kapitel viii - LOGO Jugendmanagement Steiermark
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RECHTcool<br />
TEIL C: KAPITEL VIII - JUGENDSCHUTZ UND JUGENDFÖRDERUNG<br />
Abs. 3 Z. 1 zielt auf alle UnternehmerInnen, BetriebsinhaberInnen, VeranstalterInnen und<br />
dergleichen ab, welche dafür zu sorgen haben, dass die Jugendschutzbestimmungen eingehalten<br />
werden; Abs. 3 Z. 2 listet auf, an welchen Stellen schriftlich auf die Beschränkungen und Verbote<br />
für Kinder und Jugendliche hinzuweisen ist.<br />
DOCH KEIN FORTGEHEN BIS EIN UHR<br />
FÜR 15-JÄHRIGE<br />
Nach Kritik von vielen Seiten adaptierte die steirische<br />
Landesregierung am Donnerstag das geplante<br />
Jugendschutzgesetz. Ausgehzeit für 14- und 15-<br />
Jährige bleibt bei 23 Uhr. <strong>Steiermark</strong> steigt damit<br />
wieder aus Länder-Vereinbarung aus.<br />
Foto © KLZ/Marija Kanizaj<br />
Der neue Entwurf für den einheitlichen Jugendschutz<br />
in der <strong>Steiermark</strong> und sechs weiteren Bundesländern<br />
ist auch schon wieder alt: Der neue<br />
steirische Jugendlandesrat Michael Schickhofer<br />
(SPÖ) verteidigt das unter seiner Vorgängerin ausverhandelte<br />
Paket nicht länger und „ändert die Linie“.<br />
Dem vorangegangen sind Proteste von Eltern,<br />
eine Unterschriftenaktion des Grazer Bürgermeisters<br />
Siegfried Nagl (ÖVP) und zuletzt eine negative<br />
Stellungnahme der Landespolizeidirektion. Ihrer<br />
Ansicht nach würde „die in Aussicht genommene<br />
Erweiterung der Ausgehzeiten keinesfalls den Interessen<br />
des Jugendschutzes“ entsprechen. Ergo<br />
verlässt Schickhofer den „einheitlichen Weg“ und<br />
nimmt die strittigsten Punkte aus der Novelle: 13-<br />
Jährige und Jüngere sollten ja aus steirischer Sicht<br />
um zwei Stunden länger bis 23 Uhr, 14- und 15-<br />
Jährige bis 1 Uhr ausbleiben dürfen.<br />
Doch „das ist mir zu lange, das möchte ich als<br />
Vater auch nicht“, erklärt der Landesrat. Nur mehr<br />
das zeitlich unbeschränkte Ausgehen für 16-Jährige<br />
(und Ältere) bleibt im Gesetzesentwurf. Für<br />
Schickhofer ein „guter Kompromiss“, wenngleich<br />
er sich nicht „in allen Ländern umsetzen lässt“.<br />
Anders gesagt: Die Sieben-Länder-Einigung ist<br />
Geschichte. Das haben mittlerweile auch das<br />
Burgenland und Oberösterreich erklärt. Salzburg<br />
wartet die Wahlen ab, während Kärnten grollt und<br />
man im Familienministerium „Bedauern“ ausdrückt.<br />
Emotionen<br />
Aber „ich muss auf mein Gefühl hören“, argumentiert<br />
Schickhofer. „ 14-Jährige bis 1 Uhr - das war<br />
der Knackpunkt. Emotional kann ich schwer damit“,<br />
erklärt er seine Probleme mit liberalen Ausgehzeiten<br />
Marke Wien und Niederösterreich. Anfangs<br />
stand er zum Pakt. Für den Kurswechsel sei<br />
dann die Kritik der Polizei ausschlaggebend gewesen.<br />
Daher die Korrektur der Ausgehzeiten. Der<br />
Strafenkatalog - er beinhaltete höhere Strafrahmen<br />
(bis zu 15.000 Euro für Wirte) - wird ebenso<br />
überarbeitet, bevor die Novelle vor dem Sommer<br />
beschlossen und mit 1. Oktober in Kraft treten<br />
soll.<br />
Nicht abschwächen will man die strengeren Regeln<br />
und Kontrollen bei Alkohol und Tabak.<br />
Weiterhin in die Pflicht nehmen die Steirer die Eltern<br />
beim Umgang ihrer Kinder mit neuen Medien.<br />
Allerdings: „Jetzt entscheidet jedes Land autonom.“<br />
Für Elisabeth Grossmann (SP), die das Sieben-Länder-Paket<br />
im Vorjahr schnüren konnte, ist der<br />
Kurswechsel „okay, wenn Punkte wie strengere<br />
Alkoholbestimmungen, mehr Prävention, Aufenthaltsverbote<br />
in Spielhallen etc. bleiben“. Naturgemäß<br />
begrüßt wird das Einlenken von Graz-<br />
Chef Nagl, die Steirer-VP zieht ebenso mit wie die<br />
FP. Die Sozialistische Jugend „steht hinter Kompromiss“.<br />
Das Ziel, so Max Lercher, bleibe aber das<br />
bundesweit einheitliche Gesetz. Indes spricht die<br />
Bundesjugendvertretung von einer „Farce“.<br />
Kleine Zeitung vom 14.3.2013<br />
229/XII<br />
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