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kapitel viii - LOGO Jugendmanagement Steiermark

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TEIL C: KAPITEL VIII - JUGENDSCHUTZ UND JUGENDFÖRDERUNG<br />

Abs. 3 Z. 1 zielt auf alle UnternehmerInnen, BetriebsinhaberInnen, VeranstalterInnen und<br />

dergleichen ab, welche dafür zu sorgen haben, dass die Jugendschutzbestimmungen eingehalten<br />

werden; Abs. 3 Z. 2 listet auf, an welchen Stellen schriftlich auf die Beschränkungen und Verbote<br />

für Kinder und Jugendliche hinzuweisen ist.<br />

DOCH KEIN FORTGEHEN BIS EIN UHR<br />

FÜR 15-JÄHRIGE<br />

Nach Kritik von vielen Seiten adaptierte die steirische<br />

Landesregierung am Donnerstag das geplante<br />

Jugendschutzgesetz. Ausgehzeit für 14- und 15-<br />

Jährige bleibt bei 23 Uhr. <strong>Steiermark</strong> steigt damit<br />

wieder aus Länder-Vereinbarung aus.<br />

Foto © KLZ/Marija Kanizaj<br />

Der neue Entwurf für den einheitlichen Jugendschutz<br />

in der <strong>Steiermark</strong> und sechs weiteren Bundesländern<br />

ist auch schon wieder alt: Der neue<br />

steirische Jugendlandesrat Michael Schickhofer<br />

(SPÖ) verteidigt das unter seiner Vorgängerin ausverhandelte<br />

Paket nicht länger und „ändert die Linie“.<br />

Dem vorangegangen sind Proteste von Eltern,<br />

eine Unterschriftenaktion des Grazer Bürgermeisters<br />

Siegfried Nagl (ÖVP) und zuletzt eine negative<br />

Stellungnahme der Landespolizeidirektion. Ihrer<br />

Ansicht nach würde „die in Aussicht genommene<br />

Erweiterung der Ausgehzeiten keinesfalls den Interessen<br />

des Jugendschutzes“ entsprechen. Ergo<br />

verlässt Schickhofer den „einheitlichen Weg“ und<br />

nimmt die strittigsten Punkte aus der Novelle: 13-<br />

Jährige und Jüngere sollten ja aus steirischer Sicht<br />

um zwei Stunden länger bis 23 Uhr, 14- und 15-<br />

Jährige bis 1 Uhr ausbleiben dürfen.<br />

Doch „das ist mir zu lange, das möchte ich als<br />

Vater auch nicht“, erklärt der Landesrat. Nur mehr<br />

das zeitlich unbeschränkte Ausgehen für 16-Jährige<br />

(und Ältere) bleibt im Gesetzesentwurf. Für<br />

Schickhofer ein „guter Kompromiss“, wenngleich<br />

er sich nicht „in allen Ländern umsetzen lässt“.<br />

Anders gesagt: Die Sieben-Länder-Einigung ist<br />

Geschichte. Das haben mittlerweile auch das<br />

Burgenland und Oberösterreich erklärt. Salzburg<br />

wartet die Wahlen ab, während Kärnten grollt und<br />

man im Familienministerium „Bedauern“ ausdrückt.<br />

Emotionen<br />

Aber „ich muss auf mein Gefühl hören“, argumentiert<br />

Schickhofer. „ 14-Jährige bis 1 Uhr - das war<br />

der Knackpunkt. Emotional kann ich schwer damit“,<br />

erklärt er seine Probleme mit liberalen Ausgehzeiten<br />

Marke Wien und Niederösterreich. Anfangs<br />

stand er zum Pakt. Für den Kurswechsel sei<br />

dann die Kritik der Polizei ausschlaggebend gewesen.<br />

Daher die Korrektur der Ausgehzeiten. Der<br />

Strafenkatalog - er beinhaltete höhere Strafrahmen<br />

(bis zu 15.000 Euro für Wirte) - wird ebenso<br />

überarbeitet, bevor die Novelle vor dem Sommer<br />

beschlossen und mit 1. Oktober in Kraft treten<br />

soll.<br />

Nicht abschwächen will man die strengeren Regeln<br />

und Kontrollen bei Alkohol und Tabak.<br />

Weiterhin in die Pflicht nehmen die Steirer die Eltern<br />

beim Umgang ihrer Kinder mit neuen Medien.<br />

Allerdings: „Jetzt entscheidet jedes Land autonom.“<br />

Für Elisabeth Grossmann (SP), die das Sieben-Länder-Paket<br />

im Vorjahr schnüren konnte, ist der<br />

Kurswechsel „okay, wenn Punkte wie strengere<br />

Alkoholbestimmungen, mehr Prävention, Aufenthaltsverbote<br />

in Spielhallen etc. bleiben“. Naturgemäß<br />

begrüßt wird das Einlenken von Graz-<br />

Chef Nagl, die Steirer-VP zieht ebenso mit wie die<br />

FP. Die Sozialistische Jugend „steht hinter Kompromiss“.<br />

Das Ziel, so Max Lercher, bleibe aber das<br />

bundesweit einheitliche Gesetz. Indes spricht die<br />

Bundesjugendvertretung von einer „Farce“.<br />

Kleine Zeitung vom 14.3.2013<br />

229/XII<br />

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