlin-Schöneberg in Sicherheit<br />

gebracht. Das Feuer war in einer<br />

Wohnung im sechsten Stock eines<br />

Wohnhauses in der Kolonnenstraße ausgebrochen,<br />

wie die Feuerwehr mitteilte.<br />

Sieben Menschen, darunter die beiden<br />

Rollstuhlfahrer, wurden von der Feuerwehr<br />

gerettet. Zwei Menschen kamen<br />

ins Krankenhaus.<br />

Urteil: Mensch mit Behinderung darf in<br />

WG wohnen – Stadt muss zahlen<br />

Oldenburg (dpa) – Ein Mensch mit<br />

Behinderung hat auch dann Anspruch<br />

auf Übernahme der Betreuungskosten,<br />

wenn er statt im günstigen Heim<br />

in einer Wohngemeinschaft lebt. Das<br />

hat das Sozialgericht Oldenburg nach<br />

einem langen Rechtsstreit entschieden<br />

und damit dem klagenden WG-Bewohner<br />

recht gegeben. Die Stadt Oldenburg<br />

als zuständiger Sozialhilfeträger<br />

muss die Kosten für die ambulante<br />

Betreuung vollständig übernehmen,<br />

obwohl diese monatlich mehr als 1000<br />

Euro höher sind als die Kosten einer<br />

Betreuung in einem Heim.<br />

Das Urteil gilt rückwirkend zum<br />

Einzug des Mannes in der WG im Februar<br />

2007. Die Entscheidung ist rechtskräftig<br />

(S 21 SO 15/08).<br />

Trotz höherer Kosten, können nach einem<br />

Urteil Menschen mit Behinderung in einer<br />

Wohngemeinschaft statt im Heim leben.<br />

© Karin Jung/pixelio.de<br />

Der 46 Jahre alte Kläger ist nach<br />

Angaben des Gerichts aufgrund eines<br />

frühkindlichen Hirnschadens körperlich<br />

und geistig behindert. Seit mehr<br />

als 20 Jahren arbeitet er in einer Behindertenwerkstatt.<br />

Bis zum Tod seines Vaters im Jahr<br />

2006 lebte er bei seinen Eltern, 2007<br />

zog er gemeinsam mit drei anderen<br />

Behinderten in eine neu geschaffene<br />

Wohngruppe mit ambulanter Betreuung.<br />

Die Übernahme dieser Kosten<br />

lehnte die Stadt seit 2007 stets mit<br />

Hinweis auf die erheblichen Mehrkosten<br />

ab. Dem Kläger sei zumutbar, in<br />

einem Heim stationär untergebracht zu<br />

werden, argumentierte die Stadt.<br />

Seit 2007 wurden beim Sozialgericht<br />

in dem Fall mehr als zehn Eilund<br />

Klageverfahren geführt. Eine<br />

gütliche Einigung zwischen den Beteiligten<br />

sei in der ganzen Zeit nicht<br />

gelungen, sagte ein Gerichtssprecher.<br />

Den Einwand der Stadt, der Kläger<br />

habe durch seinen Einzug in die WG<br />

und die vielen Verfahren Fakten geschaffen,<br />

wies das Gericht zurück. Der<br />

Kläger habe sich keine Rechtsposition<br />

erkämpft, die ihm nach dem Gesetz<br />

nicht zustehe, sondern den Anspruch<br />

auf Übernahme der Kosten für die WG<br />

schon seit vielen Jahren gehabt.<br />

8 LEBEN&WEG 5/2013

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