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Titelthema<br />

Integrationsfirmen<br />

Unter anderem wurde im Rahmen des<br />

SGB 9 eine ganz neue Form von Betrieben<br />

„erfunden“: die Integrationsfirma.<br />

2005 gab es in Deutschland 700<br />

dieser Betriebe mit mehr als 25.000<br />

Arbeitsplätzen, davon etwa 13.000<br />

für Menschen mit Behinderung. Integrationsfirmen<br />

sind ganz normale<br />

Unternehmen, in denen behinderte<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine<br />

tragende Rolle haben.<br />

Ihr Anteil an der Mitarbeiterschaft<br />

beträgt in der Regel zwischen 25 und<br />

50 Prozent. Sie haben regulär bezahlte,<br />

unbefristete Arbeitsverträge. Die Arbeitgeber<br />

erhalten für die hohe Quote<br />

behinderter Mitarbeiter entsprechende<br />

Nachteilsausgleiche nach § 134 SGB<br />

9 bzw. § 27 Schwb-VO. Anleitungen,<br />

Unterstützung und Musterverträge<br />

gibt es bei der BAG der Integrationsfirmen<br />

(www.bag-integrationsfirmen.de).<br />

Praktische Beispiele sind Hotels<br />

und Gastronomiebetriebe, aber auch<br />

andere Projekte – manche sind ausdrücklich<br />

als Dauer-Arbeitsplätze konzipiert,<br />

andere verstehen sich auch als<br />

Ausbildungsprojekte mit Sprungbrett-<br />

Funktion (um von dort erfolgreich<br />

auf dem allgemeinen ersten Arbeitsmarkt<br />

zu landen). Bekannt sind auch<br />

die CAP-Märkte, die es inzwischen an<br />

vielen Orten gibt – im bundesweiten<br />

Verzeichnis der Integrationsfirmen<br />

bei Rehadat sind 90 CAP-Märkte verzeichnet.<br />

Auch der BSK ist an einem<br />

solchen Projekt beteiligt: am Hohenloher<br />

Integrationsunternehmen (HIU)<br />

in Krautheim. Das HIU bietet Essensdienstleistungen<br />

an und versorgt<br />

unter anderem die Heimbewohner des<br />

Eduard-Knoll-Wohnzentrums sowie<br />

die Mitarbeiter der Krautheimer Werkstätten<br />

für Menschen mit Behinderung<br />

(WfB). Außenarbeitsplätze sind<br />

Arbeitsplätze außerhalb der Werkstatt<br />

für behinderte Menschen (WfbM) in<br />

Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes.<br />

Die dort Beschäftigten<br />

bleiben Mitarbeiter/-innen der WfbM,<br />

sind aber in die Arbeits- und Produktionsabläufe<br />

der Unternehmen des allgemeinen<br />

Arbeitsmarktes eingebunden.<br />

Dies ermöglicht den Mitarbeiter<br />

mit Behinderung die Nähe zum allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt und dennoch<br />

von speziellen Fachkräften begleitet<br />

zu werden. Außenarbeitsplätze können<br />

befristet oder auf Dauer eingerichtet<br />

werden. Die rechtliche Grundlage<br />

hierfür ist § 136 Abs. 1 SGB 9.<br />

Insgesamt gilt: Je individueller die<br />

Bemühungen um einen Arbeitsplatz<br />

für Menschen mit Behinderung ausfallen,<br />

desto größer ist die Chance, einen<br />

Job zu bekommen. Das gilt sowohl<br />

für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, als<br />

auch für die Arbeitsagentur.<br />

Hannes Heiler/um<br />

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LEBEN&WEG 5/2013 47

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