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Titelthema<br />
Integrationsfirmen<br />
Unter anderem wurde im Rahmen des<br />
SGB 9 eine ganz neue Form von Betrieben<br />
„erfunden“: die Integrationsfirma.<br />
2005 gab es in Deutschland 700<br />
dieser Betriebe mit mehr als 25.000<br />
Arbeitsplätzen, davon etwa 13.000<br />
für Menschen mit Behinderung. Integrationsfirmen<br />
sind ganz normale<br />
Unternehmen, in denen behinderte<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine<br />
tragende Rolle haben.<br />
Ihr Anteil an der Mitarbeiterschaft<br />
beträgt in der Regel zwischen 25 und<br />
50 Prozent. Sie haben regulär bezahlte,<br />
unbefristete Arbeitsverträge. Die Arbeitgeber<br />
erhalten für die hohe Quote<br />
behinderter Mitarbeiter entsprechende<br />
Nachteilsausgleiche nach § 134 SGB<br />
9 bzw. § 27 Schwb-VO. Anleitungen,<br />
Unterstützung und Musterverträge<br />
gibt es bei der BAG der Integrationsfirmen<br />
(www.bag-integrationsfirmen.de).<br />
Praktische Beispiele sind Hotels<br />
und Gastronomiebetriebe, aber auch<br />
andere Projekte – manche sind ausdrücklich<br />
als Dauer-Arbeitsplätze konzipiert,<br />
andere verstehen sich auch als<br />
Ausbildungsprojekte mit Sprungbrett-<br />
Funktion (um von dort erfolgreich<br />
auf dem allgemeinen ersten Arbeitsmarkt<br />
zu landen). Bekannt sind auch<br />
die CAP-Märkte, die es inzwischen an<br />
vielen Orten gibt – im bundesweiten<br />
Verzeichnis der Integrationsfirmen<br />
bei Rehadat sind 90 CAP-Märkte verzeichnet.<br />
Auch der BSK ist an einem<br />
solchen Projekt beteiligt: am Hohenloher<br />
Integrationsunternehmen (HIU)<br />
in Krautheim. Das HIU bietet Essensdienstleistungen<br />
an und versorgt<br />
unter anderem die Heimbewohner des<br />
Eduard-Knoll-Wohnzentrums sowie<br />
die Mitarbeiter der Krautheimer Werkstätten<br />
für Menschen mit Behinderung<br />
(WfB). Außenarbeitsplätze sind<br />
Arbeitsplätze außerhalb der Werkstatt<br />
für behinderte Menschen (WfbM) in<br />
Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes.<br />
Die dort Beschäftigten<br />
bleiben Mitarbeiter/-innen der WfbM,<br />
sind aber in die Arbeits- und Produktionsabläufe<br />
der Unternehmen des allgemeinen<br />
Arbeitsmarktes eingebunden.<br />
Dies ermöglicht den Mitarbeiter<br />
mit Behinderung die Nähe zum allgemeinen<br />
Arbeitsmarkt und dennoch<br />
von speziellen Fachkräften begleitet<br />
zu werden. Außenarbeitsplätze können<br />
befristet oder auf Dauer eingerichtet<br />
werden. Die rechtliche Grundlage<br />
hierfür ist § 136 Abs. 1 SGB 9.<br />
Insgesamt gilt: Je individueller die<br />
Bemühungen um einen Arbeitsplatz<br />
für Menschen mit Behinderung ausfallen,<br />
desto größer ist die Chance, einen<br />
Job zu bekommen. Das gilt sowohl<br />
für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, als<br />
auch für die Arbeitsagentur.<br />
Hannes Heiler/um<br />
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LEBEN&WEG 5/2013 47